241986-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Beschilderung von Fahrradstraßen und Gefahren für den Straßenverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 241986-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Julius-Leber-Straße Hauptort
- Fontainengraben
- Robelstraße
- Ursulastraße
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241986-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Antrag: Beschilderung von Fahrradstraßen und Gefahren für den Straßenverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Verkehrszeichen 267 („Verbot der Einfahrt“) nach einem Hinweis eines Bürgers in Absprache mit der Polizei an der Einmündung Fontainengraben / Robelstraße entfernen müssen. Nach den Verwaltungsvorschriften des § 39 der Straßenverkehrsordnung, dürfen keine Verkehrszeichen angeordnet werden, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird. Demnach ist eine sogenannte „Überbeschilderung“ verkehrsrechtlich unzulässig. Zusätzlich sind alle Fahrtrichtungen, sowohl in der Julius-Leber-Straße als auch auf dem Fontainengraben, durch Verkehrszeichen bzw. Markierungen vorgeschrieben. Darüber hinaus handelt es sich bei der Robelstraße um eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“. Demnach muss auch von der Ursulastraße kommend mit Gegenverkehr gerechnet werden aufgrund der vorhandenen Ausfahrten. Die Polizei ist hinsichtlich Kontrollen über die Sachlage informiert. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de