241986 · Antrag
CDU-Antrag: Beschilderung von Fahrradstraßen und Gefahren für den Straßenverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 241986
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 05.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 241986 Antragsteller/in: Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg 05.11.2024 gez. BBM Dr. Leonhardt CDU-Antrag: Beschilderung von Fahrradstraßen und Gefahren für den Straßenverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, an den Zufahrten von Fahrradstraßen, von denen wegen ihrer Lage besondere Gefahren für den Straßenverkehr ausgehen und nicht für KFZ geöffnet sind, auf das Verbot der Einfahrt durch eine Zusatzbeschilderung hinzuweisen. Begründung Bis vor kurzem war die Zufahrt in die Robelstraße in Duisdorf vom ainengraben aus mit dem Verkehrszeichen 267, Verbot der Einfahrt zusätzlich gekennzeichnet. Laut Ordnungsamt sei dies aber eine Doppelbeschilderung, da das Verkehrszeichen Fahrradstraße (244) die Einfahrt von Kfz aller Art verbietet, es sei denn diese ist mit einer Zusatzbeschilderung ausnahmsweise gestattet. Aus diesem Grund wurde das Schild „Verbot der Einfahrt“ von der Stadt entfernt. Das Verkehrsschild Fahrradstraße ist aktuell aber vielen Auto- und Motorradahrenden in seiner Bedeutung unbekannt. Das hat zur Folge, dass immer mehr Kfz verbotener Weise vom ainengraben in die Robelstraße einfahren und Verkehrsteilnehmer/innen durch ihr Verhalten massiv behindern und gefährden. Ein Beispiel: Wer von der Ursulastraße in die Robelstraße Richtung ainengraben einfährt, rechnet nicht mit Gegenverkehr von rechts, durch die Bebauung ist die Sicht hier stark eingeschränkt. Es ist nicht die Frage ob etwas passiert, sondern wann. In der Loestraße hingegen wurde die Beschilderung nicht verändert. Jahrelang waren die beiden Schilder an der Mündung der Robelstraße/ainengraben aufgestellt und keinen hat es gestört, aber alle wussten Bescheid und Unfällen konnten verhindert werden. Stattdessen ist jetzt eine besondere Gefahrenlage für den Straßenverkehr geschaffen worden. Die Ausweisung von Fahrradstraßen, die nicht für KFZ durch eineSeite 1 von 2 Seite 2 Zusatzbeschilderung geöffnet sind, sollten daher ein Schild des Verbots der Einfahrt – ausgenommen Fahrräder – erhalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de