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241986 · Antrag

CDU-Antrag: Beschilderung von Fahrradstraßen und Gefahren für den Straßenverkehr

Nummer
241986
Art
Antrag
Veröffentlicht
05.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.11.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241986-01 ST CDU-Antrag: Beschilderung von Fahrradstraßen und Gefahren für den Straßenverkehr

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Antrag
öffentlich
241986
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
05.11.2024 gez. BBM Dr. Leonhardt
CDU-Antrag: Beschilderung von Fahrradstraßen
und Gefahren für den Straßenverkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
an den Zufahrten von Fahrradstraßen, von denen wegen ihrer Lage besondere
Gefahren für den Straßenverkehr ausgehen und nicht für KFZ geöffnet sind, auf
das Verbot der Einfahrt durch eine Zusatzbeschilderung hinzuweisen.
Begründung
Bis vor kurzem war die Zufahrt in die Robelstraße in Duisdorf vom ainengraben
aus mit dem Verkehrszeichen 267, Verbot der Einfahrt zusätzlich
gekennzeichnet.
Laut Ordnungsamt sei dies aber eine Doppelbeschilderung, da das
Verkehrszeichen Fahrradstraße (244) die Einfahrt von Kfz aller Art verbietet, es
sei denn diese ist mit einer Zusatzbeschilderung ausnahmsweise gestattet. Aus
diesem Grund wurde das Schild „Verbot der Einfahrt“ von der Stadt entfernt.
Das Verkehrsschild Fahrradstraße ist aktuell aber vielen Auto- und
Motorradahrenden in seiner Bedeutung unbekannt. Das hat zur Folge, dass
immer mehr Kfz verbotener Weise vom ainengraben in die Robelstraße
einfahren und Verkehrsteilnehmer/innen durch ihr Verhalten massiv behindern
und gefährden. Ein Beispiel: Wer von der Ursulastraße in die Robelstraße
Richtung ainengraben einfährt, rechnet nicht mit Gegenverkehr von rechts,
durch die Bebauung ist die Sicht hier stark eingeschränkt.
Es ist nicht die Frage ob etwas passiert, sondern wann. In der Loestraße
hingegen wurde die Beschilderung nicht verändert.
Jahrelang waren die beiden Schilder an der Mündung der
Robelstraße/ainengraben aufgestellt und keinen hat es gestört, aber alle
wussten Bescheid und Unfällen konnten verhindert werden. Stattdessen ist jetzt
eine besondere Gefahrenlage für den Straßenverkehr geschaffen worden.
Die Ausweisung von Fahrradstraßen, die nicht für KFZ durch eineSeite 1 von 2
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Zusatzbeschilderung geöffnet sind, sollten daher ein Schild des Verbots der
Einfahrt – ausgenommen Fahrräder – erhalten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de