241974-01 · Beschlussvorlage
Ergänzung: Errichtung einer eigenständigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" in der Schlesienstraße unter gleichzeitiger Auflösung des dortigen Ausweichstandortes („Dependance“ bzw. „Teilstandort“) der Königin-Juliana-Schule zum Schuljahr 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 241974-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Medinghoven Hauptort
- Schlesienstraße
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241974-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Ergänzung: Errichtung einer eigenständigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" in der Schlesienstraße unter gleichzeitiger Auflösung des dortigen Ausweichstandortes („Dependance“ bzw. „Teilstandort“) der Königin-Juliana-Schule zum Schuljahr 2025/2026 Beratungsfolge Schulausschuss 22.01.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Bezirksregierung hat nach Prüfung des Errichtungsantrags unter dem 16.01.2025 mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung als Voraussetzung zur Genehmigung des eigenständigen Förderschulstandorts mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ noch eine gesonderte Entscheidung des Schulträgers zu treffen sei, ob die Schule als Schule im gebundenen oder erweiterten Ganztag geführt werden soll. Auch möge das geplante schulische Angebot (Jahrgangsstufen) konkret im Errichtungsbeschluss des Rates benannt werden. Diese Entscheidung ist kurzfristig herbeizuführen, um den Genehmigungsprozess bei der Bezirksregierung nicht zu verzögern. Eine Verzögerung könnte dazu führen, dass die Genehmigung eines eigenständigen Förderschulstandorts nicht fristgerecht zum kommenden Schuljahr 2025/26 erteilt werden könnte. Insofern ist eine Entscheidung im aktuellen Sitzungsturnus zwingend herbeizuführen. Beschlussvorschlag Der Ratsbeschluss vom 12.12.2024 (Errichtung einer eigenständigen Förder- schule mit dem Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung“ in der Schleisen- straße, DS-Nr. 241974) wird wie folgt ergänzt: 1. Der neu zu errichtende Standort „Förderschule Schlesienstraße“ wird - ebenso wie der Standort in Medinghoven - als Schule im gebundenen Ganztag geführt. 2. Das schulische Angebot am neu zu errichtenden Standort umfasst -Seite 1 von 2 Seite 2 ebenso wie der Standort in Medinghoven - die Primarstufe, die Sekun- darstufe I und die Berufspraxisstufe. Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 u.a. die Errichtung einer ei- genständigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" in der Schlesienstraße unter gleichzeitiger Auflösung des dortigen Ausweichstandortes („Dependance“ bzw. „Teilstandort“) der Königin-Juliana-Schule zum Schuljahr 2025/2026 beschlos- sen (s. DS-Nr. 241974). Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, umgehend die Genehmigung für die Errichtung der neuen Förderschule bei der Bezirksregierung Köln unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen einzuholen. Nach Eingang des Antrags auf Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln hat diese darum gebeten, den Rat ebenfalls darüber entscheiden zu lassen, ob die Schule im gebundenen oder erweiterten Ganztag geführt werden soll und klar- zustellen, ob die neue Schule von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe I und Berufspraxisstufe geführt werden soll. Der Ratsbeschluss vom 12.12.2024 (DS-Nr. 241974) wird daher um die o.g. Beschlusspunkte ergänzt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de