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241974 · Beschlussvorlage

Errichtung einer eigenständigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" in der Schlesienstraße unter gleichzeitiger Auflösung des dortigen Ausweichstandortes („Dependance“ bzw. „Teilstandort“) der Königin-Juliana-Schule zum Schuljahr 2025/2026

Nummer
241974
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 26.11.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241974-01 Ergänzung: Errichtung einer eigenständigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" in der Schlesienstraße unter gleichzeitiger Auflösung des dortigen Ausweichstandortes („Dependance“ bzw. „Teilstandort“) der Königin-Juliana-Schule zum Schuljahr 2025/2026

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Beschlussvorlage
öffentlich
241974
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Errichtung einer eigenständigen Förderschule mit
dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" in
der Schlesienstraße unter gleichzeitiger Auflösung
des dortigen Ausweichstandortes („Dependance“
bzw. „Teilstandort“) der Königin-Juliana-Schule zum
Schuljahr 2025/2026
Beratungsfolge
Schulausschuss 26.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1.) Zum Schuljahr 2025/2026 wird gemäß § 81 SchulG NRW am Standort des
Ausweichstandortes („Dependance“ bzw. „Teilstandort“) der Königin-Juliana-
Schule in Bonn Buschdorf eine eigenständige Förderschule mit dem Förder-
schwerpunkt Geistige Entwicklung errichtet (Errichtungsbeschluss).
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Genehmigung für die Errich-
tung der neuen Förderschule bei der Bezirksregierung Köln unter Vorlage aller
notwendigen Unterlagen einzuholen.
3.) Am Standort in Bonn Buschdorf wird der bestehende Ausweichstandort der
Königin-Juliana-Schule zum Schuljahr 2025/2026 in der Form aufgelöst, dass
die dortigen Schülerinnen und Schüler an die „neue“ Schule oder die Königin-
Juliana-Schule umgemeldet werden können.
4.) Nach Fertigstellung des bereits beschlossenen Förderzentrums „Geistige
Entwicklung“ am Schulstandort Rölsdorfstraße in Beuel wird der Standort in
Buschdorf aufgelöst und nach Beuel verlagert bzw. umgezogen.
Begründung
Auftrag des Rates vom 01.09.2020 (DS-Nr. 201258) und 09.12.2021 (DS.-Nr.
211942)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 beschlossen, die Verwaltung zu
beauftragen, eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Schlesienstraße
(Fläche zwischen dem Areal des Provisoriums der Grundschule und IKK) soSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
herzurichten, dass dort ein Unterrichtsbetrieb für mindestens 4 Klassen einer
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GE) -
zunächst geführt als Teilstandort der Königin-Juliana-Schule - in mobilen Klas-
senräumen ab Schuljahresbeginn 2021/2022 stattfinden kann.
Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand der dringende Bedarf an weiteren Schul-
plätzen für den Förderschwerpunkt GE, da die Nachfrage an Förderschulplät-
zen für Kinder mit diesem Förderschwerpunkt in den letzten Jahren in Bonn
signifikant angestiegen ist.
Die steigende Schülerzahlenentwicklung ist – entgegen ursprünglicher Annah-
men – keine vorübergehende. Zum einen ist die Anzahl der Schüler*innen mit
dem Förderbedarf GE in den letzten Jahren stetig gestiegen. Zum anderen ist
im Gemeinsamen Lernen (GL) an den Regelschulen inzwischen feststellbar,
dass Kinder mit dem Förderschwerpunkt GE aufgrund der Komplexität der Be-
einträchtigung oftmals nicht mehr im GL zu beschulen sind.
Um den daraus resultierenden Bedarf decken zu können, wurde in Buschdorf
ein Interimsstandort als Dependance für die Königin-Juliana-Schule (KöJu) in
mobiler Bauweise errichtet und der Schulbetrieb zu Beginn des 2. Halbjahres
des Schuljahres 2021/2022 mit zunächst 52 Schulplätzen aufgenommen. Die
Schülerzahl ist dort durch die Bildung einer weiteren Lerngruppe zum Schuljahr
2024/2025 nunmehr auf 78 Schüler*innen angestiegen. Dem Schulplatzbedarf
von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt GE kann zum
kommenden Schuljahr nur durch die Bildung einer weiteren zusätzlichen Lern-
gruppe Rechnung getragen werden. Diese wird durch die übergangsweise Auf-
stellung einer zusätzlichen Containereinheit in Buschdorf räumlich realisiert.
Auch in den kommenden Jahren wird am Standort auf weitere Räume in Tem-
porärbauweise zurückgegriffen werden müssen, um den weiterhin steigenden
Bedarf der Kinder, die aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung einen
Schulplatz an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt GE benötigen,
decken zu können.
Um die steigende Gesamtnachfrage nach Schulplätzen mit dem Förderschwer-
punkt GE unter Berücksichtigung der mit dem Förderschwerpunkt einherge-
henden Beschulungsmöglichkeiten und Schaffung eines möglichst optimalen
und nachhaltigen Lern- und Lehrumfeldes gerecht zu werden, hat der Rat in
seiner Sitzung am 09.12.2021 weiterhin folgenden Beschluss gefasst (Auszug):
„[…] den Schulstandort Rölsdorfstraße auch künftig für eine schulische Nutzung
vorzuhalten und möglichst zeitnah eine entsprechende Planung nach folgenden
Vorgaben aufzustellen, die Nutzungsnotwendigkeiten räumlich auf der Fläche
zu verorten und zu konkretisieren:
1. Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwick-
lung" als neuer eigenständiger Schulstandort auf dem Areal des abgängigen
ehemaligen Hauptgebäudes (sog. Bauteil „B")
Die erforderliche Genehmigung für das Förderzentrum (Ziffer 1) ist zu gegebe-
ner Zeit bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. […]“
Ursprünglich war geplant, nach der baulichen Fertigstellung am Standort Röls-
dorfstrasse dort einen zweiten eigenständigen Förderschulstandort mit dem
Förderschwerpunkt GE im schulorganisatorischen Sinne zu errichten.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allerdings hat die Dependance in Buschdorf bereits jetzt schon eine so hohe
Schülerzahl erreicht, dass diese Depandance mit Blick auf die Mindestgrößen-
verordnung hinsichtlich der Anzahl der beschulten Schüler*innen und der orga-
nisatorischen Rahmenbedingungen faktisch einen eigenen Schulstandort bildet,
wenngleich der Standort rechtlich und organisatorisch bislang als Dependance
der KöJu geführt wird. Insgesamt befinden sich zum Schuljahr 2024/2025 an
der KöJu 230 Schüler*innen an zwei Standorten, davon 78 in Buschdorf und
152 in Medinghoven.
Aufgrund der damit einhergehenden organisatorischen, pädagogischen
und personellen Herausforderungen ist beabsichtigt, den bisherigen Inte-
rimsstandort Buschdorf ab Schuljahresbeginn 2025/2026 als eigenständi-
gen Förderschulschulstandort mit dem Förderschwerpunkt GE unter
gleichzeitiger Auflösung der dortigen bisherigen Dependance der KöJu zu
führen bzw. zu errichten.
Nach der baulichen Fertigstellung des geplanten Förderzentrums GE an der
Rölsdorfstraße in Beuel gemäß Beschlusslage vom 09.12.2021 (s.o.) soll der
zum Schuljahr 2025/2026 zu gründende Schulstandort in Buschdorf in einen
noch zu errichtenden Neubau nach Beuel umziehen. Das dafür erforderliche
Raumprogramm wurde bereits mit der Schule und der Schulaufsicht abge-
stimmt. Nach dem Umzug ist die Containeranlage in Buschdorf nachlaufend
außer Betrieb zu nehmen. Eine Zeitschiene für die Fertigstellung des Förder-
zentrums GE in Beuel kann derzeit noch nicht seriös prognostiziert werden. Die
Maßnahme ist als hoch prioritär eingestuft.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de