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241968-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zum aktuellen Sachstand von Sanierung und Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke / A 565 (Nordbrücke)

Nummer
241968-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241968 Stellungnahme der Stadt Bonn im Hinblick auf die Sanierung und den Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke / A 565 (Nordbrücke)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241968-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Ergänzende Stellungnahme zum aktuellen
Sachstand von Sanierung und Ersatzneubau der
Friedrich-Ebert-Brücke / A 565 (Nordbrücke)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Da dem Wunsch der Politik nach einer Berichterstattung durch die Autobahn
GmbH nicht entsprochen werden kann, legt die Verwaltung nachfolgend
schriftliche Informationen der Autobahn GmbH zum Sachstand von Sanierung
bzw. Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke) vor:
Das Projekt befindet sich nach abgeschlossener Grundlagenermittlung derzeit
in der Phase der Vorplanung und Variantenfestlegung. Anschließend folgen
Entwurfsplanung (ca. 2 Jahre), Genehmigungsplanung und Planfeststellung
(ca. 3-4 Jahre) sowie Ausführungsplanung und Bau (6-8 Jahre). Mit einem
Baubeginn ist nach heutigem Kenntnisstand frühestens in den 2030er-Jahren
zu rechnen.
Aktuelle Informationen zum Projekt sowie Materialen vergangener
Veranstaltungen stellt die Autobahn GmbH auf ihrer Website zur
Verfügung: https://bonnbewegt.de/de/baumassnahme-a565-rheinbruecke-
bonn-nord-neubau
Ergänzend dazu hat die Autobahn GmbH in Aussicht gestellt, die Präsentation
vom politischen Begleitkreis am 27.08.2025 zur Verfügung zu stellen. Auch hier
wurde die Friedrich-Ebert-Brücke thematisiert. Die Präsentation liegt der
Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor und wird nachgereicht.
Auf Nachfrage der Verwaltung hat die Autobahn GmbH folgende
Stellungnahme zu Fuß- und Radwegeführung entlang der Friedrich-Ebert-
Brücke (nach Sanierung) abgegeben:
"Wir haben den Wunsch der Stadt Bonn nach einer erweiterten Breite der
Betriebswege aufgenommen und die Machbarkeit sowohl fachlich als auch
juristisch eingehend geprüft. Die entsprechenden Ergebnisse liegen nun vor.
Seitens der Autobahn GmbH wurde zunächst angenommen, dass eine
Verbreiterung der Betriebswege unter Kostenbeteiligung der Stadt
grundsätzlich denkbar wäre. Eine Ausführung als Radschnellweg mitSeite 1 von 3
Seite 2
zusätzlichem Fußweg wurde jedoch nicht in Aussicht gestellt.
Nach sorgfältiger Prüfung müssen wir dem Wunsch der Stadt Bonn nach einer
über die Regelbreite hinausgehenden Ausführung der Betriebswege leider eine
Absage erteilen. Im Folgenden möchten wir die Hintergründe dieser
Entscheidung transparent darlegen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG) obliegt der Autobahn GmbH die
Verantwortung für Bau und Erhaltung der Bundesfernstraßen. § 3 FStrG sieht
vor, dass Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen so
gestaltet werden sollen, dass sie auch für den öffentlichen Radverkehr nutzbar
sein können. Die Freigabe für Rad- und Fußverkehr erfolgt jedoch stets im
Einzelfall und bedarf der Abstimmung mit der Zentrale der Autobahn GmbH
sowie dem zuständigen Gebietsreferat des Bundesministeriums für Verkehr.
Darüber hinaus ist durch die Kommune ein konkreter Querungsbedarf mittels
Machbarkeitsstudie nachzuweisen, welcher von der Autobahn GmbH auf
Plausibilität geprüft wird. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt,
besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Freigabe durch Dritte.
Die Ausweisung eines Betriebswegs als kombinierter Rad- und Gehweg ist
rechtlich nicht zulässig. Stattdessen erfolgt die Freigabe für Radfahrer durch die
Kennzeichnung „Radfahrer frei“. Diese Ausweisung ist Voraussetzung für die
Unterhaltung des Bauwerks durch den Straßenbaulastträger. Die Nutzung
durch Radfahrer und Fußgänger ist nachrangig gegenüber dem primären
Zweck der Überführung einer Bundesfernstraße.
Die Autobahn GmbH kann gemäß FStrG nicht als Baulastträger für den Bau
eines Radwegs auftreten. Ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit der
Kommune zur Errichtung eines Radwegs ist daher rechtlich ausgeschlossen.
Auch ein separates Verfahren durch die Stadt Bonn ist nicht möglich, da ein
untrennbarer sachlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Bauwerk der
Autobahn besteht.
Technische Bewertung der Betriebswegbreite
Die Regelbreite der Betriebswege auf den Kappen beträgt gemäß aktueller
Vorschriften 3,0 Meter. Eine Erweiterung über diese Breite hinaus kann nicht
erfolgen – auch nicht bei vollständiger Kostenübernahme durch die Stadt –, da
Betriebswege ausschließlich aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und
deren Gestaltung sich ausschließlich aus betrieblichen Erfordernissen ableitet.
Eine betriebliche Notwendigkeit für eine Verbreiterung des Betriebswegs auf
der Nordbrücke ist nach aktuellem Stand nicht gegeben.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Verbreiterung der
Betriebswege über die Regelbreite hinaus aus rechtlichen und betrieblichen
Gründen nicht möglich ist. Die geplante Infrastruktur erfüllt bereits die
Anforderungen an eine sichere Querung für den Rad- und Fußverkehr und wird
mit dem städtischen Wegenetz verbunden."Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de