241905-02 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Grundsteuerreform: Grundsatzentscheidung über die (Nicht-) Ausübung der Option zur Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025
Kerndaten
- Nummer
- 241905-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 241905-02 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 12.12.2024 BBB-Änderungsantrag: Grundsteuerreform: Grundsatzentscheidung über die (Nicht-) Ausübung der Option zur Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Rat der Bundesstadt Bonn legt sich grundsätzlich für die Anwendung eines differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 fest und macht damit Gebrauch von der entsprechenden landesgesetzlichen Möglichkeit zur Verwendung differenzierter Hebesätze für die Grundstücksarten „Wohnen“ und „Nicht-Wohnen“. Begründung Zur Begründung wird auf das Schreiben des Finanzministeriums NRW unter 05ST der gleichen Drucksachengruppe verwiesen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de