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241869-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Überarbeitung des Stadtbaumkonzeptes bezogen auf die Straßen: Floßweg, Im Gries und Antoniterstraße

Nummer
241869-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Ellesdorfer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Floßweg Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Im Gries Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Antoniterstraße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Am Sportplatz Straße· Holzlar, Beuel
  • Mallwitzstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Honnefer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Domhofstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241869 Bürgerantrag: Überarbeitung des Stadtbaumkonzeptes bezogen auf die Straßen: Floßweg, Im Gries und Antoniterstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241869-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Überarbeitung des
Stadtbaumkonzeptes bezogen auf die Straßen:
Floßweg, Im Gries und Antoniterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der fortschreitende Klimawandel führt zu heißer werdenden Sommern.
Insbesondere versiegelte Bereiche wie Straßen heizen sich besonders stark
auf. Baumpflanzungen sind eines der wirkungsvollsten Mittel unter anderem zur
Abkühlung der versiegelten Bereiche und somit ein unverzichtbarer Baustein
für die Klimafolgenanpassung und Biotopvernetzung in allen Straßen der Stadt.
Ziel des Stadtbaumkonzeptes ist die Priorisierung der Begrünung der bisher
539 baumlosen Straßen in Bonn, also eine Empfehlung, wo mit dieser
Pflanzung von Bäumen begonnen werden soll. In der Sitzung vom 13.06.2023
hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept
gefasst und die Umsetzung des Konzeptes einstimmig beschlossen (DS
230524). Zudem wurde im Jahr 2024 die EU-Verordnung zur Wiederherstellung
der Natur beschlossen. Auch auf deren Ziele, z.B. eine ausreichende
Baumüberschirmung in den Städten, zahlt die Umsetzung des Baumkonzeptes
ein.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 05.06.2024 wurde die
Vorplanung zur Umsetzung eines Bausteins des Stadtbaumkonzeptes im
statistischen Stadtteil Lannesdorf unter der DS-Nummer 240779 vorgestellt und
mehrheitlich beschlossen. Das Projekt beinhaltet insgesamt 29
Baumpflanzungen in den Straßenabschnitten Antoniterstraße, Im Gries und
Floßweg. Die noch ausstehende genaue Überprüfung der Einzelstandorte,
sowie die Abstimmung mit den Trägern der Ver- und Entsorgungsleitungen,
Rettungsstellen, Verkehrslenkung hält aktuell noch an. Danach wird es auf der
nächsten Planungsebene eine ausführliche Bürgerveranstaltung vor Ort zur
geplanten Maßnahme geben.
Zwischenzeitlich wurde durch die Bürgerinitiative „Lannesdorf und Mehlem
erleben!“ ein Ortstermin mit interessierten Anliegern durchgeführt, an der auf
Einladung auch die Bundesstadt Bonn teilgenommen hat. Die Umsetzung des
Stadtbaumkonzeptes in Lannesdorf stieß hierbei auf Widerstand, da für jeden
der 29 neuen Baumstandorte ein kostenloser Parkplatz auf öffentlicher Fläche
verloren ginge. Die Verwaltung stellte den damaligen Planungsstand und das
beabsichtigte weitere Vorgehen vor, nahm aber auch die Bedenken undSeite 1 von 3
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Anregungen der Anlieger mit. Der Ortstermin der Bürgerinitiative ersetzt nicht
den noch erforderlichen bereits genannten Termin mit den Bürger:innen und
der Verwaltung vor Ort.
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich das in der Bürgerinitiative und auch hier
im Bürgerantrag gezeigte Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den
entsprechenden Straßenabschnitten. Die Vorlage eines „Alternativen
Baumkonzeptes“ im Bürgerantrag unterstreicht das hohe Interesse der
Anwohnenden an der Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes im
Verkehrsgrün durch die Etablierung neuer Bäume in den Straßen, sowie die
konstruktive Auseinandersetzung mit der von der Verwaltung vorgestellten
Maßnahme.
Bereich A – Parkplatz am Sportplatz Pennenfeld:
Eine Pflanzung größerer Bäume auf dem Parkplatz am Sportpark Pennenfeld
kommt zurzeit nicht in Frage, da die Fläche im Hinblick auf eine notwendige
Sanierung oder einen Neubau der Sporthalle als Baustelleneinrichtungsfläche
zur Verfügung stehen muss. Nachdem eine Sanierung erfolgt ist oder ein
Neubau errichtet wurde, wird die Situation neu betrachtet.
Bereich B – Mallwitzstraße in Höhe des Sportpark Pennenfeld
Das Alternativkonzept sieht hier die Etablierung von 4 Bäumen vor. Die
Standorte in den Parkbuchten (Schrägparkstände) sind unter Beachtung des
Abstandes von Bestandsgehölzen offenbar realisierbar. Das Baumbeet auf der
gegenüberliegenden Seite kann aufgrund der unterirdischen Infrastruktur nicht
realisiert werden. Es fallen jedoch für 3 zusätzliche Bäume auch hier 3
Parkplätze weg.
Bereich C – Mallwitzstraße bis Ecke Ellesdorfer Str. / Drachenburgstraße
(Bereich König-Fahd-Akademie)
Baumstandorte sind im gesamten Gehwegbereich, sowie in der
Parkeinbuchtung aufgrund der unterirdischen Infrastruktur (Gas- und
Wasserleitungen, Hausanschlüsse) nicht möglich.
Bereich D – Drachenburgstraße 55
Der Kreuzungsbereich ist von unterirdischer Infrastruktur in Form von Gas-,
Wasser- und Stromleitungen durchzogen. Bestehende Grundstückszufahrten,
sowie Ampelanlagen müssen freigehalten werden. Ausreichend dimensionierte
Baumstandorte können hier nicht realisiert werden.
Bereich D – Grünfläche neben Floßweg 39
Diese Fläche ist nicht in städtischem Eigentum, sondern in Privatbesitz
Bereich E – Kurvenbereich nahe Floßweg 32
Im Kurvenbereich sind keine Beete etablierbar. Der Gehweg ist hier zu schmal.
Die angrenzende Grünfläche hinter der Hecke ist in Privatbesitz.
Bereich F – Im Gries 27
Aufgrund der unterirdischen Infrastruktur (hier: Wasserleitung) ist ein Baumbeet
im Bereich der Litfaßsäule nicht möglich. Die Fläche könnte entsiegelt und mit
niedrigem Bewuchs, jedoch nicht mit Bäumen bepflanzt werden.
Bereich G – Im Gries 22
Diese Fläche ist nicht in städtischer Unterhaltung, sondern in PrivatbesitzSeite 2 von 3
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Bereich H – Im Gries 38 neben den Gleisen
Diese Fläche ist nicht in städtischer Unterhaltung, sondern in Privatbesitz
Bereich I – Honnefer Straße
Die gesamte Straße ist Bestandteil des Baumkonzeptes. Insgesamt bietet die
Honnefer Straße ohne nähere Prüfung Potential für 14 neue Bäume. Die
Standorte wurden aber noch nicht im Detail untersucht. Aus dem vorliegenden
Bereich des „Alternativen Baumkonzeptes“ könnten dort 3 Bäume realisiert
werden, 2 Parkplätze entfallen dadurch.
J – Bereich Domhofstraße zw. Bushaltestelle und Friedhof
Aufgrund der unterirdischen Infrastruktur (Wasserleitung und Kanal) ist hier
unter Berücksichtigung der Pflanzabstände maximal 1 Baum – ohne Wegfall
von Parkraum - realisierbar. Dieser Standort befindet sich außerhalb des hier
behandelten statistischen Bezirkes in Mehlem.
Gerne erläutert die Verwaltung den Vertretern der Bürgerinitiative im Rahmen
der vorgesehenen Bürger:innenveranstaltung die fachliche Vorgehensweise der
Prüfung von potentiellen Baumstandorten und klärt eventuelle Nachfragen im
direkten konstruktiven Dialog.
Nach vorläufiger Prüfung könnten aus dem vorliegenden Konzept der
Bürgerinitiative vermutlich 7 zusätzliche Baumstandorte etabliert werden. Diese
können in einer weiteren Maßnahme des Bausteins Lannesdorf vorbehaltlich
der abschließenden Prüfung der Leitungssituation zusätzlich zu den am
05.06.2024 beschlossenen Standorten auch realisiert werden. Für eine
abschließende Überprüfung werden Planunterlagen zur Verfügung gestellt, in
denen die Abstände zu Ver- und Entsorgungsleitungen dargestellt sind und die
durch die Leitungsträger freizugeben sind. Ob und in welchem Umfang dafür
bisher zur Realisierung vorgeschlagene Baumstandorte entfallen, bleibt der
politischen Beschlussfassung der Bezirksvertretung vorbehalten, die nach der
Bürgerinformation und vor Einleitung des Vergabeverfahrens erforderlich wird.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das
in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de