241854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Kerndaten
- Nummer
- 241854-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241854-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR am 22.11.2024 wurde eine Änderung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung vom 23.08.2024 beschlossen. Durch diese Änderung wurde der Auftrag an den Vorstand zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nachträglich korrigiert bzw. konkretisiert. Dementsprechend ist die Begründung zur vorliegenden Beschlussvorlage wie folgt anzupassen: Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR hat in seiner Sitzung vom 23.08.2024 dem Rat die 4. Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR empfohlen. Mit der 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR sollen u. a. der rückwirkenden Änderung des § 114a Absatz 10 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und dem Wegfall des § 26 Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV) Rechnung getragen werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die benötigten personellen Ressourcen für die Erstellung und Monitoring des Nachhaltigkeitsberichts zurzeit nicht vorhanden sind. Diese müssten im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 bzw. 2026 mit Genehmigung des Stellenplans neu geschaffen werden. Soweit keine gesetzliche Grundlage für die Berichterstattung besteht, stellt dies eine freiwillige Maßnahme dar, die aus gebührenrechtlicher Sicht kritisch zu sehen ist. Auch wenn eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach europäischen Standard (ESRS) nicht geleistet werden kann, wird die bonnorange AöR jährlich über ihre Maßnahmen berichten, die auf den Klimaplan der Stadt Bonn einzahlen und den aktuellen Umsetzungsstand der Nachhaltigkeitsmaßnahmen der bonnorange AöR wiederspiegeln. (NEU)Seite 1 von 3 Seite 2 Auch wenn eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach europäischen Standard (ESRS) nicht geleistet werden kann, haben sich Verwaltungsrat und Vorstand darauf verständigt, dass die bonnorange AöR jährlich über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen berichten soll. Dies wurde mit der Änderung der Niederschrift vom 23.08.2024 in der Sitzung des Verwaltungsrates am 22.11.2024 durch folgenden Auftrag an den Vorstand konkretisiert, der aber keine Auswirkungen auf die Änderung der Unternehmenssatzung hat: • Der Vorstand der bonnorange AöR wird beauftragt, einmal im Jahr einen Lagebericht zu erstellen, der dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses zur Prüfung vorgelegt wird. • Ferner wird der Vorstand im Rahmen des jährlichen bonnorange Geschäftsberichts freiwillig auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie zur Klimaneutralität berichten.“ Dieses Vorgehen wurde gewählt, weil der Wirtschaftsprüfer der bonnorange AöR darauf hingewiesen hat, dass eine Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb des Lageberichts eine umfassende Berichtspflicht nach CSRD auslöst, was durch die Satzungsänderung aber auf eine freiwillige Berichterstattung auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie zur Klimaneutralität als Teil des Geschäftsberichts der bonnorange AöR beschränkt werden soll. Weiterhin soll in der Unternehmenssatzung der Verweis auf § 30 (Verschwiegenheitspflicht) GO NRW neu aufgenommen werden, um neben der entsprechenden Befangenheitsvorschrift des § 31 GO NRW auch die entsprechende Anwendbarkeit der Geheimhaltungsvorschrift direkt durch Verweis aus der Unternehmenssatzung anzuwenden. Als letzte Änderung soll eine Absichtserklärung neu aufgenommen werden, mit der herausgestellt wird, dass bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben die Anstalt bestrebt ist, die Vorgaben aus dem Klimaplan 2035 der Bundesstadt Bonn umzusetzen, soweit dies durch eine eigene Finanzierung gesichert werden kann. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 23.08.2024 den Vorstand damit beauftragt, sollte die Änderungsatzung beschlossen werden, einmal im Jahr einen Lagebericht zu erstellen, in dem Nachhaltigkeitsthemen abgebildet werden. Dem Wirtschaftsprüfer soll dieser Lagebericht im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zur Prüfung vorgelegt werden. Im Zuge dieser Nachhaltigkeitsberichtserstattung soll auch über Maßnahmen, die auf den Klimaplan 2035 einzahlen, berichtet werden. Dieser Zusatz soll nicht in die Unternehmenssatzung aufgenommen werden. Die vorgesehene Änderung der Unternehmenssatzung bleibt von dieser Konkretisierung unberührt.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de