← Vorlagen

241854 · Beschlussvorlage

4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Nummer
241854
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241854-01 ST 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241854
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
4. Satzung zur Änderung der
Unternehmenssatzung der bonnorange – Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR
wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR hat in seiner Sitzung vom 23.08.2024
dem Rat die 4. Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR emp-
fohlen.
Mit der 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange
AöR sollen u. a. der rückwirkenden Änderung des § 114a Absatz 10 Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und dem Wegfall des
§ 26 Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt
des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV) Rech-
nung getragen werden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die benötigten personellen Res-
sourcen für die Erstellung und Monitoring des Nachhaltigkeitsberichts zurzeit
nicht vorhanden sind. Diese müssten im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025
bzw. 2026 mit Genehmigung des Stellenplans neu geschaffen werden. Soweit
keine gesetzliche Grundlage für die Berichterstattung besteht, stellt dies eine
freiwillige Maßnahme dar, die aus gebührenrechtlicher Sicht kritisch zu sehen
ist.
Auch wenn eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach europäischen Standard
(ESRS) nicht geleistet werden kann, wird die bonnorange AöR jährlich über ihre
Maßnahmen berichten, die auf den Klimaplan der Stadt Bonn einzahlen und
den aktuellen Umsetzungsstand der Nachhaltigkeitsmaßnahmen der bon-
norange AöR wiederspiegeln.Seite 1 von 68
Seite 2
Weiterhin soll in der Unternehmenssatzung der Verweis auf § 30 (Verschwie-
genheitspflicht) GO NRW neu aufgenommen werden, um neben der entspre-
chenden Befangenheitsvorschrift des § 31 GO NRW auch die entsprechende
Anwendbarkeit der Geheimhaltungsvorschrift direkt durch Verweis aus der Un-
ternehmenssatzung anzuwenden.
Als letzte Änderung soll eine Absichtserklärung neu aufgenommen werden, mit
der herausgestellt wird, dass bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben
die Anstalt bestrebt ist, die Vorgaben aus dem Klimaplan 2035 der Bundesstadt
Bonn umzusetzen, soweit dies durch eine eigene Finanzierung gesichert wer-
den kann.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 23.08.2024 den Vorstand damit
beauftragt, sollte die Änderungsatzung beschlossen werden, einmal im Jahr
einen Lagebericht zu erstellen, in dem Nachhaltigkeitsthemen abgebildet wer-
den. Dem Wirtschaftsprüfer soll dieser Lagebericht im Rahmen der Jahresab-
schlussprüfung zur Prüfung vorgelegt werden.
Im Zuge dieser Nachhaltigkeitsberichtserstattung soll auch über Maßnahmen,
die auf den Klimaplan 2035 einzahlen, berichtet werden.
Dieser Zusatz soll nicht in die Unternehmenssatzung aufgenommen werden.
Anlage/n
1 AöR-24043 (öffentlich)
2 AöR-24056-Niederschrift (öffentlich)
3 Anlage 1 - Unternehmenssatzung bo - mit Änderungen (öffentlich)
4 Anlage 2 - Unternehmenssatzung bo - 4. Änderung (öffentlich)Seite 2 von 68
AöR Verwaltungsrat
Beschlussvorlage AöR-24043 Drucksache
2 Anlage(n)
23.08.2024 Sitzungstermin
TOP 1.4.2 4. Änderung der Unternehmenssatzung
öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Stadt Bonn wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:
Die 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange – Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) – wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Mit der 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR sollen
der rückwirkenden Änderung des § 114a Absatz 10 Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) und dem Wegfall des § 26 Verordnung über kommunale Unter-
nehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensver-
ordnung - KUV) Rechnung getragen werden. Zusätzlich sollen die Verschwiegenheits-
pflichten der Verwaltungsratsmitglieder durch einen Verweis auf die Gemeindeordnung
NRW stärker gewährleistet und die Bemühungen der bonnorange AöR zur Erreichung
der Klimaziele der Stadt Bonn durch eine Absichtserklärung zur klimaneutralen Aufga-
benwahrnehmung neu aufgenommen werden.
I. Wegfall der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts
Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanage-
ments im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG) gelten für kommunale Unternehmen
nicht mehr generell die strengeren Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Denn mit Wegfall des § 26 KUV, der die Aufstellung eines Lageberichts entsprechendSeite 3 von 68
AöR Verwaltungsrat
des § 289 Handelsgesetzbuch vorschrieb, ist nicht nur die Verpflichtung zur Aufstellung
eines Lageberichtes, sondern auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weg-
gefallen.
Die bonnorange AöR wird auf freiwilliger Basis einen Nachhaltigkeitsreport erstellen, um
den Erwartungen des Verwaltungsrates und den Bonitätsbedingungen von Banken zu
entsprechen.
Alle relevanten Stellen, welche die Erstellung eines Lageplans direkt oder indirekt vor-
schreiben, wurden in § 12 Absatz 3 der Unternehmenssatzung entsprechend angepasst.
Zusätzlich wurde nochmals die Geltung des § 114a Absatz 10 Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Erstellung des Jahresabschlusses explizit
aufgeführt.
§ 12 Absatz 3 (Text alt):
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Anstalt werden nach den für große Kapi-
talgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und ge-
prüft, sofern nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzli-
che Vorschriften entgegenstehen.
§ 12 Absatz 3 (Text neu):
Für die Prüfung des Jahresabschlusses gilt § 114a Abs. 10 GO NRW. Der Jahresab-
schluss der Anstalt wird nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft, sofern nicht weitergehende gesetzliche
Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die §§ 289
bis 289 f des Handelsgesetzbuches finden keine Anwendung.
II) Anpassung der Geheimhaltungsvereinbarung
In der Unternehmenssatzung soll der Verweis auf § 30 GO NRW neu aufgenommen
werden, um neben der entsprechenden Befangenheitsvorschrift des § 31 GO NRW auch
die entsprechende Anwendbarkeit der Geheimhaltungsvorschrift direkt durch Verweis
aus der Unternehmenssatzung anzuwenden.
Hierdurch wird die Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtung der Mitglieder desSeite 4 von 68
AöR Verwaltungsrat
Verwaltungsrates nochmals stärker gewährleistet.
§ 5 Absatz 3 (Text alt):
Die Befangenheitsvorschriften des § 31 GO NRW gelten entsprechend.
§ 5 Absatz 3 (Text neu):
Die Befangenheitsvorschriften des § 31 GO NRW sowie die Geheimhaltungsvorschrift
des § 30 GO NRW gelten entsprechend.
III) Aufnahme der Absichtserklärung zur Klimaneutralität
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschloss in seiner Sitzung am 7.11.2019, dass Bonn
bis spätestens 2035 klimaneutral werden soll und bestätigte dies am 23.03.2023 mit dem
Zielbeschluss zur Klimaneutralität Bonns bis 2035 unter Einhaltung des „1,5-Grad-
Budget-Ziels“.
Ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung dieses Klimaplanes 2035 ist die Umstrukturie-
rung und Organisation eines klimaneutralen Konzerns. Diese klimaneutrale Konzern-
struktur umfasst auch die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungen der Bundesstadt
Bonn, wie beispielsweise die Stadtwerke Bonn GmbH und die bonnorange AöR.
Im Gegensatz zur Stadt und der Stadtwerke Bonn GmbH wird die bonnorange AöR fast
ausschließlich über Gebühren finanziert. Dadurch ist der Rahmen für freiwillige Mehr-
ausgaben gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord-
rhein-Westfalen (KAG NRW) begrenzt. Jede einzelne Maßnahme muss im Rahmen der
Kalkulation der Umlage nach § 11 Abs. 2 der Unternehmenssatzung als betriebsbedingte
Kosten der Abfallentsorgung bzw. der Straßenreinigung im Sinne des § 6 KAG NRW
ansatzfähig sein. Daher kann die bonnorange AöR die Umstrukturierungsmaßnahmen
nur im gesetzlichen Rahmen umsetzen.
§ 2 Absatz 7 (Text neu):
Bei der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben ist die Anstalt bestrebt, die Vorga-
ben aus dem Klimaplan 2035 der Bundesstadt Bonn umzusetzen, soweit dies durch eine
eigene Finanzierung gesichert ist.Seite 5 von 68
AöR Verwaltungsrat
Risiken/Chancen/Kosten:
Aufgrund der Gesetzesänderungen (Gemeindeordnung NRW und KUV) müssen entspre-
chende Anpassungen vorgenommen werden, die sich an der aktuellen Gesetzeslage orien-
tieren.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die benötigten personellen Ressourcen für die
Erstellung und Monitoring des Nachhaltigkeitsberichts zurzeit nicht vorhanden sind. Diese
müssten im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 bzw. 2026 mit Genehmigung des Stellen-
plans neu geschaffen werden. Soweit keine gesetzliche Grundlage für die Berichterstattung
besteht, stellt dies eine freiwillige Maßnahme dar, die aus gebührenrechtlicher Sicht kritisch
zu sehen ist.
Auch wenn eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach europäischen Standard (ESRS) nicht
geleistet werden kann, wird die bonnorange AöR jährlich über ihre Maßnahmen berichten, die
auf den Klimaplan der Stadt Bonn einzahlen und den aktuellen Umsetzungsstand der Nach-
haltigkeitsmaßnahmen der bonnorange AöR wiederspiegeln.
Empfehlung der bonnorange AöR:
Zustimmung
Anlagen (Titel):
Anlage 1: Unternehmenssatzung der bonnorange AöR (Volltext) mit Siegel
Anlage 2: ÄnderungssatzungSeite 6 von 68
Niederschrift vom 23.08.2024
- öffentliche Sitzung -
zugestellt am: 09.09.2024 Drucksachennummer AöR-24056
AöR
23. August 2024 14:00 Uhr 15:46
Datum Beginn Ende
bonnorange AöR - Lievelingsweg 110 - 53119 Bonn
KantineSeite 7 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
Übersicht
TOP Inhalt Entscheidung
1) Begrüßung Frau Engelmann, die Nachfolgerin von Frau Faltin. Frau
Engelmann nimmt zukünftig für die Koordinierungsstelle an den Sitzungen
des Verwaltungsrates teil.
2) Stellungnahme zum Arbeitsauftrag Sperrmüll (Fragen Dr. Weidmann/Hr.
Prof. Löbach) ist nach Fertigstellung an den VR per Mail verschickt wor-
den.
Nachfrage beim Gremium, ob es Rückfragen zur Mitteilung gibt.
Es gab keine Rückfragen aus dem Gremium.
3) Der TOP 2.5.5 wird im öffentlichen Teil behandelt, unter TOP 1.4.1
1.1 Anerkennung der Tagesordnung – öffentlich anerkannt und genehmigt ein-
stimmig
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung.
1.2 Genehmigung der Niederschriften über die
öffentliche Sitzung des Verwaltungsrats am
28.06.2023.
genehmigt, mit zwei Enthaltun-
gen wg. Nichtteilnahme
1.3 Dringlichkeitsentscheidungen keine
1.4 Beschlussvorlagen
1.4.1 Wirtschaftsplan 2025 Zustimmung, mit einer Ge-
genstimme
3
1.4.2 Änderung der Unternehmenssatzung der bonno-
range AöR
Zustimmung mit Zusatz, mit
einer Gegenstimme
8
1.5 Mitteilungen
1.5.1 2. Quartalsbericht/-abschluss 2024 Kenntnisnahme 10
1.5.2 Einwegkunststofffonds – Bericht zum Sachstand Kenntnisnahme 10
1.5.3 Bilanz der Abfallwirtschaft 2023 Kenntnisnahme 10
1.5.4 Auswertung der Bürgerkontakte 2023 Kenntnisnahme 102Seite 8 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
1.5.5 Bericht zu den Aktivitäten der Öffentlichkeitsar-
beit und Umweltbildung der bonnorange 2023
Kenntnisnahme 10
1.6 Aktuelle Informationen keine
1.7 Sonstiges entfällt
1.8 Tagesordnungspunkte der nicht öffentlichen
Sitzung
Kenntnisnahme
Niederschrift
1 Öffentliche Sitzung
1.1 Anerkennung der Tagesordnung
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 23. August 2024 wird einstimmig
anerkannt.
Die ordnungsgemäße Einladung wird festgestellt.
1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ver-
waltungsrats am 28.06.2024
genehmigt, mit zwei Enthaltungen
Herr Hümmrich und Herr Schmitt enthalten sich, da sie an der Sitzung am
28.06.2024 nicht teilgenommen haben.
1.3 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
keine
1.4 Beschlussvorlagen
1.4.1 Wirtschaftsplan 2025 AöR-24042
Es wurden Tischvorlagen ausgelegt:
Korrektur Übersicht II- Erfolgsplan Sparten (Anlage 1, TOP 1.4.1)
Korrektur Übersicht III2 – mittelfristiger Erfolgsplan (Anlage 1, TOP 1.4.1)
COCKPIT: Finanzplan Masteransicht, Stand 23.08.2024 (Anlage 3.1, TOP 1.4.1)
Ergänzung Projekt SOS (Sicherheit-Ordnung-Sauberkeit) (Anlage 2.1, TOP 2.5.5)
Der Wirtschaftsplan wird von Herrn Sadewasser und Frau Simonis erläutert, an-
hand einer PowerPoint-Präsentation Wirtschaftsplan 2025 (Anlage 4, TOP 1.4.1)3Seite 9 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
Herr Hümmrich stellte Fragen zu den Fördermitteln und zur Beschaffung der e-
Fahrzeuge, Miete oder Kauf?
Herr Peter teilt mit, dass 2023 ein Fördermittelantrag gestellt wurde, der Bewilli-
gungszeitraum beginnt 01.01.2025 und endet zum 30.09.2025. Die Beschaffung
umfasst 13 PKW und die dazugehörende Ladeinfrastruktur.
Für alle bestellten Fahrzeuge werden die vollen Fördermittel ausgeschöpft.
Die e-Fahrzeuge werden gemietet. Ein Kauf lohnt sich aktuell nicht, die Fahrzeuge
sind zu teuer.
Weitere Fahrzeugbeschaffung in 2025:
- 6 Abfallsammelfahrzeuge
- 3 Sperrmüllfahrzeuge
- 4 Kleinkehrmaschinen
- 1 Geräteträger
- 2 Lastenfahrräder
Zum Neubau wurde die Frage nach der Belastung der Gebührenzahler gestellt
(Hr. Hümmrich).
Über den kalkulatorischen Zins wird der Gebührenzahler belastet. Aktuell liegt der
kalkulatorische Zins bei 3,03 % (in 2025 bei 2,9 %), festgelegt durch das Steuer-
und Kassenamt.
Herr Schmitt verweist auf die günstigeren kalkulatorischen Zinsen bei der Stadt
Köln und fragt nach der rechtlichen Grundlage zur Berechnung. (Frage zu Proto-
koll)
Herr Sadewasser verweist auf die Gebührenhoheit der Stadt Bonn.
Herr Hümmrich vertritt die Meinung, dass diese Fragen im Finanzausschuss der
Stadt Bonn zu behandeln seien. Dem schließt sich das Gremium an.
Zum TOP 2.5.5, der in die öffentliche Sitzung aufgenommen wird, berichtet Herr
Münz anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 2.1) zum Projekt SOS (Si-
cherheit-Ordnung-Sauberkeit).
Herr Gold fragt nach einem Mitarbeiter, der für das Ordnungsamt tätig werden soll,
finanziert über Abfallgebühren.
Hierzu hat Herr Sadewasser am 02.09.2024 einen Gesprächstermin bei der Stadt
und klärt die Fragen hierzu mit der Leitung des Ordnungsamtes.
Als letzten Gesprächspunkt wird nach dem Stellenplan 2025 gefragt (Herr Gold).
Es werden drei Müllwerker, eine Geschäftsbereichsleitung Stadtreinigung und ein
Mitarbeiter für die Gebührenberechnung (Abladegenehmigungen) eingestellt; der
Geschäftsbereich 3 erhält4Seite 10 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
eine neue Geschäftsbereichsleitung Personal und Arbeitsrecht mit Höhergruppie-
rung. Herr Sadewasser betont, dass die Stellenbewertungen durch einen externen
Dienstleister erstellt werden.
Ansonsten verweist Herr Sadewasser auf den TOP 2.6.1 Organisation im nichtöf-
fentlichen Teil, wo weitere Details zu Stellenbesetzungen erläutert werden.
Ergänzende Informationen zum WP 2025 (Anlage 2, TOP 2.5.5) wird der Nieder-
schrift beigefügt.
Textbeitrag der Geschäftsführung, im Vorfeld der Sitzung eingereicht
„Stellungnahme der bonnorange AöR zur Beteiligungsverwaltung:
zu a) Erfolgsplan 2025 und Mittelfristplanung 2026 – 2029
Die bonnorange AöR plant keinen strategischen Leistungsabbau im „Brot und But-
ter“ Basisgeschäft. Daher werden für die nächsten Jahre moderate Kostensteige-
rungen für diesen Bereich angenommen.
Das Management prüft im Rahmen der jährlichen Wirtschaftspläne - nach Effekti-
vitäts- und Effizienzkriterien - regelmäßig die Wirtschaftlichkeit der angebotenen
Leistungen und korrelierenden Aufwendungen. Wenn eine Leistung wenig ange-
nommen wird und mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden ist, sehen wir als
bonnorange im Interesse der Gebührenzahler Handlungsbedarf. Ein Beispiel hier-
für ist die mobile Grüncontainerabfuhr.
Für das Jahr 2025 hat die Geschäftsleitung strategisches Einsparpotential beim
Materialaufwand (-896 TEUR in „Brot & Butter“) identifiziert und in strategisch not-
wendige Maßnahmen im „Strategischen Plan“ gebührenneutral umgeleitet.
Die Gebührensimulation 2025-2034 zeigt sowohl für die Abfall- als auch für die
Straßenreinigungsgebühren die jährliche prozentuale Veränderung. Diese Verän-
derung schwankt zwischen -1,2% (Abfallgebühr 2027) und +6,7% (Abfallgebühr
2030)). In fünf künftigen Wirtschaftsplänen liegt die durchschnittliche Gebühren-
steigerung deutlich unterhalb der Werte der letzten Jahre (</= 1,6%).
Zur Ausdünnung der mobilen Grüncontainerabfuhr:
Im Rahmen des vom Verwaltungsrat am 28.10.2016 beschlossenen Grünschnitt-
konzeptes (Aör-16045) sollen u.a. sukzessive stationäre Grünschnittsammelstel-
len auf Friedhöfen zu qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) ausgebaut wer-
den. Dies ist bereits in Ückesdorf, Mehlem und Beuel erfolgt. Der Umbau auf dem
Südfriedhof ist im nächsten Jahr geplant.
Das weiterhin vorhandene Angebot der mobilen Grünschnittcontainer (März bis
November) musste im letzten Jahr aufgrund akuten Fahrermangels reduziert wer-
den. Auch in diesem Jahr ist dies seit August wieder durchgehend der Fall.5Seite 11 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
Da die Anzahl der Anlieferungen und die angenommenen Mengen bei einigen
Standorten der mobilen Sammlung seit Errichtung der GAS erheblich zurückge-
gangen ist, wurde eine strategische Anpassung des Angebots auf die aktuellen
Bedürfnisse der Bürger*innen aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich (siehe Ar-
gumentation in Abs. 2).
Die Beistandsleistung Winterdienst auf städtischen Flächen wurde im letzten Jahr
zum 31.12.2023 gekündigt.
Da die bonnorange AöR mit den vorhandenen Kapazitäten den hoheitlichen Win-
terdienst sicherstellen und hier insbesondere die Ausweitung des Radwegenetzes
und der Fahrradstraßen in ihre künftigen Planungen einbeziehen wird, ist es auch
nicht möglich, der Stadt diese zusätzlichen Leistungen wieder anzubieten.
Eine Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haus-
haltsplan kann seriös nicht abgegeben werden. Der aktuelle Winterdienst stellt
aufgrund der geografischen Gegebenheiten in Bonn (niedriges Schneefall- und
Eisrisiko) eher einen „Basisplan“ dar. Für zusätzliche Leistungen müsste die bon-
norange signifikant mehr Personal und insbesondere Winterdienstfahrzeuge und –
gerät vorhalten. Diese Vorhaltekosten müssten den Ämtern voll in Rechnung ge-
stellt werden.
zu b) Stellenplan
1. Der Vorstand wird im nicht öffentlichen Teil unter 2.6.1 zu Veränderungen im
Führungsbereich
a. Auskunft zur Weiterentwicklung der bonnorange Aufbauorganisation
sowie
b. zur Zeitschiene sowie des geplanten Vorgehens bei
- der Wiederbesetzung der Position Geschäftsbereichsleitung
Stadtreinigung,
- der Nachbesetzung der Position Geschäftsbereichsleitung
Abfallwirtschaft sowie
- bei der Position Geschäftsbereichsleitung Verwaltung
geben.
2. Neueinstellungen:
2.1 Die Wiederbesetzung der Position Geschäftsbereichs-leitung Stadtreinigung
beruht auf der Trennung des Geschäftsbereichs Abfallwirtschaft und Stadtreini-
gung in wieder getrennte Geschäftsbereiche. Dies erscheint erforderlich, um bei-
den Geschäftsbereichen die erforderliche Führung und Priorität zu widmen.
2.2 Planung von zusätzlichen 3 neuen Müllwerkerstellen im operativen Bereich
der Abfallwirtschaft: Bisher können die Mitarbeitenden bis zu 40 Überstunden an6Seite 12 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
sammeln und abfeiern. Ab 2025 wird dieses Angebot in Abstimmung mit dem Per-
sonalrat auf 60 Stunden erhöht. Um den durch das Abfeiern der Überstunden ent-
stehenden Bedarf aufzufangen, müssen 3 neue Stellen eingerichtet werden. Die
Refinanzierung der Stellen ist durch die dann nicht notwendigen Überstunden-ver-
gütungen teilweise gegenfinanziert.
2.3 Die Position Sonderleistungen, Gebühren und Anlagengenehmigung ist be-
trieblich notwendig.
3. Höher- bzw. Umgruppierungen:
Es gibt zwei wesentliche Auslöser für eine Höhergruppierung im Rahmen des
TVöD:
3.1. Änderung des Stelleninhalts:
Wenn sich der Stelleninhalt (Aufgaben und Anforderungen) einer Mitarbeiterin o-
der eines Mitarbeiters mit Wissen und Einverständnis der Vorgesetzten oder des
Vorgesetzten ändert, kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter über den Dienst-
weg einen Antrag auf Überprüfung der Stellenbewertung stellen.
Die Stellenbewertung erfolgt grundsätzlich durch einen unabhängigen externen
Dienstleister. Sollte sich infolge der geänderten Stelleninhalte eine abweichende
Bewertung ergeben, führt die Anwendung des Grundsatzes der Tarifautomatik
gem. § 12 TVöD zu einer entsprechenden Höhergruppierung.
3.2. Neubesetzung von Stellen:
Bei der Neubesetzung einer Stelle werden die bisherigen Stellenbeschreibungen
an die aktuellen betrieblichen Erfordernisse angepasst. Dies kann zu einer Neube-
wertung der Stelle führen, was ebenfalls eine Höhergruppierung zur Folge haben
kann. Der Grundsatz der Tarifautomatik gilt auch in diesem Fall.
Die Bewertung der Position Sachgebietsleitung Personal und Arbeitsrecht unter
Einschluss einer Qualifikation als Volljuristin (1. und 2. Staatsexamen) mit ein-
schlägiger Berufserfahrung und Vertretung der bonnorange vor Gericht und in
rechtlichen Belangen rechtfertigt eine Einstufung in die E 14 TVöD. Die Stellenin-
haberin weist diese Qualifikationsmerkmale aus.
c) Investitionsplan
Über die Realisierung des „Goldstandards“ für den Neubau
bestand im Verwaltungsrat und Vorstand breites Einvernehmen. Es ist
auch zu erwarten, dass diese Anforderungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung den
dann geltenden Standard widerspiegeln. Daher plant die bonnorange entspre-
chend.
Wichtiger erscheint uns für die Planung die allgemeine Baukostensteigerung. Die
Planungskosten für den Neubau haben sich seit der ersten Kostenschätzung 2019
durch den gestiegenen Baukostenindex (2024 ~51% im Vgl. zur Kostenschätzung
2019) signifikant erhöht.7Seite 13 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
Beschluss
Der anliegende Wirtschaftsplan 2025, bestehend aus Erfolgsplan, Mittelfristpla-
nung, Investitionsplan, Cockpit, Vermögensplan und Stellenplan, wird beschlos-
sen.
Zustimmung, mit einer Gegenstimme (Hr. Schmitt)
1.4.2 Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR AöR-24043
Textbeitrag der Geschäftsführung, im Vorfeld der Sitzung eingereicht
„Stellungnahme der bonnorange AöR zur Beteiligungsverwaltung:
zu a) Wegfall der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts
Der Lagebericht wird weiterhin Bestandteil des Jahresabschlusses sein.
Zusätzlich wird die bonnorange AöR jährlich über ihre Maßnahmen berichten, die
auf den Klimaplan der Stadt Bonn einzahlen und den aktuellen Umsetzungsstand
der Nachhaltigkeitsmaßnahmen der bonnorange AöR wiederspiegeln.
zu b) Anpassung der Geheimhaltungsvereinbarung
Die Anpassung der Geheimhaltungsvereinbarung ergibt sich aus einem Kurzgut-
achten der nichtöffentlichen Sitzung, dem sich angeschlossen werden kann.
zu c) Aufnahme der Absichtserklärung zur Klimaneutralität
Die Bundesstadt Bonn hat das Ziel, bis spätestens 2035 klimaneutral zu werden.
Diesem Ziel folgt die bonnorange AöR mit ihrer Unternehmensvision „Bonns Zu-
kunft fortschrittlich und nachhaltig gestalten“.
In der Satzung sollen keine einzelnen Maßnahmen aufgenommen werden, son-
dern die Absicht erklärt werden, Vorgaben aus dem Klimaplan 2035 der Bun-
desstadt Bonn umzusetzen, soweit dies durch eine eigene Finanzierung gesichert
ist.
Der Rahmen für freiwillige Mehrausgaben ist gemäß den Vorschriften des Kom-
munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) begrenzt.
Jede einzelne Maßnahme muss im Rahmen der Kalkulation der Umlage nach §
11 Abs. 2 der Unternehmenssatzung als betriebsbedingte Kosten der Abfallentsor-
gung bzw. der Straßenreinigung im Sinne des § 6 KAG NRW ansatzfähig sein.
Daher kann die bonnorange AöR die Umstrukturierungsmaßnahmen nur im ge-
setzlichen Rahmen umsetzen. Da die notwendigen Mehrausgaben im gesetzli-
chen Rahmen erfolgen, sind die Gebührenbescheide nicht angreifbar und daher
Klageverfahren nicht zu erwarten.
Die Satzungsänderung hat keinen Einfluss auf die Zusammenarbeit mit der Bun-
desstadt Bonn, da die großen Maßnahmen, wie z. B. Neubau des Verwaltungsge-
bäudes, Planung einer PV-Anlage, IT-Transformation bereits in enger Kooperation
mit der Bundesstadt Bonn angelaufen sind.8Seite 14 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
Alternativ steht auch folgender Satzungstext zur Wahl:
„Bei der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben ist die Anstalt bestrebt, die
Vorgaben aus den nationalen Klimazielen umzusetzen, soweit dies durch eine ei-
gene Finanzierung gesichert ist.“
Bei der Unternehmessatzung handelt es sich um eine Satzung im Verantwor-
tungsbereich der Bundesstadt Bonn.
Der Rat kann diese auf Empfehlung des Verwaltungsrats beschließen. Die Ober-
bürgermeisterin hat anschließend die Unternehmenssatzung zu veröffentlichen.
An dieser Stelle wurde auf die Prüfung verzichtet, ob eine Genehmigungs- oder
Anzeigepflicht bestehen könnte. Diese Prüfung ist nach dem Gremienlauf durch
das Rechtsamt vorzunehmen. Beide Pflichten obliegen der Bundesstadt Bonn ent-
sprechend den gesetzlichen Regelungen.“
Nach einer Aussprache zur Satzungsänderung einigt sich das Gremium auf einen
Zusatz zum Beschluss, der aber nicht in die Unternehmenssatzung aufgenommen
wird.
Beschluss
Dem Rat der Stadt Bonn wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:
Die 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der bonnorange – Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) – wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung be-
schlossen.
Zusatz
Der Vorstand wird beauftragt, einmal im Jahr einen Lagebericht zu erstellen, in
dem Themen des Nachhaltigkeitsberichts abgebildet werden. Dem Wirtschaftsprü-
fer soll dieser Lagebericht zur Prüfung vorgelegt werden.
Dieser Zusatz soll nicht in die Unternehmenssatzung aufgenommen werden.
Im Zuge dieses Nachhaltigkeitsberichts soll zur Klimaneutralität berichtet werden.
(Protokollierung der Schriftführung)
Der Vorstand der bonnorange AöR wird beauftragt, einmal im Jahr einen Lagebe-
richt zu erstellen, der dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses
zur Prüfung vorgelegt wird.
Ferner wird der Vorstand im Rahmen des Jahresabschlusses auf freiwilliger Basis
und auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie zur
Klimaneutralität berichten.
(Konkretisierung des Zusatzes zum Beschluss durch den Vorstand, da sich der
Prüfungsauftrag des Wirtschaftsprüfers nur auf den Jahresabschluss nebst An-
hang und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr bezieht.)9Seite 15 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
Zustimmung mit Erläuterung, mit einer Gegenstimme (Hr. Schmitt) angenommen
1.5. Mitteilungen
1.5.1 2. Quartalsbericht/-abschluss 2024 AöR-24044
Kenntnisnahme
1.5.2 Einwegkunststofffonds – Bericht zum Sachstand AöR-24045
Kenntnisnahme
1.5.3 Bilanz der Abfallwirtschaft 2023 AöR-24046
Kenntnisnahme
1.5.4 Auswertung der Bürgerkontakte 2023 AöR-24047
Herr Gold berichtet über Unmut wegen des Wegfalls der Druckversion des Abfall-
planers, der bisher an alle Bonner Haushalte verteilt wurde. Herr Münz erläutert
die Gründe.
Der Druck für alle Haushalte wird ab 2025 eingestellt, bei Anforderung wird aber
eine Druckversion verschickt, für Leute ohne digitalen Zugriff auf die Online-Ver-
sion. Dem Kundendienst liegen diesbezüglich schon Anmeldungen vor.
Es besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Abfrage der Termine beim Kun-
dendienst und die Termine sind auch auf der Homepage der bonnorange AöR ver-
öffentlicht.
Herr Schmitt fragt nach den Einsparungskosten durch den Druckverzicht. Herr
Münz erläutert die Ersparnis.
Die Kosten für Herstellung und Verteilung des Abfallplaners 2024 betrugen rund
75.000,-- €.
Kenntnisnahme
1.5.5 Bericht zu den Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit und Um-
weltbildung der bonnorange 2023
AöR-24048
Kenntnisnahme
1.6 Aktuelle Informationen
keine
1.7 Sonstiges10Seite 16 von 68
Niederschrift der Verwaltungsratssitzung der bonnorange AöR
am 23. August 2024 - öffentlich
gez. Adenau
entfällt
Die Sitzung endet um 15:46
Uhr. Bonn, den 09.09.2024
gez. Wiesner
Verwaltungsratsvorsitzender Schriftführerin11Seite 17 von 68
bonnorange AöR A N W E S E N H E I T S L I S T E
AöR-24057- Anlage 1 - zur Niederschrift
Sitzung
Verwaltungsrat
Sitzungstag
23.08.2024
Sitzungsort bonnorange AöR
Lievelingsweg 110
53119 Bonn
Kantine
Beginn
14:00 Uhr
Ende
16:50 Uhr
Anwesende
Vorsitzender: Bg. Helmut Wiesner
Mitglieder:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN AM Katharina Schweer
AM Cornelia Jamm
CDU AM Christian Gold
Stv. Julia Polley
SPD Stv. Alois Saß
BBB Stv. Marcel Schmitt
DIE LINKE Stv. Julia Schenkel, keine Teilnahme
FDP Stv. Werner Hümmrich
Personalrat der Bundesstadt Bonn Herr Christoph Busch
von der bonnorange AöR: Herr Sven Sadewasser
(Vorstand)
Herr Richard Münz
(stell. Vorstand und Leitung Geschäftsbereich 1
und 2)
Herr Joachim Peter
(Leitung Geschäftsbereich 4)12Seite 18 von 68
Frau Simonis
(Sachgebiet Finanzen und Controlling)
Herr Alfred Blumenkamp
(Personalratsvorsitzender)
Frau Janneke Krockauer
(stellv. Pressesprecherin)
Frau Brigitte Jacobs-Hombeuel
(stellv. Gleichstellungsbeauftragte)
Beteiligungsverwaltung
der Bundesstadt Bonn: Herr Niklas Zimmermann
Koordinierungsstelle
der Bundesstadt Bonn: Frau Marina Engelmann
Auskunftspersonen:
Schriftführung: Klaudia Adenau
(Gremienbetreuung bonnorange AöR)13Seite 19 von 68
Wirtschaftsplan 2025
der bonnorange AöR
Anlage 1 zur Beschlussvorlage
Unternehmenssitz:
Lievelingsweg 110
in 53119 Bonn
- aktualisiert 23.08.2024 -Seite 20 von 68
Wirtschaftsplan 2025
Inhaltsverzeichnis
I. Vorwort
II. Erfolgsplan 2025
III. Mittelfristplanung 2026 - 2029
IV. Investitionsplan 2025 - 2029
V. Vermögensplan 2025 – 2029
VI. „Cockpit“ mit Umlage
VII. Stellenplan 2025Seite 21 von 68
I. Vorwort
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Klimaplan der Bundesstadt Bonn 2035
wird bei der bonnorange AöR weitreichende Investitionen und Veränderungen im Be-
reich eines CO2 neutralen Fuhrparks, nachhaltiger Gebäude und Beschaffung, eigen-
ständiger Energiegewinnung sowie zukunftsorientierter, digitaler Arbeitsformate
(New Work) nach sich ziehen.
Die bonnorange AöR hat aktiv damit begonnen, diese Zielstellungen klar zu definie-
ren und in machbare und bezahlbare Konzepte zu übersetzen, die im Folgenden nä-
her darstellt werden und dem Verwaltungsrat zuvor in Workshops im November 2023
und Juni 2024 vorgestellt wurden.
Die erweiterte Mittelfristplanung (bislang 5 Jahre) wurde auf einen 11-Jahreszeitraum
bis 2035 erweitert, um transparent die zeitliche Projektierung der einzelnen Maßnah-
men sowie die damit einhergehenden finanziellen Verpflichtungen und Auswirkungen
auf die Umlagen auszuweisen.
Zu diesem Zweck werden die künftigen Wirtschaftspläne detaillierte Planungen, un-
terteilt in das „Brot & Butter“ Basisgeschäft sowie in genehmigte strategische Lang-
fristprojekte im „Strategischen Plan“ ausweisen.
Hierüber wird die bonnorange AöR entlang einer Balanced Scorecard in den Verwal-
tungsratssitzungen fortlaufend berichten.
Zu diesen Zielstellungen gehören ab 2025 steigende Investitionen in einen CO2 neut-
ralen Fuhrpark, um die EU Immissionsvorgaben nach der „Clean Vehicle Directive“
zu erfüllen sowie eine Reduzierung von Emissionen und Feinstaub bei den Diesel-
fahrzeugen nach dem Klimaplan Bonn bis 2035 einzuleiten.
Ab 2025 wird die bonnorange AöR ebenfalls betriebsnotwendige Neu- oder Ersatz-
bauvorhaben am Lievelingsweg (eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich) starten sowie
am Dickobskreuz planen, die allesamt nachhaltigen klimaschonenden Vorgaben fol-
gen.Seite 22 von 68
Begleitet werden beide Großprojekte durch eine Kosten-Nutzen-ausbalancierte
Transformation der Unternehmens-IT-Landschaft hin zu einem systemhausgestütz-
ten Betrieb sowie standardisierten SaaS-Anwenderlösungen, die höchsten Compli-
ance Anforderungen gerecht werden (u. a NIS-2).
Im Geschäftsbereich Stadtreinigung hat die bonnorange AöR in 2024 damit begon-
nen, eine neue Revierleiterstruktur ins Leben zu rufen, die moderne Einsatzplanung,
Mitarbeiterführung und -entwicklung ermöglicht und so die Erfüllung von Zielvorga-
ben für ein sauberes Bonn absichert.
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft wird ab 2025 sehr fokussiert den strategischen
Transformationsprozess entlang der Vorgaben des bestehenden Abfallwirtschafts-
konzeptes durch abgestimmte, fördernde Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wie-
derverwendung, zum Recycling bis hin zu Formen moderner Verwertung aktiv voran-
treiben, um so in Kooperation mit der MVA und dem REK Vorbildfunktion über Bonn
hinaus zu erlangen.
Die Gebührenentwicklung der nächsten Jahre wird bezogen auf das „Brot & Butter“-
Basisgeschäft primär von Tarifentwicklungen sowie inflationsgesteuerten Kosten im
allgemeinen betrieblichen Aufwand bestimmt.
Darüber hinausgehende konsumtive sowie investive Aufwendungen werden über die
strategischen Projekte abgebildet und genehmigt.
Die bonnorange AöR hat sich das Ziel gesetzt, die Umlagen nur moderat zu erhöhen
und durch wachsende Erlöse bei den Beistandsleistungen und im BgA-Geschäft ab-
zufedern.
Für das Jahr 2025 wurden folgende gebührenrelevanten Aufwandssummen ermittelt:Seite 23 von 68
II. Erfolgsplan 2025
Die nachstehenden Ausführungen fassen die wesentlichen Betragsveränderungen
im direkten Planvergleich der Jahre 2024 und 2025 der bonnorange AöR zusammen.
Die dezidiert ausgewiesenen Kennzahlen der strategischen Langfristprojekte im
„Strategischen Plan“ wurden in einem Workshop zur Verwaltungsratssitzung am
28.06.2024 präsentiert und haben sich bis auf eine Anpassung beim Projekt „Nach-
haltiger Fuhrpark“ (B 4) aufgrund neuerer Erkenntnisse zu den Lieferfristen bei Fahr-
zeugen nicht geändert.
Dieser Wirtschaftsplan wurde mit 3,03% kalkulatorischem Zinssatz berechnet. Die
Information seitens der Bundesstadt Bonn, dass der kalkulatorische Zinssatz für 2025
auf 2,9 % abgesenkt wird, wurde erst am 22.07.2024 bekannt gegeben und konnte
im Wirtschaftsplan zeitlich nicht mehr berücksichtigt werden. Für die bonnorange AöR
bedeutet dies einen geringeren KAG-Ertrag in Höhe von insgesamt 37 TEUR und hat
insoweit keinen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtergebnis. Der Plan wird vor
Inkrafttreten 2025 entsprechend angepasst.
II.1. Vergleich Plan 2024 mit Plan 2025
Die bonnorange AöR plant im Jahr 2025, Erlöse von 54.215 TEUR zu erzielen. Nach
Abzug der Aufwendungen von -53.323 TEUR, einem Nettofinanzaufwand von -101
TEUR sowie -207 TEUR Steuern errechnet sich daraus ein Jahresüberschuss von
584 TEUR. Entsprechend der Vereinbarung zur Eigenkapitalverzinsung vom
15.01.2013 erhält die Stadt Bonn hierauf eine Gewinnausschüttung in Höhe von 4%
des Stammkapitals (-280 TEUR). Das geplante Jahresergebnis liegt danach bei 304
TEUR.
Das geplante Jahresergebnis von 584 TEUR liegt um -1.264 TEUR niedriger als 2024
(1.848 TEUR).
Treiber hierfür sind die kalkulatorischen Berechnungen der gebührenrelevanten Auf-
wendungen nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG). Nach
dem KAG werden auf Investitionen im Gegensatz zu konsumtiven AufwendungenSeite 24 von 68
kalkulatorische Zinsen berechnet. Da in 2025 weniger Fahrzeuge gekauft (investiv),
sondern angemietet werden (konsumtiv), sinkt der Erlös nach KAG.
Die Erlöse aus Beistandsleistungen - verglichen zum Plan 2023 – wurden aufgrund
gemeldeter IST-Zahlen im FCST 2023 nach unten angepasst.
II.1.a Umsatzerlöse aus Umlagen
Die Umsatzerlöse aus Umlagen der bonnorange AöR steigen im Planvergleich um
+1.302 TEUR auf 44.563 TEUR.
Die Umlage für die satzungsgemäße Abfallentsorgung erhöht sich um +1.172 TEUR
auf 32.530 TEUR.
Die Umlage der satzungsgemäßen Stadtreinigung inklusive Winterdienst steigt um
+130 TEUR auf 12.033 TEUR.
Beim Winterdienst wurden höhere Personalkosten angesetzt, um den Anforderungen
nach z. B. mehr Reinigung des Radwegenetzes gerecht zu werden. Mehr gemietete
Fahrzeuge, die nach KAG weniger stark ins Gewicht fallen als gekaufte, haben die
Kostenerhöhung gedämpft (s.o.).
II.1.b Umsatzerlöse Beistandsleistungen
Die Erlöse aus Beistandsleistungen steigen 2025 leicht auf 6.145 TEUR (+51 TEUR)
im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerung.
II.1.c Sonstige Umsatzerlöse
Die sonstigen Umsatzerlöse gehen gegenüber dem Plan 2024 um -179 TEUR auf
3.479 TEUR zurück. Ursachen hierfür liegen in der aktuellen Volatilität der Märkte
und damit einhergehender geringerer Erlöse u.a. bei PPK (Papier, Pappe, Karton).
Mit Stand Juli 2024 besteht für die Jahre 2024 ff. mit den Dualen Systembetreibern
ein vertragsloser Zustand.
Die bonnorange AöR hat diesbezüglich Vorkehrungen getroffen und dem gemeinsa-
men Vertreter der Dualen Systeme Preisvorschläge (Angebot zur Vertragsfortfüh-
rung) unterbreitet. Auf dieser Basis werden in 2024 buchhalterisch die Leistungen
von der bonnorange AöR in Rechnung gestellt. Juristische Schritte zur Klärung des
vertragslosen Zustands behält sich die bonnorange AöR vor.Seite 25 von 68
Die geplanten Umsatzerlöse PPK basieren daher auf einem noch nicht ausverhan-
delten Angebot.
II.2. Andere aktivierbare Eigenleistungen [nicht planbar]
II.3. Sonstige betriebliche Erträge
Für 2025 wurden +29 TEUR für den Verkauf von Fahrzeugen und Werkzeug geplant.
Im Erfolgsplan 2024 war dieser Sachverhalt nicht abgebildet.
II.4. Materialaufwand
Der geplante Materialaufwand beträgt 6.848 TEUR, -896 TEUR weniger als im Plan
2024.
In der Untergruppe Roh-/ Hilfs- und Betriebsstoffe wurden -366 TEUR Kosten ge-
plant, weil zu besseren Konditionen beschafft wird; ferner wurden in 2025 keine Kos-
ten für die CO2-Kompensation geplant, da die bonnorange AöR im „Strategischen
Plan“ aktiv in seine Klimaziele investiert.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sinken infolge geringerer Wartungskos-
ten bei den Mietfahrzeugen sowie interner Prozessoptimierungen um -530 TEUR.
Die Verwertungskosten für verschiedene Fraktionen, z. B. Bauschutt, sinken, weil die
bonnorange AöR davon ausgeht, mehr Transporte in Eigenregie durchzuführen.
II.5. Personalaufwand
Der Personalaufwand erhöht sich um insgesamt +2.744 TEUR auf 32.872 TEUR.
Gründe für die Kostensteigerung:
− Es wurde nach Abstimmung im KAV NW in diesem Plan eine 2%-Lohnsteige-
rung gegenüber 2024 angenommen (+0,5% i. V. z. Workshop am 28.06.2024).
− Der Personalbestand steigt per 31.12.2024 von insgesamt 496 Mitarbeitenden
(zzgl. 3 Mitarbeitende im Überhang) um 5 Planstellen bei gleichzeitigem Weg-
fall einer 1 Planstelle auf insgesamt 500 (501) Mitarbeitende in 2025 (nicht
gezählt wird das Organ Vorstand
→ siehe Stellenplan 2025 Fn. 3).
− Die 5 neuen Stellen betreffen 3 zusätzliche Müllwerker (um dem Ausfall von
Touren entgegenzuwirken), 1 Leitung Stadtreinigung (vorher in Personalunion
GBL 1 + 2) und 1 Stelle Sonderleistungen, Gebühren, AbladegenehmigungenSeite 26 von 68
(+ ≈ 360 TEUR). Die 1 Stelle Online-Redakteurin in der E 9c TVöD entfällt
durch interne Umorganisation.
− Der darüber hinausgehende weitere Anstieg bei den Personalkosten basiert
auf der Annahme, dass ab 2025 alle Mitarbeitenden durchschnittlich länger
bei der bonnorange AöR arbeitend geplant sind (+ ≈ 1.000 TEUR - „full people
effect“) sowie der Nachbesetzung der bestehenden Planstelle der Leitung Ver-
waltung (zuvor in Personalunion mit dem Vorstand geplant).
− Die unständigen Bezüge waren im Plan 2024 nicht vollständig dargestellt
(+ ≈ 500 TEUR → siehe auch 1./2. Finanzbericht 2024).
− Das Heubeck Prognosegutachten zu Pensionen, Stand Juni 2024, wurde be-
rücksichtig (+ ≈ 200 TEUR).
II.6. Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen steigen um +75 TEUR auf 3.907 TEUR.
Das zugrundeliegende Investitionsvolumen 2025 beträgt 7.576 TEUR (+1.802 TEUR
→ siehe dazu „IV Investitionsplan“).
II.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 9.697 TEUR steigen um +813 TEUR
gegenüber dem Plan 2024.
Die Untergruppen sind differenziert zu betrachten:
Der Betriebsaufwand sinkt 2025 um -340 TEUR vor allem wegen des Wertstoffhofs
an der Müllverbrennungsanlage auf 2.574 TEUR. Regelmäßige, nicht jährlich anfal-
lende Wartungskosten für diesen Wertstoffhof wurden zuletzt mit 345 TEUR einge-
plant; in 2025 sind keine entsprechenden Aufwände vorgesehen.
Der Verwaltungsaufwand wurde 2025 mit 5.011 TEUR budgetiert.
Die +1.460 TEUR Mehrkosten erklären sich vor allem durch strategische Projektkos-
ten im „Strategischen Plan“: „AWIKO-Konzept“ (Projekt B1) und Mehrkosten „Digita-
lisierung und New Work 2025 ff“ (Projekt B2) → siehe auch Ausführungen zu „Stra-
tegischer Plan“.
Der Vertriebsaufwand mit 361 TEUR liegt auf Niveau des Vorjahres.Seite 27 von 68
Die Aufwendung bei den Beistandsleistungen betragen 667 TEUR und sind mit -368
TEUR deutlich niedriger als in 2024. Die Planzahlen 2024 waren aufgrund der noch
nicht vorliegenden Spitzabrechnung in 2023 als Planungsbasis zu hoch eingeschätzt
worden.
Der übrige Aufwand mit 1.084 TEUR liegt in 2025 mit +71 TEUR leicht über dem Plan
2024, weil im Zuge von Arbeitsschutzmaßnahmen u.a. mehr Kosten für Dienst- und
Schutzkleidung eingeplant wurden.
II.8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Nettoaufwand des Finanzergebnisses verbessert sich auf -101 TEUR (Vorjahr -
352 TEUR). Grund dafür sind für 2025 geplante Ertragszinsen in der ersten Jahres-
hälfte sowie geringere Kreditzinsen auf Darlehen von 3.944 TEUR im Wirtschaftsplan
2025 (Zinssatz basiert auf Auskunft der Stadt).
II.9. Planung „Brot & Butter“ Basisgeschäft versus „Strategischer Plan“
Für das „Brot & Butter“ Basisgeschäft werden 2025 insgesamt 50.139 TEUR kon-
sumtiv und 5.620 TEUR investiv geplant.
Für die strategischen Projekte „Strategischer Plan“ werden 2025 insgesamt 3.184
TEUR konsumtiv und 1.956 TEUR investiv angesetzt.
Konsumtiv fallen hier vor allem das Projekt B1 (Abfallwirtschaftskonzept) und das
Projekt B2 („Digitalisierung und New Work“) ins Gewicht.
Exkurs:
Projekt B2 „Digitalisierung und New Work“
Mit der in 2023 angestoßenen IT-Transformation (Projekt B2) hat die bonnorange
AöR das Fundament zur Hebung von Effektivitäts- und Effizienzschlüsseln gelegt.
Diese sollen Potentiale bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, hin zur Klimaneut-
ralität und der Erschließung ergänzender Geschäftsfelder freisetzen.
Die bonnorange AöR braucht eine trag- und zukunftsfähige IT-Landschaft, bestehend
aus Infrastruktur und spezifischen Anwenderlösungen, und wird diese - kostenbe-
wusst - in eine Cloud Umgebung übertragen.Seite 28 von 68
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeprozesses wurde ein Systemhaus identifi-
ziert mit dem Ziel der Implementierung einer IT- Infrastruktur bis zum Ende des Jah-
res 2024.
Für 2025 stehen nachfolgenden Ziele an:
− Erste fachbezogene und übergreifende Applikationen sind in die neue Systemum-
gebung integriert (z.B. digitaler Rekrutierungsprozesses und ein System zur Zeit-
erfassung und Urlaubsplanung).
− Ein ERP-System ist durch das interne Projektmanagement und externe Dienst-
leister ausgewählt und der Ausschreibungsprozess abgeschlossen; erste Sys-
temtests werden initiiert, damit eine Parallelbetrieb starten kann.
− Mit der Datenmigration aus dem städtischen SAP in das Testsystem des ERP
wird begonnen.
− Sichtung und Bewertung verschiedener Applikationen werden eingeleitet (insbe-
sondere zu Telematik / GPS) samt Entscheidung und Ausschreibung für konkrete
SaaS Anwendungen.
Die Gesamtausgaben für das IT-Projekt in Höhe von ≈ 1.759 TEUR im Wirtschafts-
plan 2025 verteilen sich auf folgende Kostenblöcke: Lizenzkosten zur Infrastruktur,
Einrichtung und Lizenzen der Fachanwendungen (Applikationen), gemietete Hard-
ware sowie Projekt- und Changemanagement Aufwendungen. Ebenfalls berücksich-
tigt sind Mehraufwände für Beistandsleistungen bei Amt 10 in der Übergangsphase
der Transition.Seite 29 von 68
Übersicht 2025:
Im Wirtschaftsplan 2024 der bonnorange AöR waren bereits IT-Kosten in Höhe von
1.500 TEUR in der Gebührenkalkulation enthalten. Im aktuellen Wirtschaftsplan für
2025 erhöht sich dieser Betrag um +259 TEUR auf 1.759 TEUR, wodurch die Aus-
wirkungen auf die weitere Gebührenentwicklung moderat ausfallen.Seite 30 von 68
II. Übersicht:
Bemerkung: Rundungsfehler systembedingt
Erfolgsplan in Sparten VR
28.06.2024
VR
17.11.2023
in TEUR Ist (JA) Plan (WP) Sparte
übergr.
Sparte
Werkstatt
Sparte
Abfall
Sparte
Stadtrein. Plan Differenz
zum
Bezeichnung 2023 2024 Plan 2024
a Umsatzerlöse aus Umlagen 36.206- 43.261- 32.530- 12.033- 44.563- 1.302-
b Umsatzerlöse Beistandsleistungen 5.133- 6.094- 2.650- 910- 2.586- 6.145- 51-
c sonstige Umsatzerlöse 3.442- 3.658- 57- 3.258- 164- 3.479- 179
Umsatzerlöse 44.781- 53.013- 2.707- 36.697- 14.782- 54.187- 1.174-
Andere aktivierbare Eigenleistungen 5-
Sonstige betriebliche Erträge 571- 29- 29- 29-
Erlöse 45.357- 53.013- 2.707- 36.697- 14.811- 54.215- 1.202-
a Aufwendungen für Roh-/Hilfs-/Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 2.113 2.608 783 902 557 2.242 366-
b Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.996 5.136 1.555 1.609 1.442 4.606 530-
Materialaufwand 6.108 7.744 2.338 2.511 1.999 6.848 896-
a Löhne und Gehälter 21.561 23.324 1.706 13.120 10.622 25.447 2.123
b Soziale Abgaben und Aufwendungen
Altersversorgung und Unterstützung 7.258 6.804 491 3.910 3.023 7.424 620
Personalaufwand 28.819 30.128 2.197 17.030 13.645 32.872 2.744
a Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände 24 19 1 4 10 15 4-
b Abschreibungen auf Sachanlagen 3.342 3.813 55 2.280 1.556 3.892 79
bilanzielle Abschreibungen 3.366 3.831 56 2.284 1.566 3.907 75
a Betriebsaufwand 1.651 2.914 176 1.534 863 2.574 340-
b Verwaltungsaufwand 1.916 3.551 88 184 3.502 1.237 5.011 1.460
c Vertriebsaufwand 110 370 12 271 78 361 9-
d Beistandsleistungen 673 1.035 79 318 269 667 368-
e Übriger Aufwand 1.133 1.014 183 529 373 1.084 71
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.484 8.884 88 634 6.154 2.821 9.697 813
Aufwendungen 43.777 50.587 88 5.225 27.979 20.031 53.323 2.736
Finanzergebnis 653- 352 7 51 43 101 251-
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Verrechnung 2.233- 2.074- 88 2.525 8.667- 5.263 791- 1.282
/11. internen Leistungsbeziehungen 2.576- 8.173 5.597-
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit nach Verrechnung 2.233- 2.074- 88 51- 494- 334- 791- 1.282
Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 307 168 146 146 22-
Sonstige Steuern 9 58 1 41 19 61 3
Jahresüberschuss 1.917- 1.848- 88 50- 307- 315- 584- 1.264
2025Seite 31 von 68
III. Mittelfristplan 2026 - 2029
Die Zahlen für die Mittelfristplanung 2026-2029 wurden auf Basis des Wissenstandes
per Juli 2024 erhoben.
Im Jahr 2025 und 2026 ist der konsumtive Aufwand im „Strategischen Plan“ durch
Einführungskosten bei AWIKO (B1) und Digitalisierung (B2) hoch; ab 2027 gehen
diese Einmalkosten zurück und die jährlichen Aufwände flachen ab, begleitet von
fortlaufenden Unterhaltungs- und Lizenzkosten (v.a. für das Systemhaus und Anwen-
derlösungen (IT).
Anders stellt sich die Situation beim Finanzergebnis dar.
Bedingt durch den geplant steigenden Zinsaufwand, insbesondere aufgrund der zu-
nehmenden Realisierung umfangreicher Bauprojekte (mehr Investitionen bedeuten
höhere Kreditaufnahmen) sinkt der Jahresüberschuss stetig über die Jahre.
Für 2029 wird erstmals ein Jahresfehlbetrag von -135 TEUR erwartet.
Die bonnorange AöR hat die Möglichkeit, den Verlust mit Hilfe ihrer Gewinnrücklagen
auszugleichen. Zeitgleich wird die bonnorange AöR aber auch anstreben, Kosten zu
senken sowie weitere Erlösquellen zu erschließen (noch nicht initiierter Teil des „Stra-
tegischen Plans“).
III.1. Planung „Brot & Butter“ Basisgeschäft versus „Strategischer Plan“
Die Fortschreibung des „Brot & Butter“ Basisgeschäfts berücksichtigt einen 2%-igen
jährlichen Kostenanstieg durch Inflation- und TVöD-Lohn- und Gehaltsanpassungen.
Der „Strategischen Plan“ weist dagegen eine konsumtive und investive Dynamik in
Anlehnung an den Projektfortschritt aus (→ siehe hierzu angepasste PowerPoint-
Präsentation vom 28.06.2024).
Projektübersicht:
„AWIKO“ (B1)
Für die Jahre 2026 - 2029 werden insbesondere für die Einführung von Biofil-
ter-Deckelbehältern + 5.365 TEUR konsumtive und + 2.610 TEUR investive
Mittel geplant.Seite 32 von 68
„Digitalisierung und New Work“ (B2)
Für 2026 - 2029 werden über fünf Jahre insgesamt + 6.578 TEUR konsumtive
Aufwände geplant. Nach dem „Projekt-Peak“ im Jahr 2026 flachen die Kosten
ab (s.o.).
„Nachhaltig steigender BgA-Überschuss (Betriebe gewerblicher Art)“ (B3)
Für dieses Projekt wurden - Stand Juni 2024 - noch keine Zahlen ermittelt.
Neue Umsätze werden als „Upside-Potential“ betrachtet.
„Nachhaltiger Fuhrpark“ (B4)
Für die Jahre 2026 - 2029 werden +316 TEUR konsumtive Mehrkosten für
Elektrofahrzeuge und +2.085 TEUR höhere Investitionen i. R. von Aufpreisen
auf Elektrofahrzeuge angenommen.
„Nachhaltige Infrastruktur“ (B 5)
In diesem Projekt sind die Kosten und Ausgaben für den Neubau Lievelings-
weg sowie den Neubau der zwei Wertstoffhöfe Innovationsdreieck und Beuel
enthalten. In den Jahren 2026 - 2029 werden +2.828 TEUR konsumtiv geplant
(v.a. Abschreibungen / Zinsen). Die Investitionen für diese Jahre belaufen sich
auf +42.962 TEUR.
„PV Deponie“ (B 6)
Dieses Projekt betrachtet die Möglichkeit, auf dem Grundstück der Mülldepo-
nie Hersel eine Photovoltaikanlage zu bauen. Es handelt sich hier um einen
künftigen selbständigen BgA.
Die damit verbundenen Investitionen, Erlöse und Aufwendungen wurden se-
parat mit Hilfe externer Unterstützung ermittelt und finden sich in den Zahlen
des Wirtschaftsplans 2025 noch nicht wieder.Seite 33 von 68
III.2 Übersicht:
Bemerkung: Rundungsfehler systembedingt
III. mittelfristiger Erfolgsplan VR
28.06.2024
VR
17.11.2023
in TEUR Ist (JA) Plan (WP) Plan Plan Plan Plan Plan
Bezeichnung 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
a Umsatzerlöse aus Umlagen 36.206- 43.261- 44.563- 46.444- 46.045- 46.702- 46.909-
b Umsatzerlöse Beistandsleistungen 5.133- 6.094- 6.145- 6.178- 6.247- 6.307- 6.367-
c sonstige Umsatzerlöse 3.442- 3.658- 3.479- 3.479- 3.479- 3.479- 3.479-
1. Umsatzerlöse 44.781- 53.013- 54.187- 56.101- 55.771- 56.487- 56.755-
2. Andere aktivierbare Eigenleistungen 5-
3. Sonstige betriebliche Erträge 571- 29- 71- 150- 130- 94-
Erlöse 45.357- 53.013- 54.215- 56.172- 55.921- 56.617- 56.849-
a Aufwendungen für Roh-/Hilfs-/Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 2.113 2.608 2.242 2.242 2.242 2.242 2.242
b Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.996 5.136 4.606 4.606 4.609 4.613 4.616
4. Materialaufwand 6.108 7.744 6.848 6.848 6.851 6.855 6.858
a Löhne und Gehälter 21.561 23.324 25.447 26.233 26.781 27.298 27.830
b Soziale Abgaben und Aufwendungen
Altersversorgung und Unterstützung 7.258 6.804 7.424 7.657 7.812 7.960 8.111
5. Personalaufwand 28.819 30.128 32.872 33.889 34.593 35.257 35.941
a Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände 24 19 15 13 9 5 2
b Abschreibungen auf Sachanlagen 3.342 3.813 3.892 4.028 4.118 4.503 4.569
6. bilanzielle Abschreibungen 3.366 3.831 3.907 4.040 4.127 4.509 4.571
a Betriebsaufwand 1.651 2.914 2.574 2.574 2.574 2.574 2.243
b Verwaltungsaufwand 1.916 3.551 5.011 6.093 4.920 4.537 4.412
c Vertriebsaufwand 110 370 361 361 361 361 361
d Beistandsleistungen 673 1.035 667 667 667 667 667
e Übriger Aufwand 1.133 1.014 1.084 1.084 1.084 1.084 1.084
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.484 8.884 9.697 10.779 9.606 9.224 8.768
Aufwendungen 43.777 50.587 53.323 55.556 55.178 55.844 56.139
8. Finanzergebnis 653- 352 101 181 222 363 588
9. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Verrechnung 2.233- 2.074- 791- 435- 521- 409- 122-
10./11. internen Leistungsbeziehungen
12. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit nach Verrechnung 2.233- 2.074- 791- 435- 521- 409- 122-
13. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 307 168 146 196 196 196 196
14. Sonstige Steuern 9 58 61 61 61 61 61
15. Jahresüberschuss 1.917- 1.848- 584- 178- 264- 152- 135Seite 34 von 68
IV. Investitionsplan 2025 - 2029
in TEUR Ist 2023 V-IST
2024*
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
Plan
2028
Plan
2029 Erläuterungen der Maßnahme für 2025
A. Grundstücke mit und ohne Bauten 1.265 1.295 1.527 1.255 6.350 8.192 11.690 16.515
A1. Weststraße Plankosten für
Neubau/Nachtrag Klimaplan 0 0 0 0 0 0 0 0
A2. Weststraße Neubau 8 129 90 185 0 0 0 0 Ladeinfrastruktur, Photovoltaik
A3. Lievelingsweg Plankosten für Neubau 0 310 500 300 300 642 1.020 1.330 Teilnehmerwettbewerb und Energiekonzept Standort
A4. Lievelingsweg Neubau 0 0 0 0 0 4.410 9.870 14.535 Neubau Lievelingsweg (Baumaßnahmen)
A5. Lievelingsweg diverse Baumaßnahmen 215 181 200 100 100 170 200 500 Ertüchtigung Verwaltungsgebäude als auch
Investitionen im Rahmen der Elektromobilität
A7. Hohe Str. Gebäudeertüchtigung 0 0 5 0 0 0 0 0 (Konzept Desinvestiton)
A9. Streugutsilo Lievelingsweg 0 0 0 0 0 0 0 0
A11. Grünsammelstellen 933 415 595 475 600 600 600 0 Planung und Errichtung Duisdorf, Fertigstellung Beuel
und andere Sammelstellen
A12. Deponie Hersel 35 210 57 0 0 0 0 0 Konzept Prüfung und Planung Photovoltaik in Hersel
erfolgt mit Tochterkonzern Bundesstadt Bonn
A13. neuer Betriebshof 0 0 0 0 0 0 0 150 Errichtung einer 3. Betriebsstätte bonnorange
rechtsrheinisch
A14. neuer Wertstoffhof 74 50 80 195 5.350 2.370 0 0 Planung und Errichtung neuer Wertstoffhof
Innovationsdreieck "an der MVA"
C Maschinen und maschinelle Anlagen 2.022 2.360 3.059 5.052 1.423 1.646 2.984 4.239
C1. KFZ Müllabfuhr 521 550 1.652 3.488 463 1.046 1.245 3.397 Neubeschaffung B+B und Klima
C2. KFZ Straßenreinigung 1.486 1.587 1.218 1.423 779 600 1.740 842 Neubeschaffung B+B und Klima
C3. KFZ GB 4 (FM + Werkstatt) 9 18 18 117 181 0 0 0 Störbehälteridentifikation und Telematik
C5. Geräte der Müllabfuhr 0 154 30 0 0 0 0 0
C6. Geräte Straßenreinigung 6 51 15
C7. Winterdienst-Geräte 0 0 0 24 mobiles Salzsilo
C9. Telematik für Fahrzeuge der
Straßenreinigung 0 0 0 0 noch in der Pilot-Phase
D Betriebs- und Geschäftsausstattung 895 1.533 1.189 1.269 2.133 1.352 694 709
D2. Müllgefäße 804 1.354 1.101 637 652 837 637 637 Abfallbehälter, Altpapier- und Unterflurcontainer,
Pilzaufnahme
D3. GWG der Verwaltung 0 0 0 0 0 0 0 0
D4. Ausz. über 800 der Verwaltung 16 64 6 0 0 0 0 0 Beschaffung Mobilar Verwaltung
D5. GWG der Werkstatt 0 0 0 0 0 0 0 0
D6. Ausz. über 800 der Werkstatt 20 84 64 7 52 8 50 8 diverse Beschaffungen Werkstatt Beispiel:
Werkstattwagen, Ölabscheider, Arbeitssicherheit
D12. Software Straßenreinigung 3 0 0 0 0 0 0 0
D13. Software Abfallwirtschaft 8 0 0 625 1.429 451 7 7 diverse Beschaffungen Abfallwirtschaft
D14 Wertstoffcontainer für
Containerstandpätze 0 0 0 0 0 56 0 57
D16. Ausz. über 800 der Straßenreinigung 24 0 0
D17. GWG der Abfallwirtschaft 0 0 0
D18. Ausz. über 800 der Abfallwirtschaft 0 5 0 Messestand Abfallberatung
D19. Software Verwaltung 20 26 18
Summe 4.182 5.187 5.774 7.576 9.906 11.190 15.368 21.463Seite 35 von 68
V. Vermögensplan 2025 - 2029
in TEUR Ist 2023 Plan 2024 Forecast
2 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029
Einnahmen
Abschreibungen 3.366 3.830 3.572 3.989 4.123 4.210 4.591 4.653
Veräußerung durch Verkauf 309 0 94 28 71 150 130 94
Cash-Pool 892 1.906
Anteilige Verwendung von Rückstellungen
Anteilige Verwendung von Rücklagen 0 0 0
Kreditaufnahme 0 2.329 0 3.944 6.097 7.216 11.032 17.101
Summe Einnahmen 4.567 6.159 5.572 7.961 10.291 11.576 15.753 21.848
Ausgaben
Ausgaben für Investitionen 4.182 5.774 5.187 7.576 9.906 11.191 15.368 21.463
Tilgung von Krediten/Darlehen 385 385 385 385 385 385 385 385
Summe Ausgaben 4.567 6.159 5.572 7.961 10.291 11.576 15.753 21.848
Überdeckung / Unterdeckung 0 0 0 0 0 0 0 0Seite 36 von 68
VI. Cockpit mit Umlage bonnorange
2025 2026 2027 2028 2029
Σ konsumtiv 50.138.465,35€ 51.095.118,58€ 51.649.485,04€ 52.350.157,04€ 52.474.651,48€
Σ investiv 5.620.200,00€ 1.938.257,60€ 2.248.658,44€ 3.410.093,05€ 3.122.433,86€
Basis für Gebührenrechnung Abfall*) 30.313.840,77€ 31.502.288,44€ 31.775.320,62€ 32.029.653,45€ 31.996.473,35€
Veränd. Basis A (zu VJ) (VJ nicht diff.) 3,9% 0,9% 0,8% -0,1%
Basis für Gebührenrechnung Straßenrein.*) 10.260.982,30€ 10.458.142,51€ 10.559.992,10€ 10.711.264,96€ 10.761.569,91€
Veränd. Basis S (zu VJ) (VJ nicht diff.) 1,9% 1,0% 1,4% 0,5%
Σ konsumtiv 3.184.467,65€ 4.460.693,42€ 3.468.016,96€ 3.494.315,96€ 3.663.934,52€
Σ investiv 1.955.853,00€ 7.967.724,00€ 8.941.411,16€ 11.958.044,62€ 18.340.631,10€
Basis für Gebührenrechnung Abfall 2.215.928,10€ 2.526.490,45€ 1.854.934,31€ 2.061.600,89€ 2.238.118,38€
Veränd. Basis A (zu VJ) (VJ nicht diff.) 14,0% -26,6% 11,1% 8,6%
Basis für Gebührenrechnung Straßenrein. 417.685,01€ 584.749,70€ 489.352,31€ 511.994,55€ 518.878,93€
Veränd. Basis S (zu VJ) (VJ nicht diff.) 40,0% -16,3% 4,6% 1,3%
Projektkosten 1.214.507,00€ 1.658.538,00€ 969.644,00€ 880.412,00€ 914.943,20€
Abschreibg. 7.187,50€ 11.443,36€ 180.262,68€ 396.618,71€ 352.874,95€
investiv 689.953,00€ 1.602.724,00€ 500.338,00€ -€ 57.222,00€
Projektkosten 1.759.329,00€ 2.242.209,58€ 1.700.764,77€ 1.357.461,07€ 1.278.210,29€
Abschreibg.
investiv -€ -€ -€ -€ -€
konsumtiv -€ -€ -€ -€ -€
investiv -€ -€ -€ -€ -€
Projektkosten (1.929,47)€ (1.929,47)€ (1.895,58)€ (10.339,16)€ (20.598,19)€
Abschreibg. 20.690,28€ 20.690,28€ 26.824,42€ 69.546,67€ 233.687,58€
investiv 65.900,00€ -€ 49.073,16€ 268.044,62€ 1.768.409,10€
Projektkosten -€ 155.000,00€ 212.300,00€ 262.300,00€ 192.300,00€
Abschreibg. 184.683,33€ 374.741,67€ 380.116,67€ 538.316,67€ 712.516,69€
investiv 1.200.000,00€ 6.365.000,00€ 8.392.000,00€ 11.690.000,00€ 16.515.000,00€
Projektkosten -€ -€ -€ -€ -€
Abschreibg.
investiv -€ -€ -€ -€ -€
Basis für Gebühren Abfall gesamt 32.529.768,87€ 34.028.778,89€ 33.630.254,93€ 34.091.254,34€ 34.234.591,73€
Σ Veränderung gebührenfähige Umlage A 3,7% 4,6% -1,2% 1,4% 0,4%
Basis für Gebühren Straßenrein. gesamt 10.678.667,31€ 11.042.892,21€ 11.049.344,41€ 11.223.259,51€ 11.280.448,84€
Σ Veränderung gebührenfähige Umlage S 4,7% 3,4% 0,1% 1,6% 0,5%
B 6 "Ökologisch fortschrittlich":
PV Deponie 2025ff.
B 3
B 4
B 5 "Ökologisch fortschrittlich":
Nachhaltige Infrastruktur 2025ff.
"Ökologisch fortschrittlich":
Nachhaltiger Fuhrpark 2025 ff.
(Werte nach VR-Sitzung vom 28.06.2024 aktualisiert)
"Ökonomisch fortschrittlich":
Nachhaltig steigender Jahres-BgA-Überschuß
"Ökonomisch fortschrittlich":
Digitalisierung & New Work 2025 ff.
B 2
B 1 "Abfallw irtschaftskonzept (AWIKO)" 2025 ff.
TOP
A Operativer bonnorange Business Plan:
"Brot & Butter Geschäft"
B Strategischer bonnorange Business Plan:
"Fortschrittlich in die Zukunft"Seite 37 von 68
VII. Stellenplan 2025
Plan-
stellen
(pro Kopf
eine
Stelle)
davon
besetzt lt.
Planung
(Jahr)
FTE
davon
besetzt Ist
30.06.2024
FTE
Plan-
stellen
(pro Kopf
eine
Stelle)
davon
besetzt
lt.
Planung*
(Jahr)
FTE
1 2 3 4 5 6
Beschäftigte
1 Sondervertrag*** 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
2 EG 15 1,00 1,00 0,00 1,00 1,00
3 EG 14 1,00 1,00 1,00 3,00 2,82
4 EG 13 5,00 4,82 1,82 4,00 4,00
5 EG 12 6,00 5,77 6,77 8,00 7,77
6 EG 11 12,00 11,14 10,64 12,00 10,64
7 EG 10 10,00 6,99 3,88 9,00 6,88
8 EG 9a 22,00 21,87 14,87 26,00 25,87
9 EG 9b 4,00 4,00 3,00 3,00 2,50
10 EG 9c 4,00 3,87 3,87 4,00 3,87
11 EG 8 23,00 22,00 20,82 20,00 19,51
12 EG 7 25,00 24,78 21,78 24,00 23,78
13 EG 6 33,00 32,14 30,64 35,00 34,14
14 EG 5 77,00 75,87 70,87 72,00 68,88
15 EG 4 140,00 140,00 139,64 145,00 142,64
16 EG 3 126,00 125,64 125,00 125,00 123,00
17 EG 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 EG 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Summe Beschäftigte 490,00 481,89 455,61 492,00 478,31
Beamte
20 A 16 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
21 A 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 A 14 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
23 A 13 L2E1 2,00 2,00 1,98 2,00 2,00
24 A 13 L2E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 A 12 1,00 0,39 0,43 1,00 0,43
26 A 11 1,00 1,00 0,85 1,00 1,00
27 A 10 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
28 A 9 L1E2 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
29 A 9 m.D. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 A 8 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
31 A 7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 A 6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Summe Beamte 9,00 8,39 8,26 9,00 8,42
34 Summe Mitarbeiter 499** 490,28 463,87 501,00 486,73
35 Auszubildende 5,00 5,00 2,00 9,00 9,00
* Hier dargestellt ist die Besetzung entsprechend der Arbeitszeit. Die Besetzung der Stellen erfolgt teilweise
unterjährig; es sind nicht alle Stellen zum 01.01.2025 mit einer/einem Mitarbeiter*in besetzt.
**Abzüglich 3 zusätzlicher besetzter E 4 Stellen Müllwerker, die zum Einsatz für dauerkranke Mitarbeiter
eingestellt worden sind. Diese Stellen fallen weg, sobald diese MA auf frei werdenden Stellen (Rente,
Kündigung) umgesetzt werden können.
*** Sondervertrag = Vorstand; dieser wird hier aufgeführt, wird aber bei der Summe Mitarbeiter abgezogen,
da Vorstand als Organ nicht mitzählt.
**** Die bonnorange AöR kommt ihrer Ausbildungspflicht verstärkt nach.
Stellenwerte
2024 2025Seite 38 von 68
Stellenplan 2025 bonnorange AöR – Übergreifend
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
davon
besetzt
Ist
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
1 2 3 4 5 6
Beschäftigte
1 Sondervertrag 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
2 EG 15 1,00 1,00 0,00 1,00 1,00
3 EG 14 1,00 1,00 1,00 2,00 1,82
4 EG 13 3,00 2,82 0,82 2,00 2,00
5 EG 12 4,00 3,77 3,77 4,00 3,77
6 EG 11 11,00 10,14 10,64 12,00 10,64
7 EG 10 7,00 4,99 3,38 7,00 5,88
8 EG 9a 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00
9 EG 9b 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00
10 EG 9c 3,00 2,87 2,87 3,00 2,87
11 EG 8 10,00 9,00 8,82 8,00 7,51
12 EG 7 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
13 EG 6 2,00 1,64 2,64 3,00 2,64
14 EG 5 13,00 11,87 10,13 12,00 10,14
15 EG 4 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00
16 EG 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 EG 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 EG 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Summe Beschäftigte 67,00 61,10 56,08 66,00 60,28
Beamte
20 A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21 A 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 A 14 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
23 A 13 L2E1 2,00 2,00 1,98 2,00 2,00
24 A 13 L2E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 A 12 1,00 0,39 0,43 1,00 0,43
26 A 11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
27 A 10 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
28 A 9 L1E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 A 9 m.D. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 A 8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 A 7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 A 6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Summe Beamte 5,00 4,39 4,40 5,00 4,42
34 Summe Mitarbeiter 72,00 65,49 60,47 71,00 64,70
35 Auszubildende 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stellenwerte
2024 2025Seite 39 von 68
Stellenplan 2025 bonnorange AöR – Abfallwirtschaft (inkl. DSD)
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
davon
besetzt
Ist
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
1 2 3 4 5 6
Beschäftigte
1 Sondervertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 EG 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 EG 14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4 EG 13 1,00 1,00 0,00 1,00 1,00
5 EG 12 1,00 1,00 2,00 3,00 3,00
6 EG 11 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00
7 EG 10 3,00 2,00 0,50 2,00 1,00
8 EG 9a 3,00 3,00 3,00 5,00 5,00
9 EG 9b 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 EG 9c 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
11 EG 8 3,00 3,00 4,00 3,00 3,00
12 EG 7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 EG 6 21,00 21,00 21,00 23,00 23,00
14 EG 5 40,00 40,00 36,74 36,00 35,74
15 EG 4 133,00 133,00 133,64 139,00 137,64
16 EG 3 2,00 1,64 0,00 0,00 0,00
17 EG 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 EG 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Summe Beschäftigte 209,00 207,64 201,88 213,00 210,38
Beamte
20 A 16 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
21 A 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 A 14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 A 13 L2E1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 A 13 L2E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 A 12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 A 11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
27 A 10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28 A 9 L1E2 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
29 A 9 m.D. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 A 8 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
31 A 7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 A 6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Summe Beamte 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
34 Summe Mitarbeiter 212,00 210,64 204,88 216,00 213,38
35 Auszubildende 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stellenwerte
2024 2025Seite 40 von 68
Stellenplan 2025 bonnorange AöR – Stadtreinigung
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
davon
besetzt
Ist
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
1 2 3 4 5 6
Beschäftigte
1 Sondervertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 EG 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 EG 14 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00
4 EG 13 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
5 EG 12 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
6 EG 11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7 EG 10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 EG 9a 13,00 12,87 4,87 13,00 12,87
9 EG 9b 2,00 2,00 2,00 2,00 1,50
10 EG 9c 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 EG 8 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
12 EG 7 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
13 EG 6 8,00 7,50 5,00 7,00 6,50
14 EG 5 24,00 24,00 24,00 24,00 23,00
15 EG 4 2,00 2,00 0,00 1,00 0,00
16 EG 3 124,00 124,00 125,00 125,00 123,00
17 EG 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 EG 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Summe Beschäftigte 187,00 186,37 174,87 187,00 181,87
Beamte
20 A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21 A 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 A 14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 A 13 L2E1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 A 13 L2E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 A 12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 A 11 1,00 1,00 0,85 1,00 1,00
27 A 10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28 A 9 L1E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 A 9 m.D. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 A 8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 A 7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 A 6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Summe Beamte 1,00 1,00 0,85 1,00 1,00
34 Summe Mitarbeiter 188,00 187,37 175,73 188,00 182,87
35 Auszubildende 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stellenwerte
2024 2025Seite 41 von 68
Stellenplan 2025 bonnorange AöR – Werkstatt
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
davon
besetzt
Ist
Plan-
stellen
davon
besetzt
lt.
Planung
1 2 3 4 5 6
Beschäftigte
1 Sondervertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 EG 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 EG 14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4 EG 13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5 EG 12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 EG 11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7 EG 10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 EG 9a 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00
9 EG 9b 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
10 EG 9c 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 EG 8 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00
12 EG 7 18,00 17,78 14,78 17,00 16,78
13 EG 6 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
14 EG 5 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 EG 4 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
16 EG 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 EG 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 EG 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Summe Beschäftigte 27,00 26,78 22,78 26,00 25,78
Beamte
20 A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21 A 15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 A 14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 A 13 L2E1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 A 13 L2E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 A 12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 A 11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
27 A 10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28 A 9 L1E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 A 9 m.D. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 A 8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 A 7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 A 6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Summe Beamte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
34 Summe Mitarbeiter 24,00 26,78 22,78 26,00 25,78
35 Auszubildende 5,00 5,00 2,00 9,00 9,00
Stellenwerte
2024 2025Seite 42 von 68
Erläuterungen zum Stellenplan 2025
lfd Nummer Kostenstelle Stellen-
nummer
Stelleninhalt Stelleninhalt neu Sparte Stellen-
wert
2 702805
211301,
211302,
211303
(NEU)
Müllwerker A E4
3 702821
200026
(NEU)
Sonderleistungen, Gebühren,
Abladegenehmigungen
A E 8
4 703812
200000
(NEU)
GBL 1 - Straßenreinigung &
Winterdienst
GBL 1 Stadtreinigung S E 14
6 700802 000080 Online Redak teur*in ENTFÄLLT Ü E 9c
Mit Wegfall der Stelle 000080 wird derzeit keine Stelle für die ehemalige
Stelleninhaberin der Stelleninhaberin 001064 (durchgehend in Elternzeit) vorgehalten.
Es wird davon ausgegangen, dass das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit endet.Seite 43 von 68
Stellenwerte 2025 - Höher-/Umgruppierungen
Stellen-
nummer
Stelleninhalt Stelleninhalt neu Stellenwert
2024
Anteil
Stelle
Vermerke Besetzung
mit
Bes/Entgr.
2024
Stellenwert
korrektur
2025
Besetzung
mit Anteil
2024
001010 Sachgebietsleitung Personal
und Organisation
E 13 1
32 Std.
E 13 E 14
0,82
001022 Mitarbeit IT E 8 1 E 7 E 7 1
000020 Assistenz Referentin Vorstand E 8 1 Besetzung ab
01.08.2024
E 9c E 9c
1
001025 Vorbereitende Buchhaltung Bilanzbuchhaltung E 8 1 E10
211300 Sachgebietsleitung
Wertstoffhöfe
E 11 1 E 12 E 12
1
001046 Sachbearbeiter*in
Umweltbildung
E 10 1 E 11 E 11
0,5
001066 Sachbearbeiter*in
Umweltbildung
E 10 1 E 11 E 11
1
210025 Sonderaufgaben
Abfallwirtschaft
Sachbearbeitung
Müllgefäßverwaltung
E 6 1
29 Std.
E 8 E 8
0,74
211138 Mitarbeiter*in in operativer
Qualitätssicherung mit
Kraftfahrertätigkeit in der
Abfallwirtschaft
E 5 1 E 6 E 7
1
211291 Mitarbeiter*in an qualifzierter
Grünschnittannahmestelle
(GAS)
E 3 1 E 4 E 4
1
211292 Mitarbeiter*in an qualifzierter
Grünschnittannahmestelle
(GAS)
E 3 1
25 Std.
E 3 E 4
0,64
211293 Mitarbeiter*in an qualifzierter
Grünschnittannahmestelle
(GAS)
E 3 1 E 4
100120 Schlosser*in Leitung Schlosserei E 7 1 E 7 E9a 1
100114 Annahme Kleingeräte E 7 1 E 7 E 8 1Seite 44 von 68
Anlage 1
Unternehmenssatzung
der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vom 30.11.2012
Verzeichnis der Änderungen
Satzung vom in Kraft getreten am Änderungen
17.12.2015 (ABl. S. 1667) 01.01.2016 §§ 1, 2, 8
17.12.2019 (ABl. S. 1116) 01.01.2020 §§ 2, 9
16.12.2022 (ABl. S. 576) 01.01.2023 § 2
§§ 2, 5, 12Seite 45 von 68
Anlage 1
Unternehmenssatzung vom 30.11.2012
Präambel
Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1, § 114 a Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV
NRW, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV NRW, S. 688) hat der Rat
der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 15. November 2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Name, Sitz, Stammkapital
1) Die bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (bonnorange AöR) ist eine selbständige
Einrichtung der Bundesstadt Bonn in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen
Rechts (§ 114 a GO NRW). Die Anstalt wird durch die Umwandlung des bestehenden
optimierten Regiebetriebs in Gestalt des „Leistungszentrums Amt für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft“ gemäß § 114a Abs. 1 Satz 1 GO NRW nach Maßgabe der näheren
Bestimmungen dieser Satzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge begründet. Die Anstalt tritt
insoweit in alle bestehenden Rechte und Pflichten der Bundesstadt Bonn „Leistungszentrum Amt
für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft“ ein, soweit sie sich aus den nach § 2 auf die Anstalt
übertragenen Aufgabenbereichen ergeben. Sie wird auf der Grundlage der gesetzlichen
Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung geführt.
2) Die Anstalt führt den Namen “bonnorange“ mit dem Zusatz Anstalt des öffentlichen
Rechts. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf.
3) Die Anstalt hat ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn.
4) Das Stammkapital beträgt 7.000.000,00 Euro.
5) Die bonnorange AöR führt ein Dienstsiegel, dessen Abdruck als Anlage der Satzung beigefügt
ist. In dem Dienstsiegel ist das Wappen der Bundesstadt Bonn mit der Umschrift „bonnorange –
Anstalt des öffentlichen Rechts“ versehen.
§ 2
Gegenstand der Anstalt
1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie übertragene Aufgaben, die sie im eigenen Namen und
in eigener Verantwortung durchführt (§ 114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW):
1. die Aufgaben der Abfallwirtschaft der Stadt Bonn nach den gesetzlichen Vorschriften, ein-
schließlich der Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes für den Bereich der
ihr übertragenen Aufgaben und folgenden Maßnahmen:
a) Insoweit überträgt die Bundesstadt Bonn der Anstalt die ihr gemäß §§ 17 und 20 des Ge-
setzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherung der umweltverträglichen
Be- wirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz –KrWG) vom 24. Februar 2012,
(BGBl I S. 212) i.V.m. § 5 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV NW S. 250), jeweils in der derzeit
gültigen Fassung, obliegenden Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zur
Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung.
b) Dies gilt nicht für die Entsorgung der im Gebiet der Stadt Bonn angefallenen und überlas-
senen Sperrmüllabfälle und Abfälle aus Papier, Pappe und Karton (PPK) aus privaten Haus-
halten gemäß §§ 17 und 20 KrWG i.V.m. § 5 LAbfG und die Sickerwasserreinigung der
Deponie, da diese Entsorgungsaufgaben bereits gemäß § 4 Abs. 2 a) der Satzung des
Zweckverbandes Rheinische Entsorgungs-Kooperation auf den Zweckverband übertragen
worden sind.Seite 46 von 68
Anlage 1
c) Weiterhin hat die Bundesstadt Bonn die Entsorgung der sonstigen im Gebiet der Stadt
Bonn angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle zur Be-
seitigung aus anderen Herkunftsbereichen gemäß §§ 17 und 20 KrWG i.V.m. § 5 LAbfG
aufschiebend bedingt zum 01. Januar 2016, 0.00 Uhr auf den Zweckverband Rheinische
Entsorgungs-Kooperation übertragen, § 4 Abs. 2 a) cc) Zweckverbandssatzung. Somit gilt
die Übertragung für diese Aufgabe auf die AöR nur bis zum Eintritt der Bedingung.
2. die Straßenreinigung und den Winterdienst im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über
die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW - StrReinG NRW) vom
18. Dezember 1975, (GV NW. S. 706, ber. 1976 S. 12), in der derzeit gültigen Fassung.
3. die der Bundesstadt Bonn obliegende Reinigungspflicht der Gehwege – mit Ausnahme des
Winterdiensts – vor den Liegenschaften der Bundesstadt Bonn.
2) Der Anstalt wird zudem der Betrieb der der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und dem
Winterdienst dienenden Werkstatt übertragen.
3) Die Anstalt kann weitere Aufgaben der Bundesstadt Bonn wahrnehmen, wenn sie durch
besonderen Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn übertragen werden.
4) Die Anstalt ist darüber hinaus zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, soweit sie mit
den Anstaltszwecken vereinbar sind und mit diesen unmittelbar in Zusammenhang stehen.
5) Zur Förderung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt unter den Voraussetzungen des § 114 a
Abs. 4 GO NRW an Unternehmen beteiligen und eigene Unternehmen gründen, wenn das
dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die Rechte aus § 114 a Abs. 7 Nummer 2 GO NRW
werden hierdurch nicht berührt.
6) Die Anstalt kann sich unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrneh-
mung ihrer in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben an Arbeitsgemeinschaften und an
Zweckverbänden beteiligen (kommunale Gemeinschaftsarbeit nach dem Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01. Oktober 1979 (GV NW S. 621/SGV NW 202)
in der jeweils gültigen Fassung).
7) Bei der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben ist die Anstalt bestrebt, die Vorgaben
aus dem Klimaplan 2035 der Bundesstadt Bonn umzusetzen, soweit dies durch eine eigene
Finanzierung gesichert ist.
§ 3
Gesamtrechtsnachfolge
Das zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderliche bewegliche und unbewegliche Vermögen, wie
es sich aus der Eröffnungsbilanz der Anstalt ergibt und im Einzelnen in Anhang 1, der Bestandteil
dieser Satzung ist, aufgeführt ist, geht zum 01.01.2013 im Rahmen der Aufgabenübertragung von
der Bundesstadt Bonn im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf das Kommunalunternehmen über.
Insoweit im Rahmen der Aufgabenübertragung die Übernahme von weiterem beweglichen und
unbeweglichen Vermögen zur Wahrnehmung der Aufgabe erforderlich sein sollte, gilt dies als mit
übergegangen.
§ 4
Kompetenzen der Anstalt
1) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Bundesstadt Bonn
1. Satzungen für die gemäß § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und
2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO durch Satzung einen Anschluss- und
Benutzungs- zwang der öffentlichen Einrichtung für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen.Seite 47 von 68
Anlage 1
Die Rechte des Rates der Bundesstadt Bonn aus § 114 a Abs. 7 GO NRW werden hierdurch
nicht berührt.
2) Das Recht, für die nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabengebiete Gebühren nach den
Regelungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), in der derzeit gültigen Fassung, zu erheben, verbleibt bei
der Bundesstadt Bonn.
3) Die Anstalt ist Dienstherr der Bediensteten sowie der Beamtinnen und Beamten des
Unternehmens. Sie kann Beamte und Beamtinnen ernennen, versetzen, abordnen, befördern
und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne
die zuvor genannte Einschränkung, auch für Beschäftigte. Die Regelungen des
Landesgleichstellungsgesetzes gelten entsprechend.
4) Für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen sowie von Aufträgen zur
Durchführung von Baumaßnahmen durch die Anstalt gilt § 8 der Verordnung über kommunale
Unternehmen und Einrichtungen als Anstalten des öffentlichen Rechts
(Kommunalunternehmensverordnung - KUV) vom 24. Oktober 2001 in der jeweils gültigen
Fassung. Die Anstalt gibt sich eine Beschaffungsordnung.
5) Die Anstalt kann zur Erledigung der ihr obliegenden Aufgaben gemäß § 2 die Bundesstadt
Bonn als Verwaltungshelfer im Rahmen von Beistandsleistungen gegen eine angemessene
Vergütung gemäß § 13 KUV in Anspruch nehmen. Art und Umfang der konkreten
Ausgestaltung der Beistandsleistungen sind in separaten Vereinbarungen zu konkretisieren.
Die Verantwortung der Anstalt für die Wahrnehmung der im Rahmen des Anstaltszwecks
übernommenen Aufgaben bleibt hiervon unberührt.
§ 5
Organe
1) Organe der Anstalt sind
- der Vorstand (§ 6)
- der Verwaltungsrat (§ 7).
2) Die Mitglieder aller Organe der Anstalt sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen
Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens
verpflichtet. Die Pflicht besteht für die Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus der Anstalt
fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen der Bundesstadt Bonn.
3) Die Befangenheitsvorschriften des § 31 GO NRW sowie die Geheimhaltungsvorschrift des § 30
GO NRW gelten entsprechend.
§ 6
Der Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.
2) Die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin bzw. der Vertreter des Vorstandes erfolgt durch
den Verwaltungsrat.
3) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt;
eine erneute Bestellung ist zulässig.
4) Der Vorstand leitet die Anstalt eigenverantwortlich, soweit nicht gesetzlich oder durch diese
Satzung etwas anderes bestimmt ist.
5) Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich.
6) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichtenSeite 48 von 68
Anlage 1
und auf Anforderung dem Verwaltungsrat über alle Angelegenheiten der Anstalt Auskunft zu
geben.
7) Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat sowie der Beteiligungsverwaltung der Bundesstadt Bonn
vierteljährlich Zwischenberichte über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes
schriftlich vorzulegen. Des Weiteren hat der Vorstand den Verwaltungsrat zu unterrichten, wenn
bei der Ausführung des Erfolgsplanes erfolgsgefährdende Mindererträge oder
Mehraufwendungen zu erwarten sind. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die
Auswirkungen auf den Haushalt der Bundesstadt Bonn haben können, sind sie, der Rat der
Bundesstadt Bonn und der Verwaltungsrat hierüber unverzüglich zu unterrichten.
8) Der Vorstand ist auch zuständig für sämtliche beamtenrechtliche Entscheidungen sowie
sämtliche arbeitsrechtliche Entscheidungen gegenüber den Beschäftigten sowie
Auszubildenden einschließlich deren Einstellung nach Maßgabe des vom Verwaltungsrat
genehmigten Wirtschaftsplans und dem diesem beigefügten Stellenplan sowie der eventuell
bestehenden tariflich begründeten Ansprüche.
§ 7
Der Verwaltungsrat
1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem/der Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern.
Mitglieder können sein: Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger und Mitglieder
des Personalrats der Bundesstadt Bonn. Für die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates
werden Vertreterinnen oder Vertreter gewählt.
2) Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der/die für den Geschäftsbereich der der Anstalt nach §
2 Abs. 1 übertragenen Aufgaben zuständige Beigeordnete der Bundesstadt Bonn.
3) Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats sowie deren Vertreterinnen und Vertreter werden
vom Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt; für die Wahl gilt § 50 Abs. 4 GO NRW
sinngemäß. Die Wahl eines Personalratsmitglieds der Bundesstadt Bonn und dessen Vertreters
oder Vertreterin erfolgt auf Vorschlag der Personalvertretung der Bundesstadt Bonn.
4) Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Rat angehören, endet mit dem
Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Amtszeit des
Personalratsmit- glieds endet mit dem Ende der Wahlzeit des Personalrats bzw. dem
vorzeitigen Ausscheiden aus dem Personalrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr
Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.
5) Der Verwaltungsrat hat der Bundesstadt Bonn auf Verlangen Auskunft über alle
Angelegenheiten der Anstalt zu geben.
6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. im Vertretungsfall deren Vertreterinnen oder Vertreter
erhalten für die Teilnahme an dessen Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe des 1 1/2-fachen der
Überstundenvergütung der höchsten Vergütungsgruppe des TVÖD je angefangene Stunde
sowie Verdienstausfall entsprechend den für die Mitglieder des Rates der Bundesstadt Bonn
geltenden Bestimmungen.
7) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 8
Zuständigkeit des Verwaltungsrats
1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes.
2) Der Verwaltungsrat kann jederzeit vom Vorstand über alle Angelegenheiten der Anstalt
Berichterstattung verlangen.Seite 49 von 68
Anlage 1
3) Der Verwaltungsrat entscheidet über:
1. den Erlass von Satzungen im Rahmen des durch diese Anstaltssatzung übertragenen
Aufgabenbereichs (§ 2 Abs. 1),
2. die Beteiligung oder Erhöhung einer Beteiligung der Anstalt an anderen Unternehmen
oder Einrichtungen sowie deren Gründung,
3. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans einschließlich des Stellenplans und
der Stellenübersicht sowie des Jahresabschlusses,
4. die Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für Leistungsnehmer,
5. die Bestellung des Abschlussprüfers,
6. die Ergebnisverwendung,
7. Rechtsgeschäfte der Anstalt im Sinne des § 111 GO NRW,
8. den Erlass der Beschaffungsordnung,
9. den Erlass der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates (§ 7 Abs. 7),
10. die Bestellung und Abberufung des Vorstandes sowie Regelungen des
Dienstverhältnisses des Vorstandes,
11. die Entlastung des Vorstandes,
12. die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin bzw. der Vertreter des Vorstandes,
13. das Abfallwirtschaftskonzept,
14. die Zustimmung zum Abschluss von Vereinbarungen der Anstalt mit der Bundesstadt Bonn
(§ 4 Abs. 4),
15. die Aufnahme von Darlehen, soweit im Einzelfall eine in der Geschäftsordnung des
Verwaltungsrates festzulegende Wertgrenze überschritten wird,
16. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
soweit bei diesen Geschäften im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung des
Verwaltungsrates festzulegender Betrag überschritten wird,
17. freiwillige Zuwendungen, Gewährung von Darlehen – mit Ausnahme von Kassenkrediten
und Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen -, Verzicht auf Ansprüche,
soweit bei diesen Geschäften im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung des
Verwaltungsrates festzulegender Betrag überschritten wird,
18. andere Rechtsgeschäfte, soweit sie von besonderer Bedeutung sind und nicht regelmäßig
wiederkehren. Ein Rechtsgeschäft von besonderer Bedeutung liegt insbesondere dann vor,
wenn es sich um eine Beschaffung oder eine Einzelmaßnahme handelt, die innerhalb des
Budgets des Wirtschaftsplanes einen Rahmen von 100.000 Euro übersteigt und nicht
bereits im Rahmen der Abstimmung zum Wirtschaftsplan genehmigt wurde. Eine
gesonderte Genehmigung ist dann erforderlich, wenn Investitionen/Einzelmaßnahmen
außerhalb des im Wirtschaftsplan vorgesehenen Budgets liegen. Bei
Budgetüberschreitungen, die 10 % des gesamten Planansatzes der Sparte überschreiten,
muss der Vorstand eine detaillierte Prüfung der Budgetüberschreitung inklusive
Maßnahmenplan zur Verhinderung weiterer Überschreitungen vorlegen, und sich dies durch
den Verwaltungsrat genehmigen lassen. Wesentliche Einzelvorhaben müssen bei der
Genehmigung der Überschreitung aufgeführt sein. Sodann kann der Vorstand den
genehmigten erweiterten Budgetrahmen wieder im Rahmen der obigen Regelungen nutzen.
Ausgenommen hiervon sind Mehrausgaben, die aus gesetzlichen oder tarifvertraglichen
Verpflichtungen resultieren.
Werden Mehrausgaben ganz oder teilweise durch entsprechende Einnahmen gedeckt, so
erhöht sich der vorgenannte Betrag entsprechend.
19. Mehrausgaben gemäß § 12 Abs. 5,
20. die Beteiligung an Zweckverbänden.
Im Fall der Nummer 1 unterliegt der Verwaltungsrat den Weisungen des Rates der Bundesstadt
Bonn und berät und beschließt in öffentlicher Sitzung. In den Fällen der Nummern 2, 7, 13 und
20 bedarf es der vorherigen Entscheidung des Rates der Bundesstadt Bonn.
4) Der Verwaltungsrat ist oberste Dienstbehörde der Beamtinnen und Beamten.
5) Dem Vorstand gegenüber vertritt der/die Vorsitzende des Verwaltungsrats die Anstalt
gerichtlich und außergerichtlich. Er/Sie vertritt die Anstalt auch, wenn noch kein Vorstand
vorhanden oder der Vorstand handlungsunfähig ist.
6) Zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte in den Organen eines Zweckverbandes bestellt
der Verwaltungsrat den oder die Vertreter.Seite 50 von 68
Anlage 1
§ 9
Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrats
1) Der Verwaltungsrat tritt auf Einladung des/der Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen.
Die Einladung wird in digitaler Form sowie auf Wunsch eines Verwaltungsratsmitglieds an
dieses in Papierform zugestellt. Die Einladung muss Tagungszeit und -ort und die
Tagesordnung angeben. Sie muss den Mitgliedern des Verwaltungsrats spätestens am
vierzehnten Tag vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann die Frist bis auf 24
Stunden verkürzt werden.
2) Der Verwaltungsrat ist jährlich mindestens zweimal einzuberufen. Er muss außerdem einberufen
werden, wenn dies ein Drittel der satzungsmäßigen Mitglieder des Verwaltungsrats unter
Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt.
3) Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden von dem/der Vorsitzenden des Verwaltungsrats
geleitet. Die Sitzungen sind öffentlich. Aus besonderem Grund kann der Verwaltungsrat die
Öffentlichkeit der Sitzung ausschließen. Ein besonderer Grund ist insbesondere anzunehmen,
wenn eine Angelegenheit nach der Geschäftsordnung des Rates in nichtöffentlicher Sitzung zu
behandeln wäre.
4) Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind
und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder bzw. deren Stellvertreterinnen oder
Stellvertreter anwesend ist. Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht
festgestellt ist.
Über andere als in der Einladung angegebene Beratungsgegenstände darf nur dann ein
Beschluss gefasst werden, wenn
1. die Angelegenheit dringlich ist und der Verwaltungsrat der Behandlung mehrheitlich
zustimmt oder
2. sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. deren Stellvertreterinnen oder
Stellvertreter anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.
5) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusam-
mengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der
zweiten Ladung muss auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen werden.
6) Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen sind zulässig. § 50 Abs. 5 GO NW gilt entsprechend.
7) Über die vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese
wird von dem/der Vorsitzenden unterzeichnet und dem Verwaltungsrat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
8) In dringenden Einzelfällen kann der/die Vorsitzende des Verwaltungsrates auf Antrag des
Vorstandes zusammen mit einem weiteren Mitglied des Verwaltungsrates entscheiden. Diese
Entscheidungen sind dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung
vorzulegen. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW gilt entsprechend.
9) Der Vorstand sowie Vertreterinnen oder Vertreter der mit den Aufgaben der Beteiligungsverwal-
tung betrauten Organisationseinheit der Bundesstadt Bonn sind berechtigt, an den Sitzungen
des Verwaltungsrats teilzunehmen.
§ 10
Verpflichtungserklärung
1) Alle Verpflichtungserklärungen bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt unter dem
Namen der bonnorange AöR durch den Vorstand, im Übrigen durch jeweils
Vertretungsberechtigte.
2) Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszusatzes, seineSeite 51 von 68
Anlage 1
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter mit dem Zusatz „In Vertretung“ andere
Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „Im Auftrag“.
§ 11
Finanzierung der Anstalt öffentlichen Rechts
1) Die Stadt stellt sicher, dass die Anstalt ihre Aufgaben dauernd und rechtskonform erfüllen kann.
2) Die bonnorange AöR erhält zur Finanzierung der ihr von der Bundesstadt Bonn übertragenen
Aufgaben eine Umlage von der Bundesstadt Bonn, die jährlich im Rahmen der
Wirtschaftsplanung festzulegen ist. Die Höhe der Umlage bemisst sich nach den
tatsächlichen Kosten, die für die Aufgabenwahrnehmung nach § 2 Abs. 1 und 2 anfallen. Die
Kalkulation der Umlage erfolgt öffentlich-rechtlich entsprechend den Anforderungen des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969
(GV. NRW. Seite 712/SGV. NRW., Seite 610) in der jeweils gültigen Fassung.
3) In den nach § 4 Abs. 5 abzuschließenden Vereinbarungen zwischen der Anstalt und der
Bundesstadt Bonn über Beistandsleistungen im Rahmen der Verwaltungshilfe vereinbaren
diese zur Wahrnehmung der Aufgaben einen angemessenen Ausgleich der in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten.
4) Soweit die Anstalt die ihr nach dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, die nicht
durch eine Umlage nach Abs. 2 oder im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs nach Abs.
3 gedeckt werden können, erhebt die Anstalt gegenüber der Stadt Bonn eine weitere
Ausgleichszahlung.
§ 12
Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen
1) Die Anstalt ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen Zwecks zu führen.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 75 GO NRW entsprechend.
2) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von
3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der
Abschlussprüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der
Jahresabschluss, der Lagebericht, die Erfolgsberichte und der Bericht über die
Abschlussprüfung sind der Beteiligungsverwaltung der Bundesstadt Bonn zuzuleiten.
3) Für die Prüfung des Jahresabschlusses gilt § 114a Abs. 10 GO NRW. Der Jahresabschluss der
Anstalt wird nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft, sofern nicht weitergehende gesetzliche
Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die §§ 289 bis 289 f
des Handelsgesetzbuches finden keine Anwendung. § 285 Nummer 9 Buchstabe a des
Handelsgesetzbuches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die für die Tätigkeit im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands sowie die für die Tätigkeit
im Geschäftsjahr gewährten Leistungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates im Anhang des
Jahresabschlusses für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die
Bezüge und Leistungen für jedes einzelne Mitglied dieser Personengruppen unter Aufgliederung
nach Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 Buchstabe a des Handelsgesetzbuches
angegeben werden, soweit es sich um Leistungen des Kommunalunter- nehmens handelt. Die
individualisierte Ausweisungspflicht gilt auch für Leistungen entsprechend § 108 Absatz 1 Satz
1 Nummer 9 Satz 2. Dies sind:
a) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer
Tätigkeit zugesagt worden sind,
b) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer
Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Anstalt während des
Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag,Seite 52 von 68
Anlage 1
c) während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
d) Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres
beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres
gewährt worden sind.
4) Das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn ist berechtigt, Prüfungen aller Art aufgrund
eines Auftrages durch den Rat der Bundesstadt Bonn vorzunehmen. In diesem Zusammenhang
ist das Rechnungsprüfungsamt befugt, Bücher, Belege, sowie alle sonstigen
Geschäftsunterlagen der Anstalt einzusehen, bzw. diese anzufordern. Von Seiten der Anstalt
sind dem Rechnungsprüfungsamt dabei alle für die Prüfung notwendigen Informationen und
Auskünfte zu geben.
5) Im Übrigen sind für die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die
Vermögensverwaltung die Vorschriften über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als
Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV) anzuwenden (§§
10 – 27 KUV NRW). § 83 GO NRW ist sinngemäß anzuwenden. Mehrausgaben des
Vermögensplanes, die gemäß § 18 Abs. 5 KUV der Zustimmung des Verwaltungsrates
bedürfen, liegen vor, wenn 10 % des Ansatzes im Vermögensplan überschritten werden.
6) Die Vorschriften zur öffentlichen Bekanntmachung der Anstalt richten sich, wenn gesetzliche
Bestimmungen nichts Gegenteiliges regeln, nach den entsprechenden Vorschriften der
Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn in der jeweils geltenden Fassung.
§ 13
Wirtschaftsjahr
Das Wirtschaftsjahr der Anstalt ist das Kalenderjahr.
§ 14
Auflösung
Bei Auflösung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts fällt das Anstaltsvermögen der
Bundesstadt Bonn im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu.
§ 15
Inkrafttreten / Personalüberleitung / Vermögensübergang
1) Die Anstalt entsteht am 06.12.2012. Gleichzeitig tritt diese Satzung in Kraft.
Bis zum 31. Dezember 2012, 24.00 Uhr, erfolgt die operative Aufgabenwahrnehmung der nach
§ 2 auf die Anstalt übertragenen Aufgaben noch durch die Bundesstadt Bonn selbst bzw.
durch beauftragte Unternehmen auf deren Kosten.
2) Die Überleitung der Beschäftigten und Beamten gemäß der Überleitungsvereinbarung vom
24. bzw. 30.08.2012 erfolgt zum 01.01.2013, frühestens jedoch mit Entstehen der Anstalt.
3) Für den Übergang des Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gilt § 3.
_____________________________________________________________________________
Die vorstehende Unternehmenssatzung für die bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Buchst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) wurde die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts der Bezirksregierung als untere
staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 31.10.2012 angezeigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieserSeite 53 von 68
Anlage 1
Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann,
es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Bundesstadt Bonn vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Oberbürgermeister der
Bundesstadt Bonn, Berliner Platz 2, 53103 Bonn geltend gemacht werden.
Bonn, den 30. November 2012
gez. J. Nimptsch
OberbürgermeisterSeite 54 von 68
Anlage 1
Anlage zur Unternehmenssatzung (§ 1 Absatz 5)Seite 55 von 68
Anlage 1
Unternehmenssatzung
der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vom 30.11.2012
Verzeichnis der Änderungen
Satzung vom in Kraft getreten am Änderungen
17.12.2015 (ABl. S. 1667) 01.01.2016 §§ 1, 2, 8
17.12.2019 (ABl. S. 1116) 01.01.2020 §§ 2, 9
16.12.2022 (ABl. S. 576) 01.01.2023 § 2
§§ 2, 5, 12Seite 56 von 68
Anlage 1
Unternehmenssatzung vom 30.11.2012
Präambel
Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1, § 114 a Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV
NRW, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV NRW, S. 688) hat der Rat
der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 15. November 2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Name, Sitz, Stammkapital
1) Die bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (bonnorange AöR) ist eine selbständige
Einrichtung der Bundesstadt Bonn in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen
Rechts (§ 114 a GO NRW). Die Anstalt wird durch die Umwandlung des bestehenden
optimierten Regiebetriebs in Gestalt des „Leistungszentrums Amt für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft“ gemäß § 114a Abs. 1 Satz 1 GO NRW nach Maßgabe der näheren
Bestimmungen dieser Satzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge begründet. Die Anstalt tritt
insoweit in alle bestehenden Rechte und Pflichten der Bundesstadt Bonn „Leistungszentrum Amt
für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft“ ein, soweit sie sich aus den nach § 2 auf die Anstalt
übertragenen Aufgabenbereichen ergeben. Sie wird auf der Grundlage der gesetzlichen
Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung geführt.
2) Die Anstalt führt den Namen “bonnorange“ mit dem Zusatz Anstalt des öffentlichen
Rechts. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf.
3) Die Anstalt hat ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn.
4) Das Stammkapital beträgt 7.000.000,00 Euro.
5) Die bonnorange AöR führt ein Dienstsiegel, dessen Abdruck als Anlage der Satzung beigefügt
ist. In dem Dienstsiegel ist das Wappen der Bundesstadt Bonn mit der Umschrift „bonnorange –
Anstalt des öffentlichen Rechts“ versehen.
§ 2
Gegenstand der Anstalt
1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie übertragene Aufgaben, die sie im eigenen Namen und
in eigener Verantwortung durchführt (§ 114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW):
1. die Aufgaben der Abfallwirtschaft der Stadt Bonn nach den gesetzlichen Vorschriften, ein-
schließlich der Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes für den Bereich der
ihr übertragenen Aufgaben und folgenden Maßnahmen:
a) Insoweit überträgt die Bundesstadt Bonn der Anstalt die ihr gemäß §§ 17 und 20 des Ge-
setzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherung der umweltverträglichen
Be- wirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz –KrWG) vom 24. Februar 2012,
(BGBl I S. 212) i.V.m. § 5 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV NW S. 250), jeweils in der derzeit
gültigen Fassung, obliegenden Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zur
Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung.
b) Dies gilt nicht für die Entsorgung der im Gebiet der Stadt Bonn angefallenen und überlas-
senen Sperrmüllabfälle und Abfälle aus Papier, Pappe und Karton (PPK) aus privaten Haus-
halten gemäß §§ 17 und 20 KrWG i.V.m. § 5 LAbfG und die Sickerwasserreinigung der
Deponie, da diese Entsorgungsaufgaben bereits gemäß § 4 Abs. 2 a) der Satzung des
Zweckverbandes Rheinische Entsorgungs-Kooperation auf den Zweckverband übertragen
worden sind.Seite 57 von 68
Anlage 1
c) Weiterhin hat die Bundesstadt Bonn die Entsorgung der sonstigen im Gebiet der Stadt
Bonn angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle zur Be-
seitigung aus anderen Herkunf

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de