241810-03 · Beschlussvorlage
Verbesserte Verkehrsführung Endenicher Ei B56, Bauphase 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 241810-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Endenich Hauptort
- Duisdorf
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241810-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Verbesserte Verkehrsführung Endenicher Ei B56, Bauphase 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Die Entscheidung ist dringlich. Bei späterer Beschlussfassung muss mit Kosten zu Lasten des städtischen Haushalts gerechnet werden. Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss des Rates vom 16.12.2024 (DS 241810) wird aufgehoben. 2. Der Einrichtung der Verkehrsführung für Rad- und Fußverkehr gemäß Vari- ante 1 wird zugestimmt. Begründung Aufgrund des Ratsbeschlusses hat die Autobahn GmbH die Einrichtung einer Führung des Fuß- und Radverkehrs über die Behelfsbrücke geprüft. Der Fuß- und Radverkehr müsste hierfür durch das Baufeld geführt und somit aufwändig geschützt werden, da ansonsten kein Überschwenken mit schwebenden Lasten zulässig wäre. Zusätzlich wäre eine doppelte signalgeregelte Querung von Baustellenzufahrten erforderlich (siehe Anlage „Variante 2“). Die Autobahn GmbH hat weitere Möglichkeiten geprüft, durch Anpassung der Baustellenlogistik eine bessere Verkehrsführung für den Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen. Im Ergebnis soll eine neue Rad-/Gehwegführung auf dem neu erstellten südlichen Brückenteil eingerichtet werden. Es wird durchgängig eine Wegebreite von mindestens 2,5m zur Verfügung stehen, auf der beide Richtungsverkehre parallel abgewickelt werden können (siehe Anlage „Variante 1“). Die Zusammenführung von Geh- und Radweg auf der fertiggestellten Bauwerksseite entspricht in vollem Umfang der RSA '21 (maßgebliches Regelwerk für Baustellenverkehrsführungen); zudem ist der Fußverkehr auf dem Endenicher Ei nicht stark ausgeprägt. Diese Verkehrsführung soll ab 05.02.2025 eingerichtet werden. Vor dem Hintergrund dieser Lösungsmöglichkeit wurde von einer vertiefendenSeite 1 von 4 Seite 2 Prüfung der Einrichtung einer Hilfsbrücke auf der nördlichen Seite des Baufeldes, die mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand und negativen Auswirkungen auf den Bauablauf verbunden wäre, abgesehen. Am Wochenende 17.01.2025 (20 Uhr) bis 20.01.2025 (5 Uhr) wird die Autobahn GmbH einen Teil der Behelfsbrücke unter Vollsperrung der BAB 565 und der B 56 ausbauen. Im Anschluss hieran werden bis Anfang Februar Kabelzugarbeiten von SWB und Stadt (Lichtsignalanlagen) ausgeführt. Mit der Breite der verbleibenden Hälfte der Behelfsbrücke könnte der bisherige Ratsbeschluss erfüllt werden, falls die neue Variante 1 abgelehnt wird. Die Radwegumleitung wie bisher über die nördliche Bauwerkseite (in FR Duisdorf) und über die eingerichtete Umleitung (in FR Innenstadt) ist anschließend nicht mehr erforderlich. Das nördliche (alte) Bauwerksteil kann komplett gesperrt, abgerissen und neu gebaut werden. Die verbliebene Hälfte der Behelfsbrücke kann nach erfolgtem Ratsbeschluss ebenfalls entfernt werden. Ein weiterer Verbleib der Behelfsbrücke und die zuvor genannten Schutzmaßnahmen würden Zusatzkosten verursachen, die die Autobahn GmbH gegenüber der Stadt geltend machen würde. Anlage/n 1 Variante 1 (öffentlich) 2 Variante 2 (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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