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241770-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Frankenbadsanierung: finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-Nummer 241328 vom 29.08.2024 im Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen

Nummer
241770-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241770 Bürgerantrag: Frankenbadsanierung: finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-Nummer 241328 vom 29.08.2024 im Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241770-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
08.10.2024
Bürgerantrag: Frankenbadsanierung: finanzielle
Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-
Nummer 241328 vom 29.08.2024 im
Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.
Die beantragte Erhöhung der Bäderpauschale um mindestens 48 Mio. Euro
bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 kann von der Verwaltung mit Blick auf die
äußerst angespannte Haushaltslage nicht befürwortet werden. Es stehen
jedoch ausreichend Mittel zur Verfügung, um vorbereitende Maßnahmen und
erste Planungen für die Sanierung des Frankenbades, zur Realisierung in
späteren Haushaltsjahren, zu finanzieren. Bestandsuntersuchungen wurden
bereits durchgeführt (s. DS 241671), eine Machbarkeitsstudie mit zwei bis drei
Sanierungsvarianten, für die ebenfalls entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan
des SGB bereitstehen, steht unmittelbar vor der Auftragserteilung.
zu 2.
Die von der Antragstellerin vorgeschlagene Deckung des Mittelbedarfs für die
Sanierung des Frankenbades aus anderen Finanzstellen, z.B. aus dem Bereich
Radverkehr, steht im Widerspruch zu den haushaltsrechtlichen
Veranschlagungsgrundsätzen und ist daher nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de