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241770 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Frankenbadsanierung: finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-Nummer 241328 vom 29.08.2024 im Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen

Nummer
241770
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
09.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.10.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 361,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241770-01 ST Bürgerantrag: Frankenbadsanierung: finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-Nummer 241328 vom 29.08.2024 im Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241770
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
08.10.2024
Bürgerantrag: Frankenbadsanierung: finanzielle
Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-
Nummer 241328 vom 29.08.2024 im
Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.10.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Es wird beantragt, der Rat möge beschließen:
1. Um die finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen -
Nummer 241328 vom 29.08.2024 (Koalitionsantrag: Sanierung des Franken-
bads) sicherzustellen, wird die Bäderpauschale im Doppelhaushalt 2025/2026
um mindestens 48 Mio. Euro erhöht.
2. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt durch Übertragung der Haushaltsmittel
aus Haushaltsstellen, bei denen bereits jetzt erkennbar ist, dass die eingestell-
ten Haushaltsmittel in dem Geltungszeitraum der Haushaltssatzung 2025/2026
nicht ausgegeben werden, z.B. der Ansatz von 60 Mio. Euro für die Umsetzung
des Radentscheids.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Dienstag, 8. Oktober 2024 23:31
An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>
Betreff: Frankenbadsanierung: finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-Nummer
241328 vom 29.08.2024 im Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
fristgerecht für die kommende Sitzung des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger reiche ich den beigefügten Bürgerantrag ein.
mit freundlichen Grüßen
Bürgerantrag
Frankenbadsanierung: finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen-Nummer 241328
vom 29.08.2024 im Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen
Es wird beantragt, der Rat möge beschließen:
1. Um die finanzielle Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses Drucksachen -Nummer 241328 vom
29.08.2024 (Koalitionsantrag: Sanierung des Frankenbads) sicherzustellen, wird die Bäderpauschale
im Doppelhaushalt 2025/2026 um mindestens 48 Mio. Euro erhöht.
2. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt durch Übertragung der Haushaltsmittel aus Haushaltsstellen,
bei denen bereits jetzt erkennbar ist, dass die eingestellten Haushaltsmittel in dem Geltungszeitraum
der Haushaltssatzung 2025/2026 nicht ausgegeben werden, z.B. der Ansatz von 60 Mio. Euro für die
Umsetzung des Radentscheids.
Begründung:
zu 1.: Mit dem Koalitionsantrag „Sanierung des Frankenbads“ hat die Koalition ihren klaren Willen,
das Frankenbad tatsächlich zu sanieren, nochmals bekräftigt und den enormen Handlungsdruck
anerkannt. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zugesichert, auf der Basis der
Machbarkeitsstudie eine Beschlussvorlage vor Sommerpause 2025 vorzulegen, damit über die
Sanierungsvariante entschieden werden kann. Parallel dazu wird die europaweite Ausschreibung
vorbereitet, damit die Ausschreibung so zügig wie möglich veröffentlicht werden kann. Ebenso wird
eine leistungsfähige externe Organisationsstruktur für die Sanierung des Frankenbads aufgebaut, die
bei Vorlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie im Mai 2025 handlungsfähig sein soll.
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses Drucksache 241328 ist es zwingend erforderlich im
Doppelhaushalt 2025/2026 die erforderlichen finanziellen Mittel bereit zu stellen. Nach Aussagen der
Verwaltung reichen die in der Bäderpauschale enthaltenen 130 Mio. Euro nicht für die Sanierung des
Frankenbads. Für die Sanierung des Hardtbergbads, den Neubau des Kürfürstenbades und das
Interimsbad werden nach aktueller Kostenschätzung bereits zusammen ca. 109 Mio. Euro benötigt.
Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen mit den Kostenschätzungen zum Bäderkonzept ist der
Haushaltsansatz für die Sanierung des Frankenbads ebenfalls wie beim Hardtbergbad und
Kurfürstenbad mindestens zu verdoppeln also auf ca. 68 Mio. Euro zu erhöhen, daher die
Bäderpauschale um mindestens 48 Mio. Euro zu erhöhen.Seite 2 von 3
zu 2.: Nach Einschätzung der Antragstellenden wird der Haushaltsentwurf 2025/2026 unnötigerweise
mit Projekten belastet, deren Realisierung im Geltungszeitraum mangels konkreter umsetzbarer
Planungen als unwahrscheinlich erscheint. Als Beispiel seien die 60 Mio. Euro für die Umsetzung des
Ratentscheids genannt.
In der Stellungnahme zum Bürgerantrag Drucksachen-Nummer 240721-01 ST zum Bürgerantrag
„Frankenbadsanierung: ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie
Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen“ hatte die Verwaltung bereits erklärt, dass sie bei
entsprechender Beschlussfassung des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
die gewünschte Erhöhung in die Beratungen der Haushaltssatzung 2025/2026 und die Mittelfristige
Finanzplanung 2027-2029 einbringen wird.
Bonn, den 8.10.2024Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de