← zurück zu 241758

241758-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen

Nummer
241758-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241758 Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.897 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241758-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. An welchen Schulen in Bad Godesberg werden zurzeit Begrü-
nungsmaßnahmen wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung
und/oder die (Teil-)Begrünung von Schulhöfen durchgeführt?
Zurzeit werden auf Bestandsgeländen keine Begrünungsmaßnahmen,
wie Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen oder die Begrünung von
Schulhöfen umgesetzt. Bei größeren Schulhofumgestaltungen ist zu
berücksichtigen, dass Anteile der Schulhofflächen ganzjährig und ganz-
tägig intensiv u.a. auch als Bewegungs- und Laufspielflächen genutzt
werden, so dass ein hoher Nutzungsdruck insbesondere auf den häufig
kleinen Grundschulgeländen besteht. Gleichzeitig werden die Schul-
hofflächen durch erforderliche Erweiterungsbauten verkleinert. Größere
Entsiegelungen und Extensivierungen, die zu einer Einschränkung der
Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für die Schüler und
Schülerinnen führen würden, sind auf kleinen Schulgeländen daher
nicht geplant. Die Verwaltung prüft derzeit an welchen Schulstandorten
kleinflächige Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen und sonstige
Gehölz- oder Staudenpflanzungen, Wiesenextensivierungen möglich
sind.
2. An welchen Schulen sind Begrünungsmaßnahmen geplant?
Im Stadtgebiet Bad Godesberg befinden sich im Zuge der Umstellung
von G 8 auf G 9 der Neubau von Schulgebäuden am Konrad-Adenauer-
Gymnasium und am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium im konkreten Pla-
nungsprozess. In den nächsten Jahren sind weiterhin für verschiedene
Grundschulen Planungen für umfangreichere Hochbaumaßnahmen zur
Erweiterung der Offenen Ganztagsbetreuung
vorgesehen. Im Zuge dieser Hochbaumaßnahmen erfolgt eine Neuge-
staltung bzw. Aufwertung der Freianlagen unter Berücksichtigung der
Aspekte Klimafolgenanpassung und der Biodiversitätssteigerung. Diese
beinhalten u.a. auch umfangreiche Baumpflanzungen, insektenfreundli-
che Bepflanzungen und Dachbegrünungen sowie Versickerungen. Die-
se Ziele sind auch im Bonner Freiraumplan umfassend festgelegt wor-Seite 1 von 2
Seite 2
den.
Die Verwaltung wirkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzeptionen auf
eine an den Klimawandel angepasste Entwicklung im Bestand sowie im
Neubau hin.
Gerade Gelegenheitsfenster wie die genannte Umstellung von G8 auf
G9 und dadurch oder aus anderen Anlässen resultierende Planungen
z.B. zu Erweiterungsneubauten sollten daher genutzt werden, um eine
Verbesserung der Schulhöfe und Schulgebäude im Sinne der Klimaan-
passung zu erwirken.
In dem im April dieses Jahres beschlossenen Bonner Schwammstadt-
konzept sind mit der Karlschule (Bezirk Bonn) beispielhaft bereits ver-
waltungsintern abgestimmte Ideenskizzen zur klimagerechten Schulhof-
gestaltung dargelegt.
Aktuell wird zudem ein integriertes, gesamtstädtisches Klimaanpas-
sungskonzept erarbeitet. Dieses beinhalte u.a. die Ziele „Mehr sichtbare
Begrünung an städtischen Gebäuden“ als auch „Schulhöfe klimaange-
passter gestalten“. Aus der bereits abgeschlossenen Phase der Bürger-
beteiligung zur Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes liegen Vor-
schläge zu Gebäuden und Schulhöfen im Sinne dieser Maßnahmenvor-
schläge auch für Bad Godesberg vor. Diese Vorschläge werden derzeit
verwaltungsseitig geprüft und um Vorschläge der jeweils zuständigen
Verwaltungseinheit ergänzt. Zudem wird an Standards auch im Sinne
der Klimaanpassung für den Neubau und umfangreiche Sanierungen
gearbeitet. Das SGB hat hierzu bereits einen Planungsleitfaden für die
eigenen Liegenschaften entwickelt, sodass die Begrünung von Dächern
und fensterlosen Fassaden beim Neubau und der Großsanierung städti-
scher Liegenschaften zur Regel werden soll.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de