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241754-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße

Nummer
241754-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Muffendorfer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Hopmannstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241754 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241754-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation im Bereich der unteren
Muffendorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag auf Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im unteren Bereich der Muffendorfer Straße
zwischenzeitlich im Rahmen des förmlichen Verwaltungsverfahrens eingehend
geprüft.
Vor dem Hintergrund der Ende letzten Jahres erfolgten Novellierung der
Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der damit einhergehenden
Überarbeitung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift, ergeben sich für die
Straßenverkehrsbehörden mittlerweile zusätzliche Möglichkeiten Tempo 30
einzurichten.
So ist es nun u. a. möglich Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von
Fußgängerüberwegen einzurichten. Die Beschränkung auf Tempo 30 kommt
insbesondere dann in Betracht, wenn die für Fußgängerüberwege bei Tempo
50 erforderlichen Sichtweiten nicht sichergestellt werden können oder
Fahrzeugführende ihre Fahrgeschwindigkeit bei Annäherung an den
Fußgängerüberweg regelmäßig nicht derart verringern, dass den
querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar eingeräumt werden wird.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges war bereits Gegenstand des
Bürgerantrags, wurde aber von der Verwaltung in ihrer Stellungnahme-02
zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die erforderlichen Sichtweiten
auf den Fußgängerüberweg durch den Kurvenverlauf nicht gewährleistet sind.
Da im vorliegenden Fall aber durch Tempo 30 eine ausreichende Sichtweite
hergestellt werden kann, ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nun
möglich.
Aufgrund des kurvigen Verlaufs der Muffendorfer Straße und des grundsätzlich
vorhandenen Querungsbedarfs (z. B. durch Schülerinnen und Schüler), sieht
die Verwaltung auch die sonstigen verkehrlichen Voraussetzungen zur
Einrichtung eines Fußgängerüberweges als erfüllt an.
Im Ergebnis kann die Verwaltung dem Antrag vor diesem HintergrundSeite 1 von 2
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stattgeben und im Bereich zwischen Kurfürstenallee und Hopmannstraße einen
Fußgängerüberweg und damit einhergehend eine streckenbezogene
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anordnen. Dies wurde dem
Antragsteller bereits in Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mitgeteilt.
Die Verwaltung prüft derzeit fachämterübergreifend, an welchem genauen
Standort der Fußgängerüberweg aus planerischer und baulicher Sicht am
besten eingerichtet werden kann. Über das Prüfergebnis und die
Ausführungsplanung wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Bad Godesberg
entsprechend unterrichten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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