241754-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 241754-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kurfürstenallee Hauptort
- Muffendorfer Straße
- Hopmannstraße
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241754-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Antrag auf Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im unteren Bereich der Muffendorfer Straße zwischenzeitlich im Rahmen des förmlichen Verwaltungsverfahrens eingehend geprüft. Vor dem Hintergrund der Ende letzten Jahres erfolgten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der damit einhergehenden Überarbeitung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift, ergeben sich für die Straßenverkehrsbehörden mittlerweile zusätzliche Möglichkeiten Tempo 30 einzurichten. So ist es nun u. a. möglich Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen einzurichten. Die Beschränkung auf Tempo 30 kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die für Fußgängerüberwege bei Tempo 50 erforderlichen Sichtweiten nicht sichergestellt werden können oder Fahrzeugführende ihre Fahrgeschwindigkeit bei Annäherung an den Fußgängerüberweg regelmäßig nicht derart verringern, dass den querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar eingeräumt werden wird. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges war bereits Gegenstand des Bürgerantrags, wurde aber von der Verwaltung in ihrer Stellungnahme-02 zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die erforderlichen Sichtweiten auf den Fußgängerüberweg durch den Kurvenverlauf nicht gewährleistet sind. Da im vorliegenden Fall aber durch Tempo 30 eine ausreichende Sichtweite hergestellt werden kann, ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nun möglich. Aufgrund des kurvigen Verlaufs der Muffendorfer Straße und des grundsätzlich vorhandenen Querungsbedarfs (z. B. durch Schülerinnen und Schüler), sieht die Verwaltung auch die sonstigen verkehrlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges als erfüllt an. Im Ergebnis kann die Verwaltung dem Antrag vor diesem HintergrundSeite 1 von 2 Seite 2 stattgeben und im Bereich zwischen Kurfürstenallee und Hopmannstraße einen Fußgängerüberweg und damit einhergehend eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anordnen. Dies wurde dem Antragsteller bereits in Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mitgeteilt. Die Verwaltung prüft derzeit fachämterübergreifend, an welchem genauen Standort der Fußgängerüberweg aus planerischer und baulicher Sicht am besten eingerichtet werden kann. Über das Prüfergebnis und die Ausführungsplanung wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Bad Godesberg entsprechend unterrichten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de