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241754 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße

Nummer
241754
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
22.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Muffendorfer Hauptstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Muffendorfer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Hopmannstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Theodor-Heuss-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Waasemstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Elisabethstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Marienforster Steinweg Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Pecher Straße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Kurfürstenstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 22.01.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.04.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241754-05 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
  2. 241754-01 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
  3. 241754-03 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
  4. 241754-04 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
  5. 241754-02 ST Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241754
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
07.10.2024
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation im Bereich der unteren
Muffendorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Nicht nur wir als Familie, sondern mit uns mehr als 300 Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner unserer Petition (www.change.org/tempo30muffendorf) fordern
die Stadt auf,
1.auf der Muffendorfer Straße im Abschnitt zwischen der Hausnummer 31
(Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten-
/Muffendorfer und Theodor-Heuss-Straße in beide Richtungen einen Tempo-
30-Abschnitt einzurichten,
2.den unter 1. genannten Streckenabschnitt zusätzlich – jedenfalls in Fahrtrich-
tung Bonn (bergab) – mit einer stationären Geschwindigkeitsmessung zu ver-
sehen,
3.mindestens an den Bushaltestellen auf der Muffendorfer Straße Fußgängerü-
berwege („Zebrastreifen“) zu ergänzen (in beide Fahrtrichtungen) und
4.bergab einen Radweg einzuzeichnen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
sowie der Anlage.
Anlage/nSeite 1 von 23
Seite 2
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage zum Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 23
Betreff
Tempo runter, Sicherheit hoch: Jetzt streckenweise Tempo 30 auf der unteren Muffendorfer Straße
Ihr Antrag
Nicht nur wir als Familie, sondern mit uns mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unserer Petition
(www.change.org/tempo30muffendorf) fordern die Stadt auf,
1.auf der Muffendorfer Straße im Abschnitt zwischen der Hausnummer 31 (Ecke Hopmannstraße) bis zur
Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorfer und Theodor-Heuss-Straße in beide Richtungen einen
Tempo-30-Abschnitt einzu-richten,
2.den unter 1. genannten Streckenabschnitt zusätzlich – jedenfalls in Fahrtrichtung Bonn (bergab) – mit einer
stationären Geschwindigkeitsmessung zu versehen,
3.mindestens an den Bushaltestellen auf der Muffendorfer Straße Fußgängerüber-wege („Zebrastreifen“) zu
ergänzen (in beide Fahrtrichtungen) und
4.bergab einen Radweg einzuzeichnen.
Die Stadt Bonn muss ihren Handlungsspielraum gerade zum Schutz ihrer jüngsten Bürger nutzen – zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes, der städtebaulichen Planung und auch als kleinen
Schritt für den Klimaneutralitätsplan der Stadt Bonn. Der Handlungsspielraum für Tempo 30 ist kürzlich durch
eine Reform des StVG erweitert worden.
Begründung des Antrags
Fußgänger und Radfahrer auf der Muffendorfer Straße sind in Gefahr. Speziell die Situation auf der unteren
Muffendorfer Straße ist nicht mehr tragbar und bedarf dringend einer Veränderung – konkret auf den rund 300
Metern von der Hausnummer 31 stadteinwärts (Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-
/Kurfürsten-/Muffendorfer und Theodor-Heuss-Straße. Durch die kurvige Hanglage fahren Autos hier oft zu
schnell. Es ist schon zu mehreren Sach- und Personenschäden gekommen. Angesichts fehlender Rad- und
Fußgängerüberwege und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder -messung sind tödliche Unfälle bisher nur
durch Glück vermieden worden. Die Strecke ist der zentrale Weg für Menschen aus Muffendorf ins Bad
Godesberger Stadtzentrum und zu den Spiel- und Sportplätzen an der Rigalschen Wiese, für viele Kinder und
Eltern der Weg zur Kita, für viele Schüler der Ort, wo sie in den Bus zur Schule einsteigen und zudem der
Notfallausgang der Zentralen Unter-bringungseinrichtung. Anliegende Straßen und alternative Strecken zum
Heiderhof sind bereits verkehrsberuhigt. Ausweislich des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn überschreitet die
Lärmbelastung tags und nachts die von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegten Lärmgrenzwerte massiv,
was die Gesundheit der Anwohner gefährdet.
Indem die Stadt Bonn ihre eigenen Ziele in Bezug auf die Mobilitätswende vor Ort umsetzt, werden tödliche
Unfälle zukünftig sicherer vermieden und wird die Stadt für alle Menschen lebenswerter. Mit der Umsetzung des
Bürgerantrags vermeidet die Stadt zudem eine Flut von Anträgen durch Unterstützer der Petition und eine sonst
unausweichliche verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung mit weiteren hohen Kosten und medialer
Aufmerksamkeit.
Ergänzend verweise ich auf die Begründung in dem ausführlichen Antrag (siehe hochgeladene Datei).
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 23
Bürgerantrag:„Temporunter,Sicherheithoch:Jetzt
streckenweiseTempo30aufderunterenMuffendorferStraße“
Auf einen Blick: Worum geht es?
Fußgänger und Radfahrer auf der Muffendorfer Straße sind in Gefahr. Speziell die Situation
auf der unteren Muffendorfer Straße ist nicht mehr tragbar und bedarf dringend einer Ver-
änderung – konkret auf den rund 300 Metern von der Hausnummer 31 stadteinwärts (Ecke
Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorfer und Theo-
dor-Heuss-Straße. Durch die kurvige Hanglage fahren Autos hier oft zu schnell. Es ist schon
zu mehreren Sach- und Personenschäden gekommen. Angesichts fehlender Rad- und Fuß-
gängerüberwege und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder -messung sind tödliche Un-
fälle bisher nur durch Glück vermieden worden. Die Strecke ist der zentrale Weg für Men-
schen aus Muffendorf ins Bad Godesberger Stadtzentrum und zu den Spiel- und Sportplätzen
an der Rigalschen Wiese, für viele Kinder und Eltern der Weg zur Kita, für viele Schüler der
Ort, wo sie in den Bus zur Schule einsteigen und zudem der Notfallausgang der Zentralen Un-
terbringungseinrichtung. Anliegende Straßen und alternative Strecken zum Heiderhof sind
bereits verkehrsberuhigt. Ausweislich des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn überschreitet
die Lärmbelastung tags und nachts die von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegten
Lärmgrenzwerte massiv, was die Gesundheit der Anwohner gefährdet.
Was ist zu tun?
Nicht nur wir als Familie, sondern mit uns mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeich-
ner unserer Petition (www.change.org/tempo30muffendorf) fordern die Stadt auf,
1. aufderMuffendorferStraßeimAbschnittzwischenderHausnummer31(EckeHop-
mannstraße)biszurKreuzungderDeutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorferund
Theodor-Heuss-StraßeinbeideRichtungeneinenTempo-30-Abschnitteinzurichten,
2. denunter1.genanntenStreckenabschnittzusätzlich–jedenfallsinFahrtrichtung
Bonn(bergab)–miteinerstationärenGeschwindigkeitsmessungzuversehen,
3. mindestensandenBushaltestellenaufderMuffendorferStraßeFußgängerüber-
wege(„Zebrastreifen“)zuergänzen(inbeideFahrtrichtungen)und
4. bergabeinenRadwegeinzuzeichnen.
Die Stadt Bonn muss ihren Handlungsspielraum gerade zum Schutz ihrer jüngsten Bürger
nutzen – zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes, der städtebaulichen
Planung und auch als kleinen Schritt für den Klimaneutralitätsplan der Stadt Bonn. Der Hand-
lungsspielraum für Tempo 30 ist kürzlich durch eine Reform des StVG erweitert worden.
Was ist das Ziel?
Indem die Stadt Bonn ihre eigenen Ziele in Bezug auf die Mobilitätswende vor Ort umsetzt,
werden tödliche Unfälle zukünftig sicherer vermieden und wird die Stadt für alle Menschen
lebenswerter. Mit der Umsetzung des Bürgerantrags vermeidet die Stadt zudem eine Flut
von Anträgen durch Unterstützer der Petition und eine sonst unausweichliche verwaltungs-
gerichtliche Auseinandersetzung mit weiteren hohen Kosten und medialer Aufmerksamkeit.Seite 4 von 23
Seite 2
Zusammenfassung
Die untere Muffendorfer Straße muss im Bereich von der Hausnummer 31 stadteinwärts
(Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorfer und
Theodor-Heuss-Straße in beide Richtungen dringend verkehrsberuhigt werden. Hierzu ist in
beide Richtungen streckenweise Tempo 30 einzurichten. Auf dieser Strecke ist flankierend
bergab eine stationäre Geschwindigkeitsmessung einzurichten und ein Radweg einzuzeich-
nen. An den Bushaltestellen auf der Muffendorfer Straße sind Fußgängerüberwege in beide
Fahrtrichtungen zu ergänzen. Diese Veränderungen sind städtebaulich, lärmschutzrechtlich
sowie aus Gründen der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich:
1. Städtebaulich fordert die Stadt Bonn in ihrem Konzept zur Mobilitätswende selbst die
beantragten Maßnahmen. Darin erkennt sie die dadurch entstehenden Vorteile für
die Lebensqualität der Anwohner und die Verkehrssicherheit. Sie verfügt über den
notwendigen rechtlichen Handlungsspielraum. Dieser ist durch eine Reform des StVG
erweitert worden. Darüber hinaus stellt sich die Verkehrsberuhigung des genannten
Straßenabschnittes als „Lückenschluss“ zwischen der Kürfürstenstraße, der Waasem-
straße sowie der Hopmannstraße dar. Hinzu kommt, dass die alternativen Strecken
vom Heiderhof über die Elisabethstraße und den Marienforster Steinweg bereits ver-
kehrsberuhigt sind. Dadurch verlagert sich der Verkehr einseitig auf die Muffendorfer
Straße. Dies ist unter dem Gesichtspunkt eines gleichmäßigen Verkehrsflusses nicht
akzeptabel (siehe Begründung Textziffer 1a unten).
2. Der Streckenabschnitt führt durch ein allgemeines Wohngebiet. Von der Weltgesund-
heitsorganisation ist anerkannt, dass die Lärmbelastung dort 59 db(A) am Tag und 49
db(A) in der Nacht nicht überschreiten sollte. Diese Werte legen gleichermaßen die
Verwaltungsgerichte zugrunde, um zu entscheiden, ob die zumutbare Grenze der
Lärmbeeinträchtigung überschritten ist. Ausweislich der Lärmkartierung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn werden diese
Lärmgrenzwerte in dem besagten Streckenabschnitt um ein Vielfaches überschritten.
Tagsüber werden nämlich 70-75 db(A) und nachts 65 bis 69 db(A) erreicht. Dies ist
nicht zuletzt auf die Hanglage, die Buslinien 611 und 613 sowie den Lieferverkehr
zum Heiderhof zurückzuführen. Die Straße dorthin ist selbstverständlich berechtigt.
Diese muss aber zum Schutz der Anwohner dringend verkehrsberuhigt werden. Der
Zeitverlust für Autofahrer auf ca. 300 Metern ist äußerst minimal. Auf der anderen
Seite geht es um überragende Individualrechtsgüter (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundge-
setz). Denn eine geringere Geschwindigkeit sorgt für weniger Lärm, bessere Luft und
weniger Krankheiten (siehe Begründung Textziffer 1b).
3. Die Verkehrssicherheit erfordert eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindig-
keit und bergab eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung. Der Streckenab-
schnitt verbindet zwei städtische Kindertageseinrichtungen und ist für alle Fußgänger
und Radfahrer der zentrale Weg von Muffendorf in die Altstadt von Bad Godesberg
sowie zu den Spiel- und Sportanlagen der Rigal´schen Wiese. Auf der Muffendorfer
Straße befindet sich zudem ein Notausgang der Zentralen UnterbindungseinrichtungSeite 5 von 23
Seite 3
des Landes NRW für geflüchtete Familien mit teils traumatisierten Kindern. Die Be-
zirksregierung Köln (Dezernat 20) befürwortet eine Verkehrsberuhigung. Ausweislich
des Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes gab es auf der Strecke vor dem Haus
Nr. 15 bereits einen Radunfall mit einer schwerverletzten (!) Person. Auf Höhe des
Hauses Muffendorfer Straße 15a ist es durch überhöhte Geschwindigkeit zweimal zur
Beschädigung eines Fahrradunterstandes gekommen. Die kurvige Hanglage führt
dazu, dass bergab die zulässige Höchstgeschwindigkeit oft überschritten wird. Es feh-
len Fußgängerüberwege, um die Straße an den Bushaltestellen sicher überqueren zu
können, und bergab ein eingezeichneter Radweg. Eine Reduzierung der Geschwindig-
keit auf 30 km/h halbiert den Anhalteweg und reduziert die Anzahl tödlicher Unfälle
um 75 % (Begründung Textziffer 1c).
4. Die bisherigen mehrfachen Anregungen einer Verkehrsberuhigung der unteren Muf-
fendorfer Straße hat die Stadtverwaltung leider mit unzutreffender und mit unzu-
reichender Argumentation zurückgewiesen. Insbesondere hat sie zum Lärmschutz fal-
sche Zielwerte und andere örtliche Bezugspunkte zugrunde gelegt. Der Verweis auf
die interne Vorgabe einer zentralen nicht verkehrsberuhigten Strecke zum Heiderhof
kann nicht überzeugen (siehe Begründung Textziffer 2). Es ist Zeit, zu handeln!
5. Mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unterstützen unser Anliegen mit
einer Petition. Es handelt sich um ein Anliegen der Allgemeinheit (Begründung
Textziffer 3).
6. Für den Fall, dass der Bürgerantrag abgelehnt werden sollte, werden wir – sowie
zahlreiche Petenten – entsprechende Anträge an die Verwaltung stellen. Im Fall einer
Ablehnung wird es zur verwaltungsgerichtlichen Auseinanderansetzung kommen.
Das Prozessrisiko dürfte angesichts der vielen Argumente bei der Stadt Bonn liegen.
Diese trägt also bei Unterliegen die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten und
müsste sich in der Öffentlichkeit rechtfertigen (Begründung Textziffer 4).Seite 6 von 23
Seite 4
B ür ge r ant ra g 
Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrfach haben wir gegenüber der Verwaltung die streckenweise Einführung von Tempo 30
auf der Muffendorfer Straße angeregt. Wir verweisen auf die Nachricht übers Kontaktformu-
lar vom 5. November 2022 und die E-Mail vom 22. Januar 2024. Leider wurden diese Anfra-
gen aus unserer Sicht unzureichend beantwortet.
Daher beantragen wir hiermit – auch im Namen von mehr als 300 Unterzeichnerinnen und
Unterzeichnern einer entsprechenden Petition –,
1. aufderMuffendorferStraßeimAbschnittzwischenderHausnummer31stadtein-
wärts(EckeHopmannstraße)biszurKreuzungderDeutschherren-/Kurfürsten-
/MuffendorferundTheodor-Heuss-StraßeinbeideRichtungeneinenTempo-30-Ab-
schnitteinzurichten,
2. denunter1.genanntenStreckenabschnittzusätzlich–jedenfallsinFahrtrichtung
Bonn(bergab)–miteinerstationärenGeschwindigkeitsmessungzuversehen,
3. mindestensandenBushaltestellenaufderMuffendorferStraßeFußgängerüber-
wege(„Zebrastreifen“)zuergänzen(inbeideFahrtrichtungen)und
4. bergabeinenRadwegeinzuzeichnen.

Begründung
1.
Die beantragten Maßnahmen sind aus städtebaulichen (a), lärmschutztechnischen (b) sowie
aus gefahrpräventiven bzw. verkehrsrechtlichen Gründen (c) dringend erforderlich.
Das Ermessen dürfte insoweit auf Null reduziert sein.
a) Städtebauliche Gesichtspunkte
Die Stadt Bonn hat sich zum Ziel gesetzt, die Stadt lebenswerter zu machen und befürwortet
als Teil der „Bonner Mobilitätswende“ ausdrücklich auch Tempo 30. Auf die Frage, warum
die Stadt Bonn innerorts Tempo 30 anstrebt, heißt es auf der Internetseite bonn.de:
„Bonnisteinevonmehrals1000Kommunen,diesichderInitiativeLebenswerteStädte
undGemeindendurchangemesseneGeschwindigkeitenangeschlossenhaben.Siefor-
derndenBundauf,dierechtlichenVoraussetzungendafürzuschaffen,dassKommunen
Tempo30alsHöchstgeschwindigkeitinnerortsanordnenkönnen,wosieesfürnotwen-
dighalten.DerzeitgehtdasinBonnnämlichnuranganzbestimmtenStellen.
EineHöchstgeschwindigkeitvon30km/hinnerortskannerheblichepositiveAuswirkun-
genaufdieStadthaben:Seite 7 von 23
Seite 5
DieStraßenwerdenwesentlichsicherer,wasbesondersdenenzugutekommt,diezu
Fuß,mitdemFahrradunterwegsodermobilitätseingeschränktsind.
DieStraßenwerdenleiser–unddasLebenfürdieMenschen,dieandiesenStraßen
wohnen,deutlichangenehmerundgesünder.
BeiGewährleistungeinesgutenVerkehrsflusseskannauchdieLuftindenStraßen
saubererwerden.DavonprofitierenalleMenschen,diehierunterwegssind.
DieStraßengewinnenihreFunktionalsmultifunktionaleOrtezurück,diemehrsindals
nurVerbindungenvonAnachB.
DieRegelnaufeinersolchenStraßewerdeneinfacherundnachvollziehbarer,weiles
keinenFlickenteppichmehrgibt.
Studienzeigen,dassTempo30dieLeistungsfähigkeitdesVerkehrsnichteinschränkt,
dieAufenthaltsqualitätdagegenspürbarerhöht.“
Quelle:https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/mobilitaets-
wende-in-bonn.php
Vor kurzem hat der Bundesgesetzgeber das Straßenverkehrsgesetz (StVG) reformiert (Gesetz
vom 12.07.2024 – BGBl. I 2024, Nr. 233 vom 16.07.2024). Das Bundesministerium für Digita-
les und Verkehr teilt dazu auf seiner Internetseite unter anderem mit:
„NachderbisherigenRechtslagesindVerordnungenzumUmweltschutzdurchstra-
ßenverkehrlicheAnordnungenmöglich,wenndieseralsNebenzweckverfolgtwird.
KünftigsollenderUmweltschutz,darunterKlimaschutz,sowiediestädtebaulicheEnt-
wicklungunddieGesundheitalseigeneRegelungszweckefestgeschriebenwerden.“
Quelle:https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/kompromiss-beim-stvg.html
In der Verordnungsermächtigung des § 6 StVG wurde folgender neuer Absatz 4a eingefügt:
„RechtsverordnungennachAbsatz1Satz1Nummer2[Anmerkung:„dasVerhaltenim
Verkehr,auchimruhendenVerkehr“],8,15Buchstabeboderc,Nummer16oder18
könnenaucherlassenwerdenzurVerbesserungdesSchutzesderUmwelt,darunterdes
Klimaschutzes,zumSchutzderGesundheitoderzurUnterstützungderstädtebaulichen
Entwicklung,soweitsienichtbereitsnachAbsatz4erlassenwerdenkönnen.Diese
Rechtsverordnungensolleninsbesonderevorsehen,dassGemeindenbeidennachLan-
desrechtfürdieAusführungderRechtsverordnungenbestimmtenBehördendenErlass
vonAnordnungenzurGewährleistungderSicherheitundLeichtigkeitdesVerkehrs,zur
VerbesserungdesSchutzesderUmwelt,zumSchutzderGesundheitoderzurUnterstüt-
zungderstädtebaulichenEntwicklungbeantragenkönnen.DienachSatz1erlassenen
RechtsverordnungenundaufihnenberuhendenAnordnungenmüssennebenderVer-
besserungdesSchutzesderUmwelt,desSchutzesderGesundheitoderderSeite 8 von 23
Seite 6
UnterstützungderstädtebaulichenEntwicklungdieLeichtigkeitdesVerkehrsberück-
sichtigenunddürfendieSicherheitdesVerkehrsnichtbeeinträchtigen.“
Diese Gesetzesänderung ermöglicht Änderungen zugunsten der Verkehrssicherheit und der
Verkehrswende in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Davon macht die von der Bundesre-
gierung vorgelegte (Bundesratsdrucksache 518/23) und am 5. Juli 2024 vom Bundesrat be-
schlossene Novelle der StVO (Bundesratsdrucksache 321/24) in einigen Bereichen Ge-
brauch.1 Zu den wichtigsten Verbesserungen für die Verkehrssicherheit zählen folgende
Änderungen:
1.Tempo30
VerkehrsbehördenkönneninZukunftleichtereineTempobeschränkungvon30km/h
ohneeinebesondereGefahrenlageanordnen,undzwar
a)inBezugaufVorfahrtstraßen,SpielplätzeundvielgenutzteSchulwege(§45,Absatz
9,Satz4,Nr.6StVOneueFassung=n.F.);bislangwarendiesnurKindergärten,Kinder-
tagesstätten,allgemeinbildendeSchulen,Förderschulen,Alten-undPflegeheimeund
Krankenhäuser.
b)einLückenschlusszwischenzweiGeschwindigkeitsbeschränkungenimAbstandvon
biszu300Meteristbereitsderzeitmöglich,umdenVerkehrsflusszuverbessern.Nun-
mehrsolldermöglicheLückenschlussohnedenNachweiseinerbesonderenGefahren-
lageauf500Meterverlängertwerden(§45,Absatz9,Satz4n.F.)
2.FlächenfürRad-undFußwege
KünftigkönnenangemesseneFlächenfürdenruhendenundfließendenFuß-undRad-
verkehrangeordnetwerden,„zurVerbesserungdesSchutzesderUmwelt,darunterdes
Klimaschutzes,zumSchutzderGesundheitoderzurUnterstützungdergeordneten
städtebaulichenEntwicklung,soferndieLeichtigkeitdesVerkehrsberücksichtigtistund
dieSicherheitdesVerkehrsnichtbeeinträchtigtwird“.Dasheißt,hieristjetztexplizit
festgelegt,dassdemPkw-undLkw-VerkehrVerkehrsflächenzugunstendesFuß-und
Radverkehrsweggenommenwerdenkönnen,wenndasdenneuenZielenimStVGdient
(§45,Absatz1StVOn.F.)
3.Fußgängerüberwege
NachderNeuregelungsollenKommunenzukünftigauchohneeinebesondereGefah-
renlagesichereQuerungsmöglichkeitenfürMenschenmitMobilitätseinschränkungen,
ÄltereundKinderschaffenkönnen.MitdiesererleichtertenAnordnungvonFußgänger-
überwegenkönnenVerkehrsbehördenvorausschauendhandeln,umdieGefahrenfür
1 Die Dokumente sind im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (DIP) zum Stich-
wort „Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ abrufbar unter:
dip.bundestag.de/vorgang/sechsundf%C3%BCnfzigste-verordnung-zur-%C3%A4nderung-stra%C3%9Fenver-
kehrsrechtlicher-vorschriften/304800.Seite 9 von 23
Seite 7
Verkehrsteilnehmerzuverringern(§45,Absatz9,Nr.10StVOn.F.);bislanggaltdies
nurfürSchutzstreifenfürdenRadverkehr,FahrradstraßenundFahrradzonen,
Siehe hierzu: "StVO-Novelle - Ein Plus für Umwelt und Gesundheit, abrufbar unter:
hwww.bundesregierung.de/breg-de/suche/stvo-novelle-2023-2229430.
Der Bundesrat hat der StVO nicht nur zugestimmt, sondern in anderen (für diesen Antrag
nicht relevanten Teilen) noch kleine Änderungswünsche formuliert. Daher musste die ent-
sprechende Gegenäußerung der Bundesregierung – in diesem Fall eine Zustimmung – und
die an besagten Stellen leicht geänderte StVO erneut von der Bundesregierung abgestimmt
werden. Dies ist in der Kabinettssitzung am 4. September 2024 erfolgt. Demnach ist laut Aus-
sage des Bundestagsabgeordneten aus dem Verkehrsausschuss, mit dem wir in Kontakt ste-
hen, damit zu rechnen, dass die Änderungen der StVO inKürzeimBundesgesetzblattverkün-
det werden. Detaillierte Vorgaben zu den genannten Neuregelungen werden ebenfalls
demnächst in die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) übertragen. Dafür ist das
Bundesverkehrsministerium verantwortlich.
Die Stadt Bonn verfügt also über die rechtliche Möglichkeit, an der beantragten Stelle
Tempo 30 einzurichten. Aus städtebaulicher Sicht ist dies auch geboten. Im Sinne der Aus-
führungen der Stadt Bonn wirkt sich Tempo 30 nicht nur positiv auf die Lärmbelastung und
Gesundheit der Anwohner aus. Zusätzlich gibt es Gründe der städtebaulichen Gleichbehand-
lung; hierfür sprechen: Die wesentlichen alternativen Streckenabschnitte vom Heiderhof
nach Bonn/Bad Godesberg sind bereits verkehrsberuhigt – mit Tempo 30, Fußgängerüber-
wegen und teilweise sogar Fahrbahnschwellen. Dies gilt im Besonderen für
· den Marienforster Steinweg (Abbildung 1) und
· die Elisabethstraße (Abbildung 2)
Abbildung 1:Seite 10 von 23
Seite 8
Abbildung 2:
Eine echte Gleichbehandlung der Anwohner gebietet einen gleichmäßigen Verkehrsfluss in
Richtung Bonn bzw. verbietet eine Benachteiligung der Anwohner der Muffendorfer Straße
gegenüber Anwohnern des Marienforster Steinwegs oder der Elisabethstraße. Die aktuelle
Verkehrsregelung mit Tempo 30 auf den Alternativrouten führt dazu, dass der Verkehr den
Weg des vermeintlich schnellsten Fortkommens über die Muffendorfer Straße wählt. Die
Strecke über die Muffendorfer Straße ist aber ohnehin durch Busse und durch Lastwagen-
Lieferverkehr zum und vom Heiderhof stark belastet.
Eine andere Verkehrsachse gibt es nicht. Es fehlt eine gesonderte Anbindung des Heiderhofs
an Pennenfeld, Lannesdorf und Mehlem. Die jetzige Situation ist insofern nicht mehr zeitge-
mäß und wird von den Anwohnern der Muffendorfer Straße als einseitige Belastung emp-
funden. Wieso richtet die Stadt für andere Routen mit gar überregionaler Bedeutung (z. B.
Zuführung zur Pecher Straße) verkehrsberuhigte Straßen mit Tempo 30 und Fahrbahn-
schwellen ein und bleibt auf der Muffendorfer Straße passiv?
Zudem ist Tempo 30 in dem beantragten Bereich als „Lückenschluss“ (in der Abbildung 3
blau markiert) zu verstehen, der hilft, einen straßenverkehrsrechtlichen Flickenteppich in
Bad Godesberg zu vermeiden: Sowohl auf der Kurfürstenstraße, der Waasemstraße als auch
der Hopmannstraße sind bereits Tempo-30-Beschilderungen vorhanden (rot markiert). Ge-
rade für Familien aus Muffendorf, die ihre Kinder in die beiden städtischen Kitas (Kurfürsten-
straße und Hopmannstraße) bringen oder sich mit ihren Kindern zum Spielplatz zur Ri-
gal‘schen Wiese begeben, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder auch Menschen
ohne Führerschein und/oder ohne Auto ist nicht ersichtlich, wieso die Muffendorfer Straße
ausgespart ist. Dabei hat die Stadt Bonn die Attraktivität der Rigal‘schen Wiese durch den
erst kürzlich eröffneten Fitness-Parcours neben dem Spielplatz sogar noch erhöht.Seite 11 von 23
Seite 9
Spielplatz
Tempo 30
Rigal’sche
Wiese
Notausgang
ZUE Bonn I
Abbildung 3:
b) Lärmschutz
Unser Haus liegt in einem allgemeinen Wohngebiet (Bauplan Nr. 8116-19). Nach § 2 Absatz 1
Nr. 2 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.
BImSchV) dürfen „zumSchutzderNachbarschaftvorschädlichenUmwelteinwirkungendurch
Verkehrsgeräusche“ folgende Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:
· Am Tag: 59 db(A)
· in der Nacht: 49 db(A)
Zwar gelten die in dieser Vorschrift festgelegten Immissionsgrenzwerte für die Schwelle der
Zumutbarkeit von Verkehrslärm direkt nur für den Bau und die wesentliche Änderung u.a.
von öffentlichen Straßen. Dennoch ziehen die Verwaltungsgerichte diese Werte ausdrücklich
als Orientierungsgröße heran, um zu entscheiden, ob straßenverkehrlicher Lärm Beeinträch-
tigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange
des Verkehrs in dem jeweils konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss.
Die aktuelle Rechtsprechung fasst das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil vom 29. April
2022 (Az. 18 K 976/20) in Randnummer 44 f. unter Hinweis auf Fundstellen des Oberverwal-
tungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichts instruktiv wie folgt zusammen:
„UnabhängigvonderdanachfehlendenunmittelbarenAnwendbarkeitdergenanntenRe-
gelungenistinderRechtsprechungallerdingsanerkannt,dassdieImmissionsgrenzwerte
des§2Abs.1der16.BImSchVimAnwendungsbereichdes§45Abs.1Satz2Nr.3StVO
Tempo 30Tempo 30
Quelle: Google-Maps m. eigenen EinzeichnungenSeite 12 von 23
Seite 10
alsOrientierungshilfefürdieBestimmungderZumutbarkeitsgrenze,derenÜberschreitung
dieBehördezurErmessensausübungverpflichtet,herangezogenwerdenkönnen.DieIm-
missionsgrenzwerteder16.BImSchVlassendabeiganzallgemeinerkennen,vonwelcher
SchwelleaneinenichtmehrhinzunehmendeBeeinträchtigungderjeweiligenGebietsfunk-
tion,zumindestauchdemWohnenzudienen,anzunehmenist.EineUnterschreitungder
Immissionsgrenzwerteder16.BImSchVistdanachjedenfallseinIndizdafür,dassdie
LärmbelastungauchdieZumutbarkeitsschwelleinstraßenverkehrsrechtlicherHinsicht
nichterreicht.WerdengardieinNr.2.1Lärmschutz-Richtlinien-StVaufgeführtenundim
Vergleichzur16.BImSchVstrengerenGrenzwerteüberschritten,isttatbestandlicherst
RechtvoneinerUnzumutbarkeitauszugehen.
Vgl.OVGMünster,Beschlüssevom28.März2018-8A1247/16-jurisRn.32,undvom
6.Juni2019-8B821/18-jurisRn.17;Urteilvom1.Juni2005-8A2350/04-jurisRn.34;
BVerwG,Urteilvom22.Dezember1993-11C45.92-jurisRn.30;VGGelsenkirchen,Ur-
teilvom8.September2020-14K3555/16-jurisRn.76.“
Vor diesem Hintergrund sind die oben genannten Grenzwerte von 59 db(A) am Tag und von
49 db(A) in der Nacht heranzuziehen. Diese werden in der Muffendorfer Straße ausweislich
der Lärmkartierung (Abbildung 4) vorliegend deutlich überschritten.
Allein die Buslinien der 611 und 613 der Stadtwerke fahren im 10-Minuten-Takt in beide
Richtungen mit Geräuschen jenseits von 70 Dezibel auch innerhalb der Nachtruhe. Hier wäre
es durchaus möglich und zumutbar, den Verkehr zum Heiderhof zumindest einer der Linien
über andere Straßen zu führen oder unter Berücksichtigung der Auslastung in Randzeiten
auf kleinere oder elektrische und dadurch leisere Busse auszuweichen. Für die Linienführung
ist formal die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Stadt Bonn kann aber ihren Einfluss über
die Stadtwerke Bonn geltend machen. Zumindest muss sie bis zur Änderung der Buslinien
mit Tempo 30 gegensteuern. Die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 45 Absatz 1 Satz 2
Nr. 3 in Verbindung mit § 45 Absatz 9 StVO für ein Einschreiten zum Schutz der Anwohner
vor Verkehrslärm liegen vor.
Abbildung 4:Seite 13 von 23
Seite 11
Quelle: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Die Vorteile einer Geschwindigkeitsreduzierung für die Gesundheit und die Lärmbelastung
für die Anwohner fasst eine Infografik der Deutschen Umwelthilfe übersichtlich zusammen
(Abbildung 5) und kommt dabei zu den gleichen Schlüssen wie die Stadt Bonn selbst (siehe
oben). Hier noch einmal die Argumente:
Abbildung 5 :Seite 14 von 23
Seite 12
Quelle: Deutsche Umwelthilfe „Das bringt Tempo 30“, unter: www.duh.de/fileadmin/u-
ser_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo_30/Infografik_Tempo-30.pdf
Auch der Entwurf des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn weist im diskutierten Streckenab-
schnitt eine unzumutbare Lärmbelastung auf. Diese beträgt nach deren Informationen tags-
über ca. 70-75 db(A) (Abbildung 6 und 8) und nachts 65 bis 69 db(A) (Abbildungen 7 und 9).
Das Unbehagen darüber wird auch in der Beteiligung zum Lärmaktionsplan deutlich:
· Untere Muffendorfer Straße ist zu laut, https://bonn-macht-mit.de/node/2994 und
· Lärm Muffendorfer Straße, https://bonn-macht-mit.de/node/2958.
Abbildung 6:Seite 15 von 23
Seite 13
Abbildung 7
Abbildung 8:Seite 16 von 23
Seite 14
Abbildung 9:
Quelle: Lärmaktionsplan der Stadt Bonn (4. Runde), abrufbar unter: https://bonn-macht-
mit.de/beteiligungen/beteiligung-zum-larmaktionsplan-der-4-runde
c) Verkehrssicherheit
Aus unfallpräventiver Sicht sprechen für eine Verkehrsberuhigung der Muffendorfer Straße
mit Fußgängerüberwegen weitere gewichtige Gründe:
· Die angrenzenden städtischen Kindertagesstätten (Rigal'sche Wiese in der Kurfürs-
tenstraße und Metzental in der Hopmannstraße),
· Die Muffendorfer Straße ist der direkte Fuß- und Radweg aus Muffendorf in die
Godesberger Innenstadt und würde im Sinne der Mobilitätswende von mehr Bürgern
jeden Alters unmotorisiert genutzt, wenn sich der Weg sicherer anfühlen würde – ein
direkter Beitrag zum erklärten Ziel der Stadt Bonn, bis 2035 klimaneutral zu werden
· die Bushaltestellen Muffendorfer Straße und Personen (v. a. Schüler), die dort die
Straße überqueren wollen/müssen,
· die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit Notausgängen unter anderem zur
Muffendorfer Straße hin,
· der Rundweg Muffendorf über die Waasemstraße mit Publikumsverkehr und die
· Besucher aus Muffendorf der Spiel- und Sportanlagen der Rigal‘schen Wiese.Seite 17 von 23
Seite 15
Die Bezirksregierung Köln als Betreiber der ZUE Bad Godesberg hat mehrfach bekräftigt, dass
sie eine Änderung der Verkehrsführung ausdrücklich unterstützt. Dies haben die verantwort-
lichen Akteure auf einer Informationsveranstaltung am 15. Mai 2024 in der Aula des Konrad-
Adenauer-Gymnasiums öffentlich bestätigt. Eine entsprechende Verkehrsregelung kann die
Bezirksregierung aber aufgrund der Zuständigkeit der Stadt Bonn nicht alleine umsetzen.
Es ist nicht einzusehen, wieso die Stadt Bonn die Forderungen des Betreibers der Einrichtung
nicht umsetzt. Dies gilt umso mehr, als sich die Stadt Bonn flächendeckend für eine Ver-
kehrsberuhigung im gesamten Stadtgebiet ausspricht. Nebenbei: Die Stadt Bonn ist Profiteur
der ZUE. Denn die dort untergebrachten Flüchtlinge werden auf ihre Unterbringungsquote
als Gebietskörperschaft angerechnet, obwohl das Land NRW für die Kosten der Unterbrin-
gung aufkommt und für die Stadt Bonn daher keine oder kaum Kosten entstehen. Angesichts
dieses finanziellen Nutzens sollte sich die Stadt ihrer Verantwortung bewusst werden: Wenn
in der von ihr genehmigten sozialen Einrichtung bis zu 1 000 Personen untergebracht sind –
zu einem großen Teil Familien mit kleinen Kindern –, kann sie nicht einfach alles beim Alten
belassen und die Hände in den Schoß legen. Vielmehr muss die Stadt zuständigkeitshalber
endlich auf die neuen Gegebenheiten reagieren. Das kürzlich auf der Deutschherrenstraße
montierte Hinweisschild auf spielende Kinder alleine kann dafür jedenfalls nicht genügen.
Im Normalfall scheint man in der kommunalen Straßenplanung abzuwarten, ob sich eine Ge-
fahrenstelle auch als tatsächlicher Unfallschwerpunkt herausstellt. In einer Umgebung, in
der die Fußgängerschaft zu einem großen Teil aus zugezogenen und hiesigen Kindern mit
ihren Eltern besteht, halten wir es für höchst zynisch, erst auf einen Ernstfall zu warten, der
die Gesundheit oder sogar das Leben eines Menschen betrifft. Sowohl die Anwohner als
auch der Betreiber der Einrichtung haben mehrfach und aktenkundig eine umgehende Ände-
rung der Verkehrsregelung angeregt. Die Stadt sollte nicht weiter warten, bis ein Kind einer
möglicherweise traumatisierten Flüchtlingsfamilie oder einer hiesigen Familie verunglückt.
Üblicherweise gibt es vor sozialen Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Tempo 30. Dies
ist hier auch notwendig.
Durch die Hanglage überschreiten viele Fahrer vor allem bergab die zulässige Höchstge-
schwindigkeit. Hinzu kommt, dass die Straße kurvig und daher schwer einsehbar ist. Auf der
stadtauswärts gerichteten Seite (bergauf) ist zwar ein Radweg eingezeichnet, führt aber an
parkenden Autos vorbei. Aus drei Gründen ist dies problematisch:
a) bergaufwärts können Radfahrer ohne Elektro-Unterstützung nur langsam fahren,
b) müssen sich vor Dooring-Unfällen in Acht nehmen und
c) werden von einigen Autofahrern ohne ausreichenden Sicherheitsabstand überholt.
Bergabwärts hingegen ist ein separater Radweg nicht einmal eingezeichnet.
In Höhe des Hauses Muffendorfer Straße 15a ist es bereits durch überhöhte Geschwindigkeit
von Kraftfahrzeugen und Fliehkräfte in der Kurve zu mehreren Unfällen (Schaden eines Fahr-
radhäuschens, nur durch Glück ohne Personenschaden) und Beinahunfällen (Sturz Radfahrer
mit Beinah-Kollision durch auffahrende Autofahrer) gekommen. Diese Vorfälle können un-
sere Nachbarn bezeugen.Seite 18 von 23
Seite 16
Auch der Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes weist auf der Muffendorfer Straße – un-
weit unseres Hauses einen Radunfall mit einer schwerverletzten (!) Person aus (Abbildung
10). Anders als auf den benachbarten Straßen, die teils über Tempo 30 verfügen, ist es also
auf der Muffendorfer Straße bereits zu Unfällen mit dramatischen Folgen gekommen. Was
muss noch passieren? Müssen erst Menschen sterben, bis die Stadt Bonn handelt?
Abbildung 10:
Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de
Erst kürzlich gab es einen weiteren Unfall – nach unserem Wissen ohne Personenschaden:
Am 18. August 2024 ist die Ampelanlage in Fahrtrichtung stadteinwärts auf der Kreuzung
Deutschherrenstraße/Kurfürstenstraße/Muffendorfer Straße/Theodor-Heuss-Straße schwer
beschädigt worden. Auch hier dürfte eine überhöhte – nicht angepasste – Geschwindigkeit
bergabwärts die Hauptursache gewesen sein.
Die Vorteile einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Stadt selbst erkannt
(siehe Zitate unter Ziffer 1 a). Gleichwohl verweisen wir auf ein umfangreiches Dossier vom
Umweltbundesamt. Darin heißt es in der Schlussfolgerung unter anderem:
„NachjetzigerErkenntnislagehabendiebestehendenTempo-30-RegelungenanHaupt-
verkehrsstraßenüberwiegendpositiveWirkungen.DenvorliegendenBegleituntersu-
chungenzufolge,gibtesindenmeistenFällenGewinnebeiVerkehrssicherheit,Lärm-
undLuftschadstoffminderungundbeidenAufenthaltsqualitäten–gleichzeitigwirddie
Auto-Mobilitätnichtübermäßigeingeschränkt“
Quelle:„Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ vom Umweltbundesamt,
abrufbar unter: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publika-
tionen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf.Seite 19 von 23
Seite 17
Gleichermaßen verweisen wir auf die unter Ziffer 1b) bereits angesprochene Infografik der
Deutschen-Umwelthilfe zur Verkehrssicherheit:
Die Deutsche Umwelthilfe weist darüber hinaus auf ein Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen
und Klinger hin, wonach die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung
von Tempo 30 bei weitem nicht ausnutzen. Diese Ausführungen und das Gutachten machen
wir gleichermaßen zum Teil unseres Vortrages:
„JedeKommunehatdieMöglichkeitimNebenstraßennetzflächendeckendTempo30
einzuführen.DarüberhinauszeigtdasGutachtenHandlungsspielräumefürKommunen,
zurErhöhungderVerkehrssicherheitundzumSchutzvorVerkehrslärm,sowieinbeson-
derssensiblenBereichenwieBade-oderheilklimatischenKurortenumschonheute
streckenweiseTempo30anHauptverkehrsstraßenanzuordnen.VorallemüberdieEr-
stellungeinesLärmaktionsplanskannTempo30auchgroßflächigundstrategischum-
gesetztwerden,dadieeuropäischeUmgebungslärm-Richtlinie–andersalsdasdeut-
scheLärmschutzrecht–planerischeAnsätzezumvorbeugendenundvorsorgenden
Umweltschutzenthält.DarüberhinausisteinekonkreteLärmaktionsplanunggeeignet,
denStraßenverkehrsbehördengegenübereinestrikteBindungswirkungauszulösen.Da-
mitergebensichneueErmessensspielräumeumTempo30aufdenobengenannten
Straßenabschnittenanzuordnen.ZweifelsfallslässtsicheinegroßräumigeAnordnung
vonTempo30auchalsModellversuchrealisieren.
DasRechtsgutachtenmitmehrDetailsfindenSieaufdieserWebsite:
https://www.duh.de/tempo30/“
Bisherige punktuelle Messungen der Stadt Bonn auf unsere Anfragen hin – außerhalb der
Stoßzeiten – mögen die Dringlichkeit einer Verkehrsberuhigung bislang nicht belegen. Seien
Sie aber versichert, dass es zahlreiche Raser auf dieser Strecke gibt, sowohl Auto- als auch
Motorradfahrer. Dies veranschaulichen die punktuellen Beispiele. EineSeite 20 von 23
Seite 18
Geschwindigkeitsmessung über mehrere Werktage (außerhalb von Ferienzeiten) würde dies
belegen. Unabhängig davon verweisen wir behelfsweise auf die obigen Ausführungen zum
Thema Lärm, in dem offiziell gemessene (!) Dezibel-Zahlen eine hohe Belastung der Straße
auch durch zu schnell fahrende Autos nahelegen.
Eine permanente oder jedenfalls regelmäßig rotierende Geschwindigkeitsmessung würde
höchstwahrscheinlich auch zusätzliches Geld in die Kassen der Stadt spülen.
2. Schreiben der Verwaltung vom 7. März 2024
Demnach können die Erwägungen im Schreiben der Stadtverwaltung vom 7. März 2024 vor
allem zum Lärmschutz nicht überzeugen. Es berücksichtigt nicht den konkreten Einzelfall und
steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtslage. Insofern wird auf Ziffer 1 verwiesen.
Auf Seite 2 des Schreibens schildert die Verwaltung, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung
aus Lärmschutzgründen aus ihrer Sicht nicht in Betracht komme. Dafür führt sie im Wesentli-
chen Folgendes an: Als relevanten Lärmpegel legt sie 70 db(A) am Tag und 60 db(A) nachts
zugrunde. Eine Überschreitung dieser Werte sei im „unteren/nördlicheren“ der Muffendorfer
Straße „unwahrscheinlich“ und im „oberen/südlicheren“ Teil der Muffendorfer Straße nicht
zu ermitteln. Der Lärmaktionsplan sehe demnach keine Maßnahmen an der Muffendorfer
Straße vor. Für ein Gebäude „Hopmannstraße4“ führt die Verwaltung Schallimmissionspegel
von tags 62,9 db(A) und nachts von 55,7 db(A) an. Die durchschnittliche Verkehrsstärke von
6 700 Kraftfahrzeugen habe sich nach ihrer Kenntnis „nichtwesentlicherhöht“.
Diese Ausführungen sind in mehrerlei Hinsicht nicht zielführend:
· Den Ausführungen liegt schon eine falsche Orientierungsgröße im Hinblick auf die
rechtlich zumutbaren Lärmpegel zugrunde (siehe oben unter 1 a).
· Selbst für das genannte Gebäude Hopmannstraße 4 werden die Werte überschritten.
Alle Routen ins Zentrum von Muffendorf liegen stadtauswärts gesehen vor der Hop-
mannstraße 4, sodass dort zwangsläufig ein geringeres Verkehrsaufkommen
herrscht: Viele Fahrer biegen schlicht vorher nach Muffendorf ab. Im behördlichen
und gerichtlichen Verfahren käme es darüber hinaus auf unser Haus in der Muffen-
dorfer Straße an. Hierfür nennt die Verwaltung keine belastbare Werte. Auch im
Hinblick auf die Gefahrenlage stellt die Verwaltung auf die „Muffendorfer Haupt-
straße“ statt auf die Muffendorfer Straße ab.
· Die Mitteilung zur durchschnittlichen Verkehrsstärke von 6 700 Fahrzeugen ist an
sich ohne Aussagekraft. So geht die Verwaltung nicht auf das Argument des gleich-
mäßigen Verkehrsflusses ein, indem Sie keine Zahlen zur Elisabethstraße oder dem
Marienforster Steinweg (beide Tempo 30) ausführt. Zudem lässt sie außer Acht, dass
unter den Fahrzeugen viele Busse, Lastkraftwagen, Motorräder etc. sind. Diese verur-
sachen bekanntlich deutlich mehr Lärm als ein handelsübliches Auto.
· Die offiziellen Messdaten aus dem Lärmaktionsplan legen andere Zahlen zugrunde.Seite 21 von 23
Seite 19
Gleichermaßen kann es nicht überzeugen, auf eine interne Vorgabe ohne Gesetzeskraft zu
verweisen, dass ein zentraler Weg zum Heiderhof schneller befahren werden dürfen müsse.
Diese Vorgabe würde wie aktuell nach dem Windhundprinzip den letzten nicht verkehrsbe-
ruhigten Streckenabschnitt einseitig belasten. Sie steht im Widerspruch zu höherrangigem
Recht (z. B. Lärmschutz, Recht auf körperliche Unversehrtheit) und auch der gelebten Praxis
der Bundesstadt Bonn, z. B. auf der Rheinallee und der Reuter-Straße. Der Zeitverlust für Au-
tofahrer durch Tempo 30 km/h auf einem 300 Meter langem Streckenabschnitt ist ferner
marginal. In einer Güterabwägung überwiegen die Vorteile der Geschwindigkeitsreduzierung
vor allem durch den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der unmotori-
sierten und dadurch vulnerableren Verkehrsteilnehmer.
3. Unsere Petition „Tempo runter, Sicherheit hoch: Tempo 30 jetzt auf der
Muffendorfer Straße“
Die wesentlichen Argumente aus Ziffer 1 haben wir ab Mitte August in einer Petition öffent-
lich kommuniziert. Die Informationen finden sich unter: www.change.org/tempo30muffen-
dorf. Die Petition wurde rege geteilt, verlinkt und erfuhr in der unmittelbaren Nachbarschaft
überwältigenden Zuspruch. Innerhalb von wenigen Wochen bis zur Unterzeichnung dieses
Schreibens unterzeichneten mehr als 300 Personen die Petition. Auch dies unterstreicht,
dass es sich nicht um einen Wunsch Einzelner, sondern um ein Anliegen von allgemeinem
Interesse handelt, das eine große Zahl von Menschen unterstützt.
4. Weiteres Vorgehen (Ankündigung)
Wir würden uns nach alledem wünschen, dass die Stadt Bonn ihre Blockadehaltung aufgibt,
sich vor Ort ein Bild der Situation macht und handelt.
Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und medialer Aufmerksamkeit bitten wir die
Verwaltung, unser Anliegen zeitnah zu prüfen und umzusetzen.
Dies ist in unserem sowie im Interesse der Stadt Bonn und vieler seiner Bewohnerinnen und
Bewohner. Insbesondere viele Muffendorfer wünschen sich mehr Sicherheit auf dem Weg in
die Godesberger Innenstadt. Zur Erinnerung: Die Stadt Bonn befürwortet flächendeckend
Tempo 30, fordert eine höhere Lebensqualität in den Städten und will bis 2035 klimaneutral
sein. Insofern muss sie im Einklang mit Recht und Gesetz aus den skizzierten Notwendigkei-
ten heraus jetzt handeln.
Ein Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe zeigt, dass die Kommunen vor Ort ihren Er-
messensspielraum bei Weitem nicht ausschöpfen. Dieser hat sich durch die Reform des StVG
und die Novelle der StVO sogar massiv vergrößert.
Für den Fall, dass unser Bürgerantrag trotz der zahlreichen Argumente nicht umgesetzt wird,
werden wir gegenüber der Verwaltung unverzüglich um einen klagefähigenBescheidbitten.
Eine Vielzahl von Petenten unserer Petition wird dies ebenfalls mit entsprechenden Muster-
schreiben der Deutschen Umwelthilfe tun. Persönlich kündigen wir darüber hinaus schonSeite 22 von 23
Seite 20
jetzt an – unter Hinweis auf die zitierte Rechtsprechung – notfalls ein Verfahren vor den Ver-
waltungsgerichten anzustrengen. Dabei werden wir von einer Vielzahl von Anwohnern un-
terstützt und werden den Rechtsweg zum Wohle der Anwohner und unserer Kinder aus-
schöpfen.
Für den Fall eines Verwaltungsverfahrens werden wir einen Abdruck unseres Antrages zur
Kenntnis übersenden an:
· Die Bezirksregierung Köln als Betreiber der ZUE Bonn Bad Godesberg im Hinblick auf
die Ziffern 1c und 4.
· Die Ratsfraktion der Grünen, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Frau Dietsch,
zugleich Vorsitzende des Verkehrsausschusses,
· den Bezirksbürgermeister Bad Godesbergs (Wenzel)
· die Deutsche Umwelthilfe
· den ADFC Bonn/Rhein-Sieg
· ausgewählte Vertreter der lokalen und überregionalen Presse
Als junge Familie warten wir sehnlichst darauf, dass die Stadt Bonn ihrem eigenen Anspruch
an die Mobilitätswende vor Ort gerecht wird. Wir nehmen die Sache ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Bonn, den 7. Oktober 2024Seite 23 von 23

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Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de