241754 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 241754
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 22.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Muffendorfer Hauptstraße Hauptort
- Muffendorfer Straße
- Hopmannstraße
- Theodor-Heuss-Straße
- Waasemstraße
- Elisabethstraße
- Marienforster Steinweg
- F
- Pecher Straße
- Kurfürstenstraße
- Deutschherrenstraße
- Rheinallee
- Muffendorf
- Heiderhof
- Pennenfeld
- Lannesdorf
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
- Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
- Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
- Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (43.458 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 241754 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 07.10.2024 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der unteren Muffendorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Nicht nur wir als Familie, sondern mit uns mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unserer Petition (www.change.org/tempo30muffendorf) fordern die Stadt auf, 1.auf der Muffendorfer Straße im Abschnitt zwischen der Hausnummer 31 (Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten- /Muffendorfer und Theodor-Heuss-Straße in beide Richtungen einen Tempo- 30-Abschnitt einzurichten, 2.den unter 1. genannten Streckenabschnitt zusätzlich – jedenfalls in Fahrtrich- tung Bonn (bergab) – mit einer stationären Geschwindigkeitsmessung zu ver- sehen, 3.mindestens an den Bushaltestellen auf der Muffendorfer Straße Fußgängerü- berwege („Zebrastreifen“) zu ergänzen (in beide Fahrtrichtungen) und 4.bergab einen Radweg einzuzeichnen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag sowie der Anlage. Anlage/nSeite 1 von 23 Seite 2 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage zum Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 23 Betreff Tempo runter, Sicherheit hoch: Jetzt streckenweise Tempo 30 auf der unteren Muffendorfer Straße Ihr Antrag Nicht nur wir als Familie, sondern mit uns mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unserer Petition (www.change.org/tempo30muffendorf) fordern die Stadt auf, 1.auf der Muffendorfer Straße im Abschnitt zwischen der Hausnummer 31 (Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorfer und Theodor-Heuss-Straße in beide Richtungen einen Tempo-30-Abschnitt einzu-richten, 2.den unter 1. genannten Streckenabschnitt zusätzlich – jedenfalls in Fahrtrichtung Bonn (bergab) – mit einer stationären Geschwindigkeitsmessung zu versehen, 3.mindestens an den Bushaltestellen auf der Muffendorfer Straße Fußgängerüber-wege („Zebrastreifen“) zu ergänzen (in beide Fahrtrichtungen) und 4.bergab einen Radweg einzuzeichnen. Die Stadt Bonn muss ihren Handlungsspielraum gerade zum Schutz ihrer jüngsten Bürger nutzen – zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes, der städtebaulichen Planung und auch als kleinen Schritt für den Klimaneutralitätsplan der Stadt Bonn. Der Handlungsspielraum für Tempo 30 ist kürzlich durch eine Reform des StVG erweitert worden. Begründung des Antrags Fußgänger und Radfahrer auf der Muffendorfer Straße sind in Gefahr. Speziell die Situation auf der unteren Muffendorfer Straße ist nicht mehr tragbar und bedarf dringend einer Veränderung – konkret auf den rund 300 Metern von der Hausnummer 31 stadteinwärts (Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren- /Kurfürsten-/Muffendorfer und Theodor-Heuss-Straße. Durch die kurvige Hanglage fahren Autos hier oft zu schnell. Es ist schon zu mehreren Sach- und Personenschäden gekommen. Angesichts fehlender Rad- und Fußgängerüberwege und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder -messung sind tödliche Unfälle bisher nur durch Glück vermieden worden. Die Strecke ist der zentrale Weg für Menschen aus Muffendorf ins Bad Godesberger Stadtzentrum und zu den Spiel- und Sportplätzen an der Rigalschen Wiese, für viele Kinder und Eltern der Weg zur Kita, für viele Schüler der Ort, wo sie in den Bus zur Schule einsteigen und zudem der Notfallausgang der Zentralen Unter-bringungseinrichtung. Anliegende Straßen und alternative Strecken zum Heiderhof sind bereits verkehrsberuhigt. Ausweislich des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn überschreitet die Lärmbelastung tags und nachts die von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegten Lärmgrenzwerte massiv, was die Gesundheit der Anwohner gefährdet. Indem die Stadt Bonn ihre eigenen Ziele in Bezug auf die Mobilitätswende vor Ort umsetzt, werden tödliche Unfälle zukünftig sicherer vermieden und wird die Stadt für alle Menschen lebenswerter. Mit der Umsetzung des Bürgerantrags vermeidet die Stadt zudem eine Flut von Anträgen durch Unterstützer der Petition und eine sonst unausweichliche verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung mit weiteren hohen Kosten und medialer Aufmerksamkeit. Ergänzend verweise ich auf die Begründung in dem ausführlichen Antrag (siehe hochgeladene Datei). Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 23 Bürgerantrag:„Temporunter,Sicherheithoch:Jetzt streckenweiseTempo30aufderunterenMuffendorferStraße“ Auf einen Blick: Worum geht es? Fußgänger und Radfahrer auf der Muffendorfer Straße sind in Gefahr. Speziell die Situation auf der unteren Muffendorfer Straße ist nicht mehr tragbar und bedarf dringend einer Ver- änderung – konkret auf den rund 300 Metern von der Hausnummer 31 stadteinwärts (Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorfer und Theo- dor-Heuss-Straße. Durch die kurvige Hanglage fahren Autos hier oft zu schnell. Es ist schon zu mehreren Sach- und Personenschäden gekommen. Angesichts fehlender Rad- und Fuß- gängerüberwege und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder -messung sind tödliche Un- fälle bisher nur durch Glück vermieden worden. Die Strecke ist der zentrale Weg für Men- schen aus Muffendorf ins Bad Godesberger Stadtzentrum und zu den Spiel- und Sportplätzen an der Rigalschen Wiese, für viele Kinder und Eltern der Weg zur Kita, für viele Schüler der Ort, wo sie in den Bus zur Schule einsteigen und zudem der Notfallausgang der Zentralen Un- terbringungseinrichtung. Anliegende Straßen und alternative Strecken zum Heiderhof sind bereits verkehrsberuhigt. Ausweislich des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn überschreitet die Lärmbelastung tags und nachts die von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegten Lärmgrenzwerte massiv, was die Gesundheit der Anwohner gefährdet. Was ist zu tun? Nicht nur wir als Familie, sondern mit uns mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeich- ner unserer Petition (www.change.org/tempo30muffendorf) fordern die Stadt auf, 1. aufderMuffendorferStraßeimAbschnittzwischenderHausnummer31(EckeHop- mannstraße)biszurKreuzungderDeutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorferund Theodor-Heuss-StraßeinbeideRichtungeneinenTempo-30-Abschnitteinzurichten, 2. denunter1.genanntenStreckenabschnittzusätzlich–jedenfallsinFahrtrichtung Bonn(bergab)–miteinerstationärenGeschwindigkeitsmessungzuversehen, 3. mindestensandenBushaltestellenaufderMuffendorferStraßeFußgängerüber- wege(„Zebrastreifen“)zuergänzen(inbeideFahrtrichtungen)und 4. bergabeinenRadwegeinzuzeichnen. Die Stadt Bonn muss ihren Handlungsspielraum gerade zum Schutz ihrer jüngsten Bürger nutzen – zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes, der städtebaulichen Planung und auch als kleinen Schritt für den Klimaneutralitätsplan der Stadt Bonn. Der Hand- lungsspielraum für Tempo 30 ist kürzlich durch eine Reform des StVG erweitert worden. Was ist das Ziel? Indem die Stadt Bonn ihre eigenen Ziele in Bezug auf die Mobilitätswende vor Ort umsetzt, werden tödliche Unfälle zukünftig sicherer vermieden und wird die Stadt für alle Menschen lebenswerter. Mit der Umsetzung des Bürgerantrags vermeidet die Stadt zudem eine Flut von Anträgen durch Unterstützer der Petition und eine sonst unausweichliche verwaltungs- gerichtliche Auseinandersetzung mit weiteren hohen Kosten und medialer Aufmerksamkeit.Seite 4 von 23 Seite 2 Zusammenfassung Die untere Muffendorfer Straße muss im Bereich von der Hausnummer 31 stadteinwärts (Ecke Hopmannstraße) bis zur Kreuzung der Deutschherren-/Kurfürsten-/Muffendorfer und Theodor-Heuss-Straße in beide Richtungen dringend verkehrsberuhigt werden. Hierzu ist in beide Richtungen streckenweise Tempo 30 einzurichten. Auf dieser Strecke ist flankierend bergab eine stationäre Geschwindigkeitsmessung einzurichten und ein Radweg einzuzeich- nen. An den Bushaltestellen auf der Muffendorfer Straße sind Fußgängerüberwege in beide Fahrtrichtungen zu ergänzen. Diese Veränderungen sind städtebaulich, lärmschutzrechtlich sowie aus Gründen der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich: 1. Städtebaulich fordert die Stadt Bonn in ihrem Konzept zur Mobilitätswende selbst die beantragten Maßnahmen. Darin erkennt sie die dadurch entstehenden Vorteile für die Lebensqualität der Anwohner und die Verkehrssicherheit. Sie verfügt über den notwendigen rechtlichen Handlungsspielraum. Dieser ist durch eine Reform des StVG erweitert worden. Darüber hinaus stellt sich die Verkehrsberuhigung des genannten Straßenabschnittes als „Lückenschluss“ zwischen der Kürfürstenstraße, der Waasem- straße sowie der Hopmannstraße dar. Hinzu kommt, dass die alternativen Strecken vom Heiderhof über die Elisabethstraße und den Marienforster Steinweg bereits ver- kehrsberuhigt sind. Dadurch verlagert sich der Verkehr einseitig auf die Muffendorfer Straße. Dies ist unter dem Gesichtspunkt eines gleichmäßigen Verkehrsflusses nicht akzeptabel (siehe Begründung Textziffer 1a unten). 2. Der Streckenabschnitt führt durch ein allgemeines Wohngebiet. Von der Weltgesund- heitsorganisation ist anerkannt, dass die Lärmbelastung dort 59 db(A) am Tag und 49 db(A) in der Nacht nicht überschreiten sollte. Diese Werte legen gleichermaßen die Verwaltungsgerichte zugrunde, um zu entscheiden, ob die zumutbare Grenze der Lärmbeeinträchtigung überschritten ist. Ausweislich der Lärmkartierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn werden diese Lärmgrenzwerte in dem besagten Streckenabschnitt um ein Vielfaches überschritten. Tagsüber werden nämlich 70-75 db(A) und nachts 65 bis 69 db(A) erreicht. Dies ist nicht zuletzt auf die Hanglage, die Buslinien 611 und 613 sowie den Lieferverkehr zum Heiderhof zurückzuführen. Die Straße dorthin ist selbstverständlich berechtigt. Diese muss aber zum Schutz der Anwohner dringend verkehrsberuhigt werden. Der Zeitverlust für Autofahrer auf ca. 300 Metern ist äußerst minimal. Auf der anderen Seite geht es um überragende Individualrechtsgüter (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundge- setz). Denn eine geringere Geschwindigkeit sorgt für weniger Lärm, bessere Luft und weniger Krankheiten (siehe Begründung Textziffer 1b). 3. Die Verkehrssicherheit erfordert eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindig- keit und bergab eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung. Der Streckenab- schnitt verbindet zwei städtische Kindertageseinrichtungen und ist für alle Fußgänger und Radfahrer der zentrale Weg von Muffendorf in die Altstadt von Bad Godesberg sowie zu den Spiel- und Sportanlagen der Rigal´schen Wiese. Auf der Muffendorfer Straße befindet sich zudem ein Notausgang der Zentralen UnterbindungseinrichtungSeite 5 von 23 Seite 3 des Landes NRW für geflüchtete Familien mit teils traumatisierten Kindern. Die Be- zirksregierung Köln (Dezernat 20) befürwortet eine Verkehrsberuhigung. Ausweislich des Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes gab es auf der Strecke vor dem Haus Nr. 15 bereits einen Radunfall mit einer schwerverletzten (!) Person. Auf Höhe des Hauses Muffendorfer Straße 15a ist es durch überhöhte Geschwindigkeit zweimal zur Beschädigung eines Fahrradunterstandes gekommen. Die kurvige Hanglage führt dazu, dass bergab die zulässige Höchstgeschwindigkeit oft überschritten wird. Es feh- len Fußgängerüberwege, um die Straße an den Bushaltestellen sicher überqueren zu können, und bergab ein eingezeichneter Radweg. Eine Reduzierung der Geschwindig- keit auf 30 km/h halbiert den Anhalteweg und reduziert die Anzahl tödlicher Unfälle um 75 % (Begründung Textziffer 1c). 4. Die bisherigen mehrfachen Anregungen einer Verkehrsberuhigung der unteren Muf- fendorfer Straße hat die Stadtverwaltung leider mit unzutreffender und mit unzu- reichender Argumentation zurückgewiesen. Insbesondere hat sie zum Lärmschutz fal- sche Zielwerte und andere örtliche Bezugspunkte zugrunde gelegt. Der Verweis auf die interne Vorgabe einer zentralen nicht verkehrsberuhigten Strecke zum Heiderhof kann nicht überzeugen (siehe Begründung Textziffer 2). Es ist Zeit, zu handeln! 5. Mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unterstützen unser Anliegen mit einer Petition. Es handelt sich um ein Anliegen der Allgemeinheit (Begründung Textziffer 3). 6. Für den Fall, dass der Bürgerantrag abgelehnt werden sollte, werden wir – sowie zahlreiche Petenten – entsprechende Anträge an die Verwaltung stellen. Im Fall einer Ablehnung wird es zur verwaltungsgerichtlichen Auseinanderansetzung kommen. Das Prozessrisiko dürfte angesichts der vielen Argumente bei der Stadt Bonn liegen. Diese trägt also bei Unterliegen die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten und müsste sich in der Öffentlichkeit rechtfertigen (Begründung Textziffer 4).Seite 6 von 23 Seite 4 B ür ge r ant ra g Sehr geehrte Damen und Herren, mehrfach haben wir gegenüber der Verwaltung die streckenweise Einführung von Tempo 30 auf der Muffendorfer Straße angeregt. Wir verweisen auf die Nachricht übers Kontaktformu- lar vom 5. November 2022 und die E-Mail vom 22. Januar 2024. Leider wurden diese Anfra- gen aus unserer Sicht unzureichend beantwortet. Daher beantragen wir hiermit – auch im Namen von mehr als 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern einer entsprechenden Petition –, 1. aufderMuffendorferStraßeimAbschnittzwischenderHausnummer31stadtein- wärts(EckeHopmannstraße)biszurKreuzungderDeutschherren-/Kurfürsten- /MuffendorferundTheodor-Heuss-StraßeinbeideRichtungeneinenTempo-30-Ab- schnitteinzurichten, 2. denunter1.genanntenStreckenabschnittzusätzlich–jedenfallsinFahrtrichtung Bonn(bergab)–miteinerstationärenGeschwindigkeitsmessungzuversehen, 3. mindestensandenBushaltestellenaufderMuffendorferStraßeFußgängerüber- wege(„Zebrastreifen“)zuergänzen(inbeideFahrtrichtungen)und 4. bergabeinenRadwegeinzuzeichnen. Begründung 1. Die beantragten Maßnahmen sind aus städtebaulichen (a), lärmschutztechnischen (b) sowie aus gefahrpräventiven bzw. verkehrsrechtlichen Gründen (c) dringend erforderlich. Das Ermessen dürfte insoweit auf Null reduziert sein. a) Städtebauliche Gesichtspunkte Die Stadt Bonn hat sich zum Ziel gesetzt, die Stadt lebenswerter zu machen und befürwortet als Teil der „Bonner Mobilitätswende“ ausdrücklich auch Tempo 30. Auf die Frage, warum die Stadt Bonn innerorts Tempo 30 anstrebt, heißt es auf der Internetseite bonn.de: „Bonnisteinevonmehrals1000Kommunen,diesichderInitiativeLebenswerteStädte undGemeindendurchangemesseneGeschwindigkeitenangeschlossenhaben.Siefor- derndenBundauf,dierechtlichenVoraussetzungendafürzuschaffen,dassKommunen Tempo30alsHöchstgeschwindigkeitinnerortsanordnenkönnen,wosieesfürnotwen- dighalten.DerzeitgehtdasinBonnnämlichnuranganzbestimmtenStellen. EineHöchstgeschwindigkeitvon30km/hinnerortskannerheblichepositiveAuswirkun- genaufdieStadthaben:Seite 7 von 23 Seite 5 DieStraßenwerdenwesentlichsicherer,wasbesondersdenenzugutekommt,diezu Fuß,mitdemFahrradunterwegsodermobilitätseingeschränktsind. DieStraßenwerdenleiser–unddasLebenfürdieMenschen,dieandiesenStraßen wohnen,deutlichangenehmerundgesünder. BeiGewährleistungeinesgutenVerkehrsflusseskannauchdieLuftindenStraßen saubererwerden.DavonprofitierenalleMenschen,diehierunterwegssind. DieStraßengewinnenihreFunktionalsmultifunktionaleOrtezurück,diemehrsindals nurVerbindungenvonAnachB. DieRegelnaufeinersolchenStraßewerdeneinfacherundnachvollziehbarer,weiles keinenFlickenteppichmehrgibt. Studienzeigen,dassTempo30dieLeistungsfähigkeitdesVerkehrsnichteinschränkt, dieAufenthaltsqualitätdagegenspürbarerhöht.“ Quelle:https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/mobilitaets- wende-in-bonn.php Vor kurzem hat der Bundesgesetzgeber das Straßenverkehrsgesetz (StVG) reformiert (Gesetz vom 12.07.2024 – BGBl. I 2024, Nr. 233 vom 16.07.2024). Das Bundesministerium für Digita- les und Verkehr teilt dazu auf seiner Internetseite unter anderem mit: „NachderbisherigenRechtslagesindVerordnungenzumUmweltschutzdurchstra- ßenverkehrlicheAnordnungenmöglich,wenndieseralsNebenzweckverfolgtwird. KünftigsollenderUmweltschutz,darunterKlimaschutz,sowiediestädtebaulicheEnt- wicklungunddieGesundheitalseigeneRegelungszweckefestgeschriebenwerden.“ Quelle:https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/kompromiss-beim-stvg.html In der Verordnungsermächtigung des § 6 StVG wurde folgender neuer Absatz 4a eingefügt: „RechtsverordnungennachAbsatz1Satz1Nummer2[Anmerkung:„dasVerhaltenim Verkehr,auchimruhendenVerkehr“],8,15Buchstabeboderc,Nummer16oder18 könnenaucherlassenwerdenzurVerbesserungdesSchutzesderUmwelt,darunterdes Klimaschutzes,zumSchutzderGesundheitoderzurUnterstützungderstädtebaulichen Entwicklung,soweitsienichtbereitsnachAbsatz4erlassenwerdenkönnen.Diese Rechtsverordnungensolleninsbesonderevorsehen,dassGemeindenbeidennachLan- desrechtfürdieAusführungderRechtsverordnungenbestimmtenBehördendenErlass vonAnordnungenzurGewährleistungderSicherheitundLeichtigkeitdesVerkehrs,zur VerbesserungdesSchutzesderUmwelt,zumSchutzderGesundheitoderzurUnterstüt- zungderstädtebaulichenEntwicklungbeantragenkönnen.DienachSatz1erlassenen RechtsverordnungenundaufihnenberuhendenAnordnungenmüssennebenderVer- besserungdesSchutzesderUmwelt,desSchutzesderGesundheitoderderSeite 8 von 23 Seite 6 UnterstützungderstädtebaulichenEntwicklungdieLeichtigkeitdesVerkehrsberück- sichtigenunddürfendieSicherheitdesVerkehrsnichtbeeinträchtigen.“ Diese Gesetzesänderung ermöglicht Änderungen zugunsten der Verkehrssicherheit und der Verkehrswende in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Davon macht die von der Bundesre- gierung vorgelegte (Bundesratsdrucksache 518/23) und am 5. Juli 2024 vom Bundesrat be- schlossene Novelle der StVO (Bundesratsdrucksache 321/24) in einigen Bereichen Ge- brauch.1 Zu den wichtigsten Verbesserungen für die Verkehrssicherheit zählen folgende Änderungen: 1.Tempo30 VerkehrsbehördenkönneninZukunftleichtereineTempobeschränkungvon30km/h ohneeinebesondereGefahrenlageanordnen,undzwar a)inBezugaufVorfahrtstraßen,SpielplätzeundvielgenutzteSchulwege(§45,Absatz 9,Satz4,Nr.6StVOneueFassung=n.F.);bislangwarendiesnurKindergärten,Kinder- tagesstätten,allgemeinbildendeSchulen,Förderschulen,Alten-undPflegeheimeund Krankenhäuser. b)einLückenschlusszwischenzweiGeschwindigkeitsbeschränkungenimAbstandvon biszu300Meteristbereitsderzeitmöglich,umdenVerkehrsflusszuverbessern.Nun- mehrsolldermöglicheLückenschlussohnedenNachweiseinerbesonderenGefahren- lageauf500Meterverlängertwerden(§45,Absatz9,Satz4n.F.) 2.FlächenfürRad-undFußwege KünftigkönnenangemesseneFlächenfürdenruhendenundfließendenFuß-undRad- verkehrangeordnetwerden,„zurVerbesserungdesSchutzesderUmwelt,darunterdes Klimaschutzes,zumSchutzderGesundheitoderzurUnterstützungdergeordneten städtebaulichenEntwicklung,soferndieLeichtigkeitdesVerkehrsberücksichtigtistund dieSicherheitdesVerkehrsnichtbeeinträchtigtwird“.Dasheißt,hieristjetztexplizit festgelegt,dassdemPkw-undLkw-VerkehrVerkehrsflächenzugunstendesFuß-und Radverkehrsweggenommenwerdenkönnen,wenndasdenneuenZielenimStVGdient (§45,Absatz1StVOn.F.) 3.Fußgängerüberwege NachderNeuregelungsollenKommunenzukünftigauchohneeinebesondereGefah- renlagesichereQuerungsmöglichkeitenfürMenschenmitMobilitätseinschränkungen, ÄltereundKinderschaffenkönnen.MitdiesererleichtertenAnordnungvonFußgänger- überwegenkönnenVerkehrsbehördenvorausschauendhandeln,umdieGefahrenfür 1 Die Dokumente sind im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (DIP) zum Stich- wort „Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ abrufbar unter: dip.bundestag.de/vorgang/sechsundf%C3%BCnfzigste-verordnung-zur-%C3%A4nderung-stra%C3%9Fenver- kehrsrechtlicher-vorschriften/304800.Seite 9 von 23 Seite 7 Verkehrsteilnehmerzuverringern(§45,Absatz9,Nr.10StVOn.F.);bislanggaltdies nurfürSchutzstreifenfürdenRadverkehr,FahrradstraßenundFahrradzonen, Siehe hierzu: "StVO-Novelle - Ein Plus für Umwelt und Gesundheit, abrufbar unter: hwww.bundesregierung.de/breg-de/suche/stvo-novelle-2023-2229430. Der Bundesrat hat der StVO nicht nur zugestimmt, sondern in anderen (für diesen Antrag nicht relevanten Teilen) noch kleine Änderungswünsche formuliert. Daher musste die ent- sprechende Gegenäußerung der Bundesregierung – in diesem Fall eine Zustimmung – und die an besagten Stellen leicht geänderte StVO erneut von der Bundesregierung abgestimmt werden. Dies ist in der Kabinettssitzung am 4. September 2024 erfolgt. Demnach ist laut Aus- sage des Bundestagsabgeordneten aus dem Verkehrsausschuss, mit dem wir in Kontakt ste- hen, damit zu rechnen, dass die Änderungen der StVO inKürzeimBundesgesetzblattverkün- det werden. Detaillierte Vorgaben zu den genannten Neuregelungen werden ebenfalls demnächst in die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) übertragen. Dafür ist das Bundesverkehrsministerium verantwortlich. Die Stadt Bonn verfügt also über die rechtliche Möglichkeit, an der beantragten Stelle Tempo 30 einzurichten. Aus städtebaulicher Sicht ist dies auch geboten. Im Sinne der Aus- führungen der Stadt Bonn wirkt sich Tempo 30 nicht nur positiv auf die Lärmbelastung und Gesundheit der Anwohner aus. Zusätzlich gibt es Gründe der städtebaulichen Gleichbehand- lung; hierfür sprechen: Die wesentlichen alternativen Streckenabschnitte vom Heiderhof nach Bonn/Bad Godesberg sind bereits verkehrsberuhigt – mit Tempo 30, Fußgängerüber- wegen und teilweise sogar Fahrbahnschwellen. Dies gilt im Besonderen für · den Marienforster Steinweg (Abbildung 1) und · die Elisabethstraße (Abbildung 2) Abbildung 1:Seite 10 von 23 Seite 8 Abbildung 2: Eine echte Gleichbehandlung der Anwohner gebietet einen gleichmäßigen Verkehrsfluss in Richtung Bonn bzw. verbietet eine Benachteiligung der Anwohner der Muffendorfer Straße gegenüber Anwohnern des Marienforster Steinwegs oder der Elisabethstraße. Die aktuelle Verkehrsregelung mit Tempo 30 auf den Alternativrouten führt dazu, dass der Verkehr den Weg des vermeintlich schnellsten Fortkommens über die Muffendorfer Straße wählt. Die Strecke über die Muffendorfer Straße ist aber ohnehin durch Busse und durch Lastwagen- Lieferverkehr zum und vom Heiderhof stark belastet. Eine andere Verkehrsachse gibt es nicht. Es fehlt eine gesonderte Anbindung des Heiderhofs an Pennenfeld, Lannesdorf und Mehlem. Die jetzige Situation ist insofern nicht mehr zeitge- mäß und wird von den Anwohnern der Muffendorfer Straße als einseitige Belastung emp- funden. Wieso richtet die Stadt für andere Routen mit gar überregionaler Bedeutung (z. B. Zuführung zur Pecher Straße) verkehrsberuhigte Straßen mit Tempo 30 und Fahrbahn- schwellen ein und bleibt auf der Muffendorfer Straße passiv? Zudem ist Tempo 30 in dem beantragten Bereich als „Lückenschluss“ (in der Abbildung 3 blau markiert) zu verstehen, der hilft, einen straßenverkehrsrechtlichen Flickenteppich in Bad Godesberg zu vermeiden: Sowohl auf der Kurfürstenstraße, der Waasemstraße als auch der Hopmannstraße sind bereits Tempo-30-Beschilderungen vorhanden (rot markiert). Ge- rade für Familien aus Muffendorf, die ihre Kinder in die beiden städtischen Kitas (Kurfürsten- straße und Hopmannstraße) bringen oder sich mit ihren Kindern zum Spielplatz zur Ri- gal‘schen Wiese begeben, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder auch Menschen ohne Führerschein und/oder ohne Auto ist nicht ersichtlich, wieso die Muffendorfer Straße ausgespart ist. Dabei hat die Stadt Bonn die Attraktivität der Rigal‘schen Wiese durch den erst kürzlich eröffneten Fitness-Parcours neben dem Spielplatz sogar noch erhöht.Seite 11 von 23 Seite 9 Spielplatz Tempo 30 Rigal’sche Wiese Notausgang ZUE Bonn I Abbildung 3: b) Lärmschutz Unser Haus liegt in einem allgemeinen Wohngebiet (Bauplan Nr. 8116-19). Nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) dürfen „zumSchutzderNachbarschaftvorschädlichenUmwelteinwirkungendurch Verkehrsgeräusche“ folgende Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: · Am Tag: 59 db(A) · in der Nacht: 49 db(A) Zwar gelten die in dieser Vorschrift festgelegten Immissionsgrenzwerte für die Schwelle der Zumutbarkeit von Verkehrslärm direkt nur für den Bau und die wesentliche Änderung u.a. von öffentlichen Straßen. Dennoch ziehen die Verwaltungsgerichte diese Werte ausdrücklich als Orientierungsgröße heran, um zu entscheiden, ob straßenverkehrlicher Lärm Beeinträch- tigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs in dem jeweils konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss. Die aktuelle Rechtsprechung fasst das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil vom 29. April 2022 (Az. 18 K 976/20) in Randnummer 44 f. unter Hinweis auf Fundstellen des Oberverwal- tungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichts instruktiv wie folgt zusammen: „UnabhängigvonderdanachfehlendenunmittelbarenAnwendbarkeitdergenanntenRe- gelungenistinderRechtsprechungallerdingsanerkannt,dassdieImmissionsgrenzwerte des§2Abs.1der16.BImSchVimAnwendungsbereichdes§45Abs.1Satz2Nr.3StVO Tempo 30Tempo 30 Quelle: Google-Maps m. eigenen EinzeichnungenSeite 12 von 23 Seite 10 alsOrientierungshilfefürdieBestimmungderZumutbarkeitsgrenze,derenÜberschreitung dieBehördezurErmessensausübungverpflichtet,herangezogenwerdenkönnen.DieIm- missionsgrenzwerteder16.BImSchVlassendabeiganzallgemeinerkennen,vonwelcher SchwelleaneinenichtmehrhinzunehmendeBeeinträchtigungderjeweiligenGebietsfunk- tion,zumindestauchdemWohnenzudienen,anzunehmenist.EineUnterschreitungder Immissionsgrenzwerteder16.BImSchVistdanachjedenfallseinIndizdafür,dassdie LärmbelastungauchdieZumutbarkeitsschwelleinstraßenverkehrsrechtlicherHinsicht nichterreicht.WerdengardieinNr.2.1Lärmschutz-Richtlinien-StVaufgeführtenundim Vergleichzur16.BImSchVstrengerenGrenzwerteüberschritten,isttatbestandlicherst RechtvoneinerUnzumutbarkeitauszugehen. Vgl.OVGMünster,Beschlüssevom28.März2018-8A1247/16-jurisRn.32,undvom 6.Juni2019-8B821/18-jurisRn.17;Urteilvom1.Juni2005-8A2350/04-jurisRn.34; BVerwG,Urteilvom22.Dezember1993-11C45.92-jurisRn.30;VGGelsenkirchen,Ur- teilvom8.September2020-14K3555/16-jurisRn.76.“ Vor diesem Hintergrund sind die oben genannten Grenzwerte von 59 db(A) am Tag und von 49 db(A) in der Nacht heranzuziehen. Diese werden in der Muffendorfer Straße ausweislich der Lärmkartierung (Abbildung 4) vorliegend deutlich überschritten. Allein die Buslinien der 611 und 613 der Stadtwerke fahren im 10-Minuten-Takt in beide Richtungen mit Geräuschen jenseits von 70 Dezibel auch innerhalb der Nachtruhe. Hier wäre es durchaus möglich und zumutbar, den Verkehr zum Heiderhof zumindest einer der Linien über andere Straßen zu führen oder unter Berücksichtigung der Auslastung in Randzeiten auf kleinere oder elektrische und dadurch leisere Busse auszuweichen. Für die Linienführung ist formal die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Stadt Bonn kann aber ihren Einfluss über die Stadtwerke Bonn geltend machen. Zumindest muss sie bis zur Änderung der Buslinien mit Tempo 30 gegensteuern. Die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 45 Absatz 9 StVO für ein Einschreiten zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm liegen vor. Abbildung 4:Seite 13 von 23 Seite 11 Quelle: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Die Vorteile einer Geschwindigkeitsreduzierung für die Gesundheit und die Lärmbelastung für die Anwohner fasst eine Infografik der Deutschen Umwelthilfe übersichtlich zusammen (Abbildung 5) und kommt dabei zu den gleichen Schlüssen wie die Stadt Bonn selbst (siehe oben). Hier noch einmal die Argumente: Abbildung 5 :Seite 14 von 23 Seite 12 Quelle: Deutsche Umwelthilfe „Das bringt Tempo 30“, unter: www.duh.de/fileadmin/u- ser_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo_30/Infografik_Tempo-30.pdf Auch der Entwurf des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn weist im diskutierten Streckenab- schnitt eine unzumutbare Lärmbelastung auf. Diese beträgt nach deren Informationen tags- über ca. 70-75 db(A) (Abbildung 6 und 8) und nachts 65 bis 69 db(A) (Abbildungen 7 und 9). Das Unbehagen darüber wird auch in der Beteiligung zum Lärmaktionsplan deutlich: · Untere Muffendorfer Straße ist zu laut, https://bonn-macht-mit.de/node/2994 und · Lärm Muffendorfer Straße, https://bonn-macht-mit.de/node/2958. Abbildung 6:Seite 15 von 23 Seite 13 Abbildung 7 Abbildung 8:Seite 16 von 23 Seite 14 Abbildung 9: Quelle: Lärmaktionsplan der Stadt Bonn (4. Runde), abrufbar unter: https://bonn-macht- mit.de/beteiligungen/beteiligung-zum-larmaktionsplan-der-4-runde c) Verkehrssicherheit Aus unfallpräventiver Sicht sprechen für eine Verkehrsberuhigung der Muffendorfer Straße mit Fußgängerüberwegen weitere gewichtige Gründe: · Die angrenzenden städtischen Kindertagesstätten (Rigal'sche Wiese in der Kurfürs- tenstraße und Metzental in der Hopmannstraße), · Die Muffendorfer Straße ist der direkte Fuß- und Radweg aus Muffendorf in die Godesberger Innenstadt und würde im Sinne der Mobilitätswende von mehr Bürgern jeden Alters unmotorisiert genutzt, wenn sich der Weg sicherer anfühlen würde – ein direkter Beitrag zum erklärten Ziel der Stadt Bonn, bis 2035 klimaneutral zu werden · die Bushaltestellen Muffendorfer Straße und Personen (v. a. Schüler), die dort die Straße überqueren wollen/müssen, · die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit Notausgängen unter anderem zur Muffendorfer Straße hin, · der Rundweg Muffendorf über die Waasemstraße mit Publikumsverkehr und die · Besucher aus Muffendorf der Spiel- und Sportanlagen der Rigal‘schen Wiese.Seite 17 von 23 Seite 15 Die Bezirksregierung Köln als Betreiber der ZUE Bad Godesberg hat mehrfach bekräftigt, dass sie eine Änderung der Verkehrsführung ausdrücklich unterstützt. Dies haben die verantwort- lichen Akteure auf einer Informationsveranstaltung am 15. Mai 2024 in der Aula des Konrad- Adenauer-Gymnasiums öffentlich bestätigt. Eine entsprechende Verkehrsregelung kann die Bezirksregierung aber aufgrund der Zuständigkeit der Stadt Bonn nicht alleine umsetzen. Es ist nicht einzusehen, wieso die Stadt Bonn die Forderungen des Betreibers der Einrichtung nicht umsetzt. Dies gilt umso mehr, als sich die Stadt Bonn flächendeckend für eine Ver- kehrsberuhigung im gesamten Stadtgebiet ausspricht. Nebenbei: Die Stadt Bonn ist Profiteur der ZUE. Denn die dort untergebrachten Flüchtlinge werden auf ihre Unterbringungsquote als Gebietskörperschaft angerechnet, obwohl das Land NRW für die Kosten der Unterbrin- gung aufkommt und für die Stadt Bonn daher keine oder kaum Kosten entstehen. Angesichts dieses finanziellen Nutzens sollte sich die Stadt ihrer Verantwortung bewusst werden: Wenn in der von ihr genehmigten sozialen Einrichtung bis zu 1 000 Personen untergebracht sind – zu einem großen Teil Familien mit kleinen Kindern –, kann sie nicht einfach alles beim Alten belassen und die Hände in den Schoß legen. Vielmehr muss die Stadt zuständigkeitshalber endlich auf die neuen Gegebenheiten reagieren. Das kürzlich auf der Deutschherrenstraße montierte Hinweisschild auf spielende Kinder alleine kann dafür jedenfalls nicht genügen. Im Normalfall scheint man in der kommunalen Straßenplanung abzuwarten, ob sich eine Ge- fahrenstelle auch als tatsächlicher Unfallschwerpunkt herausstellt. In einer Umgebung, in der die Fußgängerschaft zu einem großen Teil aus zugezogenen und hiesigen Kindern mit ihren Eltern besteht, halten wir es für höchst zynisch, erst auf einen Ernstfall zu warten, der die Gesundheit oder sogar das Leben eines Menschen betrifft. Sowohl die Anwohner als auch der Betreiber der Einrichtung haben mehrfach und aktenkundig eine umgehende Ände- rung der Verkehrsregelung angeregt. Die Stadt sollte nicht weiter warten, bis ein Kind einer möglicherweise traumatisierten Flüchtlingsfamilie oder einer hiesigen Familie verunglückt. Üblicherweise gibt es vor sozialen Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Tempo 30. Dies ist hier auch notwendig. Durch die Hanglage überschreiten viele Fahrer vor allem bergab die zulässige Höchstge- schwindigkeit. Hinzu kommt, dass die Straße kurvig und daher schwer einsehbar ist. Auf der stadtauswärts gerichteten Seite (bergauf) ist zwar ein Radweg eingezeichnet, führt aber an parkenden Autos vorbei. Aus drei Gründen ist dies problematisch: a) bergaufwärts können Radfahrer ohne Elektro-Unterstützung nur langsam fahren, b) müssen sich vor Dooring-Unfällen in Acht nehmen und c) werden von einigen Autofahrern ohne ausreichenden Sicherheitsabstand überholt. Bergabwärts hingegen ist ein separater Radweg nicht einmal eingezeichnet. In Höhe des Hauses Muffendorfer Straße 15a ist es bereits durch überhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen und Fliehkräfte in der Kurve zu mehreren Unfällen (Schaden eines Fahr- radhäuschens, nur durch Glück ohne Personenschaden) und Beinahunfällen (Sturz Radfahrer mit Beinah-Kollision durch auffahrende Autofahrer) gekommen. Diese Vorfälle können un- sere Nachbarn bezeugen.Seite 18 von 23 Seite 16 Auch der Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes weist auf der Muffendorfer Straße – un- weit unseres Hauses einen Radunfall mit einer schwerverletzten (!) Person aus (Abbildung 10). Anders als auf den benachbarten Straßen, die teils über Tempo 30 verfügen, ist es also auf der Muffendorfer Straße bereits zu Unfällen mit dramatischen Folgen gekommen. Was muss noch passieren? Müssen erst Menschen sterben, bis die Stadt Bonn handelt? Abbildung 10: Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de Erst kürzlich gab es einen weiteren Unfall – nach unserem Wissen ohne Personenschaden: Am 18. August 2024 ist die Ampelanlage in Fahrtrichtung stadteinwärts auf der Kreuzung Deutschherrenstraße/Kurfürstenstraße/Muffendorfer Straße/Theodor-Heuss-Straße schwer beschädigt worden. Auch hier dürfte eine überhöhte – nicht angepasste – Geschwindigkeit bergabwärts die Hauptursache gewesen sein. Die Vorteile einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Stadt selbst erkannt (siehe Zitate unter Ziffer 1 a). Gleichwohl verweisen wir auf ein umfangreiches Dossier vom Umweltbundesamt. Darin heißt es in der Schlussfolgerung unter anderem: „NachjetzigerErkenntnislagehabendiebestehendenTempo-30-RegelungenanHaupt- verkehrsstraßenüberwiegendpositiveWirkungen.DenvorliegendenBegleituntersu- chungenzufolge,gibtesindenmeistenFällenGewinnebeiVerkehrssicherheit,Lärm- undLuftschadstoffminderungundbeidenAufenthaltsqualitäten–gleichzeitigwirddie Auto-Mobilitätnichtübermäßigeingeschränkt“ Quelle:„Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ vom Umweltbundesamt, abrufbar unter: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publika- tionen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf.Seite 19 von 23 Seite 17 Gleichermaßen verweisen wir auf die unter Ziffer 1b) bereits angesprochene Infografik der Deutschen-Umwelthilfe zur Verkehrssicherheit: Die Deutsche Umwelthilfe weist darüber hinaus auf ein Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen und Klinger hin, wonach die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei weitem nicht ausnutzen. Diese Ausführungen und das Gutachten machen wir gleichermaßen zum Teil unseres Vortrages: „JedeKommunehatdieMöglichkeitimNebenstraßennetzflächendeckendTempo30 einzuführen.DarüberhinauszeigtdasGutachtenHandlungsspielräumefürKommunen, zurErhöhungderVerkehrssicherheitundzumSchutzvorVerkehrslärm,sowieinbeson- derssensiblenBereichenwieBade-oderheilklimatischenKurortenumschonheute streckenweiseTempo30anHauptverkehrsstraßenanzuordnen.VorallemüberdieEr- stellungeinesLärmaktionsplanskannTempo30auchgroßflächigundstrategischum- gesetztwerden,dadieeuropäischeUmgebungslärm-Richtlinie–andersalsdasdeut- scheLärmschutzrecht–planerischeAnsätzezumvorbeugendenundvorsorgenden Umweltschutzenthält.DarüberhinausisteinekonkreteLärmaktionsplanunggeeignet, denStraßenverkehrsbehördengegenübereinestrikteBindungswirkungauszulösen.Da- mitergebensichneueErmessensspielräumeumTempo30aufdenobengenannten Straßenabschnittenanzuordnen.ZweifelsfallslässtsicheinegroßräumigeAnordnung vonTempo30auchalsModellversuchrealisieren. DasRechtsgutachtenmitmehrDetailsfindenSieaufdieserWebsite: https://www.duh.de/tempo30/“ Bisherige punktuelle Messungen der Stadt Bonn auf unsere Anfragen hin – außerhalb der Stoßzeiten – mögen die Dringlichkeit einer Verkehrsberuhigung bislang nicht belegen. Seien Sie aber versichert, dass es zahlreiche Raser auf dieser Strecke gibt, sowohl Auto- als auch Motorradfahrer. Dies veranschaulichen die punktuellen Beispiele. EineSeite 20 von 23 Seite 18 Geschwindigkeitsmessung über mehrere Werktage (außerhalb von Ferienzeiten) würde dies belegen. Unabhängig davon verweisen wir behelfsweise auf die obigen Ausführungen zum Thema Lärm, in dem offiziell gemessene (!) Dezibel-Zahlen eine hohe Belastung der Straße auch durch zu schnell fahrende Autos nahelegen. Eine permanente oder jedenfalls regelmäßig rotierende Geschwindigkeitsmessung würde höchstwahrscheinlich auch zusätzliches Geld in die Kassen der Stadt spülen. 2. Schreiben der Verwaltung vom 7. März 2024 Demnach können die Erwägungen im Schreiben der Stadtverwaltung vom 7. März 2024 vor allem zum Lärmschutz nicht überzeugen. Es berücksichtigt nicht den konkreten Einzelfall und steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtslage. Insofern wird auf Ziffer 1 verwiesen. Auf Seite 2 des Schreibens schildert die Verwaltung, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen aus ihrer Sicht nicht in Betracht komme. Dafür führt sie im Wesentli- chen Folgendes an: Als relevanten Lärmpegel legt sie 70 db(A) am Tag und 60 db(A) nachts zugrunde. Eine Überschreitung dieser Werte sei im „unteren/nördlicheren“ der Muffendorfer Straße „unwahrscheinlich“ und im „oberen/südlicheren“ Teil der Muffendorfer Straße nicht zu ermitteln. Der Lärmaktionsplan sehe demnach keine Maßnahmen an der Muffendorfer Straße vor. Für ein Gebäude „Hopmannstraße4“ führt die Verwaltung Schallimmissionspegel von tags 62,9 db(A) und nachts von 55,7 db(A) an. Die durchschnittliche Verkehrsstärke von 6 700 Kraftfahrzeugen habe sich nach ihrer Kenntnis „nichtwesentlicherhöht“. Diese Ausführungen sind in mehrerlei Hinsicht nicht zielführend: · Den Ausführungen liegt schon eine falsche Orientierungsgröße im Hinblick auf die rechtlich zumutbaren Lärmpegel zugrunde (siehe oben unter 1 a). · Selbst für das genannte Gebäude Hopmannstraße 4 werden die Werte überschritten. Alle Routen ins Zentrum von Muffendorf liegen stadtauswärts gesehen vor der Hop- mannstraße 4, sodass dort zwangsläufig ein geringeres Verkehrsaufkommen herrscht: Viele Fahrer biegen schlicht vorher nach Muffendorf ab. Im behördlichen und gerichtlichen Verfahren käme es darüber hinaus auf unser Haus in der Muffen- dorfer Straße an. Hierfür nennt die Verwaltung keine belastbare Werte. Auch im Hinblick auf die Gefahrenlage stellt die Verwaltung auf die „Muffendorfer Haupt- straße“ statt auf die Muffendorfer Straße ab. · Die Mitteilung zur durchschnittlichen Verkehrsstärke von 6 700 Fahrzeugen ist an sich ohne Aussagekraft. So geht die Verwaltung nicht auf das Argument des gleich- mäßigen Verkehrsflusses ein, indem Sie keine Zahlen zur Elisabethstraße oder dem Marienforster Steinweg (beide Tempo 30) ausführt. Zudem lässt sie außer Acht, dass unter den Fahrzeugen viele Busse, Lastkraftwagen, Motorräder etc. sind. Diese verur- sachen bekanntlich deutlich mehr Lärm als ein handelsübliches Auto. · Die offiziellen Messdaten aus dem Lärmaktionsplan legen andere Zahlen zugrunde.Seite 21 von 23 Seite 19 Gleichermaßen kann es nicht überzeugen, auf eine interne Vorgabe ohne Gesetzeskraft zu verweisen, dass ein zentraler Weg zum Heiderhof schneller befahren werden dürfen müsse. Diese Vorgabe würde wie aktuell nach dem Windhundprinzip den letzten nicht verkehrsbe- ruhigten Streckenabschnitt einseitig belasten. Sie steht im Widerspruch zu höherrangigem Recht (z. B. Lärmschutz, Recht auf körperliche Unversehrtheit) und auch der gelebten Praxis der Bundesstadt Bonn, z. B. auf der Rheinallee und der Reuter-Straße. Der Zeitverlust für Au- tofahrer durch Tempo 30 km/h auf einem 300 Meter langem Streckenabschnitt ist ferner marginal. In einer Güterabwägung überwiegen die Vorteile der Geschwindigkeitsreduzierung vor allem durch den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der unmotori- sierten und dadurch vulnerableren Verkehrsteilnehmer. 3. Unsere Petition „Tempo runter, Sicherheit hoch: Tempo 30 jetzt auf der Muffendorfer Straße“ Die wesentlichen Argumente aus Ziffer 1 haben wir ab Mitte August in einer Petition öffent- lich kommuniziert. Die Informationen finden sich unter: www.change.org/tempo30muffen- dorf. Die Petition wurde rege geteilt, verlinkt und erfuhr in der unmittelbaren Nachbarschaft überwältigenden Zuspruch. Innerhalb von wenigen Wochen bis zur Unterzeichnung dieses Schreibens unterzeichneten mehr als 300 Personen die Petition. Auch dies unterstreicht, dass es sich nicht um einen Wunsch Einzelner, sondern um ein Anliegen von allgemeinem Interesse handelt, das eine große Zahl von Menschen unterstützt. 4. Weiteres Vorgehen (Ankündigung) Wir würden uns nach alledem wünschen, dass die Stadt Bonn ihre Blockadehaltung aufgibt, sich vor Ort ein Bild der Situation macht und handelt. Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und medialer Aufmerksamkeit bitten wir die Verwaltung, unser Anliegen zeitnah zu prüfen und umzusetzen. Dies ist in unserem sowie im Interesse der Stadt Bonn und vieler seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Insbesondere viele Muffendorfer wünschen sich mehr Sicherheit auf dem Weg in die Godesberger Innenstadt. Zur Erinnerung: Die Stadt Bonn befürwortet flächendeckend Tempo 30, fordert eine höhere Lebensqualität in den Städten und will bis 2035 klimaneutral sein. Insofern muss sie im Einklang mit Recht und Gesetz aus den skizzierten Notwendigkei- ten heraus jetzt handeln. Ein Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe zeigt, dass die Kommunen vor Ort ihren Er- messensspielraum bei Weitem nicht ausschöpfen. Dieser hat sich durch die Reform des StVG und die Novelle der StVO sogar massiv vergrößert. Für den Fall, dass unser Bürgerantrag trotz der zahlreichen Argumente nicht umgesetzt wird, werden wir gegenüber der Verwaltung unverzüglich um einen klagefähigenBescheidbitten. Eine Vielzahl von Petenten unserer Petition wird dies ebenfalls mit entsprechenden Muster- schreiben der Deutschen Umwelthilfe tun. Persönlich kündigen wir darüber hinaus schonSeite 22 von 23 Seite 20 jetzt an – unter Hinweis auf die zitierte Rechtsprechung – notfalls ein Verfahren vor den Ver- waltungsgerichten anzustrengen. Dabei werden wir von einer Vielzahl von Anwohnern un- terstützt und werden den Rechtsweg zum Wohle der Anwohner und unserer Kinder aus- schöpfen. Für den Fall eines Verwaltungsverfahrens werden wir einen Abdruck unseres Antrages zur Kenntnis übersenden an: · Die Bezirksregierung Köln als Betreiber der ZUE Bonn Bad Godesberg im Hinblick auf die Ziffern 1c und 4. · Die Ratsfraktion der Grünen, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Frau Dietsch, zugleich Vorsitzende des Verkehrsausschusses, · den Bezirksbürgermeister Bad Godesbergs (Wenzel) · die Deutsche Umwelthilfe · den ADFC Bonn/Rhein-Sieg · ausgewählte Vertreter der lokalen und überregionalen Presse Als junge Familie warten wir sehnlichst darauf, dass die Stadt Bonn ihrem eigenen Anspruch an die Mobilitätswende vor Ort gerecht wird. Wir nehmen die Sache ernst. Mit freundlichen Grüßen Bonn, den 7. Oktober 2024Seite 23 von 23
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de