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241747-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einberufen eines Projektes zur Verbesserung der Notfallrettung

Nummer
241747-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241747 Bürgerantrag: Einberufen eines Projektes zur Verbesserung der Notfallrettung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241747-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
04.10.2024
Bürgerantrag: Einberufen eines Projektes zur
Verbesserung der Notfallrettung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Etablierung einer Ersthelfer-App kann die Dauer des therapiefreien Inter-
valls bei einer Wiederbelebung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ver-
kürzen. Daher ist die im Bürgerantrag initiierte Einführung aus notfallmedizini-
scher Sicht unbestritten äußerst sinnvoll und somit anzustreben.
Eine landesweit einheitliche Systemlösung ist hierbei aktuell nicht ersichtlich, so
dass in letzter Zeit auf Initiative einzelner Gebietskörperschaften in NRW erste
unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen. Zumindest in benachbarten
Gebietskörperschaften ist hierbei jedoch ein einheitliches System wünschens-
wert. Aufgrund des bestehenden Leitstellenverbundes und der auch sonst en-
gen Zusammenarbeit wurde zwischen der Fachverwaltung der Stadt Bonn und
des Rhein-Sieg-Kreises das Ziel vereinbart, dass unter Federführung des Krei-
ses ein gemeinsames System eingeführt werden soll. Im Gegenzug ist es Auf-
gabe der Stadt Bonn als Kernträger, eine Telenotarztzentrale für die Region zu
etablieren.
Aktuell befindet sich die Verwaltung zur Thematik im Austausch mit weiteren
Gebietskörperschaften hinsichtlich eigener Erfahrungen sowie ggf. zu hebender
Synergien. Auch sind Fragen zur administrativen und finanziellen Umsetzung in
der Abstimmung zwischen Kreis- und Stadtverwaltung. Bei dem Ersthelfersys-
tem handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die aktuell auch noch nicht im
Rettungsgesetz NRW etabliert ist. Dies ist im Rahmen der anstehenden Reform
seitens des Landesgesetzgebers beabsichtigt. Eine Refinanzierung durch die
Krankenkassen bleibt jedoch fraglich.
Zusammenfassend wird die im Bürgerantrag beschriebene Initiative für eine
Ersthelfer-App begrüßt, die die Verwaltung in dem bereits eingeschlagenen und
vorstehend skizzierten Vorgehen bestärkt. Ein konkreter Zeitplan wie auch kon-
krete Umsetzungsszenarien können derzeit noch nicht benannt werden. Hier
wird die Verwaltung die zuständigen Gremien, den Ausschuss für Umwelt, Kli-
ma und Lokale Agenda sowie den Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs-
und Katastrophenschutz nach Abschluss der Prüfung näher informieren.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
Seite 2
Der Ausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise
zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de