241704-04 · Antrag
BBB-Antrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
Kerndaten
- Nummer
- 241704-04
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel-Zentrum Hauptort
- Bonn
- Beuel
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 241704-04 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 15.04.2025 BBB-Antrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 06.05.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt zu prüfen, 1. wie die Beschlussvorlage DS 241704-03 hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften einzuschätzen ist, wie es zu der Beschlussvorlage DS 241704-03 kam und wer in Person dafür verantwortlich zeichnet, 2. ob die Aussage der Oberbürgermeisterin „Nach neuer Bewertung sind die Voraussetzungen des § 82 GO NRW vor dem Hintergrund der Erwirtschaftung von Parkgebühren erfüllt, d. h. die Ausschreibung kann während der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen“ zutrifft, 3. ob die Begründung der Dringlichkeit im Vergleich insbesondere mit dem Zeitlauf und möglichen Einnahmeausfällen bereits zuvor beschlossener Parkraumkonzepte stichhaltig erscheint, 4. in welcher Höhe tatsächlich Einnahmeausfälle beim Parkraumkonzept Beuel- Zentrum zu erwarten stehen und wie hoch Einnahmeausfälle im Vergleich dazu bei den bereits beschlossenen Parkraumkonzepten jeweils entstanden sind. Begründung Mit der Beschlussvorlage DS 241704-03 beabsichtigt die OB, mit einer Eilentscheidung des Hauptausschusses in die Beschlusskompetenz der BV Beuel gem. Bezirkssatzung einzugreifen. Dies verstößt aus Sicht der Antragsteller gegen geltendes Recht. Auch zweifeln die Antragsteller ob der Tatsache, dass die OB selbst der BV Beuel noch am 12.03.2025 den Passus„Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Anschaffung der Parkscheinautomaten wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025/26 zugestimmt.“ vorgeschlagen hat, an der plötzlichen Dringlichkeit wegen „Einnahmeausfällen“. Dies musste der Oberbürgermeisterin bereits bei Erstellung ihres Beschlussvorschlages bekannt gewesen sein.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de