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241704 · Beschlussvorlage

Parkraumkonzept Beuel-Zentrum

Nummer
241704
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Siegfried-Leopold-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Werdstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Ringstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Combahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Clemensstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Professor-Neu-Allee Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Johann-Link-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Kaiser-Konrad-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Gustav-Kessler-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Neustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beueler Bahnhofsplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hermannstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Krankenhaus Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Von-Sandt-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rathausstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hans-Böckler-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Jahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Auf der Schleide Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Limpericher Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Königsheimstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Johannesstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Agnesstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Bergweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Steinerstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Doktor-Weis-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Heckelsbergplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • An der Wolfsburg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Kreuzstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Zingsheimstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Goetheallee Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rudolf-Hahn-Straße Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Marienstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Am Köppekreuz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Dunantstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Wolfsgasse Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Bröltalbahnweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Friedrich-Friesen-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Herbert-Rabius-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Gottfried-Claren-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • An Sankt Josef Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Feldstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Helenenstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rilkestraße Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 13,3 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241704-03 Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Vorgezogene Beschaffung der Parkscheinautomaten
  2. 241704-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Parkraumkonzept Beuel-Zentrum Antrag zur Vorlage 241704
  3. 241704-04 BBB-Antrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
  4. 241704-06 BBB- und FDP-Anfrage: Parkraumkonzept Beuel – aktuelle Grundlagen und veränderte Rahmenbedingungen
  5. 241704-07 ST BBB-Anfrage: Kosten des Parkraumkonzeptes Beuel-Zentrum
  6. 241704-05 BBB-Anfrage: Kosten des Parkraumkonzeptes Beuel-Zentrum
  7. 241704-02 AA FDP-Änderungsantrag: "Brötchentaste" Parkraumkonzept Beuel-Zentrum Antrag zur Vorlage 241704

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Beschlussvorlage
öffentlich
241704
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die BV Beuel nimmt das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum (Anlage
1) zur Kenntnis.
2. Die BV Beuel beschließt die im Konzept beschriebenen Maßnahmen
gemäß der Anlagen 1 – 3.
3. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Anschaffung der
Parkscheinautomaten wird vorbehaltlich der Rechtskraft des
Haushalts 2025/26 zugestimmt.
Begründung
Mit Beschluss der gesamtstädtischen Parkraumstrategie der Bundesstadt Bonn
wurde der strategische Rahmen für die zukünftige Entwicklung des ruhenden
Verkehrs in Bonn gesetzt. Kernpunkte der Strategie sind u.a. die Erweiterung
der Parkraumbewirtschaftung in Gebieten mit hohem Parkdruck, die
Priorisierung für die Bedarfe der Anwohnenden und die Gewährleistung von
Mindestgehwegbreiten von 1,50 m.
Das Untersuchungsgebiet Beuel-Zentrum reicht von der Werdstraße im Norden
bis zur Ringstraße im Süden und vom Rhein im Westen bis zur
Niederkasseler/Königswinterer Straße im Osten (vgl. Karte 1, Anlage 2). Das
Verkehrsingenieursbüro IKS aus Kassel wurde mit der Erstellung des
Parkraumkonzepts für das Beueler Zentrum beauftragt. Ziel des Konzepts ist
die Analyse der Bestandssituation und daraus abgeleitete Maßnahmen zur
Bewirtschaftung und Steuerung des ruhenden KFZ-Verkehrs.
Das Gebiet ist ein Gründerzeitquartier mit hoher Dichte und grenzt direkt an
den zentralen innerstädtischen Bereich Bonns an und ist nur durch den Rhein
von diesem getrennt. Über die Kennedybrücke ist eine umwegefreie
Verbindung für sämtliche Verkehrsmittel zur Innenstadt gegeben.
Bestandserhebung und -analyseSeite 1 von 99
Seite 2
Das gesamte Straßennetz wurde im März und April 2023 durch Begehungen
und Befahrungen vor Ort erhoben. Weiterhin wurde der Parkraum unter
Berücksichtigung der vorherrschenden Parkregelungen und Auslastung hin
untersucht. Die Erhebung zeigt, dass knapp 80% der rund 3300 im
Untersuchungsgebiet zur Verfügung stehenden Parkplätze aktuell
unbewirtschaftet sind. Ohne Berücksichtigung der vorhandenen
gebührenpflichtigen Parkhäuser sind sogar knapp 90% der dann rund 2800
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum unbewirtschaftet (vgl. Abbildung 4 in
Anlage 1; Karte 2 in Anlage 2).
Neben der Bewirtschaftungsart wurden insbesondere die Restgehwegbreiten
bei gleichzeitig erlaubtem Gehwegparken im Untersuchungsgebiet betrachtet.
Demnach ist bei 289 Parkplätzen weniger als 1,50 m Gehweg vorhanden.
Weitere 472 Parkplätze weisen Gehwegbreiten zwischen 1,50 m und 2,50 m
auf. Die gesamtstädtische Parkraumstrategie sowie der Radentscheid geben im
Bestand Gehwegbreiten von mindestens 1,50 m und bei Neuplanungen von
2,50 m vor. Karte 3 (Anlage 2) gibt einen Überblick über die Restgehwegbreiten
im Untersuchungsgebiet.
Für die Bewertung der Bestandssituation ist die Analyse der
Parkraumauslastung zentral. Hierzu wurde eine Kennzeichenerhebung an zwei
aufeinanderfolgenden, repräsentativen Werktagen im Jahr 2023 durchgeführt
(vgl. Kapitel 3.3, Anlage 1). Insgesamt wurden an beiden Erhebungstagen ca.
22.700 Kennzeichen erfasst. Die maximale Auslastung wird mit 96,1 % um
11:00 Uhr erreicht. Damit liegt für das Gesamtgebiet ein sehr hoher Parkdruck
vor. Überdies konnte über den gesamten Tag ein hoher Parkdruck festgestellt
werden. Die Auslastung liegt durchgängig über 80 %.
In den Tiefgaragen Rathausplatz und Brückenforum besteht zur Spitzenstunde
mäßiger Parkdruck. Das lässt sich unter anderem mit den Parkgebühren in den
Tiefgaragen begründen, bei gleichzeitig unbewirtschafteten Parkplätzen in
direkter Umgebung.
Insbesondere in den Geschäftsbereichen (um die Friedrich-Breuer-Straße) sind
Kurzparker*innen die dominierende Nutzergruppe. Darüber hinaus gibt es
einige Straßenzüge in denen Mittel-, Langzeit- und Dauerparker*innen die
dominanten Nutzergruppen sind. Diese Fahrzeuge sind allgemein
Pendler*innen zuzuordnen, die (in der Regel kostenfrei) im Gebiet parken.
Insgesamt wurden zur Spitzenstunde 958 Fahrzeuge dieser Nutzergruppe
erhoben.
Im zentralen Geschäftsbereich rund um die Friedrich-Breuer-Straße liegt zur
Spitzenstunde eine Auslastung von 98,6% vor. Bewohner*innen,
Kurzzeitparker*innen und Mittel-, Langzeit- und Dauerparker*innen machen
hierbei je ca. ein Drittel aus. Im genannten Zeitraum weisen die Tiefgaragen
Rathaus und Brückenforum noch über 100 freie Plätze auf, sodass
grundsätzlich Verlagerungspotenzial vorhanden ist.
Im Rahmen der Konzepterstellung haben zwei Beteiligungsworkshops, eine
begleitende Onlinebeteiligung sowie eine Veranstaltung mit Gewerbetreibenden
im Untersuchungsgebiet stattgefunden. Folgende Rückmeldung und
Anregungen sind u.a. aus den Veranstaltungen hervorgegangen:Seite 2 von 99
Seite 3
Prüfung neuer Parkplätze im Gebiet
Die Ausweisung neuer Parkplätze ist aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit
entsprechender Flächen kaum zu realisieren. Nichtsdestotrotz wird im Rahmen
der Erstellung der Detailpläne versucht einzelne Parkplätze zu erhalten bzw.
durch eine geänderte Anordnung zu kompensieren. Dies gilt insbesondere in
den Bereichen wo durch vormaliges Gehwegparken mit zu schmalen
Gehwegen viele Parkplätze entfallen.
Lösungen für Handwerker- und Pflegedienste
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden auch Lösungen z.B. für Handwerks-
und Pflegebetriebe nach Umsetzung des Parkraumkonzepts angesprochen.
Hierzu wird auf die bestehenden Angebote der Stadt Bonn zu entsprechen
Parkausweisen verwiesen:
Parkausweis soziale Dienste: https://bonn.de/vv/produkte/Parkausweis-fuer-
soziale-Dienste.php
Parkausweis Handwerksbetriebe:
https://bonn.de/vv/produkte/Handwerkerparkausweis.php
Überdies werden weitere Liefer- / Ladezonen eingerichtet. In Abhängigkeit zu
den ersten Erfahrungen aus der Südstadt ist zudem eine Ausweisung als
Wirtschaftszone umsetzbar.
Mindestgehwegbreite von 1,50 m einhalten
Ein zentrales Thema der Bürgerbeteiligung war die Einhaltung/Schaffung von
ausreichenden Gehwegbreiten. Hierbei wird seitens der Verwaltung auf
Grundlage der Beschlüsse zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie sowie
dem Radentscheid eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m angesetzt. Im
Rahmen der Umsetzung des Parkraumkonzepts wird Gehwegparken zukünftig
nur dort fortbestehen, wo entsprechende Gehwegbreiten gewährleistet werden
können. Aus diesem Grund kommt es z.B. in Teilen der Combahnstraße zu
einem stärkeren Entfall von Parkplätzen (siehe auch Anlage 4).
Ausbau von Fahrradabstellanlagen
Der Ausbau von Fahrradabstellanalgen wurde ebenfalls in der
Bürgerbeteiligung als ein Ziel des Konzepts formuliert. Das Büro IKS hat dazu
eine Bestandsaufnahme erstellt und entsprechende Vorschläge für eine
Erweiterung des Angebots an Fahrradabstellanlagen gemacht. In der Erstellung
der Markierungs- und Beschilderungspläne werden diese Vorschläge
berücksichtigt. Darüber hinaus hat auch die Stadt Bonn über unabhängig zum
Parkraumkonzept eingegangene Anregungen zusätzliche Standorte für
Fahrradabstellanlagen definiert, welche ebenfalls in der Umsetzung des
Konzept Berücksichtigung finden werden.Seite 3 von 99
Seite 4
Zukünftige Bewirtschaftung
Für die weitere Bearbeitung sowie die Definition von Zielen hat der Gutachter
u.a. folgende Grundsätze festgehalten (vgl. Kapitel 4, Anlage 1):
• Parkraum ist ein knappes und begrenztes Gut.
• „Parkraumprobleme“ treten häufig dort auf, wo eine hohe
Nutzungsmischung besteht.
• Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sind eine freiwillige
kommunale Dienstleistung, die auch finanziert werden muss.
Ziele einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung sind dabei u.a. die
Reduzierung des Parksuchverkehrs, die Priorisierung der Anwohnenden vor
auswärtigen Parkenden und die sukzessive Verlagerung von Parkvorgängen
auf private Flächen (vgl. Kapitel 5, Anlage 1).
Um die genannten Aspekte bestmöglich zu adressieren wurden drei
Handlungsfelder definiert, welche für eine erfolgreiche Umsetzung des
Konzepts notwendig sind:
• Einführung einer einheitlichen und verständlichen Bewirtschaftung
mit Fokus auf Bewohner*innen und Kund*innen.
• Umsetzung der Beschlüsse zum Thema Gehwegparken. Die
Herstellung barrierefreier Gehwege hat Priorität vor dem Angebot
von Parkplätzen.
• Parkraummanagement als System verstehen. Dazu gehören
Kontrollen, Öffentlichkeitsarbeit und Sonderregelungen für konkrete
Problemstellungen, wie Anforderungen von Lieferdiensten,
Handwerker*innen, Pflegediensten und Behinderten.
Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Bestandsanalyse schlägt der Gutachter
die Einführung einer flächendeckenden monetären Bewirtschaftung für das
Beueler Zentrum vor. Die Bewirtschaftung soll im sogenannten Mischprinzip
erfolgen. Hierbei ist der gesamte Parkraum für die Allgemeinheit nutzbar.
Fahrzeuge von Anwohnenden sind mittels Bewohnerparkausweis von der
Entrichtung der Parkgebühren sowie der Parkdauerbeschränkung befreit. Mit
dieser Form der Bewirtschaftung soll insbesondere erreicht werden, dass
Fahrzeuge von Berufspendelnden zukünftig auf zentrumsfernere
Parkmöglichkeiten (z.B. Park&Ride-Angebote) zugreifen, oder entsprechende
Fahrten gänzlich auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verlagert
werden. Der detaillierte Vorschlag für die zukünftige Bewirtschaftung im
Untersuchungsgebiet findet sich in Kapitel 5.1 (Anlage 1) sowie Karte 7 (Anlage
2). Neben dem Vorschlag für die zukünftige Bewirtschaftung gibt der Gutachter
auch eine Empfehlung für die zukünftigen Bewohnerparkzonen ab (vgl. Karte 8,
Anlage 2).
Die monetäre Bewirtschaftung des Parkraums im Beueler Zentrum wird durchSeite 4 von 99
Seite 5
die Aufstellung von Parkscheinautomaten (PSA) gesichert. Hierzu haben
mehrere Begehungen zur Auswahl und zur Bestimmung des Umfangs der
Standorte stattgefunden. Insgesamt ergibt sich dabei ein Bedarf von 87 neuen
PSA. Grundsätzlich sollen die Bezahlung an den PSA per App, mit Münzen,
oder mittels EC-Karte möglich sein. Die Möglichkeit zur Eingabe des
Kennzeichens am PSA soll bereits heute möglich, oder einfach nachrüstbar
sein um einfach auf eine Parkraumüberwachung mittels Scan-Fahrzeug
umsteigen zu können (siehe auch DS 240115).
Neben den Standorten für die PSA hat das Büro IKS weitere Vorschläge u.a.
für Ladezonen, Behindertenparkplätze und Carsharing gemacht, welche in der
Erarbeitung der Markierungs- und Beschilderungspläne Berücksichtigung
finden (vgl. Kapitel 5.1.3 und 5.1.4, Anlage 1). Die Benennung der Zonen (X, Y
und Z) ist dabei zunächst als Platzhalter zu verstehen und wird im Zuge der
Umsetzung definiert.
Parkraumbilanz
Bei der Umsetzung des Parkraumkonzepts wird versucht eine möglichst große
Anzahl der bisherigen Parkplätze zu erhalten. Dennoch gibt es im
Untersuchungsgebiet Bereiche in denen es zu Entfall von Parkplätzen kommt.
Hierbei geht es vornehmlich um die Gewährleistung von ausreichend breiten
Gehwegen gemäß der gesamtstädtischen Parkraumstrategie und des
Radentscheids (vgl. Karte 9, Anlage 2) sowie dem Erhalt der erforderlichen
Mindestfahrbahnbreiten. Neben dem ersatzlosen Entfall wird, wo dies möglich
ist, versucht eine Verlagerung auf die Fahrbahn vorzunehmen.
Darüber hinaus gibt es im Untersuchungsgebiet einige Bereiche in denen
regelwidriges (nicht angeordnetes) Gehwegparken stattfindet. Die betroffenen
Bereiche sind in Abbildung 26 des Untersuchungsberichts (vgl. Kapitel 5.3,
Anlage 1) dargestellt und fließen nicht in die Parkraumbilanz ein. In diesen
Fällen gibt der Gutachter die Handlungsempfehlungen eine wirksame
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Barrierefreiheit und illegalem
Gehwegparken in Verbindung mit Schwerpunktkontrollen durchzuführen.
Sollten diese Maßnahmen keine ausreichende Wirkung entfalten können
punktuell Poller zum Einsatz kommen.
Für die Betrachtung der Parkraumbilanz wurde vom Gutachter Annahmen
getroffen, welche einen konservativen Ansatz darstellen. Grundsätzlich ist, im
Hinblick auf die Erfahrungen aus anderen Konzepten, eine noch stärkere
Reduktion zu erwarten. Zukünftig werden dabei u.a. 5 % weniger
Bewohnerfahrzeuge (z.B. Verlagerung auf private Flächen und Verkauf)
angenommen. Bei den Mittel-, Lang- und Dauerparker*innen wird ein Rückgang
von rund 50% angenommen (z.B. Berufspendler*innen aufgrund der
Gebühren). Abschließend wurde angenommen, dass alle nicht akzeptablen
Gehwegparkplätze entfernt werden. Hierbei wurde ein mögliches
Verlagerungspotenzial nicht berücksichtigt, sondern der Worst Case
angenommen. Auf Grundlage des vom Büro IKS ermittelten Entfalls und den
genannten Annahmen ergibt sich für die zukünftigen Bewohnerparkzonen damit
folgende Parkraumbilanz (vgl. Kapitel 5.4., Anlage 1):Seite 5 von 99
Seite 6
Bewohnerparkzone Bestand Planung Bilanz
Parkplätze 789 705 -84
X Fahrzeuge 833 690 -143
Parkplätze 931 862 -69
Y Fahrzeuge 905 730 -175
Parkplätze 1.274 1.158 -116
Z Fahrzeuge 1.191 969 -222
Diese Annahmen wurden durch die bereits in Bearbeitung befindlichen
Markierungs- und Beschilderungspläne konkretisiert (siehe Anlage 3).
Personalbedarf
Um die städtische Parkraumstrategie umsetzen sowie die Einhaltung der
einzuführenden Parkregelungen effektiv kontrollieren zu können, ist im
Regelfall eine Personalaufstockung im Bereich des Verkehrsaußendienstes
erforderlich, wenn ein neues Parkraumkonzept zur Umsetzung gebracht wird
(siehe Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 10.02.22, DS-Nr.: 212060,
Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie). Nur in Verbindung
mit engmaschigen Kontrollen zur Ahndung von Parkverstößen können die Ziele
der Parkraumstrategie sowie des Parkraumkonzeptes Beuel-Zentrum effizient
erreicht werden. Auf Basis des im Oktober 2021 angepassten Bußgeldkatalogs
ist im Zusammenhang mit einem entsprechenden Kontrollaufwand, eine
Verringerung bzw. Verhinderung von Parkverstößen zu erwarten. Zu diesem
Ergebnis kommt auch das beauftragte Verkehrsingenieurbüro IKS, das im
Zusammenhang mit dem Parkraumkonzept Beuel die Einrichtung von sechs
neuen VZÄ (EG 05 TVöD) für die Verkehrsüberwachung empfiehlt. Zudem wird
mit der zunehmenden Zahl an umzusetzenden/umgesetzten
Parkraumkonzepten zukünftig eine VZÄ (A 11 LBesG) in der Verkehrslenkung
der Straßenverkehrsbehörde notwendig.
Durch Umstrukturierung, Neubesetzung und den zusätzlichen Stellen für die
Parkraumkonzepte Venusberg und Nordstadt stellt sich die Personallage im
Verkehrsaußendienst aus Sicht der Verwaltung aktuell gut dar, sodass für die
Umsetzung des Parkraumkonzept Beuel keine weiteren Stellen in der
Verkehrsüberwachung geschaffen werden müssen. Die notwendigen
engmaschigen Kontrollen insbesondere im Zeitraum direkt nach der
Umsetzung des Konzepts können mit dem aktuellen Personal vollumfänglich
gewährleistet werden. Die Neueinrichtung einer Stelle für die Verkehrslenkung
ist durch Priorisierung der Aufgaben zunächst für die Umsetzung des
Parkraumkonzeptes Beuel noch nicht erforderlich. Die Verwaltung wird jedoch
weitere Parkraumkonzepte (konkret Weststadt, perspektivisch Kessenich, Bad
Godesberg u. a.) nur in einer angemessenen Zeit umsetzen können, wenn
ebenfalls die personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Um die Aufwendungen für Parkscheinautomaten und zusätzliches Personal auf
ein Mindestmaß zu beschränken, wird ein umfassender Ausbau sowie eine
begleitende Kommunikation von digitalen Angeboten angestrebt. Dazu zählenSeite 6 von 99
Seite 7
u.a. das bereits bestehende System des Handyparkens. Aufgrund gesetzlicher
Vorgaben („barrierefreie Teilhabe“) ist jedoch an PSA weiterhin die Bezahlung
mit Münzgeld zu ermöglichen.
Mit dem für Leerung, Wartung und Reparatur von PSA vorhandenen Personal
können bis zu 150 Geräte kontrolliert werden. Ab einer Automatenzahl oberhalb
von 150 Stück erhöht sich der Personalbedarf um zwei weitere Stellen (zzgl.
Fahrzeug). Derzeit werden 138 Automaten geleert und gewartet (vgl. Beschluss
zur Drucksachen-Nummer 212060). Der Bedarf für das Parkraumkonzept
Nordstadt von ca. 70-80 PSA hat folglich einen Bedarf von zwei Stellen zzgl.
eines Fahrzeuges ausgelöst. Diese Stellen zwischenzeitlich besetzt worden.
Mit den zusätzlichen 87 PSA für das Parkraumkonzept Beuel wird der Rahmen
der zur Verfügung stehenden Stellen voll ausgeschöpft. Es werden dann im
gesamten Stadtgebiet 305 Parkscheinautomaten betrieben. Für zukünftig
umzusetzende Konzepte müssen demnach weitere Stellen geschaffen werden.
Dies betrifft zum einen das operative Geschäft (Wartung, Reparatur und
Leerung) mit 2 Stellen und einem Fahrzeug je 150 Automaten sowie zum
nächstmöglichen Zeitpunkt im administrativen Bereich die Schaffung einer
Stelle, die sich um Planung, Ausschreibung, und die gesamten Abläufe des
Betriebs der 305 zzgl. weiterer Parkscheinautomaten für zusätzliche
Stadtbezirke kümmert (Parametrierung, Versorgung mit Datenfunk,
Handyparken, bargeldlose Abrechnung sowie dem zugehörigen Schriftverkehr).
Diese umfänglichen Aufgaben können nicht, wie bisher, mit dem vorhandenen
Personal bearbeitet werden.
Umsetzung des Parkraumkonzepts
Der Gutachter empfiehlt insbesondere im Zusammenhang mit dem parallel in
Arbeit befindlichen Konzept zum Bönnschen Viertel Combahnviertel eine
stufenweise Umsetzung der angestrebten Bewirtschaftung (vgl. Kapitel 5.8,
Anlage 1). Zunächst sollte daher die Bewirtschaftung eingeführt und die
Barrierefreiheit (Wegfall Parkplätze aufgrund von Gehwegparken) in den
südlich der B56 gelegenen Bewohnerparkzonen Y und Z hergestellt werden.
Anschließend werden mögliche Auswirkungen des Bönnschen Viertels
betrachtet und die Barrierefreiheit in Bewohnerparkzone X umgesetzt.
Insbesondere direkt nach Umsetzung des Konzepts werden engmaschige
Kontrollen empfohlen, um die neuen Regelungen zu verdeutlichen und vor
allem illegale Parkvorgänge konsequent zu ahnden. Darüber hinaus empfiehlt
der Gutachter eine positive Besetzung der Arbeit des Überwachungspersonal,
welches ebenfalls für die Schulwegsicherung und barrierefreie Gehwege Sorge
trägt. Eine entsprechend darauf abgestimmte Öffentlichkeitskampagne, die
dieses und weitere Themen aufgreift, ist anzustreben.
Die Maßnahmen zum Fahrradparken (vgl. Kapitel 6, Anlage 1) werden im
Rahmen der Erarbeitung der Markierungs- und Beschilderungspläne
berücksichtigt.
Abschließend empfiehlt der Gutachter eine Evaluation der Maßnahmen nach 7-
10 Jahren, sofern vorher keine massiven Verdrängungseffekte zu verzeichnen
sind.Seite 7 von 99
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Weiteres Vorgehen
Aktuell befinden sich die Markierungs- und Beschilderungspläne in
Bearbeitung. Nach Beschluss werden diese finalisiert. Die Anschaffung der
notwendigen PSA, wofür rund 480.000 Euro angemeldet sind, kann nach
Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts 2025/26 erfolgen. Die
Kosten für Markierungen und Beschilderungen können erst nach Vorlage der
Einzelpläne ermittelt werden. Mit einem Beginn der Parkraumbewirtschaftung
kann im 3. Quartal 2025, frühestens ab August 2025, gerechnet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.05 Parkeinrichtungen 1.12.05.01 Parkeinrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 480.000€ 5660012051001
/ 78.3100
2025/26
(HH-Entwurf)
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
166001201 /
72.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage 1_Parkraumkonzept Bonn Beuel-Zentrum (öffentlich)
2 Anlage 2_Kartenband Parkraumkonzept Bonn Beuel-Zentrum (öffentlich)
3 Anlage 3_Gesamtbilanz PRK Beuel-Zentrum (öffentlich)Seite 8 von 99
Stadt Bonn
Parkraumkonzept Beuel-
Zentrum
BerichtSeite 9 von 99
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Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- I -
Stadt Bonn
Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- Bericht -
Auftraggeber:in
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Auftragnehmer:in
IKS Mobilitätsplanung
UG (haftungsbeschränkt)
Universitätsplatz 12
34127 Kassel
0561 - 953 79-677
info@iks-planung.de
www.iks-planung.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc. (Projektleiter)
Marco Pfeifer, B.Sc.
Hendrik Hartmann, B.Sc.
Kassel, den 4. Juli 2024
© IKS Mobilitätsplanung, 2024
Geschäftsführende Gesellschafter:
Dipl.-Ing. Andreas Schmitz
Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc.Seite 11 von 99
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Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- III -
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung / Anlass .............................................................. 1
1.1 Gesamtstädtische Parkraumstrategie Bonn ............................................... 3
1.2 Parkgebührenordnung................................................................................ 4
1.3 Satzung und Gebührenordnung über die Erteilung von
Bewohnerparkausweisen ............................................................................ 4
2 Beteiligungsverfahren ........................................................ 5
3 Bestandsanalyse ................................................................ 6
3.1 Öffentlicher Straßenraum im Untersuchungsgebiet ................................... 6
3.2 Bestandserhebung des Parkraums.............................................................. 7
3.2.1 Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum ........................................ 10
3.2.2 Parkgebühren in umliegenden / vergleichbaren Städten ...................... 11
3.2.3 Parkgebühren in Tiefgaragen ............................................................... 12
3.2.4 Gehwegparken ..................................................................................... 13
3.3 Erfassung des ruhenden Kfz-Verkehrs ...................................................... 16
3.3.1 Methodik .............................................................................................. 16
3.3.2 Auslastung ............................................................................................ 18
3.3.3 Sonderauswertung Geschäftsbereich ................................................... 23
3.3.4 Sonderauswertung St. Josef Hospital ................................................... 24
3.3.5 Regelkonformität ................................................................................. 26
3.4 Erkenntnisse aus den Beteiligungs-Workshops......................................... 27
3.5 Auswertung „Bonn-macht-mit“ ................................................................ 28
3.6 Zusammenfassende Bewertung ............................................................... 30
4 Strategien und Handlungsfelder .........................................31
5 Handlungsempfehlungen...................................................35
5.1 Parkraumbewirtschaftung ........................................................................ 35
5.1.1 Parkgebühren und Bewirtschaftungszeiten .......................................... 37
5.1.2 Parkscheinautomaten ........................................................................... 38
5.1.3 Ladezonen ............................................................................................ 40
5.1.4 Sonderparkplätze ................................................................................. 41
5.2 Bewohnerparkbevorrechtigung ................................................................ 42
5.3 Gehwegparken ......................................................................................... 44Seite 13 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- IV -
5.4 Parkraumbilanz nach Umsetzung der Planung..........................................48
5.4.1 Parkraumbilanz: Bewohnerparkzone X .................................................49
5.4.2 Parkraumbilanz: Bewohnerparkzone Y ................................................. 50
5.4.3 Parkraumbilanz: Bewohnerparkzone Z ................................................. 51
5.4.4 Auswirkungen möglicher Umgestaltungen der
Friedrich-Breuer-Straße........................................................................ 52
5.4.5 Auswirkungen möglicher Umgestaltungen des
Heckelsbergplatzes ............................................................................... 53
5.5 Überwachung des ruhenden Kfz-Verkehrs ................................................ 53
5.6 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation................................................ 54
5.7 Zusammenfassende Kosten-/ Einnahmendarstellung ............................... 55
5.8 Umsetzungsstufen .................................................................................... 56
5.9 Evaluation ................................................................................................. 57
6 Fahrradparken .................................................................. 58
6.1 Bestandsanalyse ....................................................................................... 58
6.2 Handlungsbedarf ......................................................................................62
6.2.1 Fahrradparken im zentralen Geschäftsbereich ......................................62
6.2.2 Fahrradparken in Wohnbereichen mit punktuellen
Gewerbeflächen und Dienstleistungen .................................................64
6.2.3 Fahrradparken am St. Josef Hospital ....................................................66Seite 14 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 1 -
1 Einleitung / Anlass
IKS Mobilitätsplanung wurde von der Stadt Bonn mit der Erstellung eines Parkraum-
konzeptes für Beuel-Zentrum beauftragt. Ergebnis der Untersuchung soll eine fachliche
Einschätzung der Bestandssituation und Formulierung von konkreten Handlungsem-
pfehlungen sein. Das Konzept umfasst den Kfz und den Fahrradverkehr. Das Parkraum-
konzept wird dabei unter Berücksichtigung bestehender (politischer) „Leitplanken“ er-
arbeitet. Die wichtigsten sind ab Seite 3 zusammengefasst.
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet ist in Karte 1 dargestellt. Dieses wird im Norden durch die
Werdstraße und Clemensstraße, im Osten durch die Niederkasseler und Königswinterer
Straße, im Süden durch die Ringstraße und im Westen durch den Rhein begrenzt.
Karte 1: UntersuchungsgebietSeite 15 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Das Gebiet ist ein Gründerzeitquartier mit hoher Dichte und grenzt direkt an den zen-
tralen innerstädtischen Bereich Bonns und ist nur durch den Rhein von diesem getrennt.
Über die Kennedybrücke ist eine umwegefreie Verbindung für sämtliche Verkehrsmittel
zur Innenstadt gegeben.
Mittels Straßenbahnen und Busanbindungen ist das Gebiet insgesamt sehr gut durch
den ÖPNV erschlossen.
Der Bereich um die Friedrich-Breuer-Straße zeichnet sich durch eine hohe Nutzungs-
mischung aus und dient als zentraler Versorgungsbereich innerhalb des Untersuchungs-
gebietes. Dieser Bereich ist in Karte 1 als Geschäftsbereich hervorgehoben. Daneben
sind einzelne Dienstleistungen über das gesamte Quartier verteilt.
Abbildung 1: Impressionen aus dem Untersuchungsgebiet
Friedrich-Breuer-Straße
Professor-Neu-Allee Friedrich-Breuer-Straße
SteinerstraßeSeite 16 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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1.1 Gesamtstädtische Parkraumstrategie Bonn
Die gesamtstädtische Parkraumstrategie1 beschreibt den strategischen Rahmen für die
zukünftige Entwicklung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Bonn. Konkret enthält die
Parkraumstrategie folgende Ziele, die hier zur besseren Lesbarkeit gekürzt dargestellt
sind:
a. Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bei hohem Parkdruck
b. Reduzierung des Parksuchverkehrs
c. Priorisierung der Anwohnenden vor auswärtigen Parkenden
d. Gewährleistung von Gehwegbreiten von mindestens 1,50 m (beziehungsweise
1,80 m in stark frequentierten Bereichen)
e. Umnutzung von nicht mehr als Parkflächen genutzten Bereichen für alternative
Mobilitätsangebote, Begrünung, Kultur oder Gastronomie
f. Priorisierung des Radverkehrs und ÖPNV gegenüber parkendem Individualverkehr
g. Sukzessive Verlagerung von Parkvorgängen im öffentlichen Straßenraum in
(private) Parkbauten
h. Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise, unter Berücksichtigung
sozialer Aspekte
i. Lösungen für Pflegedienste, Handwerksbetriebe und Lieferverkehr anbieten
j. Digitalisierung Parkraumbewirtschaftung (inklusive Handyparken)
weiterentwickeln
1 Ziele in gekürzter Form dargestellt. Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss
zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 17 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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1.2 Parkgebührenordnung
In der Parkgebührenordnung2 sind die Parkgebühren für verschiedene Bereiche Bonns
festgelegt. Das Untersuchungsgebiet fällt in die Zone 2 und 3. Dort werden entsprech-
end der Parkgebührenordnung 1,50 € beziehungsweise 1,00 € je 30 min fällig.
1.3 Satzung und Gebührenordnung über die
Erteilung von Bewohnerparkausweisen
Anspruch auf die Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Bewohnende, welche
ihren Hauptwohnsitz in einer entsprechenden Bewohnerparkzone haben. Ist dies der
Fall, kann pro Person ein Parkausweis beantragt werden. Ausnahmen sind in begrün-
deten Einzelfällen möglich. Steht ein eigener Stellplatz zur Verfügung, wird kein Be-
wohnerparkausweis erteilt.3
Die Kosten eines Bewohnerparkausweises betragen in Bonn ab dem 1. März 2024 ins-
gesamt 360 € pro Jahr4. Bei Besitz eines gültigen „Bonn-Ausweises“, werden 75 % der
Gebühren durch das Amt für Soziales und Wohnen übernommen.
Für Soziale Dienste (zum Beispiel Pflegedienste, Handwerker:innen und Ärzt:innen)
sind Sonderregelungen möglich. Diese Berechtigen im eingeschränkten Haltverbot /
Haltverbotszonen, gebührenfrei auf bewirtschafteten Parkflächen und auf Bewohner-
parkplätzen zu parken. Dies gilt nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine Alternativen
vorzufinden sind.
Die Kosten betragen für soziale Dienste und Ärzt:innen einmalig 150 € für maximal drei
Jahre. Für Handwerker:innen betragen die Kosten 305 € für ein Jahr und jede weitere
Genehmigung kostet 153 €.5
2 Vgl. Stadt Bonn (1996); 31-3 Parkgebührenordnung, Verordnung über die Bewirtschaftung des
Parkraums und die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet
der Bundesstadt Bonn (Parkgebührenordnung) vom 01.06.1996; i.d.F. vom 21.02.2023, die am
02.03.2023 in Kraft getreten ist
3 Stadt Bonn (2022): 31-4 Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen vom 08.11.2022, die
am 01.03.2023 in Kraft getreten ist
4 Stadt Bonn (2022); Bewohnerparkausweisgebührenordnung, 31-5 Verordnung über die Erhebung von
Gebühren für Bewohnerparkausweisen vom 08.11.2022, die am 01.03.2023 in Kraft getreten ist
5 Vgl. Website der Stadt Bonn: https://www.bonn.de/handwerkerparkausweis [Zugriff: 21.03.2024]Seite 18 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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2 Beteiligungsverfahren
Das Beteiligungsverfahren war als projektbegleitender Prozess angelegt. Beteiligt wur-
den Akteure aus Politik, Verwaltung, örtliche Gewerbetreibende sowie Anwohnerinnen
und Anwohner. Im Nachgang der angebotenen Veranstaltungen konnten Anmerkun-
gen und Hinweise eingereicht werden, die im Rahmen des Konzeptes geprüft und gege-
benenfalls berücksichtigt wurden.
Abbildung 2: Eindrücke der Workshops im Bürgeramt Beuel
Es wurden folgende Bausteine im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angeboten:
▪ August 2023: Öffentlicher Workshop zur Bestandsanalyse und Zielsetzung mit
ersten Lösungsansätzen und anschließender Onlinebeteiligung auf „Bonn macht
mit“
▪ September 2023: Workshop mit Gewerbetreibenden zur Bestandsanalyse und
ersten Lösungsansätzen
▪ November 2023: Öffentlicher Workshop zu den maßgeblichen Handlungsempfeh-
lungen mit anschließender Onlinebeteiligung auf „Bonn macht mit“
▪ Projektbegleitende Abstimmungstermine mit der VerwaltungSeite 19 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3 Bestandsanalyse
Das gesamte Straßennetz wurde im März und April 2023 durch Begehungen und Be-
fahrungen vor Ort erhoben. Die erhobenen Daten inklusive Fotos wurden in GIS6 geo-
referenziert digitalisiert. Die angegebenen Fahrbahn- und Seitenraumbreiten entstam-
men zum Teil aus Luftbildmessungen sowie eigenen Messungen und ersetzen keine
umfängliche Vermessung, die im Rahmen einer Detailplanung genutzt werden kann.
3.1 Öffentlicher Straßenraum im
Untersuchungsgebiet
Der öffentliche Straßenraum im Untersuchungsgebiet umfasst ca.300.000 m². Davon
entfallen 49 % auf Verkehrsflächen, 35 % auf Gehwege / Seitenraum und 16 % auf Park-
flächen (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3: Flächenverteilung im öffentlichen Straßenraum
6 GIS: Geografische Informationssysteme ermöglichen das digitale, georeferenzierte Bearbeiten sowie
Auswerten von Informationen und DatenSeite 20 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.2 Bestandserhebung des Parkraums
Im Untersuchungsgebiet wurden alle vorhandenen öffentlichen und öffentlich zugäng-
lichen Parkplätze erhoben. Erfasst wurden dabei Ort, Parkregelung und Anzahl der
Parkplätze. Dabei wurden auch straßenverkehrsrechtliche Regelungen, die das Parken
einschränken, berücksichtig, wie zum Beispiel:7
▪ Absolutes Haltverbot
▪ Haltverbot vor und auf Fußgängerüberwegen
▪ Haltverbot auf Strecken mit Richtungspfeilen
▪ Grenzmarkierungen für Halt-/ Parkverbote
▪ Eingeschränktes Haltverbot
▪ Parkverbot 15 Meter vor und hinter Haltestellenschildern
▪ Parkverbot im 5 Meter Einmündungsbereich von Kreuzungen und Einmündungen
(8 m bei Radwegen rechts neben der Fahrbahn)
▪ Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen
▪ Parkverbot bei unzureichender Restfahrbahnbreite
7 Es müssen nicht alle aufgezählten möglichen Regelungen in dem Untersuchungsgebiet vorkommen.
Straßenverkehrs- Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung
vom 28. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 236) geändert worden ist, §12 Halten und Parken sowie Anlage 2
(zu §41 Absatz 1) Vorschriftzeichen.Seite 21 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Insgesamt befinden sich im Untersuchungsgebiet 3.318 Parkplätze. Davon liegen 2.789
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum und 529 Parkplätze auf Parkplatzanlagen (da-
runter zählen, Tiefgaragen/ Parkhäuser und größere zusammenhängende Parkflächen)
(siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Bewirtschaftung im Bestand
In Karte 2 ist die straßenweise zusammengefasste Bewirtschaftung zusätzlich räumlich
dargestellt. Mit 2.505 Parkplätzen ist der überwiegende Anteil der Parkplätze im öffent-
lichen Straßenraum unbewirtschaftet und kann somit kostenfrei und dauerhaft zum
Parken genutzt werden. Nur entlang der Friedrich-Breuer-Straße und daran angren-
zend sind 143 gebührenpflichtige Parkplätze ausgewiesen. An diese anschließend be-
stehen zudem 22 Kurzparkplätze mit Parkscheibenregelung. Hinzu kommen 50 Sonder-
parkplätze, zum Beispiel für Behinderte, E-Ladestationen, Taxistände oder Ladezonen.
Das Parken in den Parkbauten und Parkplatzanlagen unterliegt in der Regel einer Be-
wirtschaftung. Hier muss auf 359 Parkplätzen für die Benutzung gezahlt werden. Auf
weiteren 90 Parkplätzen ist die Parkdauer mittels Parkscheibe begrenzt. 79 Parkplätze
sind unbewirtschaftet.Seite 22 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Karte 2: Bewirtschaftung im Bestand (Erhebungsdatum: April 2023)Seite 23 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.2.1 Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
Im Untersuchungsgebiet kommen derzeit zwei Gebührenhöhen zum Einsatz.
Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum werden von
Montag bis Samstag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Parkgebühren erhoben. Die Höchst-
parkdauer beträgt 2 Stunden. Die Parkgebühren betragen 1,50 € / 30 min (vgl. Kapitel
1.2). Für E-Fahrzeuge entfällt in diesem Bereich die Gebührenpflicht.
Auf dem gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplatz am St. Josef Hospital werden von
Montag bis Samstag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Parkgebühren in Höhe von 1,00 € /
30 min erhoben (vgl. Kapitel 1.2). Die Höchstparkdauer beträgt ebenfalls 2 Stunden.
In beiden Fällen kann die Bezahlung über Bargeld oder Handyparken erfolgen.
Abbildung 5: Beispiel eines Parkscheinautomaten (Johann-Link-Straße)Seite 24 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.2.2 Parkgebühren in umliegenden / vergleichbaren
Städten
Verglichen mit umliegenden Städten ähnlicher Größe sind die Parkgebühren in Bonn
Beuel-Zentrum etwa im oberen Mittelfeld angesiedelt. Im Vergleich zur Düsseldorfer
Innenstadt (4,50 € / h) und der Bonner Innenstadt (4 € / h) sind die Parkgebühren etwas
geringer, zu Dortmund, Köln oder Essen teurer (siehe Abbildung 6).
Abbildung 6: Parkgebühren in umliegenden / vergleichbaren Städten (Stand 2023)Seite 25 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.2.3 Parkgebühren in Tiefgaragen
Im Untersuchungsgebiet befinden sich die die privat betriebenen Tiefgaragen Rathaus-
platz (125 Stellplätze) und Contipark Brückenforum (179 Stellplätze). Beide Tiefgara-
gen sind gebührenpflichtig.
In der Tiefgarage Rathausplatz betragen die Kosten in den ersten zwei Stunden 2 € / h
und jede weitere 2,50 € / h. In der Contipark Tiefgarage Brückenforum betragen die
Kosten 1,20 € / h und maximal 8 € / 24 h. Zudem ist ein Dauerparker Ticket für 61,88 € /
Monat erhältlich.
Abbildung 7: Zufahrten zu den Tiefgaragen Rathausplatz (links) und Contipark Brückenforum (rechts)Seite 26 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.2.4 Gehwegparken
Gehwegparken ist nach der StVO nur erlaubt, wenn dies durch das Zeichen 315 StVO
beziehungsweise durch entsprechende Parkflächenmarkierung angeordnet ist. Beide
Möglichkeiten unterliegen Einschränkungen durch die VwV-StVO:8
Zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen bzw. Parkflächenmarkierung:
Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für
den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder
Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter
liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden
können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.
Nach den Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs der FGSV, beträgt die
erforderliche Gehwegbreite in Wohnstraßen 2,50 m.9 Diese kann zusätzlich steigen,
wenn Mehrfachnutzungen im Seitenraum bestehen (zum Beispiel in Geschäftsstraßen
durch Auslagen, Werbung oder Gastronomie) (vgl. Abbildung 8).
Abbildung 8: notwendige Gehwegbreiten mit Begegnungsverkehr10
8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in
der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1); „Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Park-
flächenmarkierungen“ und „Zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen“
9 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des
ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023, S. 46 und Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-
wesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 16
10 Eigene Abbildung, nach: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfeh-
lungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 16Seite 27 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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In der Parkraumstrategie Bonn wurde die Freihaltung der Gehwegbreiten von mindes-
tens 1,50 m beziehungsweise 1,80 m in stark frequentierten Bereichen beschlossen,
wenn dies baulich möglich ist.11
Um diesen verschiedenen Regelungen und Auslegungen Rechnung zu tragen, wurde
eine mehrstufige Auswertung vorgenommen. Gemessen wurde dazu die Restgehweg-
breite zwischen den parkenden Fahrzeugen und der Haus- beziehungsweise Grund-
stücksgrenze (siehe auch Karte 3). Insgesamt wurden 901 Parkplätze erfasst, auf denen
im Bestand regulär ganz- oder halbseitig auf dem Gehweg geparkt werden darf.
▪ Restgehwegbreiten von über 2,50 m: 124 Parkplätze
▪ Restgehwegbreiten über 1,80 m in zentralen Geschäftsbereichen und über 1,50 m
auf sonstigen Abschnitten: 472 Parkplätze
▪ Restgehwegbreiten unter 1,80 m in zentralen Geschäftsbereichen und unter 1,50 m
auf sonstigen Abschnitten: 289 Parkplätze
Zusätzlich wurden mehrere Abschnitte identifiziert, auf denen illegal auf dem Gehweg
geparkt wird.12 Bei 16 Parkplätzen fanden zudem zu der Zeit der Erhebung Bauarbeiten
im Gehwegbereich statt, sodass eine konkrete Zuordnung nicht erfolgen konnte.
Abbildung 9: Beispielhaftes Gehwegparken im Untersuchungsgebiet
11 Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022
12 Diese Parkplätze sind nicht in die Bilanz eingegangen. Die dort parkenden Pkw wurden im Rahmen der
Auslastung berücksichtigt.
Kaiser-Konrad-Straße Limpericher StraßeSeite 28 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Die Straßenabschnitte mit angeordnetem und illegalem Gehwegparken sind in Karte 3
verortet.
Karte 3: Restgehwegbreiten GehwegparkenSeite 29 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.3 Erfassung des ruhenden Kfz-Verkehrs
Zur Ermittlung konkreter Handlungserfordernisse nach dem Stand von Wissenschaft
und Technik, wurden verschiedene Erhebungen des ruhenden Kfz-Verkehrs durchge-
führt.
3.3.1 Methodik
Um die Auslastung der öffentlichen Parkplätze durch den Kfz-Verkehr sowie deren
Nutzergruppen zu identifizieren, wurde am Dienstag, den 18.04.2023 und am Mittwoch,
den 19.04.2023 eine Kennzeichenerhebung des ruhenden Kfz-Verkehrs durchgeführt.
Am Dienstag wurde der nördliche und am Mittwoch der südliche Teil des Untersu-
chungsgebietes erhoben. Grenze war hierbei die St. Augustiner Straße.
Von 9:00 bis 21:00 Uhr wurden in 2-stündigen Intervallen, sowie um 2:00 Uhr nachts am
Folgetag, alle auf öffentlichen Parkplätzen und illegal im öffentlichen Straßenraum des
Untersuchungsgebiets abgestellten Kraftfahrzeuge (exklusive Zweiräder) erfasst. Die
Erfassung erfolgte mittels auf Erhebungsfahrzeugen installierter Sensor-Systeme (siehe
Abbildung 10).
Datenschutz
Zur Einhaltung des Datenschutzes wurden Ortskennzeichen nicht erfasst, beziehungs-
weise in den Erhebungsfahrzeugen wurden die Kennzeichen in Echtzeit anonymisiert,
um Rückschlüsse auf Fahrzeughaltende auszuschließen.13
Die Erfassung des (anonymisierten) Kennzeichens dient ausschließlich dazu, die Park-
dauer der einzelnen Fahrzeuge zu ermitteln.
13 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Verkehrs-
erhebungen (EVE). Köln 2012, S. 103Seite 30 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Abbildung 10: Beispielfotos der Erhebungsfahrzeuge
Auf privaten, öffentlich zugänglichen Tiefgaragen wurde die Anzahl an parkenden
Kraftfahrzeuge mittels Strichliste erhoben. Auslastungsdaten zu Anzahl und Dauer der
Parkenden an den Stichtagen wurde seitens der Betreibenden trotz mehrfacher Nach-
frage nicht zur Verfügung gestellt.
Nutzergruppen und Auslastung
Anhand der Anzahl, wie häufig ein Fahrzeug am Erhebungstag an aufeinander folgen-
den Zeiten am gleichen Parkplatz erfasst wurde, kann die Nutzergruppe identifiziert
werden. Die Nutzergruppen werden wie folgt definiert:
Tabelle 1: Definition der Nutzergruppen im ruhenden Verkehr14
Erfassung Bewertung
1 Zählung Kurzparker:innen
2 Zählungen Mittelzeitparker:innen
3-4 Zählungen Langzeitparker:innen
5-6 Zählungen Dauerparker:innen
Fahrzeuge, welche (auch) nachts erhoben werden Bewohner:innen
14 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Verkehrs-
erhebungen (EVE). Köln 2012, S. 42Seite 31 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Anhand der Anzahl an parkenden Fahrzeugen, wurde die Auslastung der jeweiligen
Straße / Parkplatzanlage ermittelt. Die Bewertung der Auslastung ist wie folgt definiert:
Tabelle 2: Bewertung der Auslastung im ruhenden Verkehr15
Auslastung Bewertung
Ab 120 % sehr hoher Parkdruck mit vielen illegalen Parkvorgängen
100 bis 119 % sehr hoher Parkdruck mit illegalen Parkvorgängen
90 bis 99 % sehr hoher Parkdruck
80 bis 89 % hoher Parkdruck
70 bis 79 % mittlerer Parkdruck
60 bis 69 % geringer Parkdruck
bis 59 % kein Parkdruck
3.3.2 Auslastung
Insgesamt wurden an beiden Erhebungstagen ca. 22.700 Kennzeichen erfasst. Die ma-
ximale Auslastung liegt mit 96,1 % um 11:00 Uhr vor (siehe Abbildung 11). Es liegt damit
für das Gesamtgebiet ein sehr hoher Parkdruck vor (vgl. Tabelle 2). Über den gesamten
Tag besteht zudem ein hoher Parkdruck. Die Auslastung liegt durchgängig über 80 %.
Abbildung 11: Tagesganglinie der Nutzergruppen (Gesamtgebiet)
15 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Verkehrs-
erhebungen (EVE). Köln 2012, S. 42Seite 32 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Auslastung zur Spitzenstunde um 11 Uhr
In der Spitzenstunde um 11:00 Uhr ist im Zentrum Beuels und in den daran angrenzen-
den Bereichen ein hoher bis sehr hoher Parkdruck (mit illegalen Parkvorgängen) ermit-
telt (96,1 % für das Gesamtgebiet). In den Randbereichen des Untersuchungsgebietes
gibt es Straßenabschnitte, in denen kein bis mittlerer Parkdruck erfasst wurde (siehe
Karte 4). Ein Zusammenhang mit der zunehmenden Entfernung zu dem Geschäftsbe-
reich sowie der Kennedybrücke, als direkte Verbindung in die Bonner Innenstadt, ist zu
vermuten.
Karte 4: Auslastung zur Spitzenstunde um 11:00 Uhr
Bei den Parkplatzanlagen liegt zur Spitzenstunde insgesamt ein mittlerer Parkdruck
vor. An den Parkplatzanlagen in Bahnhofsnähe, an der Beueler Bütt sowie dem St. Josef
Hospital, liegt hingegen ein sehr hoher Parkdruck (mit illegalen Parkvorgängen) vor. In
den Tiefgaragen Rathausplatz und Contipark Tiefgarage Brückenforum besteht zurSeite 33 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Spitzenstunde kein bis mittlerer Parkdruck. Das lässt sich unter anderem mit den Park-
gebühren in den Tiefgaragen begründen, bei unbewirtschafteten Parkplätzen in direk-
ter Umgebung.
In Abbildung 12 und Karte 5 sind die Auswertung der Nutzergruppen zur Spitzenstunde
dargestellt. Auf das Gesamtgebiet betrachtet sind Bewohnerfahrzeuge die größte
Nutzergruppe. 45 % (1.524 Fahrzeuge) der im Gebiet parkenden Fahrzeuge sind Be-
wohnerfahrzeugen zuzuordnen.
Abbildung 12: Auslastung zur Spitzenstunde um 11:00 Uhr (Gesamtgebiet)
Insbesondere in den Geschäftsbereichen (um die Friedrich-Breuer-Straße) sind Kurz-
parker:innen die dominierende Nutzergruppe. Diese Fahrzeuge können Kundenfahr-
zeuge zugeordnet werden. Die Parkdauer wird in diesem Bereich durch die bestehende
monetäre Bewirtschaftung beeinflusst.
Im Gebiet bestehen zudem Straßenzüge, wo Mittel-, Langzeit- und Dauerparker:innen
die dominanten Nutzergruppen sind. Diese Fahrzeuge sind Pendler:innen zuzuordnen,
die (in der Regel kostenfrei) im Gebiet parken. Insgesamt wurden zur Spitzenstunde 958
Fahrzeuge dieser Nutzergruppe erhoben.
Da in den Tiefgaragen keine detaillierten Daten vorliegen, konnte eine Zuordnung der
dort parkenden Fahrzeuge zu den Nutzergruppen nicht vorgenommen werden.Seite 34 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Karte 5: Dominierende Nutzergruppen um 11:00 UhrSeite 35 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Auslastung um 2 Uhr nachts
Um 2:00 Uhr nachts besteht eine Auslastung von 80,9 % und damit ein hoher Park-
druck. Dabei reduziert sich der Parkdruck im Geschäftsbereich deutlich. Hier gibt es
vermehrt Abschnitte, in denen nachts kein Parkdruck ermittelt wurde. In den angren-
zenden Wohngebieten gibt es hingegen Abschnitte, in denen gerade nachts ein hoher
bis sehr hoher Parkdruck (mit illegalen Parkvorgängen) besteht (siehe Karte 6). Diese
Verteilung lässt sich durch die Nutzungsstrukturen erklären (in Wohnbereichen besteht
nachts eine hohe Auslastung, es sind alle zuhause).
Karte 6: Auslastung 02:00 nachts
Bei den Parkplatzanlagen liegt nachts um 2:00 Uhr nur in Ausnahmen ein Parkdruck
vor. Nur die Parkplatzanlagen in der Gustav-Kessler-Straße sowie der Neustraße wei-
sen einen hohen bis sehr hohen Parkdruck auf. In den Tiefgaragen Rathausplatz und
Contipark Tiefgarage Brückenforum wurde nachts kein Parkdruck ermittelt.Seite 36 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.3.3 Sonderauswertung Geschäftsbereich
Der Geschäftsbereich um die Friedrich-Breuer-Straße nimmt eine besondere Stellung
im Untersuchungsgebiet ein, weshalb eine Sonderauswertung durchgeführt wurde. Das
Gebiet zeichnet sich vor allem durch seine hohe Nutzungsmischung mit Nahversorgern,
Einzelhandel und Dienstleistungen aus und ist daher ein Zielort für Kfz-Fahrten.
Das Gebiet wird durch die St. Augustiner Straße im Norden, die Straße Beueler Bahn-
hofsplatz im Osten, die Siegfried-Leopold-Straße im Süden und die Hermannstraße im
Westen begrenzt (siehe Abbildung 13).
Abbildung 13: Untersuchungsgebiet Sonderauswertung Geschäftsbereich
Zur Spitzenstunde um 11:00 Uhr beträgt die Auslastung der Parkflächen im öffentlichen
Straßenraum 98,6 %. Es liegt ein sehr hoher Parkdruck vor. Es gibt keine deutlich domi-
nierende Nutzergruppe. Bewohner:innen, Kurzzeitparker:innen und Mittel-, Langzeit-
und Dauerparker:innen machen hierbei je ca. ein Drittel aus. Über den Tagesverlauf
steigt der Anteil der Bewohnerfahrzeuge. Um 2:00 Uhr nachts liegt die Auslastung bei
59,3 %. Es liegt nachts somit kein Parkdruck in dem Bereich vor (siehe Abbildung 14 auf
Seite Abbildung 14).
Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA)Seite 37 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Abbildung 14: Tagesganglinie der Nutzergruppen (Sonderauswertung Geschäftsbereich)
Zusätzlich ist in Abbildung 14 das Verlagerungspotential in die Tiefgaragen Rathaus-
platz sowie Contipark Brückenforum dargestellt. Alle Parkenden Kfz oberhalb der dar-
gestellten schwarzen Linie hätten in den beiden Tiefgaragen Platz. Zur Spitzenstunde
um 11:00 Uhr sind das 136 Fahrzeuge und um 19:00 Uhr 256 Fahrzeuge.
3.3.4 Sonderauswertung St. Josef Hospital
Im Rahmen von Parkraumkonzepten entstehen oft Diskussionen um die (ausreichen-
den) Parkmöglichkeiten von Schichtarbeitenden, besonders zu den Nachtzeiten. Im
Untersuchungsgebiet fällt insbesondere das St. Josef Hospital in dieses Themenfeld.
Daher wurde eine Sonderauswertung St. Josef Hospital vorgenommen, um die Frage-
stellung zu untersuchen.
Die Sonderauswertung beschränkt sich auf die öffentliche Parkplatzanlage and der
Kreuzung Johann-Link Straße/ Hermannstraße. Das Umfeld des St. Josef Hospitals ist
durch die zentrale Lage im Quartier geprägt (siehe Abbildung 15).
Abbildung 15: Untersuchungsgebiet Sonderauswertung St. Josef HospitalSeite 38 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Durch die nahegelegene Bushaltestelle Beuel Krankenhaus sowie die Bus- und Straßen-
bahnhaltestelle am Konrad-Adenauer-Platz, ist das St. Josef Hospital insbesondere
tagsüber mit dem ÖPNV gut zu erreichen.
Die maximale Auslastung der Parkplatzanlage beträgt um 9:00 Uhr 132,5 %. Es liegt ein
sehr hoher Parkdruck (mit vielen illegalen Parkvorgängen) vor. Diese Auslastung be-
steht fast durchgängig bis 17:00 Uhr. Die dominierende Nutzergruppe sind hierbei
Kurzzeitparker:innen.
Ab 19:00 Uhr sinkt die Auslastung unter 20 %, es besteht kein Parkdruck mehr (siehe
Abbildung 16).
In diesem Zeitraum existiert somit ein ausreichendes Parkplatzangebot für die rund 40
Beschäftigten (davon 50 % in Rufbereitschaft) im Nachtdienst des Krankenhauses (Be-
ginn der Nachtschicht ist um 20:20 Uhr). Das Krankenhaus verfügt zudem über 70 eige-
ne Parkplätze.16
Abbildung 16: Tagesganglinie der Nutzergruppen (Sonderauswertung St. Josef Hospital)
16 GFO Kliniken Bonn; Informationen per Mail vom 13.03.2023Seite 39 von 99
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3.3.5 Regelkonformität
Ergänzend zur Kennzeichenerhebung wurde von der Abteilung „Ordnungswidrigkeiten,
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Bonn, am 28.03.2023 die Einhaltung der Regelkonfor-
mität bei Parkplätzen mit Parkscheinregelung kontrolliert (siehe Abbildung 17).17
Dabei wurden insgesamt 522 Fahrzeuge kontrolliert. Die Regelkonformität lag zwi-
schen 25,0 % und 77,2 %. Im Durchschnitt lag sie bei 60,3 %.
Abbildung 17: Regelkonformität (straßenweise)
Im Rahmen der Erhebungen wurden zudem weitere illegale Parkvorgänge beobachtet.
Im gesamten Untersuchungsgebiet gibt es einzelne Abschnitte, in denen die bestehen-
den Regelungen missachtet werden. Auffällig waren illegale Parkvorgänge im 5 m Ein-
mündungsbereich, beispielsweise im Combahnviertel und dem Umfeld der Friedrich-
Breuer-Straße, sowie illegales Gehwegparken (vgl. Kapitel 3.2.4 ab Seite 13), wie bei-
spielsweise in der Von-Sandt-Straße.
17 Abteilung Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst der Stadt Bonn; per Mail vom 30.03.2023Seite 40 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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3.4 Erkenntnisse aus den Beteiligungs-Workshops
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden 3 Workshops angeboten. Teilnehmende
konnten nach einer Input-Präsentation über den vorgestellten Arbeitsstand diskutieren
und Anmerkungen zu den jeweiligen Themen geben.
Abbildung 18: Anmerkungen und Anregungen im Rahmen des 2. Workshops
Im Rahmen der Workshops wurden folgende zentralen Aussagen eingebracht:
▪ Forderung nach einer Besucherregelung für Besitzende eines Bewohnerparkaus-
weises mit festem Kontingent an „Gäste-Tickets“
▪ Prüfen von Standorten für neue Parkplätze im öffentlichen Raum
▪ Lösungen für Handwerker- und Pflegedienste anbieten
▪ Weiterer Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
▪ Gehwegparken entfernen, wenn nicht mind. 1,50 m Restgehwegbreite besteht
(Barrierefreie Gehwege als Voraussetzung lebenswerter Quartiere)
▪ Bessere Markierung von Parkplätzen, um diese optimaler zu nutzen
▪ Fahrradstellplätze ausbauen und Lastenräder berücksichtigen
▪ Konkrete Vorschläge zu Standorten von Ladezonen, Fahrradabstellanlagen und
Fahrradleihstationen
▪ Siegfried-Leopold-Straße auch zukünftig für Bewohnende freigeben, da es zwar
vereinzelt Geschäfte gibt, die Wohnnutzung aber überwiegtSeite 41 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 28 -
3.5 Auswertung „Bonn-macht-mit“
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde unter anderem eine Online-Beteiligung
auf „Bonn-macht-mit“ durchgeführt. Teilnehmende konnten nach dem 1. Workshop im
Zeitraum vom 17.08.2023 – 31.08.2023 und nach dem 2. Workshop im Zeitraum vom
28.11.2023- 12.12.2023 Anmerkungen einreichen oder bestehende Anmerkungen
Kommentieren und Bewerten (vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Anzahl eingereichter Anmerkungen, Kommentare und Bewertungen
Anmerkungen Kommentare Bewertungen
Nachgang 1. Workshop 125 457 3.988
Nachgang 2. Workshop 51 126 829
Gesamt 176 583 4.817
Die eingereichten Anmerkungen wurden im Nachgang den Kategorien Parkraum, Be-
wirtschaftung, Gehwegparken, Fahrradparken, Sonstiges und Themenfremd zugeord-
net (vgl. Abbildung 19).
Abbildung 19: Kategorien der eingereichten Anmerkungen
n=176Seite 42 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 29 -
Insgesamt gab es ein sehr heterogenes Meinungsbild zu den Verschiedenen Themen-
bereichen. Die zentralen Aussagen sowie beispielhafte Anmerkungen sind in Abbildung
20 zusammenfassend dargestellt.
Abbildung 20: Zentrale Aussagen und beispielhafte Anmerkungen der Online-BeteiligungSeite 43 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 30 -
3.6 Zusammenfassende Bewertung
Auf Grundlage der vorhandenen Parkraumstrategie, politischer Beschlüsse, des Beteili-
gungsverfahrens und der Bestandsanalyse wird deutlich, dass in Beuel-Zentrum ein un-
genutztes Potenzial besteht, den begrenzten öffentlichen Parkraum für Kfz effizienter
zu nutzen und bestehende Konflikte zwischen den Nutzergruppen zu entschärfen.
Das innerstädtische Quartier, mit dem zentralen Geschäftsbereich um die Friedrich-
Breuer-Straße, ist für den ÖPNV und den Radverkehr sehr gut erschlossen. Über die
zentral liegende Kennedybrücke besteht ein direkter Zugang zur Bonner Innenstadt.
Ansonsten ist das Quartier durch eine dichte Wohnbebauung mit dezentralen Dienst-
leistern geprägt.
Es liegen insgesamt 3.318 öffentlich nutzbare Parkplätze im Untersuchungsgebiet. Eine
monetäre Bewirtschaftung besteht nur im zentralen Geschäftsbereich (Umfeld
Friedrich-Breuer-Straße) und in den Parkbauten.
Die Nähe zur Innenstadt und die rudimentäre Bewirtschaftung machen das Quartier
auch für Pendler:innen interessant, die in der Bonner Innenstadt arbeiten und ihr Fahr-
zeug kostenfrei in Beuel abstellen.
Folgende Analyseergebnisse sind für das Parkraumkonzept von besonderer Bedeutung:
▪ Die Auslastung beträgt ganztags über 80 % im Gesamtgebiet. Es besteht damit
durchgängig ein hoher Parkdruck. An den nördlichen und südlichen Gebietsgren-
zen ist die Auslastung tagsüber etwas abnehmend, was sich durch die zunehmende
Entfernung zum Geschäftsbereich und der Kennedybrücke (als direkter Übergang
zur Bonner Innenstadt) erklären lässt.
▪ Zur Spitzenstunde um 11:00 Uhr wurde eine Auslastung von 96,1 % ermittelt. Es
liegt ein sehr hoher Parkdruck im Gesamtgebiet vor.
▪ Pendlerfahrzeuge (Kurz-, Mittel- und Langzeitparker:innen) bilden in einzelnen
Straßenabschnitten die dominante Nutzergruppe. Zur Spitzenstunde um 11:00 Uhr
wurden insgesamt 958 dieser (ortsfremden) Pendlerfahrzeuge im Gebiet erhoben.
Diese Parkplätze stehen dann nicht mehr für Bewohner- oder Kundenfahrzeuge zur
Verfügung. Es bestehen Konflikte unter den Nutzergruppen (Pendler:innen, Be-
wohner:innen, Kund:innen).
▪ In zentralen Bereichen wurden über den gesamten Tag Auslastungen von teils über
100 % erhoben, die nur durch illegale Parkvorgänge erreicht werden können.Seite 44 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 31 -
▪ Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sind deutlich stärker ausgelastet als in
den Parkbauten. Das lässt sich durch die bestehende Bewirtschaftung erklären (un-
bewirtschaftete Parkplätze im direkten Umfeld der bewirtschafteten Parkbauten).
In den Parkbauten besteht somit Verlagerungspotenzial für Parkplatzflächen im
Geschäftsbereich (Gastro, Barrierefreiheit…), da dort ganztags Parkplätze frei sind.
▪ Es bestehen insgesamt 901 Parkplätzen mit ausgewiesenem ganz- oder halbsei-
tigen Gehwegparken. Davon entsprechen 596 dem Beschluss Parkraumstrategie
(Restgehwegbreiten über 1,80 m in zentralen Geschäftsbereichen und über 1,50 m
auf sonstigen Abschnitten). An 289 Parkplätzen werden diese Forderungen nicht
eingehalten (niedrigere Restgehwegbreite).18
▪ Die Regelkonformität lag bei der Schwerpunktkontrolle bei ca. 60 %.
4 Strategien und Handlungsfelder
Die nachfolgenden Anmerkungen sind bei der Entwicklung eines Parkraumkonzeptes
zu beachten und den Strategien und Handlungsempfehlungen zum Umgang konkreter
Problemfelder in Beuel-Zentrum vorangestellt:
▪ Parkraum ist ein knappes und begrenztes Gut. Um ein knappes Gut wird es immer
Nutzungskonflikte geben. Hier ist ein Parkraummanagement für den ruhenden
Verkehr notwendig.
▪ In innenstadtnahen beziehungsweise urbanen Quartieren wird es immer Konkur-
renzen um den knappen Parkraum geben.
▪ „Parkraumprobleme“ treten häufig dort auf, wo eine hohe Nutzungsmischung
besteht. Die hohe Nutzungsmischung ist aber auch ein Merkmal und eine Qualität
städtischen Lebens.
▪ Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sind eine freiwillige kommunale Dienst-
leistung, die auch finanziert werden muss.
▪ Unter diesen Aspekten ist eine möglichst effiziente Nutzung des vorhandenen
Parkraums geboten.
18 Zu 16 Parkplätzen mit Gehwegparken konnten aufgrund bestehender Baustellen keine Angaben
gemacht werden.Seite 45 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 32 -
Unter diesen Voraussetzungen ist das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum auf die Umset-
zung der politisch beschlossenen Strategien und Rahmenbedingungen ausgerichtet
(vgl. Kapitel 1.1 bis 1.3 ab Seite 3) und bindet die Hinweise und Anforderungen aus dem
Beteiligungsverfahren ein, sofern fachlich vertretbar.
Zur Umsetzung bieten sich insbesondere folgende Handlungsfelder an, um mit den
analysierten Problemfeldern umzugehen:
▪ Einführung einer einheitlichen und verständlichen Bewirtschaftung mit Fokus auf
Bewohner:innen und Kund:innen.
▪ Umsetzung der Beschlüsse zum Thema Gehwegparken. Die Herstellung barriere-
freier Gehwege hat Priorität vor dem Angebot von Parkplätzen.
▪ Parkraummanagement als System verstehen. Dazu gehören Kontrollen, Öffent-
lichkeitsarbeit und Sonderregelungen für konkrete Problemstellungen, wie Anfor-
derungen von Lieferdiensten, Handwerker:innen, Pflegediensten und Behinderten.
Hinweise zur Parkraumbewirtschaftung
Eine Bewirtschaftung des Parkraums kann die Kapazität erheblich steigern. Wird bei-
spielsweise ein Parkplatz den ganzen Tag vom Fahrzeug einer Berufspendler:in belegt,
parkt dort nur ein Fahrzeug. Die Bewirtschaftung mittels Parkgebühren erhöht den Um-
schlag und kann durchaus bis zu einer zehnfachen Belegung führen. Berufspendelnde
müssen dann gegebenenfalls weiter entfernt parken und werden entsprechend dazu
angereizt, andere Verkehrsmittel zu nutzen. Dies erscheint in Beuel-Zentrum, aufgrund
der guten Erschließung für ÖPNV und Fahrrad, auch akzeptabel.
Für Kund:innen wirkt sich zudem in der Regel eine „nervende“ Parkplatzsuche negativer
auf aus, als eine angemessene Parkgebühr und die höhere Chance, ohne Parksuchver-
kehr einen Parkplatz in der Nähe des Zielortes zu finden.
Wesentlich wird aber sein, wie Parkgebühren gerade auch vom Einzelhandel gegenüber
der Kundschaft kommuniziert werden. Eine frühzeitige Einbeziehung und Information
des Einzelhandels ist Voraussetzung, um ein positives Klima zu schaffen und die Vor-
teile der Bewirtschaftung transparent offenzulegen.
Parkgebühren werden zudem auch als marktwirtschaftliches Instrumentarium bei der
Nutzungssteuerung eines knappen Gutes bezeichnet. Die Bereitstellung von Parkraum
ist eine Dienstleistung der öffentlichen Hand, die auch Kosten verursacht. Mittels Park-
gebühreneinnahmen können diese Kosten gedeckt werden.Seite 46 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 33 -
Hinweise zum Bewohnerparken
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung19 gibt es grundsätzlich
zwei Möglichkeiten der Anordnung von Bewohnerparkvorrechten:
▪ Trennprinzip: hier sind Anteile der Parkplätze ausschließlich für Bewohnerfahrzeu-
ge reserviert. Es dürfen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr höchstens 50 % der Park-
plätze und in der übrigen Zeit höchstens 75 % der Parkplätze für Bewohnerfahr-
zeuge reserviert sein. Diese Regelung gilt für ein definiertes Gebiet, das in der
längsten Ausdehnung 1.000 m nicht übersteigen darf. Die übrigen Parkplätze inner-
halb dieses Gebietes müssen für die Allgemeinheit nutzbar sein.
Da hier das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, ist das Ein- und Aussteigen
beziehungsweise das Be- und Entladen auch für Gebietsfremde erlaubt.
Abbildung 21: Beispielhafte Beschilderung für Trennprinzip (links) und Mischprinzip (rechts)
▪ Mischprinzip: hier ist der gesamte Parkraum für die Allgemeinheit nutzbar. Eine
Bevorrechtigung für Bewohnerfahrzeuge besteht nach Nr. 6 der oben genannten.
VwV-StVO darin, dass diese auf den Parkplätzen von der Zahlung von Parkgebüh-
ren und der Parkdauerbeschränkung befreit sind. Eine räumliche oder zahlenmäßi-
ge Begrenzung besteht für das Mischprinzip nicht. Hinsichtlich der Bewohnerpark-
zone gilt die maximale Ausdehnung von 1000 m.
19 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in
der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1); zu § 45 StVO - Absatz 1 bis 1e, XSeite 47 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 34 -
Hinweise zu Kontrollen
Jede Verkehrsregelung muss auch überwacht werden, sonst ist der Regelungszweck in
Frage gestellt. Ziele der Parkraumüberwachung sind im Wesentlichen: 20
▪ Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung
▪ Erwirkung einer hohen Regelkonformität
▪ Sicherstellung von Gebühreneinnahmen
Je geringer der Anteil der Falschparkenden, umso höher ist auch die Überwachungsleis-
tung. Die Überwachungsleistung wird in Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge pro Tag
dargestellt. In Relation gesetzt wird hierbei der Anteil der Falschparkenden.
Abbildung 22: Bild Überwachung Bonn
Wenn erst einmal ein geringer Falschparkeranteil erreicht ist, lässt sich dieser auch mit
einem geringeren Personaleinsatz halten. Bei einer Einführung neuer Regelungen bie-
tet es sich daher an, mittels anfänglicher Schwerpunktkontrollen direkt einen geringen
Falschparkeranteil zu bewirken, um mittelfristig den Personaleinsatz niedrig zu halten.
20 Vergleich: Bundesanstalt für Straßenwesen - bast (Hrsg.); Aktuelle Praxis der kommunalen Parkraum-
bewirtschaftung. Bergisch Gladbach 2006, S. 52
Copyright: Giacomo Zucca/ Bundestadt BonnSeite 48 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 35 -
5 Handlungsempfehlungen
Für das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum ergeben sich folgende Handlungsempfehlun-
gen.
5.1 Parkraumbewirtschaftung
Es wird empfohlen, eine flächendeckende monetäre Bewirtschaftung in Beuel-Zentrum
einzuführen. Damit soll erreicht werden, einen Teil der im Gebiet parkenden Fahrzeuge
von Berufspendelnden fernzuhalten. Für Kundenverkehre und Bewohner:innen soll zu-
dem die Chance erhöht werden, einen freien Parkplatz in der Nähe Ihres Zielortes zu
finden. In den Geschäftsbereichen soll der Umschlag erhöht werden.
Durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sollen außerdem folgende über-
geordnete Ziele der gesamtstädtischen Parkraumstrategie umgesetzt werden:21
a. Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bei hohem Parkdruck
b. Reduzierung des Parksuchverkehrs
c. Priorisierung der Anwohnenden vor auswärtigen Parkenden
g. Sukzessive Verlagerung von Parkvorgängen im öffentlichen Straßenraum in
(private) Parkbauten
i. Lösungen für Pflegedienste, Handwerksbetriebe und Lieferverkehr anbieten
j. Digitalisierung Parkraumbewirtschaftung (inklusive Handyparken)
weiterentwickeln
21 Ziele in gekürzter Form dargestellt. Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss
zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 49 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 36 -
Die empfohlene Bewirtschaftung ist in Karte 7 dargestellt. Die Umsetzung von folgen-
den Regelungen wird angeraten:
Karte 7: Empfohlene Bewirtschaftung
▪ Gebührenpflichtig (Bewohner frei): Einführung einer flächendeckenden Gebüh-
renpflicht auf den Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum. Bewohner:innen mit
einem gültigen Bewohnerparkausweis sollen hier von der Pflicht befreit werden,
Parkgebühren zu zahlen (vgl. Kapitel 5.2 ab Seite 42). Auf diesen Parkplätzen soll
durch die Verdrängung von einem Teil der Berufspendler:innen die Wahrscheinlich-
keit für den Kundenverkehr (dazu zählen auch Arztbesucher:innen) und die Bewoh-
ner:innen erhöht werden, einen freien Parkplatz zu finden.Seite 50 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 37 -
▪ Gebührenpflichtig (Geschäftsbereich): Ausweitung/ Beibehaltung der bestehen-
den Gebührenpflicht (ohne Befreiung der Bewohner:innen) auf Parkplätzen im zen-
tralen Geschäftsbereich. Diese Parkplätze haben besondere Relevanz für Kunden-
verkehre und sollen daher einen möglichst hohen Umschlag gewährleisten.22
▪ Gebührenpflichtig (Parkplatzanlagen): Einführung einer Gebührenpflicht auf den
Parkplatzanlagen (ohne Befreiung der Bewohner:innen). Die Parkplätze sollen für
Berufspendelnde und Besucherverkehre attraktiv bleiben.
▪ Unbewirtschafteter Bereich: In den nördlichen und südlichen Randbereichen wird
zunächst keine Bewirtschaftung vorgesehen. Sofern perspektivisch eine Auswei-
tung der Bewirtschaftung vorgesehen ist oder Verdrängungseffekte auftreten, soll-
ten diese Bereiche in die angrenzende Bewirtschaftung aufgenommen werden.
5.1.1 Parkgebühren und Bewirtschaftungszeiten
Für die bewirtschafteten Bereiche werden folgende Parkgebühren und Bewirtschaf-
tungszeiten empfohlen:
Tabelle 4: Empfohlene Parkgebühren und Bewirtschaftungszeiten
Gebührenpflichtig
(Bewohner frei)
Gebührenpflichtig
(Geschäftsbereich)
Gebührenpflichtig
(Parkplatzanlagen)
Parkgebühren: 1,50 € / 30 min
Höchstparkdauer: 180 min
Tagesticket: 12,00 €
Bewirtschaftungszeiten:
Mo.-Sa.: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonstiges: Befreiung von
Bewohner:innen mit gültigen
Bewohnerparkausweis
Parkgebühren: 1,50 € / 30 min
Höchstparkdauer: 120 min
Tagesticket: nein
Bewirtschaftungszeiten:
Mo.-Sa.: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Parkgebühren: 1,50 € / 30 min
Höchstparkdauer: 180 min
Tagesticket: 12,00 €
Bewirtschaftungszeiten:
Mo.-Sa.: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Die bestehenden Sonderregelungen für Soziale Dienste (zum Beispiel Pflegedienste,
Ärzt:innen sowie Handwerker:innen (vgl. Kapitel 1.3 auf Seite 4) sollten umgesetzt
beziehungsweise angeboten werden.
22 Die Siegfried-Leopold-Straße wurde zwar als Geschäftsstraße identifiziert, aber aufgrund der Einge-
bungen aus dem Beteiligungsverfahren für Bewohner:innen mit einem gültigen Bewohnerparkausweis
freigegeben (Gebührenpflichtig, Bewohner frei). Begründet wird dies mit der hohen Bedeutung der
Parkplätze für Bewohner:innen und den gleichzeitig eher vereinzelt auftretende Geschäftsnutzungen in
dem Straßenabschnitt.Seite 51 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 38 -
5.1.2 Parkscheinautomaten
Für die monetäre Bewirtschaftung ist die Aufstellung von Parkscheinautomaten (PSA)
erforderlich. Die Anzahl der benötigten PSA wird unter folgenden Voraussetzungen er-
mittelt:
▪ Der Weg zum nächsten Parkscheinautomaten sollte nicht länger als 150 Meter sein.
▪ Nach Möglichkeit sollten die Parkscheinautomaten alternierend aufgestellt wer-
den. Das bedeutet, dass die Automaten abwechselnd auf den gegenüberliegenden
Straßenseiten aufgestellt werden.
▪ Nur auf Straßen, auf denen die Trennwirkung, zum Beispiel durch den auftreten-
den Verkehr oder einen hohen ÖPNV-Anteil durch Bus und Tram, zu stark ist, soll-
ten die Automaten beidseitig aufgestellt werden.
▪ Parkplatzanlagen sollten in der Regel eigene Parkscheinautomaten erhalten.
Insgesamt ergeben sich hierdurch eine Anforderung an 87 neue PSA. Zusätzlich werden
13 vorhandene PSA in die Bewirtschaftung integriert. Insgesamt wird von dem dauer-
haften Betrieb von 100 Parkscheinautomaten ausgegangen. Eine erste mit der Stadt
Bonn abgestimmte Verortung ist in Abbildung 23 dargestellt.
Es ist abzusehen, dass eine digitale Parkraumüberwachung mittels Kennzeichener-
fassung durch Scanfahrzeuge, wie sie bereits in einigen Ländern praktiziert wird (zum
Beispiel in Polen23 und Belgien24), zukünftig auch in Deutschland ermöglicht wird. Da
dabei kein Parkticket mehr ausgelegt werden muss, entfällt für die Parkenden der Rück-
weg vom PSA zum eigenen Fahrzeug.
Für diese Parkraumüberwachung ist eine Eingabe des Kennzeichens am Parkschein-
automaten (PSA) oder in einer entsprechenden Handy-App erforderlich, mit welchem
dann die von den Scanfahrzeugen erfassten Kennzeichen abgeglichen werden. Dafür
müssen die PSA entsprechend ausgerüstet sein. Bei der Anschaffung neuer PSA ist da-
rauf zu achten, dass diese Funktionen bereits installiert beziehungsweise einfach nach-
rüstbar sind. Die vorhandenen PSA in Beuel-Zentrum sollten dann bei Bedarf entspre-
chend nachgerüstet beziehungsweise ausgetauscht werden. Das Angebot von Zahl-
möglichkeiten per App, Münzen und mittels EC-Karte sollte selbstverständlich sein.
23 Stadt Warschau; https://zdm.waw.pl/aktualnosci/e-kontrola-dziala-rusza-trzecie-auto/ [Zugriff:
23.02.2024]
24 Stadt Brüssel; https://www.brussels.be/scancar [Zugriff: 23.02.2024]Seite 52 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 39 -
Abbildung 23: Grobe Verortung der ParkscheinautomatenSeite 53 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 40 -
5.1.3 Ladezonen
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden auch die Erfordernisse nach zusätzli-
chen Ladezonen abgefragt. Neben den drei bestehenden Ladezonen (Kennedybrücke
4, Rathausstraße 18, Hans-Böckler-Straße 5) wurden folgende Standorte eingebracht,
die zur Umsetzung empfohlen werden (die Standorte sind bereits in Karte 7 verortet).
▪ Clemensstraße 10
▪ Jahnstraße 28
▪ Friedrich-Breuer-Straße 28
▪ Neustraße (vor Gebäude Obere Wilhelmstraße 2)
▪ Auf der Schleide 69
Sofern zukünftig kein Kfz-Verkehr mehr in der Friedrich-Breuer-Straße möglich sein
sollte (Planungsprozess war zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abge-
schlossen), sollten an der Limpericher Straße (vor Gebäude Friedrich-Breuer-Straße 42)
und der Hans-Böckler-Straße (vor Gebäude Friedrich-Breuer-Straße 86) zusätzliche
Ladezonen vorgesehen werden, um die wegfallenden Haltmöglichkeiten für Lieferver-
kehre zu kompensieren.
Abbildung 24: Empfohlene Beschilderung für Ladezonen
Die Beschilderung / Kennzeichnung der Ladezonen sollte zum besseren Verständnis
möglichst einheitlich sein. Daher wird die bereits genutzte Systematik in Bonn auch für
zukünftige Ladezonen empfohlen. Neben der in Abbildung 24 dargestellten Beschilde-Seite 54 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 41 -
rung sollte die Bodenfläche mit dem Schriftzug „Ladezone“ versehen werden.25 Sofern
auf städtischer Ebene oder Landesebene eine einheitliche Gestaltung von Liefer-/ Lade-
zonen vorgesehen werden, wird die Übernahme dieser Systematik dann auch für Beuel-
Zentrum empfohlen.
5.1.4 Sonderparkplätze
Zu Sonderparkplätzen können eher allgemeine als konkrete Empfehlungen gegeben
werden, da sich der Bedarf schnell ändern kann dort flexibel reagiert werden sollte.
▪ Behindertenparkplätze: Bei Bedarf (Antrag durch Bewohner:innen mit berechti-
gungsfähigem Behindertenausweis) sollten mit Priorität und zeitnah zusätzliche
Behindertenparkplätze eingerichtet werden. Sofern durch Änderungen in der
Friedrich-Breuer-Straße Behindertenparkplätze entfallen sollten, können an fol-
genden Standorten zusätzliche Behindertenparkplätze angeboten werden:
▪ Hans-Böckler-Straße (vor Gebäude Friedrich-Breuer-Straße 86)
▪ Friedrich-Breuer-Straße 104
▪ Carsharing: Auf Grundlage der Gebietsstruktur und den positiven Auswirkungen
auf die Pkw-Dichte im Quartier, bietet sich das Angebot von zusätzlichen Car-
sharing-Standorten an. Folgende Standorte könnten den regionalen Carsharing-
Anbietern angeboten werden (jeweils 1-2 Parkplätze):
▪ Kreuzung Kaiser-Konrad-Straße/ Von-Sandt-Straße
▪ Kreuzung Hermannstraße/ Steinertstraße
▪ E-Ladestationen: Das Angebot von E-Ladestationen sollte nicht als kommunale
Dienstleistung verstanden werden. Die Stadt Bonn könnte das Angebot an öffent-
lichen E-Ladestationen dennoch mit dem Angebot von städtischen Flächen (Park-
plätzen) fördern. Dies entspricht auch der aktuellen Entwicklung, dass der Markt
für externe Anbietende geöffnet werden soll.26 Mögliche Flächen und die Standorte
der E-Ladesäulen und der zugehörigen Stellflächen sollten so gewählt werden, dass
die Barrierefreiheit für den Fußverkehr nicht beeinträchtigt wird. Beispielsweise
durch die Anlage auf der Fahrbahn und nicht im Seitenraum.
25 Die Beschilderung „Seitenstreifen“ und die Uhrzeiten können je nach Bedarf angepasst werden.
26 Vgl. Stadt Bonn; Mitteilungsvorlage zum zukünftigen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur vom 10.01.2024.
Bonn 2024Seite 55 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 42 -
▪ Taxiparkplätze: Bei der Anlage von Taxiparkplätzen sollte flexibel und zeitnah auf
die Wünsche der Taxiunternehmen eingegangen werden. Sofern bestehende Taxi-
parkplätze nicht mehr genutzt werden (Entfall des ursprünglichen Bedarfs, zum
Beispiel durch eine Nutzungsänderung der angrenzenden Gebäude) sollten diese in
die angrenzende Bewirtschaftung eingegliedert werden.
5.2 Bewohnerparkbevorrechtigung
Durch das Einführen von Bewohnerparkvorrechten soll die Chance für Bewohner:innen
deutlich erhöht werden, einen freien Parkplatz zu finden. Außerdem sollen so folgende
übergeordnete Ziele der gesamtstädtischen Parkraumstrategie umgesetzt werden:27
a. Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bei hohem Parkdruck
b. Reduzierung des Parksuchverkehrs
c. Priorisierung der Anwohnenden vor auswärtigen Parkenden
Für Beuel-Zentrum wird die Einrichtung von 3 Bewohnerparkzonen nach dem Misch-
prinzip empfohlen (vgl. Hinweise zum Bewohnerparken auf Seite 33).
Die Grenzverläufe und die maximalen Ausdehnungen sind in Karte 8 dargestellt. Zur
besseren Nachvollziehbarkeit sind die Bewohnerparkzonen beispielhaft mit „X, Y, Z“
benannt. Der abschließende Name der Zonen kann beliebig gewählt werden, zum Bei-
spiel mit Buchstaben oder Nummern.
Der Bewohnerparkausweis muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bean-
tragt werden. Die Gebühren und sonstige Regelungen sind der Satzung und Gebühren-
ordnung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen der Stadt Bonn zu entnehmen
(vgl. Kapitel 1.3 auf Seite 4).
27 Ziele in gekürzter Form dargestellt. Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss
zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 56 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 43 -
Karte 8: BewohnerparkzonenSeite 57 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 44 -
5.3 Gehwegparken
Im Untersuchungsgebiet wurden 289 Parkplätze mit Gehwegparken ermittelt, bei de-
nen die Restgehwegbreite unter 1,80 m in stark frequentierten Bereichen beziehungs-
weise unter 1,50 m liegt. Diese Parkplätze sollten entfernt werden, um die übergeord-
nete Zielsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie umzusetzen:28
d. Gewährleistung Gehwegbreiten von 1,50 m (1,80 m in stark frequentierten
Bereichen)
In Karte 9 sind die Abschnitte markiert, in denen das Gehwegparken zurückgenommen
werden sollte. Das betrifft etwa Parkplätze in 40 Straßenabschnitten, wobei in Einzel-
fällen die Verlagerung der Gehwegparkplätze auf die Fahrbahn geprüft werden sollte.
Karte 9: Rücknahme von Gehwegparken
28 Ziele in gekürzter Form dargestellt. Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss
zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 58 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 45 -
Die benötigte Fahrbahnbreite, um auf der Fahrbahn einseitig oder beidseitig parken zu
dürfen, ist unter Berücksichtigung von Durchschnittswerten der Breiten von Pkw und
den Parkplatzbreiten nach den aktuellen Regelwerken29 in Tabelle 5 aufgelistet. Ange-
nommen wurde eine markierte Parkplatzbreite von 2,15 m.
In jedem Fall muss neben/ zwischen parkenden Fahrzeugen eine Fahrbahnbreite von
3,05 m verbleiben.30 Der Breitenbedarf kann sich im Einzelfall durch Anforderungen von
Rettungs- und Einsatzfahrzeugen vergrößern, beispielsweise in Kurvenbereichen. Die
Mindestbreiten sind zudem in der Regel im Nebenstraßennetz umsetzbar, sofern au-
sreichend Ausweichmöglichkeiten für entgegenkommende Verkehre vorhanden sind.
Tabelle 5: Parkplätze im Bezug zur Fahrbahnbreite (angenommener Durchschnittswert)
Legale Parkplätze Kein legales Parken auf
der Fahrbahn möglich
Einseitiges Parken auf
der Fahrbahn möglich
Beidseitiges Parken auf
der Fahrbahn möglich
Benötigte
Fahrbahnbreite < 5,20 m ≥ 5,20 m < 7,35 m ≥ 7,35 m
Abbildung 25: Mindestbreite für Parken auf der Fahrbahn
29 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Anlagen des
ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023, S. 37
30 Schurig, Roland; Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung mit VwV-StVO – zu § 12 Halten und
Parken. Bonn 2020, S. 234Seite 59 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Umgang mit illegalem Gehwegparken
Neben den ausgewiesenen Gehwegparkplätzen wurde in mehreren Abschnitten inner-
halb des Untersuchungsgebiets illegales Gehwegparken erfasst (siehe Abbildung 26 auf
Seite 47). Um auch in diesen Abschnitten barrierefreie Gehwege zu gewährleisten,
sollte das zukünftig verhindert werden. Dazu bieten sich folgende Maßnahmen an:
▪ Öffentlichkeitskampagne zum Thema Barrierefreiheit und illegalem Gehweg-
parken
▪ Durchführung von Schwerpunktkontrollen
▪ Aufstellen von Pollern, falls verstärkte Kontrollen keinen Effekt haben
Folgende Abschnitte sollten in der Umsetzung priorisiert werden:
▪ Von-Sandt-Straße
▪ Heckelsbergparkplatz
▪ Rheinaustraße
▪ Süd-Westlicher Wohnbereich (Königsheimstraße, Johannesstraße, Agnesstraße,
Bergweg, Steinerstraße)Seite 60 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Abbildung 26: Bereiche mit illegalem Gehwegparken während der Erhebung
Abbildung 27: Illegales Gehwegparken in der Von-Sandt-StraßeSeite 61 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 48 -
5.4 Parkraumbilanz nach Umsetzung der Planung
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel
5.1 – 5.3) wird eine Parkraumbilanz für die einzelnen empfohlenen Bewohnerparkzonen
erstellt, um die Auswirkungen abzuschätzen.
Abbildung 28: Lage der Bewohnerparkzonen
Die Grundannahmen sind sehr konservativ angesetzt. Es ist also davon auszugehen,
dass sich in der Praxis eher eine größere Entspannung der Auslastung einstellen wird,
als nachfolgend prognostiziert.Seite 62 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 49 -
Folgende Grundannahmen werden für die Bilanzierung angesetzt:
▪ Bewohnerfahrzeuge: -5 % (Anteil an Fahrzeugen von Bewohner:innen, die auf-
grund der Kosten für einen Bewohnerparkausweis beispielsweise verkauft werden
oder zukünftig auf privaten Flächen parken)
▪ Kurzzeitparker:innen: -5 % (Anteil an gebietsfremden Fahrzeugen [zum Beispiel
Kundenfahrzeuge], die aufgrund der Parkgebühren nicht mehr im bewirtschafteten
Gebiet geparkt werden)
▪ Mittel-, Langzeit- und Dauerparker:innen: -50 % (Anteil an gebietsfremden Fahr-
zeugen [zum Beispiel Pendlerfahrzeuge], die aufgrund der Parkgebühren nicht
mehr im bewirtschafteten Gebiet geparkt werden)
▪ Gehwegparkplätze: es wurde angenommen, dass alle Gehwegparkplätze entfallen,
die nicht den Anforderungen der Parkraumstrategie Bonn entsprechen
5.4.1 Parkraumbilanz: Bewohnerparkzone X
Die Bewohnerparkzone X umfasst das Gebiet nördlich der Sankt-Augustiner-Straße
(siehe Abbildung 28). Die Kenndaten der Bilanzierung sind in Tabelle 6 zusammenge-
fasst.
Tabelle 6: Bilanzierung Bewohnerparkzone X
Parkplätze Fahrzeuge Auslastung
Bestand inklusive Parkbauten zur Spitzenstunde (11:00 Uhr)
789 833 106 %

Angenommene Verlagerung durch Bewirtschaftung (konservative Schätzung):
▪ - 5 %: Bewohnerfahrzeuge + Kurzparkende
▪ - 50 %: Mittel-, Langzeit- und Dauerparkende)
789 690 87 %

Entfall bei Gehwegparken mit zu schmalen Restgehwegbreiten (ungünstigste Annahme):
▪ bis zu - 84 Parkplätze
705 690 98 %Seite 63 von 99
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Nach der Bilanzierung wird sich die Auslastung durch die empfohlene Bewirtschaftung
von dem Ausgangswert 106 % (sehr hoher Parkdruck mit illegalen Parkvorgängen) auf
98 % (sehr hoher Parkdruck) um 8 %-Punkte verbessern (-143 Fahrzeuge), obwohl auf-
grund des Entfalls der Gehwegparkplätze (barrierefreie Gehwege) bis zu 84 Parkplätze
weniger in der Bewohnerparkzone verbleiben. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser
Wert durch die sehr konservative Schätzung in der Praxis zusätzlich entspannen wird.
5.4.2 Parkraumbilanz: Bewohnerparkzone Y
Die Bewohnerparkzone Y umfasst das Gebiet südöstlich der Sankt-Augustiner-Straße
(siehe Abbildung 28 auf Seite 48). Die Kenndaten der Bilanzierung sind in Tabelle 7 zu-
sammengefasst.
Tabelle 7: Bilanzierung Bewohnerparkzone Y
Parkplätze Fahrzeuge Auslastung
Bestand inkl. Parkbauten zur Spitzenstunde (11:00 Uhr)
931 905 97 %

Angenommene Verlagerung durch Bewirtschaftung (konservative Schätzung):
▪ - 5 %: Bewohnerfahrzeuge + Kurzparkende
▪ - 50 %: Mittel-, Langzeit- und Dauerparkende)
931 730 78 %

Entfall bei Gehwegparken mit zu schmalen Restgehwegbreiten (ungünstigste Annahme):
▪ bis zu - 69 Parkplätze
862 730 85 %
Nach der Bilanzierung wird sich die Auslastung durch die empfohlene Bewirtschaftung
von dem Ausgangswert 97 % (sehr hoher Parkdruck) auf 85 % (hoher Parkdruck) um
12 %-Punkte verbessern (-175 Fahrzeuge), obwohl aufgrund des Entfalls der Gehweg-
parkplätze (barrierefreie Gehwege) bis zu 69 Parkplätze weniger in der Bewohnerpark-
zone verbleiben. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Wert durch die sehr konser-
vative Schätzung in der Praxis zusätzlich entspannen wird.Seite 64 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 51 -
5.4.3 Parkraumbilanz: Bewohnerparkzone Z
Die Bewohnerparkzone Z umfasst das Gebiet südwestlich der Sankt-Augustiner-Straße
(siehe Abbildung 28 auf Seite 48). Die Kenndaten der Bilanzierung sind in Tabelle 8 zu-
sammengefasst.
Tabelle 8: Bilanzierung Bewohnerparkzone Z
Parkplätze Fahrzeuge Auslastung
Bestand inkl. Parkbauten zur Spitzenstunde (11:00 Uhr)
1.274 1.191 93 %

Angenommene Verlagerung durch Bewirtschaftung (konservative Schätzung):
▪ - 5 %: Bewohnerfahrzeuge + Kurzparkende
▪ - 50 %: Mittel-, Langzeit- und Dauerparkende)
1.274 969 76 %

Entfall bei Gehwegparken mit zu schmalen Restgehwegbreiten (ungünstigste Annahme):
▪ bis zu - 116 Parkplätze
1.158 969 84 %
Nach der Bilanzierung wird sich die Auslastung durch die empfohlene Bewirtschaftung
von dem Ausgangswert 93 % (sehr hoher Parkdruck) auf 84 % (hoher Parkdruck) um
9 %-Punkte verbessern (-222 Fahrzeuge), obwohl aufgrund des Entfalls der Gehweg-
parkplätze (barrierefreie Gehwege) bis zu 116 Parkplätze weniger in der Bewohnerpark-
zone verbleiben. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Wert durch die sehr konser-
vative Schätzung in der Praxis zusätzlich entspannen wird.Seite 65 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 52 -
5.4.4 Auswirkungen möglicher Umgestaltungen der
Friedrich-Breuer-Straße
Sofern die Planung umgesetzt werden soll, wo in dem Abschnitt Konrad-Adenauer-
Platz und Doktor-Weis-Platz sämtliche Kfz-Parkplätze entfallen, wird insbesondere aus
folgenden Gründen keine wesentliche Auswirkung auf das Gebiet erwartet.
▪ Die Friedrich-Breuer-Straße ist als Geschäftsstraße sehr gut für den Fuß- und Rad-
verkehr sowie den ÖPNV erschlossen. Eine sehr gute Erreichbarkeit für Kundenver-
kehre bleibt daher sichergestellt.
▪ Die gesteigerte Aufenthaltsqualität dürfte bezüglich des Wirtschaftsfaktors deut-
lich relevanter sein, als wenige Parkplätze. Untersuchungen zeigen, dass zum einen
der Einfluss der Pkw-Erreichbarkeit auf den Umsatz regelmäßig überschätzt wird.
Zum anderen ist zu erwarten, dass eine hohe Aufenthaltsqualität sich positiv auf
die Kundennachfrage auswirkt.31
▪ Die 33 Parkplätze machen im Bezug zu den geplanten 2.990 bewirtschafteten Park-
plätzen in Beuel-Zentrum nur etwa 1 % aus.
▪ Zur Spitzenstunde um 11:00 Uhr standen in den naheliegenden Tiefgaragen Rat-
hausplatz und Contipark Brückenforum insgesamt 136 Parkplätze frei. Abends um
19:00 Uhr waren sogar 256 Parkplätze frei.
31 Vgl. Agora Verkehrswende; Parkraummanagement lohnt sich!. Berlin 2019, S. 23Seite 66 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 53 -
5.4.5 Auswirkungen möglicher Umgestaltungen des
Heckelsbergplatzes
Für den Bereich des Heckelsbergplatzes soll ein Zielbeschluss für eine wohnbauliche
Entwicklung in die politischen Gremien eingebracht werden. Ob aus städtebaulicher
Sicht die Möglichkeit besteht eine Quartiersgarage zu integrieren, soll im weiteren Ver-
fahren geprüft werden.
Aktuell befinden sich auf dem Heckelsbergplatz 83 Stellplätze, wovon 16 Stellplätze für
die umgebende Bebauung bauordnungsrechtlich gebunden sind. Der Parkplatz wird zur
Zeit nicht monetär bewirtschaftet und ist teilweise für Kurzzeitparken (max. 2 Stunden
zwischen 8-19 Uhr) ausgeschildert.
Sofern aus städtebaulicher Sicht vertretbar und im Zusammenhang mit dem Vorhaben
umsetzbar, wird die Anlage einer Quartiersgarage empfohlen. Die Errichtung von min-
destens 125-150 Stellplätzen könnte eine Entlastung und Gestaltungsspielraum über
den bestehenden Parkplatz hinaus für die umgebenden Straßen bieten.
Bei der Umsetzung des Vorhabens sollte zumindest ein Teil der entfallenden Stellplätze
kompensiert werden. Theoretisch lässt sich auch ein ersatzloser Entfall der nicht bau-
ordnungsrechtlich gebundenen Stellplätze in der Zone Y darstellen (siehe Tabelle 7:
Bilanzierung Bewohnerparkzone Y auf Seite 50), wobei dies aufgrund der bestehenden
hohen Auslastung aus fachlicher Sicht nicht empfohlen wird.
Sollte eine Quartiersgarage errichtet werden, ist diese als moderner Mobilitätsknoten
zu konzipieren und sollte beispielsweise Platz für gesichertes Fahrradparken, eine Pa-
ketstation und Carsharing-Fahrzeuge bieten.
5.5 Überwachung des ruhenden Kfz-Verkehrs
Die Regelkonformität lag bei der Schwerpunktkontrolle der im Bestand bewirtschafte-
ten Abschnitte bei ca. 60 %. Im gesamten Untersuchungsgebiet gibt es außerdem Ab-
schnitte in denen illegal geparkt wird. Hinzu kommt ein Mehraufwand, der durch die
Ausweitung der bewirtschafteten Bereiche entsteht.
Um die zukünftig 2.671 bewirtschafteten Parkplätze zu überwachen (die privat bewirt-
schafteten Tiefgaragen sind hier nicht eingerechnet), sind 6 neue Mitarbeiter:innen
erforderlich. Das entspricht einem Schlüssel von 445 Parkplätze/ Mitarbeiter:in.Seite 67 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 54 -
Insbesondere zum Start der neuen Bewirtschaftung sollten vermehrt Schwerpunktkon-
trollen durchgeführt werden (vgl. auch Kapitel Hinweise zu Kontrollen auf Seite 34).
Gegebenenfalls können zu Beginn erstmal Verwarnungen ausgesprochen werden, be-
vor Verstöße geahndet werden, um den betroffenen die Veränderung der Regelungen
zu vermitteln.
Insbesondere sollte auch das Image der Parkraumüberwachung und der Überwa-
chungskräfte positiv besetzt werden. Die Ahndung von Regelverstößen ist keine
„Abzocke“ und trifft auch nur diejenigen, die sich nicht regelkonform verhalten. Die
Parkraumüberwachung ist damit beispielsweise essenzieller Bestandteil von sicheren
Schulwegen, barrierefreien Gehwegen und eines hohen Umschlags auf Kundenpark-
plätzen.
5.6 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Änderungen im öffentlichen Raum werden von vielen Menschen als bedrohlich und
Gängelung empfunden. Wenn dazu Parkplätze entfallen sollen oder kostenpflichtig
werden, die vorher zur freien Verfügung standen, kommt oft das Gefühl einer persön-
lichen Benachteiligung und Wegnahme auf. Gerade solche Menschen treten in Dis-
kussionen zur Umgestaltung der Straßenräume oft als „laute“ Meinungsbildende auf.
Umso wichtiger ist eine frühzeitige positive Kommunikation der bestehenden Problem-
lage, gesteckter Zielsetzungen und erwarteter Verbesserungen durch die neuen Rege-
lungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Beispielsweise über die Social Media Kanäle der Stadt Bonn oder in Zusammenarbeit
mit der örtlichen Presse könnten kleine Serien zu folgenden Themen herausgegeben
werden:
▪ Ordnungsamt sorgt für barrierefreie Wege, sichere Schulwege und zufriedene
Kundschaft
▪ Straßenräume früher und heute – was ist aus den Ängsten vor der Umgestaltung
geworden, wie bewerten die Menschen die gewonnene Aufenthaltsqualität nach
dem Umbau
▪ Bönnsche Viertel – Startschuss für ein städtisches Wohnen mit neuen QualitätenSeite 68 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 55 -
5.7 Zusammenfassende Kosten-/ Einnahmen-
darstellung
Für die Schätzung berücksichtig wurden Ausgaben für Kauf, Installation und Betrieb
von Parkscheinautomaten, Ausgaben für Personalkosten der Überwachungskräfte,
Einnahmen durch die empfohlene Bewirtschaftung (inklusive Bewohnerparkausweisen
und Tagestickets), Einnahmen durch Kontrollvorstöße, sowie eine sinkende Auslastung
in den bewirtschafteten Gebieten (siehe Tabelle 9).
Tabelle 9: zusammenfassende Kosten- / Einnahmendarstellung
Kostenpunkt Kosten- / Einnahmen pro Jahr
Kosten Parkscheinautomaten
(Abschreibung auf 20 Jahre) - 317.000 €
Kosten Überwachungspersonal
(bei 6 Vollzeitstellen) - 300.000 €
Einnahmen Bewirtschaftung 3.950.000 € - 4.790.000€
Einnahmen Bewohnerparkausweise 405.000 € - 513.000 €
Einnahmen Regelverstöße 831.000 € - 980.000 €
GESAMT 4.569.000 € - 5.666.000 €
Durch die Einführung der empfohlenen Bewirtschaftung werden im Jahresmittel Mehr-
einnahmen von schätzungsweise 4,6 bis 5,7 Millionen € pro Jahr erwartet.Seite 69 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 56 -
5.8 Umsetzungsstufen
Auf Grundlage der bekannten anstehenden Planungen und Entwicklungen im Bereich
Beuel-Zentrum, wird eine stufenweise Umsetzung empfohlen (siehe Abbildung 29).
Abbildung 29: Empfohlene Umsetzungsstufen
Ergebnis
Erwartete Parkplätze nach
Umsetzung: 3.029
Erwartete freie Parkplätze zur
Spitzenstunde um 11 Uhr: 337
Parkplätze
Bessere Barrierefreiheit, höhere
Aufenthaltsqualität im Quartier
Umsetzungsstufe 4
Barrierefreiheit / Wegnahme Gehwegparkplätze,
die nicht Parkraumstrategie Bonn entsprechen
(nördlicher Bereich - Bönnsche Viertel)
Entfall von bis zu 86 Parkplätzen
Umsetzungsstufe 3
Quartierskonzept Bönnsche Viertel -
Combahnviertel Auswirkungen auf Kfz-Parken abzusehen
Umsetzungsstufe 2
Barrierefreiheit / Wegnahme Gehwegparkplätze,
die nicht Parkraumstrategie Bonn entsprechen
(südlicher Bereich)
Entfall von bis zu 203 Parkplätzen
Umsetzungsstufe 1
Bewirtschaftung einführen mindestens 541 Kfz weniger im Gebiet erwartet
Ausgangslage
Parkplätze im Bestand: 3.318 Frei zur Spitzenstunde um 11 Uhr: 128 ParkplätzeSeite 70 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 57 -
5.9 Evaluation
Nach Umsetzung des Parkraumkonzeptes wird die Durchführung einer Wirkungsana-
lyse beziehungsweise Evaluation empfohlen. Der Zeitraum wird durch die Entwicklun-
gen im Quartier bestimmt. Sofern es keine besonderen Ereignisse gibt, wird eine Evalu-
ation nach etwa 7-10 Jahren empfohlen. Sofern es zum Beispiel zu massiven Verdrän-
gungseffekten kommt, die im Vorfeld nicht absehbar waren, kann auch eine Evaluation
oder zumindest eine punktierte Wirkungsanalyse schon früher durchgeführt werden.Seite 71 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
- 58 -
6 Fahrradparken
Im Rahmen des Parkraumkonzeptes wurden auch Hinweise zum Fahrradparken erar-
beitet. Das Vorgehen und die Handlungsempfehlungen sind nachfolgend in einem eige-
nem Kapitel dargestellt.
6.1 Bestandsanalyse
Methodik
Als Grundlage der Bestandsanalyse wurden die Anzahl der Abstellanlagen erhoben, so-
fern diese über mindestens drei Bügel verfügen. Nicht systematisch erhoben wurden
„wildparkende“ Fahrräder, zum Beispiel an Bäumen oder Zäunen.
Um die Auslastung der öffentlichen Fahrradabstellanlagen zu erheben, wurden am
Dienstag, den 18.04.2023 die Anzahl der Fahrräder an diesen Abstellanlagen erhoben.
Gezählt wurde um 11:00 Uhr, 15:00 Uhr und 2:00 Uhr nachts. Am Erhebungstag war es
leicht bewölkt und es gab keinen Niederschlag.
Außerdem wurde die Anzahl der „Schrottfahrräder“ erhoben. Als solche wurden Fahr-
räder gewertet, welche nicht fahrtüchtig sind. Hierzu zählen beispielsweise Platte oder
fehlende Reifen, fehlende und / oder stark beschädigte Anbauteile wie Sattel, Lenker
und Antrieb, ein stark beschädigter Rahmen und ein sehr schlechter Allgemeinzustand.
Abbildung 30: Beispielhafte Radabstellanlagen am Bahnhof Beuel (links) und dem St. Josef Hospital
(rechts)Seite 72 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Auslastung
Im Untersuchungsgebiet wurden 542 Abstellplätze für Fahrräder erhoben. Insgesamt
wurden im Rahmen der Zählungen 1.046 Fahrräder erfasst. Zur Spitzenstunde um
11.00 Uhr waren 420 der 542 Fahrradabstellanlagen belegt, was einer Auslastung von
77 % entspricht. Die erhobenen Auslastungen sind in Tabelle 10 dargestellt.
Tabelle 10: Auslastung Fahrradabstellanlagen
Gesamtkapazität
Fahrradabstellanlagen Auslastung 11:00 Uhr Auslastung 15:00 Uhr Auslastung 02:00 Uhr
542 77 % (Anzahl: 420) 71 % (Anzahl: 387) 46 % (Anzahl: 239)
Insbesondere an den Fahrradabstellanlagen im Bereich des Bahnhofs Beuel, im zentra-
len Bereich Limpericher Str. / Friedrich-Breuer-Straße und im Bereich des St. Josef Hos-
pital wurde eine hohe Auslastung von über 100 % - 120 % (mit illegalen Parkvorgängen)
erhoben (siehe Karte 10 auf Seite 60).
Zudem sind im Rahmen der Erhebungen an Kreuzungsbereichen in Wohngebieten eine
hohe Anzahl „wild“ abgestellter Fahrräder aufgefallen. Diese Fahrräder standen in vie-
len Fällen auf dem Gehweg und haben dort die Barrierefreiheit und die Querungsmög-
lichkeiten eingeschränkt.
Im Untersuchungsgebiet wurden außerdem 27 Schrottfahrräder identifiziert, welche ca.
5 % der vorhandenen Stellplätze belegen und gleichmäßig verteilt sind. Diese stellen
kein relevantes Problem dar.
Hinweis: Während der Konzepterstellung wurden die Fahrradparkhäuser am Bahnhof
Beuel und im Bereich St. Augustiner-Straße / Rathausstraße installiert und in Betrieb
genommen. Die Auslastung und Wirkung auf das Quartier konnten nicht in die Ergebnisse
integriert werden.Seite 73 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Karte 10: Auslastung FahrradabstellanlagenSeite 74 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Auswertung „Bonn macht mit“
Im Rahmen der Onlinebeteiligung über „Bonn-macht-mit“ wurden auch Hinweise zum
Thema Fahrradparken eingebracht. Nachfolgend sind die relevanten zusammenge-
fasst:
▪ Sanktionierung von „wild“ abgestellten Fahrrädern (insbesondere im zentralen Ge-
schäftsbereich) und Entfernung von Schrottfahrrädern
▪ Mehr öffentliche Fahrradstellplätze an Kreuzungen „Hotspots“
▪ Mehr Angebote mit Witterungs- und erhöhtem Diebstahlschutz
▪ Beschilderung der nächstgelegenen Fahrradabstellanlage in Bereichen mit einer
hohen Anzahl von „wild“ abgestellten Fahrrädern
▪ Pflege / Unterhaltung bestehender Fahrradabstellanlagen
▪ Leih- und Lastenradstation am Konrad-Adenauer-Platz und Bahnhof
Zusammenfassende Bewertung
Das Untersuchungsgebiet ist mit der gründerzeitlichen (dichten) Bebauung, der
Nutzungsmischung und der Nähe zur Bonner Innenstadt mit der Kennedybrücke als
direkte Verbindung, ein ideales Fahrradquartier.
Auf Grundlage der vorhandenen Parkraumstrategie, politischer Beschlüsse, des Beteili-
gungsverfahrens und der Bestandsanalyse, konnten insbesondere drei räumliche Hand-
lungsfelder identifiziert werden:
▪ Bahnhof32 + St. Josef Hospital: zusätzliches zentrales Angebot erforderlich, mit
hohen Anforderungen an Diebstahlschutz und Ausstattung
▪ Westlicher Geschäftsbereich: kleinteiligere zentrale Angebote erforderlich, mit
hohen Anforderungen an Witterungsschutz
▪ Nördliches und südliches Wohngebiet mit punktuellen Gewerbestätten/ Dienst-
leistungen: dezentrale Angebote erforderlich, teilweise mit Anforderungen an
Witterungsschutz
32 Entfällt, da in der Zwischenzeit ein Fahrradparkhaus installiert wurde.Seite 75 von 99
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6.2 Handlungsbedarf
Radverkehrsplanung ist Angebotsplanung. Um die Stärken des Quartiers für den Rad-
verkehr noch weiter zu fördern und die Qualität für Nutzer:innen des Fahrrades zu stei-
gern, wird die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen. Durch diese Maßnahmen
sollen außerdem folgende übergeordnete Ziele der gesamtstädtischen Parkraumstra-
tegie umgesetzt werden:33
k. Umnutzung von nicht mehr als Parkflächen genutzten Bereichen für alternative
Mobilitätsangebote, Begrünung, Kultur oder Gastronomie
l. Priorisierung des Radverkehrs und ÖPNV gegenüber parkendem Individualverkehr
6.2.1 Fahrradparken im zentralen Geschäftsbereich
Im westlichen Geschäftsbereich besteht teilweise ein sehr hoher Parkdruck mit überlas-
teten bestehenden Angeboten an Abstellanlagen. Außerdem fehlt es an Fahrradab-
stellanlagen mit Witterungsschutz.
Handlungsempfehlung
Aufstellung von Fahrradabstellanlagen mit Überdachung und jeweils 4-5 Bügeln im di-
rekten Sichtfeld beziehungsweise vor dem Eingangsbereich von Geschäften (vgl.
Abbildung 31 auf Seite 63).
33 Ziele in gekürzter Form dargestellt. Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss
zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 76 von 99
Stadt Bonn: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
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Abbildung 31: Empfohlene Standorte für Fahrradabstellanlagen im Geschäftsbereich und Good-
Practice-Beispiel (Kassel)
Die Aufstellung im Seitenraum sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die Bar-
rierefreiheit dadurch nicht beeinträchtigt wird (Nutzung vorhandener Restflächen).
Ansonsten sollte die Umnutzung von Kfz-Parkplätzen vorgenommen werden.
Insgesamt kommt es entsprechend erster Vorplanungen zu einem Entfall von bis zu 8
Kfz-Parkplätzen. Dieser Entfall wird durch die zusätzliche Anlage von bis zu 80 Park-
plätzen für Fahrräder im direk

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de