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241699-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

Nummer
241699-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241699 Bürgerantrag: Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241699-02 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
21.09.2024
Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen
zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Außenbeleuchtung an Schulen wird aus Sicherheitsgründen und zur
Vandalismusprävention eingesetzt. Aus diesen Gründen kann bzw. sollte
die Außenbeleuchtung nicht abgeschaltet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bürgerantrag abzulehnen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de