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241699 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

Nummer
241699
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
30.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.09.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.03.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 287 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241699-01 ST Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
  2. 241699-02 ST Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

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Text anzeigen (3.578 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241699
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
21.09.2024
Bürgerantrag: Abschaltung der Außenbeleuchtung
an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.10.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen
22:00 Uhr und 6:00 Uhr gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben such aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
1
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Von:
Gesendet: Samstag, 21. September 2024 12:20
An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>
Betreff: Außenbeleuchtung von Schulgebäuden
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgendem Thema möchte ich einen Antrag einbringen:
Regelung der Außenbeleuchtung von Schulgeländen allgemein und vom Hardtberg-Gymnasium
insbesondere
Hintergrund:
1) Bonn will bis 2035 klimaneutral werden. Außerdem steht eine Haushaltskonsolidierung an zu der auch
Einsparmöglichkeiten herangezogen werden sollten. Daher sollte in Betracht gezogen werden, durch
Vermeidung von unnötigem Stromverbrauch den Energieverbrauch zu senken und Energiekosten
einzusparen. Dies könnte geschehen, indem man die Außenbeleuchtung von Schulgebäuden in der Zeit von
22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausschaltet. Dies wären im Jahr allein für die dunklere Jahreszeit August
bis Mai ca. 2450 Stunden und für September bis April immerhin noch fast 2000 Stunden, die man an Strom
für alle Schulen einsparen könnte.
2) Lichtverschmutzung ist ebenfalls ein wichtiges Thema für Umwelt und Gesundheit. Vor allem sind
angrenzende Wohnhäuser davon betroffen, wenn nachts die ganze Außenbeleuchtung in Betrieb bleibt.
3) Es ist sicherlich ein Missverständnis, wenn man annimmt, die Außenbeleuchtung würde Schutz geben
vor Randale oder Einbruch. Das Gegenteil wird wohl eher der Fall sein. Wenn jemand Interesse hat, fällt es
ihm leichter bei Licht in Schuldgebäuden einzusteigen.
4) Vielmehr sind Jugendliche animiert, sich nachts an solchen Bereichen aufzuhalten. Das Schulgelände ist
einerseits etwas abgeschirmt, man ist für sich allein, und andererseits hat man es schön hell für seine
gesellige Runde oder Besprechungen. Dies wird bestätigt durch unsere Erfahrung beim Hardtberg-
Gymnasium. Immer mal wieder halten sich dort auch noch nach 23 Uhr Jugendliche auf. Niemand prüft,
was sie dort machen, trotz Beleuchtung. Wenn sie ins Gebäude einsteigen wollten, könnten sie es
ungehindert machen. Es ist für sie aber nur ein Treffpunkt. Allerdings stört der dadurch entstehende
Lärmpegel die angrenzende Nachbarschaft. Die Geräusche durch "normale" Gespräche mit vereinzeltem
Gelächter werden nachts viel stärker wahrgenommen als tagsüber. Selbst in einigen 100 Metern Entfernung
ist es noch störend und hindert Nachbarn am Schlaf. Diese Woche gab es wieder solche Momente und die
Woche davor hatte ein Nachbar sogar die Polizei verständigt, damit Ruhe einkehrt. Dies könnte man von
vornherein verhindern, wenn es keine Beleuchtung geben würde.Seite 2 von 3
2
Antrag:
Ich beantrage für die Schulgebäude festzulegen, dass in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens die
Beleuchtung im Außenbereich abgeschaltet wird. Dies kommt dem Haushalt zu gute und die Nachbarn
werden entlastet was Lärmbelästigung und Lichtverschmutzung betrifft.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de