241692-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zukunftsort Dransdorfer Berg, Eckpunkte zum Qualifizierungsverfahren und Benennung Preisgericht
Kerndaten
- Nummer
- 241692-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Auf dem Dransdorfer Berg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241692-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zukunftsort Dransdorfer Berg, Eckpunkte zum Qualifizierungsverfahren und Benennung Preisgericht Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Ergänzend zu der Beschlussvorlage DS 241692 weist die Verwaltung auf die bereits im ALLRIS veröffentlichte Stellungnahme DS-Nr. 241845-01 ST zur Großen Anfrage der Stadt- bzw. Bezirksverordneten Frau Poppe-Reiners, Frau Langer und Herrn Herboth zu verschiedenen Aspekten der Planung hin, die der Bezirksvertretung Bonn in ihrer nächsten Sitzung am 04.02.2025 vorliegen wird. Anlage/n 1 2024-11-11 241845-01 ST Entwicklung der ehem VO (öffentlich) 2 2024-10-15 241845 Entwicklung der ehem VO (öffentlich)Seite 1 von 7 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241845-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Punkten der Großen Anfrage wie folgt Stellung: 1. Im Ratsbeschluss DS 221126-01 vom 27.10.2022 ist ein Kostenrahmen für Gutachten im Höhe von 210.000 € als erste Kostenannahme beziffert. Bereits durchgeführt wurde das Artenschutzgutachten I, das Gutachten zur faunistischen Erfassung und die Biotoptypenkartierung mit Bruttokosten von 26.483 €. Für das Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten und die Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung ( Altlastengutachten) wurden 43.250 € Brutto abgerechnet. Außerdem wurde eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt, die noch nicht abschließend in Rechnung gestellt wurde. Gemäß dem Ratsbeschluss ist die Verwaltung ermächtigt, nach Abhandlung/Berücksichtigung der Ergebnisse entsprechender Fachgutachten, zur Vorbereitung des Grundstückes für eine Entwicklung der Fläche eine Rodung des fortgeschrittenen Bewuchses zu beauftragen. Die Schätzkosten für die Rodung des Geländes belaufen sich auf ca. 30.000,-EUR. Die Rodung wurde bisher nicht beauftragt. Die Haushaltsmittel stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung. Die Vergabe von Gutachten und Planungsleistungen zur Grundlagenermittlung für politisch beschlossene Planungsprozesse ist standartmäßige Aufgabe der Verwaltung. Bei dieser Fläche erfolgt die Beauftragung von Gutachten und Planungsleistungen nach dem Prinzip der Kostenteilung in der sog. Kooperationsvereinbarung. Das bedeutet, dass Gutachten, die auf die Fläche bezogen und unabhängig vom Vorhaben sind, von der Verwaltung beauftragt und kostenmäßig übernommen werden und die Leistungen, die konkret auf das Vorhaben bezogen sind, anteilig von Verwaltung und dem Vorhabenträger / den VorhabenträgerInnen beauftragt und bezahlt werden. Damit sichert sich die Stadt die Rechte an den Planungsleistungen, auch wenn die Vorhabenträgerschaft sich dazu entschließen würde, das Vorhaben nicht weiter zu führen. Da die Biologische Station Rhein/ Erft dringenden Neubau- bzw. Sanierungsbedarf hat, hat die Verwaltung ein unmittelbares Interesse an den fachlichen Ergebnissen des Planungsprozesses. Das Honorar für das mit der Planung und Durchführung des Qualifizierungsverfahrens beauftragte Planungsbüro Stottrop aus Köln beziffern sich für diesen ersten Arbeitsschritt auf ca. 20.000 € (ohne Preisgelder und Aufwendungen für das Wettbewerbsverfahren). DieseSeite 2 von 7 Seite 2 Summe wird hälftig zwischen VorhabenträgerInnen und Verwaltung geteilt. Bisher wurde noch keine Rechnung für Planungsleistungen eingereicht. Die Erforderlichkeit weiterer Gutachten und Planungsleistungen sowie deren Umfang ergibt sich im weiteren Verlauf der Planungen. Aufgrund des komplexen Verfahrens sind diese Kosten noch nicht bezifferbar. Der Kostenrahmen aus dem Grundsatzbeschluss ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. 2. Die klimatische Situation hat große Bedeutung und wird im Planverfahren besonders beachtet und voraussichtlich durch ein Forschungsvorhaben begleitet. Es ist beabsichtigt, die im Qualifizierungsverfahren zu erarbeitenden Konzepte hinsichtlich der stadtklimatischen Auswirkungen zu überprüfen. Dies kann jedoch erst bei Vorlage der Konzepte erfolgen. Beabsichtigt ist eine Beibehaltung oder Verbesserung der derzeitigen stadtklimatischen Situation. Auszüge aus der Klimaanalysekarte sowie der Planungshinweiskarte 2023 gehen hierfür als Rahmenbedingung in die Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfahren ein. (Der Hinweis auf die „Abwägungsentscheidung“ bei der Veranstaltung am 10.10.2024 bezog sich auf das IFS von 2012 und ist in falschem Zusammenhang genannt) 3. Bei der im Vorfeld eines Bebauungsplanverfahrens durchgeführten Bewertung des bestehenden Mischwasserkanal kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass dieser ausreichend für die Aufnahme des im Plangebietes anfallenden Schmutzwasser sein wird. Weitere Aussagen können erst bei Konkretisierung des Konzepts bzw. im Bebauungsplanverfahren und der entsprechenden Entwässerungsplanung getroffen werden. Niederschlagswasser hingegen verbleibt auf dem Gelände und wird dort unter Berücksichtigung des Schwammstadtprinzips zurückgehalten, verwendet oder versickert. 4. Das Gelände wird durch das vorhandene Straßen- und Wegenetz erschlossen. „Autoarm“ bedeutet, dass auf private PKWs weitgehend verzichtet werden soll und ein Sharing- System eingeführt werden soll. Außerdem wird Fuß-und Radverkehr unterstützt und ausgebaut. Gleichwohl werden die Flächen für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf dem Gelände vorgehalten. Ein entsprechendes Mobilitätskonzept wird bei Konkretisierung der Planung erstellt werden. Zur Umsetzung stehen verschiedene rechtliche Instrumente auf Ebene des Bauleitplanverfahrens und auf Ebene des Baugenehmigungsrechts zur Verfügung. 5. Aktuell bestehen mit dem Verein Neue Stadtgärtnerei und der Montag Stiftung keine Pacht- oder Erbbaurechtsverträge. Die Verträge werden Regelungen zum Heimfall beinhalten. Die konkreten vertraglichen Gestaltungen werden nach der Verhandlung den zuständigen politischen Gremien in nichtöffentlicher Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 6. Es wird mit max. 100 Bewohnern gerechnet. Die Aufgabe des städtebaulichen Qualifizierungsverfahren wird es sein, unter Berücksichtigung der Randbedingungen ein in Dichte und Höhe angemessenes Konzept zu erarbeiten. 7. Für konkrete Mietanfragen oder verbindliche Vereinbarungen ist es auf Grund des langen Zeitplans noch vor der Planrechtsschaffung deutlichSeite 3 von 7 Seite 3 zu früh. Zurzeit wird das Projekt noch auf die grundsätzliche Machbarkeit geprüft. Auch in den fünf weiteren erfolgreich umgesetzten Projekten der Stiftung gab es zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Mietvereinbarungen Die Mieten werden den marktüblichen Mieten für die jeweilige Nutzung entsprechen. Sie dienen der Tragfähigkeit des Gesamtprojekts. Alle Überschüsse werden gemeinnützig im Stadtteil eingesetzt. Das Projekt soll nach dem Initialkapital-Prinzip der Montag Stiftung Urbane Räume umgesetzt werden. Es soll ein dem Stadtteil dienlichen Nutzungsmix umfassen. Dazu gehören auch gewerbliche Mieter. Die Mieten ermöglichen eine selbsttragende Immobilie, die unabhängig von langfristigen Zuschüssen ist. Alle Überschüsse aus den Mieten werden in gemeinnützige Aktivitäten und Maßnahmen vor Ort eingesetzt. Das kann umfassen: Gemeinwohlflächen, die den Menschen aus der Nachbarschaft für Aktivitäten zur Verfügung stehen, Personal für Gemeinwohlmanagement oder ein Stadtteilfonds für gemeinnützige Aktivitäten. Das Projekt wird durch eine gemeinnützige GmbH betrieben. Voraussetzung für den Verzicht auf den Erbbauzins ist die Gemeinnützigkeit und das im Sinne des Initialkapitalprinzips auf dem Erbbaugrundstück rein lokal und sozial ausgerichtet gehandelt wird (gemeinwohlorientierte Entwicklung der Gebäude als Impuls und Anlass für die Stärkung von Gemeinwesen, Quartiersidentität und aktiver Nachbarschaft). Anlage/n KeineSeite 4 von 7 Große Anfrage öffentlich 241845 Fragesteller/in: Brigitta Poppe-Reiners Karin Langer Frank Herboth 15.10.2024, gez. Reeh-Schall Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Gutachten und Kosten Die Verwaltung listet alle Gutachten auf, die bis jetzt in Auftrag gegeben worden sind und beziffert die jeweiligen Kosten. Welche weiteren Gutachten sind geplant? Die Verwaltung gibt einen Überblick über alle bisher entstandenen Kosten, z.B. auch der Auftrag an ein Kölner Planungsbüro. Der bisher geleistete Arbeitszeiteinsatz des Planungsamtes und anderer städtischer Ämter ist hier nicht gemeint. 2. Klima Welche Bedeutung hat die Klimasituation bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, besonders die Kaltluftzufuhr über das Feld in die Stadt, bzw. die umliegenden Stadtteile? Welche Höhe der einzelnen Gebäude wird im aufzustellenden Bebauungsplan anvisiert? 3. Abwassermanagement Ist der vorhandene Mischwasserkanal auf der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ ausreichend dimensioniert, um das Abwasser aufzunehmen, das durch die Wohnbebauung und die Gebäude der Montag Stiftung anfallen wird? 4. Verkehr Wie wird die verkehrliche Erschließung des Geländes geplant, ohne in dasSeite 5 von 7 Seite 2 Landschaftsschutzgebiet einzugreifen? Wie ist ein „autofreies“ oder „autoarmes“ Quartier definiert und wie kann das nachhaltig gewährleistet werden? 5. Erbpacht Gibt es jeweils einzelne Pachtverträge für die Initiative „Neue Stadtgärtnerei“ und für die Montag Stiftung? In welchem Fall müsste/ könnte der Erbpachtvertrag gekündigt oder rückgängig gemacht werden? 6. Wohnbebauung/ Initiative „Neue Stadtgärtnerei“ Wann ist mit konkreten Informationen zur Planung der Wohnhäuser zu rechnen? Können die Fundamente/ Mauern/ Keller der ehemaligen Gewächshäuser genutzt werden? Wie viele Häuser und Wohnungen sollen für die anvisierten 130 Bewohner*innen entstehen? 7. Montag Stiftung Hat die Montag Stiftung für ihr Projekt mit 3000-4000 m² Bruttogeschossfläche schon konkrete Interessent*innen – außer der Biologischen Station? Wie hoch wird schätzungsweise der Mietpreis für die Biologische Station und andere gemeinnützige Organisationen dort sein? Plant die Montag Stiftung auch an gewerbliche Firmen zu vermieten, falls sie keine oder nicht genügend gemeinwohlorientierte Vereine findet? Bleibt das gesamte Projekt – je nach Anteil – dann noch „gemeinwohlorientiert“? Wann erlischt ggf. die Voraussetzung für den Erlass des Pachtzinses? Begründung Bei der interessanten Infoveranstaltung vom 10.10.2024, die von vielen Bürgern und Bürgerinnen (nicht nur vom „Dransdorfer Berg“) besucht worden war, blieben einige Fragen offen oder konnten nicht in der Tiefe beantwortet werden. Auch im Hinblick auf die Beschlussvorlage 241692 in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Bonn zu Eckpunkten zum Qualifizierungsverfahren und Benennung eines Preisgerichts ist es unabdingbar, dass die gestellten Fragen beantwortet werden.Seite 6 von 7 Seite 3 Zu 1. Dass die Stadt auf einen Pachtzins verzichtet ist aufgrund des gemeinnützigen Ansatzes des Projektes nachvollziehbar und bereits ein großzügiges Angebot. Trotzdem ist es auch aus haushalterischen Gründen notwendig, als Mandatsträger*innen über weitere Kosten informiert zu werden und mitbestimmen zu können, sowie Transparenz für die Bürger*innen herzustellen. Zu 2. Die aktuellen Klimagutachten der Stadt Bonn zeigen eindrücklich, wie auch schon ZURES, dass das Meßdorfer Feld eine große Bedeutung für das städtische Klima hat. Es gilt als Kaltluftentstehungsgebiet mit Auswirkungen bis in das Bonner Zentrum hinein. Die Mitarbeiterin der Stadt Bonn sprach hierbei aber von einer „Abwägungs- entscheidung“. Das ist unverständlich vor dem Hintergrund, dass mehr für die Klimaresilienz der Stadt in Zeiten des Klimawandels unternommen werden muss. Zu 3. Die Stadt möchte hier ein Pilotprojekt für die „Schwammstadt“ Bonn realisieren. Versickerungsbereiche oder der Bau von Zisternen zum Auffangen von Regenwasser sind entsprechende Maßnahmen. Abwasser muss allerdings im städtischen Abwasserkanal abgeführt werden. Es hieß in der Veranstaltung, dass der vorhandene Kanal in der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ nicht ausreichend dimensioniert sei. Zu 4. Die Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ lässt im Bereich der Hausnummern 64-76 keinen Begegnungsverkehr zu. Die verkehrliche Situation ist offenbar noch völlig ungelöst. Auch bei einem „autoarmen“ Quartier ist mit zusätzlichem Verkehr zu rechnen, sowohl durch die neuen Bewohner*innen als auch durch das von der Montag Stiftung geplante Projekt eines Bildungszentrums mit Büro- und Seminarräumen, Bereiche für betreutes Wohnen, ein Café, Gewerbeflächen und Sonderwohnformen. Zu 6.-8. Begründung ergibt sich aus der jeweiligen Fragestellung Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de