241684-08 · Mitteilungsvorlage
Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 241684-08
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Adelheidisstraße Hauptort
- Hauptbahnhof
- Olof-Palme-Allee
- Am Hauptbahnhof
- Heussallee
- Kaiserplatz
- Combahnstraße
- Stadthaus
- Stadthalle
- Robert-Schuman-Platz
- Maximilianstraße
- Buschdorf
- Tannenbusch
- Ramersdorf
- Alt-Godesberg
- Auerberg
- Hochkreuz
- Vilich-Müldorf
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241684-08 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 12.12.2024 wurde im Rat der Stadt Bonn das angepasste Stadtbahnzielkonzept 2026+ beschlossen (DS 241684). Mit dieser Mitteilungsvorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand sowie die zukünftige Umsetzung. Im Rhein-Sieg-Kreis steht der entsprechende Grundsatzbeschluss zum angepassten Stadtbahnzielkonzept noch aus. Daher wird von der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises eine aktualisierte Beschlussvorlage in die gemeinsame Sitzung eingebracht. Eine Umsetzung des neuen Stadtbahnzielkonzeptes kann nur nach Beschluss im Rhein-Sieg- Kreis erfolgen. Aktueller Sachstand: In der Beschlussvorlage DS 241684 skizzierte die Verwaltung eine stufenweise Umsetzung des Stadtbahnzielkonzeptes. Folgende Stufen wurden in der Beschlussvorlage definiert: • Szenario 1: vorzeitige Umsetzung des Stadtbahnkonzeptes mit Abbindung der Linie 16 am Hbf. ohne Taktverdichtungen • Szenario 2: Einführung zeitlich begrenzter Taktverdichtungen • Szenario 3. Einführung der vollständigen Taktverdichtungen Dies ist notwendig, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die für die Taktverdichtung benötigten neuen Stadtbahnen zur Verfügung stehen und es für Szenario 3 zu umfangreichen Prüfungen, infrastrukturellen Anpassungen und Erweiterungen im Streckennetz kommen muss, um die vollständigen Taktverdichtungen fahren zu können. Die grundsätzliche Fahrbarkeit der Szenarien 1 und 2 unter den aktuellen Gegebenheiten hat die SWBV mit ihrer Stellungnahme vom 22.08.2024 bestätigt (Anlage 1). Gleichzeitig gibt es mehrere Beschlüsse aus verschiedenen Gremien der Bonner Politik (u. a. DS 240679, DS 240679-013, DS 241684-05), welche eine kurzfristige Abbindung der verspätungsanfälligen Linie 16 am Bonner Hbf. fordern. Für den Bad Godesberger Streckenast muss in diesem Falle ein alternatives Angebot bereitgestellt werden. Seitens der Stadt Bonn wurde daher gemeinsam mit demSeite 1 von 11 Seite 2 Rhein-Sieg-Kreis und der SWBV eine vorzeitige Umstellung des Stadtbahnzielkonzeptes ohne die geplanten Taktverdichtungen (Szenario 1) geprüft. Dadurch ist eine Abbindung der Linie 16 am Bonner Hbf. möglich. Mit der Linie 67 gibt es ein Alternativangebot in Richtung Bad Godesberg. Der Beschlusslage entsprechend wurde angestrebt, dass diese Umstellung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 durchgeführt wird. Die Prüfungen der SWBV haben ergeben, dass diese gewünschte Umstellung des Stadtbahnkonzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 nicht möglich ist. Seitens der SWBV wurde folgende Stellungnahme bereitgestellt, welche die Prüfergebnisse erklärt: „Mit der Abbindung der Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof stehen folgende Linien zur Verfügung: Linie 16 Köln-Niehl – Bonn Hbf Linie 18 Köln – Bonn Hbf Linie 66 Buschdorf/Tannenbusch – Königswinter/Bad Honnef Linie 67 Siegburg – Bad Godesberg Linie 68 Bornheim – Bonn Hbf -Ramersdorf Da am Bonner Hauptbahnhof keine Möglichkeit für aus südlicher Richtung kommende Züge gegeben ist zu wenden, ergibt sich auf dem Streckenabschnitt zwischen Bonn Hbf und Tannenbusch ein dichterer Takt als heute (in den Spitzenzeiten bis zu alle 5 min statt bis zu alle 10 min). Daraus folgt ein Mehrbedarf an Zügen und Fahrpersonal, der aktuell nicht sicher gedeckt werden kann. SWB Bus und Bahn unternimmt zahlreiche Maßnahmen, um zusätzliche Fahrpersonale gewinnen, ausbilden und halten zu können, die Personalsituation im ÖPNV ist und bleibt aber deutschlandweit angespannt. Auch die Verfügbarkeit der Stadtbahnwagen ist derzeit eingeschränkt, der Einsatz weiterer Fahrzeuge daher kaum möglich. Aktuell sind durch Umbauprojekte aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben einige Fahrzeuge in der Werkstatt gebunden. Da die Stadtbahnen auf vielen Streckenanteilen Kontakt zum Individualverkehr haben, verzeichnen wir zudem viele Unfallschäden, deren Beseitigung oft aufwändig ist. Des Weiteren beansprucht die Ersatzteilbeschaffung höhere Abstellzeiten bei Unfallschäden durch verlängerte Lieferketten bzw. fehlender Personalkapazitäten bei Fachfirmen zur Instandsetzung, weshalb aktuell ein hoher Schadstand vorherrscht. Bei Realisierung des Stadtbahnkonzeptes zum Fahrplanwechsel 2025 droht daher ein Rückgang der Zuverlässigkeit, weil Dienste teilweise nicht besetzt werden können oder nicht ausreichend Bahnen einsatzfähig sind. SWB Bus und Bahn empfiehlt daher die Umsetzung des Stadtbahnkonzeptes erst zum Fahrplanwechsel 2026. In der Zwischenzeit können Umbauprojekte abgeschlossen werden, so dass mehr Bahnen zur Verfügung stehen. Auch der Personalaufbau wäre einfacher realisierbar.“Seite 2 von 11 Seite 3 Eine wie von der Politik gewünschte Wiedereinführung der Linie 63 zur Bedienung des Bad Godesberger Streckenastes ist im ursprünglichen Umfang nach Aussage der SWBV aus den o. g. Gründen ebenfalls nicht möglich. Umsetzung des Konzeptes und Abbindung der Linie 16: Szenario 1: Eine Umsetzung von Szenario 1 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025, wie in den o. g. politischen Beschlüssen gefordert, ist laut Stellungnahme der SWBV aufgrund der begrenzten Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit mit betrieblichen Risiken verbunden. Laut SWBV befinden sich 75 Stadtbahnfahrzeuge im Fuhrpark, welche unter Berücksichtigung einer ausreichenden Reserve für Inspektionen, Reparaturen usw. und der technischen Einschränkungen der Kuppelbarkeit durch die verschiedenen Fahrzeugserien zu maximal 30 Doppeltraktionen kombiniert werden können. Für das aktuelle Fahrtenangebot werden von der SWBV 26 Züge eingesetzt. Die aktuell laufenden Modernisierungen und Zweiterstellungen, die weitere Fahrzeuge binden, werden laut SWBV im Laufe des Jahres 2026 beendet, sodass für eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 die notwendige Anzahl von 30 Doppeltraktionen zur Verfügung stehen wird. Mit der Beschlussvorlage zum Fahrplanwechsel Dezember 2025 wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWBV verschiedene Beschlussoptionen vorlegen und eine Beschlussfassung zur zwischenzeitlichen Verbesserung der Anbindung Bad Godesbergs empfehlen. Option 1: Umsetzung von Szenario 1 des Stadtbahnzielkonzeptes zum Fahrplanwechsel Dezember 2025 Durch eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel Dezember 2025 werden die aktuell bestehenden politischen Beschlüsse erfüllt. Aufgrund der o. g. zur Umsetzung notwendigen Reduzierung der Reservequote besteht die Gefahr, dass sich die Zuverlässigkeit im Stadtbahnnetz kurzzeitig verringert bis aktuell in der Werkstatt gebundene Fahrzeuge wieder einsatzfähig sind. Hierdurch kann es zu vermehrten Ausfällen von Bahnen im täglichen Betrieb kommen. Option 2: Umsetzung von Szenario 1 des Stadtbahnzielkonzeptes zum Fahrplanwechsel 2026 Durch eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel Dezember 2026 werden die aktuell bestehenden politischen Beschlüsse nicht erfüllt. Aufgrund der höheren Fahrzeugverfügbarkeit kann seitens der SWBV die gewünschte Reservequote erhalten werden, sodass die Zuverlässigkeit im Stadtbahnnetz nicht beeinflusst wird und trotz des Alters der Fahrzeugflotte genügend einsatzbereite Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Option 3: Ausarbeitung von vorübergehenden Maßnahmen für ein verbessertes Angebot auf dem Bad Godesberger StreckenastSeite 3 von 11 Seite 4 Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der SWBV Vorschläge geprüft, welche Maßnahmen mit den, nach Darstellung der SWBV, 4 zur Verfügung stehenden Fahrzeugen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 umgesetzt werden können, um die Zuverlässigkeit des Angebots auf dem Bad Godesberger Streckenast zu verbessern. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die SWBV zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 die Linie 63 in der Hauptverkehrszeit (Mo.-Fr. 6.30 - 9.30 Uhr und 15.30 - 18.30 Uhr) so wiederaufnehmen kann, dass zwischen Tannenbusch und Bad Godesberg insgesamt 9 Fahrten pro Stunde (Linie 16 x 6 und Linie 63 x 3) angeboten werden können. Dafür sollen drei Bahnen im Pendelbetrieb eingesetzt werden. Die mit dem Angebot einhergehende, vorübergehende Reduzierung der Fahrzeugreserve ist aus Sicht der SWB vertretbar. Diese Maßnahme soll ein überbrückendes Angebot im aktuellen Stadtbahnnetz in Richtung Bad Godesberg darstellen, bis eine Umsetzung des neuen Stadtbahnzielkonzeptes im Dezember 2026 erfolgen kann. Mit der Beschlussvorlage zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 soll die SWBV mit der Umsetzung beauftragt werden. Die Verwaltung wird die Kosten dieser Option in ebendieser Vorlage nach Abstimmung mit der SWBV darlegen. Szenario 2: Im Beschluss zum Stadtbahnkonzept DS 241684 wurde ein Umsetzungshorizont der limitierten Taktverdichtungen (Szenario 2) für das Jahr 2026 skizziert. Dieser befand sich in Abhängigkeit zur Verfügbarkeit der neu bestellten Stadtbahnfahrzeuge. Die Rückmeldung der SWBV hat ergeben, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung der Fahrzeuge kommt und dieser Zeithorizont nicht eingehalten werden kann. Nach aktuellem Stand ist die Inbetriebnahme-Genehmigung der neuen Fahrzeuge für das 1. Quartal 2028 geplant. Eine Umsetzung von Szenario 2 ist daher nach aktuellem Stand zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich. Wie in der Beschlussvorlage DS 241684 beschrieben, wurden für Szenario 2 basierend auf der im Herbst 2024 durchgeführten Querschnittserhebung zwischen der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und der SWBV Zeitfenster für die begrenzten Taktverdichtungen festgelegt. Die Taktverdichtungen umfassen in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ca. zwei Stunden und in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit ca. drei Stunden an Schultagen und sind nachfolgend definiert: • Morgens: ca. 7:00 Uhr – 9:00 Uhr • Nachmittags: ca. 15:00 Uhr – 18:00 Uhr Szenario 3: Zur Umsetzung von Szenario 3 sind umfangreiche Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur des Stadtbahnnetzes notwendig. Diese wurden in der Beschlussvorlage DS 241684 beschrieben. Gleichzeitig wurde mit dem Beschluss eine Machbarkeitsprüfung der einzelnen Maßnahmen durch Verwaltung und SWBV beauftragt. Um diese beschlossene Prüfung durchzuführen, soll durch die SWBV eine Untersuchung zur LeistungsfähigkeitSeite 4 von 11 Seite 5 des Stadtbahnnetzes ausgeschrieben werden, in welcher alle Potenziale, Möglichkeiten und Notwendigkeiten für den Infrastrukturausbau untersucht werden. Erst nach Abschluss der Untersuchung lässt sich definieren, welche infrastrukturellen Anpassungen möglich und notwendig für entsprechende Mehrleistungen sind und damit auch, wann eine vollständige Taktverdichtung (Szenario 3) gefahren werden kann. Ziel dieser Untersuchung ist es, einen verlässlichen Ausbauplan für die vollständige Umsetzung des aktualisierten Stadtbahnzielkonzeptes zu erstellen und diesen entsprechend der Umsetzung der Maßnahmen zur Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur fortzuschreiben. Nach Abschluss der Studie wird die Verwaltung die Politik über die Ergebnisse informieren. Wirtschaftliche Auswirkungen: Die SWBV hat die Kosten für das Szenario 1 des in 2024 beschlossenen Stadtbahnzielkonzeptes inkl. Abbindung der Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof zur Verfügung gestellt, die Betriebskosten für die Szenarien 2 und 3 wurden abgeschätzt und werden noch detailliert berechnet. Dadurch lassen sich die Kosten zwischen dem in 2019 beschlossenen Stadtbahnzielkonzept und dem aktuellen Beschluss aus dem Jahr 2024 miteinander vergleichen. Die Tabelle in Anlage 2 zeigt die Zusatzkosten, die durch die einzelnen Umsetzungsstufen des neuen Stadtbahnzielkonzeptes entstehen. Aus der Beschlussvorlage zum alten Stadtbahnkonzept aus dem Jahre 2019 DS 1912476 ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 13,4 Mio. Euro pro Jahr. Die Differenz der Kosten zwischen den beiden Stadtbahnzielkonzepten mit den Beschlüssen 2019 und 2024 liegt bei Umsetzung der vollständigen Konzepte daher, unter Berücksichtigung der Preissteigerungen, bei ca. 1 Mio. Euro pro Jahr im gesamten Stadtbahnnetz. Dadurch ergeben sich durch die aktualisierte Beschlussfassung für die beiden Aufgabenträger Stadt Bonn und Rhein-Sieg- Kreis Einsparungen gegenüber den bisher erwarteten Ausgaben in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro pro Jahr. Wie sich die genaue Verteilung der Einsparungen zwischen den beiden Aufgabenträgern darstellt, müssen die abschließenden Berechnungen durch die SWBV zeigen. Die Berechnungen zeigen, dass es durch die Umstellung auf das neue Stadtbahnzielkonzept langfristig zu finanziellen Einsparungen im Vergleich zum alten Beschlussstand kommen wird. Gleichzeitig wird die Angebotsqualität und Betriebsstabilität im Stadtbahnnetz erhöht. Weiteres Vorgehen: Wie bereits beschrieben, wird die Verwaltung die drei Beschlussoptionen für ein Szenario 1 in Zusammenarbeit mit der SWBV auf Umsetzbarkeit prüfen und entsprechend in die diesjährige Beschlussvorlage zum Fahrplanwechsel 2025 aufnehmen. Seitens der SWBV wird schnellstmöglich die o. g. Untersuchung ausgeschrieben. Diese Punkte bilden die Grundlage für die weitere Umsetzung aller Stufen des Stadtbahnkonzeptes. Wenn sich in der weiteren BearbeitungSeite 5 von 11 Seite 6 neue Sachstände ergeben, werden diese der Politik kurzfristig berichtet. Anlage/n 1 Stellungnahme SWBV (öffentlich) 2 Zusatzkosten des Stadtbahnzielkonzeptes (öffentlich)Seite 6 von 11 22.08.2024 1 Einschätzung der SWBV zum angepassten Stadtbahnkonzept 2026 Im Jahre 2019 wurde die Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes durch den Rat der Stadt Bonn be- schlossen (DS 1912476). Mit Eintreffen von zusätzlichen Stadtbahnfahrzeugen ab voraussichtlich 2026 soll das Angebot ausgebaut werden. In den vergangenen 5 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen an das zukünftige Stadtbahnnetz weiterentwickelt. Neben den Infrastrukturaus- bauprojekten „Zweigleisiger Ausbau Linie 18“, „rechtsrheinische Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln“ oder „Stadtbahnanschluss Buschdorf/Auerberg“, die im ursprünglichen Konzept nicht abseh- und ab- bildbar waren, sollten zugleich zwei neue, wesentliche Kernforderungen erfüllt werden: gleichmäßige Takte auf den Außenästen und eine vorzeitige Abbindung der verspätungsanfälligen Linie 16. Die ur- sprünglichen Anforderungen des Beschlusses 1912476, wie beispielsweise ein möglichst gleichmäßiger 5-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit auf den Abschnitten vom Bonner Hauptbahnhof Richtung Sieg- burg, Bad Godesberg und Tannenbusch, sowie die Schaffung einer Direktverbindung zwischen Sieg- burg und Bad Godesberg sollten auch weiterhin angestrebt werden. Unter Berücksichtigung der oben genannten Rahmenbedingungen ergibt sich folgende Variante für das zukünftige Stadtbahnnetz: Dabei werden auf den Linienästen voraussichtlich folgende Takte angeboten werden können: Takte auf Linienästen (in Min.): HVZ NVZ SVZ Siegburg v: 5 n: 5 v: 10 n: 10 v: 15 n: 15 Tannenbusch (Buschdorf) v: 3/7 n: 4/6 v: 7/3/10 n: 5/5/10 v: 15/2/13 n:15/3/12 Bad Godesberg v: 5 n: 5 v: 10 n: 10 v: 15 n:15 Ramersdorf/Königswinter v: 10 n: 10 v: 10 n: 10 v: 15 n:15 Olof-Palme-Allee v: 3/2/5 n: 3/2/5 v: 3/7 n: 4/6 v: 6/9 n: 6/9Seite 7 von 11 22.08.2024 2 Das angepasste Stadtbahnkonzept, dessen Rahmenbedingungen nachfolgend dargestellt werden, bie- tet diverse Verbesserungen, wie beispielsweise gleichmäßigere Takte auf allen Linienästen, gegenüber dem ursprünglichen Konzept, weshalb die angepasste Variante weiterverfolgt werden soll. Das über- arbeitete Konzept erscheint grundsätzlich fahrbar – ohne infrastrukturelle Anpassungen jedoch nur zeitlich limitiert. Eine Stellwerkssimulation, die noch durchzuführen ist, muss diese erste Einschätzung dann final bestätigen. Es ist jedoch bereits jetzt ersichtlich, dass für einen zuverlässigen Betriebsablauf, eine bestmögliche Betriebsstabilität und die optimale Nutzung sich bietender Potentiale infrastruktu- relle Begleitmaßnahmen (s.u.) zwingend notwendig sind. Durch die gleichmäßigen Takte werden Umsteigebeziehungen gestärkt und die Betriebsstabilität per- spektivisch erhöht. Die Fokussierung auf die linienreine Verknüpfung der Außenäste Bad Honnef – Tan- nenbusch bzw. Bad Godesberg – Siegburg sorgt dafür, dass Betriebsstörungen auf einem Abschnitt geringere Auswirkungen auf das restliche Netz haben. Durch die Verschiebung der Zugkreuzung der Linie 66 von Rhöndorf nach Bad Honnef erhöht sich die Wendezeit und somit die Stabilität auf diesem Abschnitt. Mit Abbindung der Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof soll sich die Betriebsstabilität auf Bonner Stadt- gebiet verbessern, da sich Verspätungen der Linie nicht mehr ins komplette Netz übertragen. Der Li- nienweg wird auf ein Minimum reduziert. Eine Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof wird gegen- über der Heussallee bevorzugt, da der Stammstreckentunnel weniger stark belastet wird und die Wa- gendurchsicht am Hauptbahnhof nachfolgende Züge weniger stark behindert. Allerdings verursachen eine Abbindung der Linien 16 und 18 eine Vollauslastung der Wendeanlage Kaiserplatz für die meisten Zeitbereiche des Tages, sodass – bis ein Infrastrukturausbau erfolgt ist – in der Leitstelle der SWB vo- raussichtlich ein zusätzlicher Stellwerker für den Hauptbahnhof notwendig wird. Aufgrund der dichten Zugfolge auf der Linie 67, im Stammstreckentunnel und Richtung Tannenbusch sollte die Taktverdichtung nur in der Hauptverkehrszeit erfolgen. Gegenüber dem heutigen Netz ver- doppelt sich das Angebot auf diesen Abschnitten, weshalb kleinere Verspätungen Konflikte mit den folgenden Fahrten und weiteren Linien verursachen können. Die Hauptverkehrszeit mit der stärksten Fahrgastnachfrage wird auf die Zeitbereiche 6:30 – 9 Uhr und 15 – 19 Uhr definiert. Bis zu einem er- folgten Infrastrukturausbau sollte die Linie 67 aus Gründen der Betriebs- und Fahrplanstabilität zu Be- ginn nur zwischen 7 und 9 Uhr und zwischen 15 und 18 Uhr sowie nur an Schultagen im 5-Min.Takt angeboten werden. In Siegburg erfolgt eine Kürzung der Wendezeit innerhalb der HVZ gegenüber der heutigen Linie 66, welche die Betriebsstabilität auf der Linie 67 negativ beeinflussen kann. Daher sind infrastrukturelle Maßnahmen wie der Ausbau des Knoten Landgerichts und der B56 im Bereich Combahnstraße/Fried- hof Beuel durch die Schaffung einer vom Individualverkehr unabhängigen Trasse sowie der Bau min- destens einer zusätzlichen Wendeanlage abseits der durchgehenden Hauptgleise auf dem Siegburger Ast für einen stabilen Betrieb zwingend erforderlich. Zusätzlich müssen die Lichtsignalanlagen zwi- schen Adelheidisstraße und Stadthaus mit einer optimierten Beschleunigung versehen und der Knoten Landgericht ausgebaut werden. Die Wendezeit wird morgens für ca. 2 Stunden und nachmittags für ca. 3 Stunden von 15 auf 9 Minuten reduziert. Außerhalb dieses Zeitraums sind überschlagende Wen- den zur Fahrplanstabilisierung vorgesehen. Die Linie 67 erhält am Hauptbahnhof in beiden Richtungen zusätzlich eine Minute Standzeit, um einen stabilen Betrieb zu vereinfachen. An der Stadthalle sinkt die Wendezeit der Linie 67 auf 8 Minuten. Zur Beschleunigung und Steigerung der Zuverlässigkeit muss der Bahnverkehr zwischen Olof-Palme-Allee und Hochkreuz beschleunigt werden, indem die Vorrangschaltungen für die Stadtbahnen optimiert werden. Durch den dichten Takt wird die Zugkreuzung am Abzweig der 66 an der Olof-Palme-Allee Richtung Robert-Schuman-Platz deutlich stärker belastet. Zur Verringerung des Konflikts ist es erforderlich den Abbiegevorgang der Linie 66 zu beschleunigen, damit nachfolgende und kreuzende Züge weniger stark behindert werden.Seite 8 von 11 22.08.2024 3 Derzeit wird die Etablierung einer zusätzlichen Wendeanlage am Hauptbahnhof geplant, die soge- nannte Wendeanlage „Hauptbahnhof/Maximilianstraße“. Diese ist zur Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof unterstützend erforderlich. Perspektivisch soll diese Wendeanlage vorzugsweise einer neuen Stadtbahnlinie 17 über Niederkassel nach Köln dienen. An der derzeitigen Wendeanlage am Kaiserplatz kann unter den aktuellen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden, dass neben der Linie 18 und den Ein- und Ausfahrten, sowie Fahrschul- und Betriebsfahrten dauerhaft ausreichende Kapa- zitäten für eine abgebundene Linie 16 vorhanden sind. Zudem ist ein Ausbau der bisherigen Abstellan- lage Kaiserplatz zur Schaffung von drei (statt bisher zwei) unabhängig voneinander anfahrbarer Wen- degleise im Hinblick auf weitere Ausbauprojekte (zweigleisiger Ausbau Linie 18, Stadtbahn Niederkas- sel) notwendig, aber nicht kurzfristig umsetzbar. Die zusätzlichen Fahrten und dichteren Takte führen dazu, dass die Wendeanlagen „Stadthalle“ und „Siegburg Bahnhof“ während der HVZ an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, so dass die verfügbaren Gleise maximal ausgelastet sind. Infrastrukturelle Begleitmaßnahmen - Prüfung Aus- und Umbaumaßnahmen der Bestandswendeanlage „Kaiserplatz“ durch Errich- tung eines zusätzlichen Gleiswechsels, damit die Haltepunkte H4 erreicht werden können. So- mit werden drei (statt bislang zwei) Wendegleise geschaffen die unabhängig voneinander an- fahrbar sind. Eine weitere Anpassung der Signalisierung (Können Signale oder Vorsignale so etabliert werden, dass die Züge die bestehenden Gleise effizienter Nutzen können?) ist zu prü- fen. - Die Etablierung einer Wendeanlage Hauptbahnhof/Maximilianstraße ist für das dauerhafte Wenden der Linie 16 am Hauptbahnhof erforderlich. Ein Ausbau muss zugleich die Optionen „10-Min.-Takt Linie 18“ und „Ausbau Linie 17“ berücksichtigen. - Die Kapazitätsgrenze der Abstellanlage Stadthalle wird erreicht, da in der HVZ eine perma- nente Belegung beider Gleise geplant wird. Deshalb soll ein zusätzlicher Gleiswechsel zur Um- fahrung von Schadzügen auf Gleis 1 geprüft werden. Diese Maßnahme würde eine zusätzliche Flexibilität im Störungsfall ermöglichen. Eine Leistungssteigerung der Abstellanlage wird dadurch allerdings nicht erreicht. Deshalb soll zusätzlich geprüft werden, ob der Tunnel hinter der Wendeanlage Stadthalle ver- längert werden kann (Tunnelerweiterung Wendeanlage Stadthalle), um hier die Kapazitäten zu erhöhen. So kann die Wendezeit der Linie 67 erhöht werden, was die Betriebsstabilität ver- bessert und final eine Ausweitung des Angebotszeitraums ermöglichen kann. - Die Kapazitätsgrenze des Endpunktes Siegburg wird erreicht, da in der HVZ eine permanente Belegung beider Gleise geplant wird. Deshalb muss hier gutachterlich geprüft werden, wie zusätzliche Kapazitäten, z.B. durch den Bau eines zusätzlichen Bahnsteiges oder die Verlegung von Gleiswechseln, geschaffen werden können. Zusätzlich sollte eine Wendeanlage nach der Haltestelle „Sankt Augustin Zentrum“ (optima- lerweise) in Mittellage auf Höhe des „Huma“-Gebäudes geprüft werden (für verbessertes Ein- und Aussetzen der Bahnen und zur Wende im Störungs-, Verspätungs- oder Baustellenfall) - Zudem sind flankierende Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebsstabilität erforderlich: o Ausbau des Knotens Landgericht, o Ausbau der B56 im Bereich Combahnstraße/Friedhof Beuel und o Bau einer Abstellanlage in Mittellage im Bereich Vilich-Müldorf oder im Bereich Han- gelar Ost (optimalerweise an beiden Positionen) o Optimierung des Abbiegevorgangs der Linie 66 an der Olof-Palme-Allee o Bevorrechtigung der Stadtbahn an den Lichtsignalen zwischen Adelheidisstraße und StadthausSeite 9 von 11 22.08.2024 4 o Bevorrechtigung der Stadtbahn an den Lichtsignalen zwischen Olof-Palme-Allee und Hochkreuz o Etablierung zusätzlicher Weichenverbindungen um die Betriebsstabilität im Regel-, Baustellen- und Störungsfall zu erhöhen - Die entsprechenden Maßnahmen werden bei der SWBV und der SSB zusätzliche Kosten verur- sachen - Sollte die anstehende Stellwerksimulation positiv ausfallen, muss anschließend auch das Straßenbahnnetz auf notwendige Infrastrukturanpassungen untersucht werden, die sich in Folge von zu verschiebenden Fahrplanlagen ergeben könnenSeite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de