241684 · Beschlussvorlage
Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026
Kerndaten
- Nummer
- 241684
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Änderungsantrag der Grünen-Bezirksfraktion: Prüfauftrag zum Ausbau der Wendestelle „Stadthalle“ und zur Verlängerung der Stadtbahn nach Lannesdorf im Rahmen der Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 – Antrag zur Vorlage 241684
- FDP-Änderungsantrag zu Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 Antrag zur Vorlage 241684
- Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand
- Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026
- Koalitionsänderungsantrag: Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 Antrag zur Vorlage 241684
- Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026
- CDU-Änderungsantrag: Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 Antrag zur Vorlage 241684
- Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026
- Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026
- Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.218 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 241684 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Anhörung Rat 12.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und zur Verbesserung der Betriebsstabilität sowie des Betriebsablaufes Folgendes zum Beschluss vor: 1. Anstatt des im Jahr 2019 beschlossenen Stadtbahnzielnetzes wird die Umsetzung eines neuen, mit dieser Vorlage präsentierten Stadtbahnkonzeptes beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse des Rates vom 04.07.2019 DS 1911567 und vom 26.09.2019 DS 1912476 werden aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der notwendigen Prüfaufträge für infrastrukturelle Anpassungen gemeinsam mit der SWBV / SSB zur Nutzung des vollständigen Potenzials des neuen Konzeptes und zur Fahrbarkeit einer maximalen Taktverdichtung durchzuführen. 3. Das neue Stadtbahnkonzept ist bei einer Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen. Begründung Konzept aus dem Jahr 2019 Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss des Rates vom 04.07.2019 bzw. vom 26.09.2019 (DS 1911567, DS 1912476) beauftragt, die Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den Verkehrsunternehmen hinsichtlich Taktangebot und Betriebszeiten zu konkretisieren. Die wesentlichen Inhalte des Beschlusses aus dem Jahr 2019 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Linien 16, 18 und 66 bleiben gegenüber heute unverändert. Die Linie 63 beginnt bzw. endet an der Haltestelle Heussallee / Museumsmeile und die Linie 68 am Hbf. Die Linie 67 wird zu einer vollwertigen Linie ausgebaut und bis zur Haltestelle Bad Godesberg Stadthalle verlängert.Seite 1 von 8 Seite 2 Analog zu dem Beschluss des Rates ist ein gleichlautender Beschluss im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises am 08.10.2019 gefasst worden. Eine wesentliche Grundlage im Stadtbahnkonzept aus dem Jahr 2019 ist die Einrichtung eines möglichst geraden 5- bzw. 10-Minuten-Taktes in der HVZ (Hauptverkehrszeit) bzw. NVZ (Nebenverkehrszeit) auf den verschiedenen Streckenästen. Bei den Abstimmungen zu Taktangeboten und Betriebszeiten sowie den Planungen zu neuen Stadtbahnangeboten (Stadtbahnverlängerung Buschdorf (DS 240891), rechtsrheinische Stadtbahn, zweigleisiger Ausbau Linie 18) hat sich gezeigt, dass bei der Umsetzung des beschlossenen Zielnetzes aus 2019 die Bedingungen eines möglichst geraden Taktangebotes nicht einzuhalten sind. Es würden bei der Umsetzung des Stadtbahnkonzeptes ungleichmäßige Takte entstehen. Dies ist insbesondere durch die Kreuzungen der Linien aus den verschiedenen Streckenästen und die Zusammenführung der Linienwege am Hauptbahnhof sowie durch infrastrukturelle Restriktionen begründet. Zu Beschlusspunkt 1: Folgendes Konzept wird von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Rhein- Sieg-Kreis, der Stadt Köln, der SWBV (Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH) und der KVB (Kölner Verkehrs-Betriebe AG) vorgeschlagen. Grundlegende Anforderungen und Inhalte des neuen Stadtbahnkonzeptes • Abbindung der Linie 16: Durch den langen Laufweg der aus Köln kommenden Linie wird eine Verkürzung des Linienweges angestrebt, damit Verspätungen weniger in das Bonner Netz und auf andere Bonner Linien übertragen werden. • Direktverbindung Siegburg – Bad Godesberg: Im neuen Konzept besteht eine umsteigefreie Verbindung zwischen den Haltestellen Siegburg Bf. und Bad Godesberg Stadthalle. • Möglichst glatte 5- bzw. 10-Minuten-Takte: Im Vergleich zum Stadtbahnkonzept aus dem Jahr 2019 sind in diesem Konzept glattere Takte auf den Linienästen fahrbar. Dies ist insbesondere darin begründet, dass Linienpaare die gleichen Streckenäste bedienen. • Integration von zukünftigen Anpassungen im Stadtbahnnetz: Die Integration von zukünftigen Erweiterungen wie der zweigleisige Ausbau der Linie 18, die Stadtbahnverlängerung Buschdorf sowie die rechtsrheinische Stadtbahn wurden mitbetrachtet. Das neue Stadtbahnkonzept umfasst die folgenden Linien, die auf dem Liniennetzplan in Anlage 1 dargestellt sind: • Linie 16: Köln – Bonn Hbf. (- Heussallee / Museumsmeile) • Linie 66 (neuer Linienweg): Tannenbusch – Bonn Hbf. – Ramersdorf – Königswinter – Bad HonnefSeite 2 von 8 Seite 3 • Linie 67: Siegburg Bf. – Bad Godesberg Stadthalle • Linie 18: Köln – Bonn Hbf. • Linie 68: Bornheim – Bonn Hbf. – Ramersdorf Aus dem Konzept ergeben sich die in Anlage 2 dargestellten Takte, welche bereits von den SWBV in der ersten Prüfung als positiv bewertet wurden. Auf den Streckenästen nach Siegburg und Bad Godesberg wird ein glatter 5- Minuten-Takt durch die Linie 67 angeboten, auf dem Streckenast nach Ramersdorf und Königswinter liegt ein glatter 10-Minuten-Takt in der HVZ durch die Linie 66 vor. Auf den drei Streckenästen ergibt sich in der NVZ ein glatter 10-Minuten-Takt. Der Streckenast nach Tannenbusch weist in der HVZ durch die Linien 16 und 66 einen 3/7-Takt (vormittags) und 4/6-Takt (nachmittags) auf. In der NVZ entsteht auf diesem Streckenast ein Überangebot von drei Bahnen in 20 Minuten (anstelle von zwei Bahnen). Das Überangebot zwischen Bonn Hbf. und Tannenbusch resultiert aus der Verdichtung der Linie 66, um einen 10-Minuten-Takt nach Ramersdorf und Königswinter auch zukünftig anzubieten. Darüber hinaus bedient die Linie 16 aus Köln kommend weiterhin im 20-Minuten-Takt den Streckenast Tannenbusch – Bonn Hbf. Die ungeraden Takte auf dem Streckenast ergeben sich aus den Restriktionen der Fahrplanlagen: Die Linie 16 ist aufgrund des langen Laufweges und der Lage im Kölner Netz nicht flexibel verschiebbar. Die Linie 66 weist aufgrund der Eingleisigkeit zwischen Königswinter und Bad Honnef sowie der Anschlüsse an die Busverbindungen im südlichen rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ebenfalls einen geringen Spielraum auf. Dazu kommen Restriktionen im Bonner Stammstreckentunnel durch eine hohe Auslastung. Fahrbarkeit und zeitliche Begrenzung der Taktverdichtung Das beschriebene Konzept ist von den SWBV als grundsätzlich fahrbar eingeschätzt worden. Eine Stellwerkssimulation, die noch durchzuführen ist, muss diese Einschätzung final bestätigen. Wenn die anstehende Stellwerkssimulation positiv ausfällt, resultiert eine Prüfung des Straßenbahnnetzes hinsichtlich Infrastrukturmaßnahmen. Daraus können sich Verschiebungen der Fahrplanlagen der Straßenbahnlinien ergeben. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass bei der Umsetzung des angepassten Stadtbahnnetzes für einen zuverlässigen Betriebsablauf, eine bestmögliche Betriebsstabilität und die optimale Nutzung sich bietender Potentiale infrastrukturelle Maßnahmen (s. u.) zwingend notwendig sind. Die Taktverdichtungen in der HVZ sind ohne infrastrukturelle Maßnahmen nur zeitlich limitiert fahrbar. Konkret bedeutet dies, dass die Verdichtungen auf einen 5-Minuten-Takt in der HVZ vormittags für maximal zwei Stunden und nachmittags für maximal drei Stunden an Schultagen umgesetzt werden können. Dies ist aus Gründen der Betriebs- und Fahrplanstabilität nicht für einen längeren Zeitraum möglich, da Wendeanlagen ohne einen infrastrukturellen Ausbau maximal ausgelastet sind. Durch dichte Zugfolgezeiten und die daraus resultierenden stark belasteten Trassen sowie die fehlenden Wendekapazitäten können sich die Verspätungen weiterSeite 3 von 8 Seite 4 aufbauen. Kleinere Verspätungen können zu größeren Kettenreaktionen führen, die sich auf das gesamte Netz auswirken. Durch die kürzeren Zeiträume der Taktverdichtung wird der Aufbau von infrastrukturell bedingten Verspätungen reduziert, sodass in den Zeiträumen ohne Taktverdichtung der Fahrplan stabilisiert werden kann. Daher sollte der zeitliche Umfang der Taktverdichtung bis zum infrastrukturellen Ausbau im begrenzten Zeitrahmen umgesetzt werden. Die genaue Festlegung der Zeitrahmen soll auf den neuen Querschnittserhebungen auf den Stadtbahnlinien basieren, welche im 4. Quartal 2024 durchgeführt werden. Über die Ergebnisse der Erhebungen sowie die Festlegung der Zeitrahmen des 5-Minuten-Taktes wird an entsprechender Stelle berichtet. Die Ausweitung der Zeiträume des 5-Minuten-Taktes wird konstant durch die SWBV und die Verwaltung geprüft und der Politik mitgeteilt. Zu Beschlusspunkt 2: Infrastrukturanpassungen und Infrastrukturausbau Zur vollumfänglichen Realisierung des Konzeptes mit den Taktverdichtungen ist die Umsetzung von verschiedenen Infrastrukturanpassungen und ein genereller Infrastrukturausbau unverzichtbar, was zusätzliche Kosten verursachen wird, die derzeit noch nicht bezifferbar sind. Dies umfasst folgende Maßnahmen: • Prüfung Aus- und Umbaumaßnahmen der Bestandswendeanlage Hauptbahnhof / Kaiserplatz durch Errichtung eines zusätzlichen Gleiswechsels: Durch den zusätzlichen Gleiswechsel sollen drei anstatt aktuell zwei Fahrzeuge in der Wendeanlage wenden, da die Wendegleise unabhängig voneinander anfahrbar sein sollen. Eine weitere Anpassung der Signalisierung zur effizienteren Nutzung ist darüber hinaus zu prüfen. • Die Etablierung der Wendeanlage Hauptbahnhof / Maximilianstraße (unterirdischer Stutzen der Hardtbergbahn) ist für das dauerhafte Enden der Linie 16 am Hauptbahnhof erforderlich. Ein Ausbau der Wendeanlagen am Hauptbahnhof muss außerdem die neuen Stadtbahnangebote wie den 10-Minuten-Takt der Linie 18 und die rechtsrheinische Stadtbahn berücksichtigen. • Aus- und Umbau der Abstellanlage Bad Godesberg Stadthalle: Die Kapazitätsgrenze der Abstellanlage Bad Godesberg Stadthalle wird erreicht, da in der HVZ eine permanente Belegung beider Gleise geplant wird. Deshalb soll ein zusätzlicher Gleiswechsel zur Umfahrung von Schadzügen auf Gleis 1 geprüft werden. Diese Maßnahme würde eine zusätzliche Flexibilität im Störungsfall ermöglichen. Eine Leistungssteigerung der Abstellanlage wird dadurch nicht erreicht. Deshalb soll zusätzlich geprüft werden, ob der Tunnel hinter der Abstellanlage verlängert werden kann, um die Kapazitäten zu erhöhen. So kann die Wendezeit der Linie 67 verlängert werden, was die Betriebsstabilität verbessern kann. • Zusätzliche Wendeanlagen auf dem Siegburger Streckenast: Die Kapazitätsgrenze der Wendeanlage in Siegburg wird erreicht, da in der HVZ eine permanente Belegung beider Gleise vorgesehen ist. Es ist zu prüfen, wie zusätzliche Kapazitäten auf dem Siegburger Streckenast fürSeite 4 von 8 Seite 5 den Störungs-, Verspätungs- und Baustellenfall geschaffen werden können. Zum verbesserten Ein- und Aussetzen der Bahnen sollen Wendeanlagen möglichst in Mittellage errichtet werden. Mögliche Standorte für Wendenanlagen sind im Bereich der Haltestellen Sankt Augustin Zentrum, Hangelar Ost und / oder Vilich-Müldorf zu prüfen. • Zudem sind flankierende Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebsstabilität erforderlich: o Ausbau des Knotens Landgericht (DS 232003) o Ausbau der B56 im Bereich Combahnstraße / Friedhof Beuel (DS 201631) o Optimierung des Abbiegevorgangs der Linie 66 an der Olof-Palme-Allee o Bevorrechtigung der Stadtbahn an den Lichtsignalen zwischen Adelheidisstraße und Stadthaus (DS 202272) o Bevorrechtigung der Stadtbahn an den Lichtsignalen zwischen Olof-Palme-Allee und Hochkreuz o Etablierung zusätzlicher Weichenverbindungen um die Betriebsstabilität im Regel-, Baustellen- und Störungsfall zu erhöhen Zu Beschlusspunkt 3: Bei einer Neuaufstellung des Nahverkehrsplans ist die Berücksichtigung des neuen, angepassten Stadtbahnkonzeptes eingeplant. Kosten Die betrieblichen Mehrkosten durch die vorgeschlagenen Umlegungen von Linien sowie die begleitenden Infrastrukturmaßnahmen ergeben sich bereits aus dem im Jahr 2019 vom Rat beschlossenen Konzept (DS 1912476), sodass sich aus den Änderungen keine direkten finanziellen Auswirkungen ergeben. Fahrplanänderungen durch Taktverdichtungen und Linienänderungen werden erst in den kommenden Jahren für den Fahrplanwechsel vorgeschlagen und entsprechend in den Wirtschaftsplänen der SWB abgebildet. Die Mehrkosten für Infrastrukturanpassungen und Infrastrukturausbau sind wie bereits in Beschlusspunkt 2 erläutert derzeit noch nicht bezifferbar. Eine Präzisierung dieser Kosten ist erst möglich, wenn die unter Beschlusspunkt 2 genannten Prüfaufträge vergeben und die einzelnen Maßnahmen auf die Umsetzbarkeit geprüft worden sind. Zeitliche Umsetzung Unabhängig von der Anpassung des Stadtbahnkonzeptes kann eine Umsetzung des Konzeptes frühestens zum Fahrplanwechsel im DezemberSeite 5 von 8 Seite 6 2026 erfolgen. Dies ist durch die Liefer- und Zulassungszeiträume der neu bestellten Stadtbahnfahrzeuge der Firma CAF bedingt. Eine frühere Umsetzung ohne Taktverdichtungen wird durch die SWBV geprüft. Die Politik wird nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis informiert. Sollten nicht alle Stadtbahnfahrzeuge rechtzeitig zur Verfügung stehen, wird in Abhängigkeit der Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge eine Übergangslösung entwickelt und den politischen Gremien vorgelegt. Abstimmung des Konzeptes Zur Abstimmung des Konzeptes wurde die Arbeitsgruppe „Zukunft Stadtbahn“ reaktiviert. Das Konzept wurde von allen beteiligten Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen als positiv gewertet. Die Vorlage zum neuen, angepassten Stadtbahnnetz wurde mit dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Köln sowie der SWBV und KVB abgestimmt. Der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Köln planen eine entsprechende Vorlage in ihre politischen Gremien einzubringen. Darüber hinaus sind die wesentlichen Infrastrukturmaßnahmen für die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans angemeldet worden. Zusammenfassend ergeben sich folgende wesentliche Verbesserungen gegenüber dem im Jahr 2019 beschlossenen Konzept: • Gleichmäßigere Takte auf allen Streckenästen durch linienreine Verknüpfung der Außenäste im Stadtbahnnetz • Geringere Auswirkungen von Betriebsstörungen eines Abschnittes auf das restliche Netz durch linienreine Verknüpfungen der Außenäste • Geringere Übertragung von Verspätungen ins Bonner Netz durch die Abbindung der Linie 16 in Bonn Hbf. Anlage/n 1 1 Liniennetz des angepassten Stadtbahnkonzeptes (öffentlich) 2 2 Takte in der HVZ, NVZ und SVZ (öffentlich)Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de