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241578-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zum Antrag CDU: Rechnungsprüfungsamt

Nummer
241578-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241578 Antrag CDU: Rechnungsprüfungsamt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241578-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Ergänzende Stellungnahme zum Antrag CDU:
Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Stellungnahme:
Die Verwaltung gibt hinsichtlich der im Antrag aufgeführten Prüfaufträge an das
Rechnungsprüfungsamt folgende Hinweise:
Zu: “ob der Rat bzw. die politischen Gremien zum Zeitpunkt der
Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221675 über alle bekannten Bedenken und
Risiken informiert wurden” und
Zu: “ob der Rat bzw. die politischen Gremien nicht frühzeitig hätten
eingebunden werden müssen.”
Siehe DS-Nr. 241577-01 ST, Punkt 3:
“Stadt und Bezirksregierung haben in diversen Brief- und Mail-Verkehren sowie
in Gesprächen seit 2021 die jeweiligen Rechtsauffassungen ausgetauscht und
dabei keine gemeinsame Haltung gefunden. Zu dem Zeitpunkt wurden bereits
deutschlandweit sowie in mehreren nordrhein-westfälischen Städten
Fahrradstraßen farbig markiert. Eine Abstimmung zwischen verschiedenen
Behörden wie Verwaltung, Bezirksregierung, Polizei etc. stellt einen normalen
Verwaltungsvorgang dar. Wenn es für unterschiedliche Positionen gute
Argumente gibt, ist es Aufgabe der Verwaltung, die Belange unter- und
gegeneinander abzuwägen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine
Entscheidung zu treffen. Die von Dezernat III unter Mitwirkung von Dezernat I
vorgelegte Vorlage für den Verwaltungsvorstand beinhaltet das Ergebnis dieses
Abwägungsprozesses. Nach Herstellung der Verwaltungsmeinung über den
anzuwendenden Markierungsstand wurde dieser im Rahmen der
Mitteilungsvorlage der Politik vorgestellt. Zur rechtlichen Einschätzung in Bezug
auf den Markierungsstandard wird auf DS 241579-01 ST verwiesen.”
Zu: “wie es zu der Falschaussage „Der in Bonn verwendete
Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln eng
abgestimmt und erarbeitet.“ in der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr.
240982-01 ST kommen konnte”
Siehe DS-Nr. 241577-01 ST, Punkt 4:Seite 1 von 2
Seite 2
„Die Anfrage musste unter großem Zeitdruck beantwortet werden und die
Abteilung war wegen Urlauben und Elternzeiten unterbesetzt. So war unter
anderem die zuständige Projektleiterin nicht anwesend. Die bearbeitende
Person war in die vorherige Kommunikation mit der Bezirksregierung nicht
eingebunden. Der betreffende Satz wurde von den im weiteren
Freigabeprozess beteiligten Personen in der Folge nicht als nochmals zu
überprüfende Aussage gesehen. Der Fokus lag auf abstimmungsintensiveren
Fragen wie der zur Rutschfestigkeit bzw. Griffigkeit der Oberflächen.”
Zu: “welches Mitglied des Verwaltungsvorstandes zu welchem Zeitpunkt
das Wissen über die Bedenken der Bezirksregierung sowie der Polizei
wissen musste”
Siehe DS-Nr. 241577-01 ST, Punkt 1:
„Die VV-Vorlage im VV zum Markierungsstandard für Fahrradstraßen wurde
durch Amt 61 erstellt und anschließend durch Dezernat III auf die
Tagesordnung gesetzt. Dabei wurde Amt 33 im Dezernat I beteiligt.“
Die Behandlung des Themas erfolgte im VV am 07.06.2022. In dieser Vorlage
wurde erwähnt, dass es unterschiedliche Auffassungen mit Blick auf
Bezirksregierung und Polizei gegeben hat, im Kern aber dargelegt, welche
Argumente nach sorgfältiger Abwägung für den dann beschlossenen
Markierungsstandard sprechen. Der Schriftverkehr mit Polizei und
Bezirksregierung war der Vorlage nicht beigefügt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de