241571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241571-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.09.2024
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241571-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die Annahme dieses Antrages abzulehnen. Hierfür sind zum einen die Erfahrungen der Verteilung von Gutscheinen an für am 31.10.2023 registrierte Juleica-Inhaber*innen sowie erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser Maßnahme zur Erreichung eines Zieles des Kinder- und Jugendförderplanes ausschlaggebend. Entsprechend dem Beschluss vom 18.10.23 (DS 231806) wurden 231 Personen, die zum Stichtag 31.10.2023 mit einer gültigen Juleica beim Amt für Kinder, Jugend und Familie gelistet waren, ein Anschreiben der Amtsleitung mit einem Wertgutschein im Wert von 35,00 Euro per Post zugestellt. 24 Briefe konnten nicht an die in der Juleica-Datenbank hinterlegte Adresse zugestellt werden. Acht Briefe konnten nachträglich an die betreffenden Adressat*innen weitergeleitet bzw. von diesen persönlich abgeholt werden. Die Resonanz auf die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden mit dem Wertgutschein wurde von einigen Personen per Mail oder im persönlichen Austausch positiv bewertet. Allerdings gab es auch die kritische Wahrnehmung bezüglich der generellen Verteilung von Steuergeldern u.a. auch an Personen, die berufstätig sind und über einen auskömmlichen Verdienst verfügen. Ein Träger berichtete über Missstimmungen im Team seiner Ehrenamtlichen, da nur diejenigen, die im Besitz einer gültigen Juleica waren, einen Gutschein erhielten. Andere ehrenamtlich Tätige jedoch leer ausgingen. Hieraus lässt sich folgern, dass die Juleica nicht die passende Grundlage ist, um Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement auszudrücken: Die Juleica ist ein bundesweit gültiger, amtlicher Ausweis zur Legitimation und zum Nachweis der Qualifikation für in der Jugendarbeit tätige Personen gegenüber Teilnehmenden und deren Eltern, aber auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Die Ausstellung der Juleica ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die in Nordrhein-Westfalen verbindlich in einem Runderlass des Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration festgelegt sind. Sie wird unter anderem nur für Personen ausgestellt, die eine Grundausbildung (oder im Falle der Verlängerung: eine Auffrischungsschulung) absolviert haben, die dem aktuellSeite 1 von 3 Seite 2 gültigen Curriculum entspricht und die ehrenamtlich für einen freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe tätig sind. Die Ausstellung der Karte ist durch die ehrenamtlich tätigen Personen selbst online zu beantragen. Die Prüfung zur Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt zunächst durch den Träger, für den die Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll und schließlich durch das Jugendamt am Sitz des Trägers. Der Ort der Tätigkeit in der Jugendarbeit spielt in der Prüfung und Genehmigung durch das Jugendamt keine Rolle. Da in Bonn auch einige bundesweit tätige Träger ihren Sitz haben, ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt auch für Anträge von Personen zuständig, die weder in Bonn noch für junge Menschen mit Wohnsitz in Bonn tätig sind. Diese Fakten sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie aufgrund der online vorliegenden Angaben nicht bekannt. Es könnte lediglich aus dem Namen des Trägers und der Meldeadresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vermutet werden, ob eine Tätigkeit in Bonn oder für junge Menschen aus Bonn erfolgt. Eine fehlerfreie Entscheidung ist hier nicht möglich. Die Gültigkeit der Juleica kann bis zu drei Jahren betragen. Ob die Inhaberin/der Inhaber während der Gültigkeitsdauer weiterhin ehrenamtlich tätig ist, wird nicht überprüft und kann seitens des Jugendamtes nicht überprüft werden. Es wäre sogar der Fall denkbar, dass nach einer absolvierten Grundausbildung und durch den Träger bescheinigten ehrenamtlichen Tätigkeit eine Juleica ausgestellt würde, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch nie angetreten oder nach kurzer Zeit wieder aufgegeben würde. Auch in diesem Fall würde eine einmal ausgestellte Juleica ihre Gültigkeit von bis zu drei Jahren behalten. Die Juleica ist eben kein Nachweis einer aktuell ausgeübten Tätigkeit, sondern ein Nachweis der Qualifikation in der Jugendarbeit. Die Fachverwaltung schätzt die Ausgabe von Wunschgutscheinen für Juleica- Inhaberinnen nicht als wirksame Maßnahme zur Erreichung des Handlungszieles JE2 Junges Ehrenamt des Kinder- und Jugendförderplanes ein. Hier wird auf die Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements gezielt. Ehrenamtliche Tätigkeiten in den vier Handlungsfeldern der Jugendförderung (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) sind jedoch weitaus vielfältiger, als die mittels einer Juleica bescheinigten ehrenamtlichen Tätigkeiten im Handlungsfeld der Jugendarbeit. Eine Vielzahl von ehrenamtlich Engagierten käme daher nicht in den Genuss dieser vermeintlichen Anerkennung. Zudem können auch Personen bis zu drei Jahre lang profitieren, die sich nie oder nur in sehr geringem Umfang ehrenamtlich engagiert haben. Anders als die Ehrenamtskarte, die für ein fest definiertes Mindestmaß an bereits ehrenamtlicher Leistung ausgestellt wird, handelt es sich bei der Juleica - wie bereits erwähnt - um den Nachweis an Kenntnissen in den Methoden der Jugendarbeit. Ehrenamtlich Tätige, die aus unterschiedlichen Gründen nicht über eine Juleica verfügen (entweder, weil ihnen die Ausstellung bisher nicht wichtig war, obwohl sie die Bedingungen erfüllen würden oder weil sie schlichtweg nicht in der Jugendarbeit, sondern der Jugendsozialarbeit tätig sind), würden wieder leer ausgehen. Dies könnte zu Frustration und Unfrieden führen und der ehrenamtlichen Arbeit in der Jugendförderung mehr schaden, als die Gutscheinausgabe an Juleica-Inhaber*innen nutzen könnte. Einen weiteren Grund gegen die beantragte Art der Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements sieht die Verwaltung darin, dass der Versand der Gutscheine durch das Jugendamt nicht im direktenSeite 2 von 3 Seite 3 Zusammenhang mit der Arbeit bei den jeweiligen Trägern steht. Die einzelnen Tätigkeiten sind der Verwaltung nicht bekannt. Eine Information an die Träger, welche Person einen Gutschein erhalten hat, kann aus Datenschutzgründen nicht erfolgen. Eine direkte Anerkennung der ehrenamtlichen Leistung seitens der Träger wird als zielführender eingeschätzt. Durch die Verbindung von Träger, ehrenamtlicher Tätigkeit und ehrenamtlich tätiger Person kann ein direkterer Zweckzusammenhang hergestellt werden, der sich nach Einschätzung der Verwaltung nachhaltiger auswirken kann und so auch den Trägern weiterhilft. Hierdurch können ehrenamtlich Tätige an den Träger gebunden werden. Zum Stichtag 17.9.24 sind beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 274 Personen mit einer gültigen Juleica verzeichnet. Das notwendige Budget für den Danke-Gutschein wäre demnach mindestens 9.590,00 Euro. Wie hoch die Zahl zum Stichtag 31.10.24 anwachsen wird, ist nicht absehbar. Die Verwaltung hat zudem keinen Überblick zur Anzahl von Juleica-Inhaber*innen, die in Bonn tätig sind und ihre Juleica in einer anderen Kommune beantragt haben. Es besteht keine Möglichkeit diese zu erfassen oder zu kontaktieren. Somit lassen sich die Gesamtkosten nicht sicher kalkulieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in Gänze abzulehnen und schlägt vor, sie zu beauftragen, einen alternativen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Anerkennung und Wertschätzung von in allen Handlungsfeldern der Jugendförderung ehrenamtlich Tätigen gestärkt werden können. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de