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241571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024

Nummer
241571-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.09.2024
Letzte Änderung
21.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 25.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241571 Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241571-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein
für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt, die Annahme dieses Antrages abzulehnen. Hierfür
sind zum einen die Erfahrungen der Verteilung von Gutscheinen an für am
31.10.2023 registrierte Juleica-Inhaber*innen sowie erhebliche Zweifel an der
Wirksamkeit dieser Maßnahme zur Erreichung eines Zieles des Kinder- und
Jugendförderplanes ausschlaggebend.
Entsprechend dem Beschluss vom 18.10.23 (DS 231806) wurden 231
Personen, die zum Stichtag 31.10.2023 mit einer gültigen Juleica beim Amt für
Kinder, Jugend und Familie gelistet waren, ein Anschreiben der Amtsleitung mit
einem Wertgutschein im Wert von 35,00 Euro per Post zugestellt. 24 Briefe
konnten nicht an die in der Juleica-Datenbank hinterlegte Adresse zugestellt
werden. Acht Briefe konnten nachträglich an die betreffenden Adressat*innen
weitergeleitet bzw. von diesen persönlich abgeholt werden.
Die Resonanz auf die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden mit
dem Wertgutschein wurde von einigen Personen per Mail oder im persönlichen
Austausch positiv bewertet. Allerdings gab es auch die kritische Wahrnehmung
bezüglich der generellen Verteilung von Steuergeldern u.a. auch an Personen,
die berufstätig sind und über einen auskömmlichen Verdienst verfügen. Ein
Träger berichtete über Missstimmungen im Team seiner Ehrenamtlichen, da
nur diejenigen, die im Besitz einer gültigen Juleica waren, einen Gutschein
erhielten. Andere ehrenamtlich Tätige jedoch leer ausgingen.
Hieraus lässt sich folgern, dass die Juleica nicht die passende Grundlage ist,
um Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement
auszudrücken:
Die Juleica ist ein bundesweit gültiger, amtlicher Ausweis zur Legitimation und
zum Nachweis der Qualifikation für in der Jugendarbeit tätige Personen
gegenüber Teilnehmenden und deren Eltern, aber auch gegenüber staatlichen
und nichtstaatlichen Stellen. Die Ausstellung der Juleica ist an verschiedene
Bedingungen geknüpft, die in Nordrhein-Westfalen verbindlich in einem
Runderlass des Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration festgelegt sind. Sie wird unter anderem
nur für Personen ausgestellt, die eine Grundausbildung (oder im Falle der
Verlängerung: eine Auffrischungsschulung) absolviert haben, die dem aktuellSeite 1 von 3
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gültigen Curriculum entspricht und die ehrenamtlich für einen freien oder
öffentlichen Träger der Jugendhilfe tätig sind. Die Ausstellung der Karte ist
durch die ehrenamtlich tätigen Personen selbst online zu beantragen. Die
Prüfung zur Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt zunächst durch den Träger,
für den die Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll und schließlich durch das
Jugendamt am Sitz des Trägers. Der Ort der Tätigkeit in der Jugendarbeit spielt
in der Prüfung und Genehmigung durch das Jugendamt keine Rolle. Da in
Bonn auch einige bundesweit tätige Träger ihren Sitz haben, ist das Amt für
Kinder, Jugend und Familie der Stadt auch für Anträge von Personen
zuständig, die weder in Bonn noch für junge Menschen mit Wohnsitz in Bonn
tätig sind. Diese Fakten sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie aufgrund
der online vorliegenden Angaben nicht bekannt. Es könnte lediglich aus dem
Namen des Trägers und der Meldeadresse der Antragstellerin bzw. des
Antragstellers vermutet werden, ob eine Tätigkeit in Bonn oder für junge
Menschen aus Bonn erfolgt. Eine fehlerfreie Entscheidung ist hier nicht
möglich. Die Gültigkeit der Juleica kann bis zu drei Jahren betragen. Ob die
Inhaberin/der Inhaber während der Gültigkeitsdauer weiterhin ehrenamtlich
tätig ist, wird nicht überprüft und kann seitens des Jugendamtes nicht überprüft
werden. Es wäre sogar der Fall denkbar, dass nach einer absolvierten
Grundausbildung und durch den Träger bescheinigten ehrenamtlichen Tätigkeit
eine Juleica ausgestellt würde, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch nie
angetreten oder nach kurzer Zeit wieder aufgegeben würde. Auch in diesem
Fall würde eine einmal ausgestellte Juleica ihre Gültigkeit von bis zu drei
Jahren behalten. Die Juleica ist eben kein Nachweis einer aktuell ausgeübten
Tätigkeit, sondern ein Nachweis der Qualifikation in der Jugendarbeit.
Die Fachverwaltung schätzt die Ausgabe von Wunschgutscheinen für Juleica-
Inhaberinnen nicht als wirksame Maßnahme zur Erreichung des
Handlungszieles JE2 Junges Ehrenamt des Kinder- und Jugendförderplanes
ein. Hier wird auf die Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung
ehrenamtlichen Engagements gezielt.
Ehrenamtliche Tätigkeiten in den vier Handlungsfeldern der Jugendförderung
(Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz) sind jedoch weitaus vielfältiger, als die mittels einer
Juleica bescheinigten ehrenamtlichen Tätigkeiten im Handlungsfeld der
Jugendarbeit. Eine Vielzahl von ehrenamtlich Engagierten käme daher nicht in
den Genuss dieser vermeintlichen Anerkennung. Zudem können auch
Personen bis zu drei Jahre lang profitieren, die sich nie oder nur in sehr
geringem Umfang ehrenamtlich engagiert haben. Anders als die
Ehrenamtskarte, die für ein fest definiertes Mindestmaß an bereits
ehrenamtlicher Leistung ausgestellt wird, handelt es sich bei der Juleica - wie
bereits erwähnt - um den Nachweis an Kenntnissen in den Methoden der
Jugendarbeit. Ehrenamtlich Tätige, die aus unterschiedlichen Gründen nicht
über eine Juleica verfügen (entweder, weil ihnen die Ausstellung bisher nicht
wichtig war, obwohl sie die Bedingungen erfüllen würden oder weil sie
schlichtweg nicht in der Jugendarbeit, sondern der Jugendsozialarbeit tätig
sind), würden wieder leer ausgehen. Dies könnte zu Frustration und Unfrieden
führen und der ehrenamtlichen Arbeit in der Jugendförderung mehr schaden,
als die Gutscheinausgabe an Juleica-Inhaber*innen nutzen könnte.
Einen weiteren Grund gegen die beantragte Art der Anerkennung und
Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements sieht die Verwaltung darin, dass
der Versand der Gutscheine durch das Jugendamt nicht im direktenSeite 2 von 3
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Zusammenhang mit der Arbeit bei den jeweiligen Trägern steht. Die einzelnen
Tätigkeiten sind der Verwaltung nicht bekannt. Eine Information an die Träger,
welche Person einen Gutschein erhalten hat, kann aus Datenschutzgründen
nicht erfolgen. Eine direkte Anerkennung der ehrenamtlichen Leistung seitens
der Träger wird als zielführender eingeschätzt. Durch die Verbindung von
Träger, ehrenamtlicher Tätigkeit und ehrenamtlich tätiger Person kann ein
direkterer Zweckzusammenhang hergestellt werden, der sich nach
Einschätzung der Verwaltung nachhaltiger auswirken kann und so auch den
Trägern weiterhilft. Hierdurch können ehrenamtlich Tätige an den Träger
gebunden werden.
Zum Stichtag 17.9.24 sind beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 274
Personen mit einer gültigen Juleica verzeichnet. Das notwendige Budget für
den Danke-Gutschein wäre demnach mindestens 9.590,00 Euro. Wie hoch die
Zahl zum Stichtag 31.10.24 anwachsen wird, ist nicht absehbar. Die
Verwaltung hat zudem keinen Überblick zur Anzahl von Juleica-Inhaber*innen,
die in Bonn tätig sind und ihre Juleica in einer anderen Kommune beantragt
haben. Es besteht keine Möglichkeit diese zu erfassen oder zu kontaktieren.
Somit lassen sich die Gesamtkosten nicht sicher kalkulieren.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in Gänze abzulehnen und schlägt vor, sie
zu beauftragen, einen alternativen Vorschlag zu erarbeiten, wie die
Anerkennung und Wertschätzung von in allen Handlungsfeldern der
Jugendförderung ehrenamtlich Tätigen gestärkt werden können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de