241571 · Antrag
Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241571
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 05.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
Volltext
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Antrag öffentlich 241571 Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers (Kinder- und Jugendring Bonn e.V.); Manuel Esser (Kinder- und Jugendring Bonn e.V.); Hartmut Genings (Caritas Bonn); Johanna Stohmeier (AsA e.V.) 04.09.2024 Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die in Bonn tätigen Inhaber:innen einer Jugendleiter:innen-Card (JuLei- Ca) erhalten für ihr Engagement und ihre geleistete Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche im Jahr 2024 eine Gutscheinkarte mit einem Wert von 35 €. Die Gutscheinkarte erhalten alle die am 31.10.2024 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie mit einer JuLeiCa registriert und für einen Bonner Träger tätig sind. 2. Auch JuLeica-Inhaber:innen die für einen Bonner Träger tätig sind, aber nicht bei der Stadt Bonn geführt werden, können einen Gutschein auf Nachweis ihrer Tätigkeit erhalten. Als Nachweis reicht eine elektroni- sche Kopie der JuLeica und eine elektronische Bescheinigung des Trä- gers über die Tätigkeit mittels formlosem Antrag aus. 3. Die Finanzierung erfolgt aus der Pauschale des Jugendförderplans. Da- zu wird im Jahr 2024 ein Betrag von 8.050,00 € zur Verfügung gestellt. 4. Die Ausgabe der Gutscheinkarte erfolgt durch das Amt für Kinder, Ju- gend und Familie der Stadt Bonn und soll als Online-Gutscheinkarte er- folgen. Begründung Im November 2023 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie be- schlossen, Bonner Inhaber:innen der JuLeiCa einen Gutschein im Wert von 35 Euro für ihre Arbeit im Jahr 2023 zukommen zu lassen. Der Gutschein wurde von allen als kleine Wertschätzung gut aufgenommen. Daher soll die Aktion wiederholt werden. Alle sollen einen Online-Gutschein i.H.v. 35 Euro erhalten. Dieser soll z.B. in Online-Shops oder auch in Geschäften vor Ort einlösbar sein. Der Gutschein soll lediglich in Waren oder Dienstleistungen eintauschbar sein. Eine Auszah- lung des Wertes ist ausgeschlossen. Die Höhe von 35 Euro orientiert sich an der Wertgrenze des § 37b EStG für Geschenke an Geschäftspartner und Kun- den. Inhaber:innen der JuLeiCa, die für einen Bonner Jugendhilfeträger tätig sindSeite 1 von 2 Seite 2 und in Bonn wohnen sind alle bei der Jugendpflege des Amtes für Kinder, Ju- gend und Familie mit Namen und Adresse registriert, wodurch sie mit wenig Aufwand erreichbar sind. 2023 konnten aus technischen Gründen zunächst nur bereits registrierte JuLeiCa-Inhaber*innen einen Gutschein erhalten. Ab 2024 sollen auch diejenigen einen Gutschein erhalten, die für einen Bonner Träger tätig sind, aber wegen ihres Wohnortes nicht in Bonn beim Amt für Kinder Ju- gend und Familie geführt werden. Dazu soll ein einfaches elektronischen Ver- fahren (per Mail) eingeführt werden. Dieser Antrag ist ein Umsetzungsvorschlag zu Ziel JE2 Junges Ehrenamt des Jugendförderplanes. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de