← Vorlagen

241571 · Antrag

Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024

Nummer
241571
Art
Antrag
Veröffentlicht
05.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.09.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.09.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 25.09.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241571-01 ST Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.923 Zeichen)
Antrag
öffentlich
241571
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers (Kinder- und Jugendring Bonn e.V.); Manuel Esser (Kinder- und
Jugendring Bonn e.V.); Hartmut Genings (Caritas Bonn); Johanna Stohmeier (AsA
e.V.)
04.09.2024
Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein
für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die in Bonn tätigen Inhaber:innen einer Jugendleiter:innen-Card (JuLei-
Ca) erhalten für ihr Engagement und ihre geleistete Arbeit mit und für
Kinder und Jugendliche im Jahr 2024 eine Gutscheinkarte mit einem
Wert von 35 €. Die Gutscheinkarte erhalten alle die am 31.10.2024 beim
Amt für Kinder, Jugend und Familie mit einer JuLeiCa registriert und für
einen Bonner Träger tätig sind.
2. Auch JuLeica-Inhaber:innen die für einen Bonner Träger tätig sind, aber
nicht bei der Stadt Bonn geführt werden, können einen Gutschein auf
Nachweis ihrer Tätigkeit erhalten. Als Nachweis reicht eine elektroni-
sche Kopie der JuLeica und eine elektronische Bescheinigung des Trä-
gers über die Tätigkeit mittels formlosem Antrag aus.
3. Die Finanzierung erfolgt aus der Pauschale des Jugendförderplans. Da-
zu wird im Jahr 2024 ein Betrag von 8.050,00 € zur Verfügung gestellt.
4. Die Ausgabe der Gutscheinkarte erfolgt durch das Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie der Stadt Bonn und soll als Online-Gutscheinkarte er-
folgen.
Begründung
Im November 2023 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie be-
schlossen, Bonner Inhaber:innen der JuLeiCa einen Gutschein im Wert von 35
Euro für ihre Arbeit im Jahr 2023 zukommen zu lassen. Der Gutschein wurde
von allen als kleine Wertschätzung gut aufgenommen. Daher soll die Aktion
wiederholt werden.
Alle sollen einen Online-Gutschein i.H.v. 35 Euro erhalten. Dieser soll z.B. in
Online-Shops oder auch in Geschäften vor Ort einlösbar sein. Der Gutschein
soll lediglich in Waren oder Dienstleistungen eintauschbar sein. Eine Auszah-
lung des Wertes ist ausgeschlossen. Die Höhe von 35 Euro orientiert sich an
der Wertgrenze des § 37b EStG für Geschenke an Geschäftspartner und Kun-
den.
Inhaber:innen der JuLeiCa, die für einen Bonner Jugendhilfeträger tätig sindSeite 1 von 2
Seite 2
und in Bonn wohnen sind alle bei der Jugendpflege des Amtes für Kinder, Ju-
gend und Familie mit Namen und Adresse registriert, wodurch sie mit wenig
Aufwand erreichbar sind. 2023 konnten aus technischen Gründen zunächst nur
bereits registrierte JuLeiCa-Inhaber*innen einen Gutschein erhalten. Ab 2024
sollen auch diejenigen einen Gutschein erhalten, die für einen Bonner Träger
tätig sind, aber wegen ihres Wohnortes nicht in Bonn beim Amt für Kinder Ju-
gend und Familie geführt werden. Dazu soll ein einfaches elektronischen Ver-
fahren (per Mail) eingeführt werden.
Dieser Antrag ist ein Umsetzungsvorschlag zu Ziel JE2 Junges Ehrenamt des
Jugendförderplanes.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de