241569-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Planungsstand Eigener Stadtbahnkörper B56 im Abschnitt Combahnstraße und L16
Kerndaten
- Nummer
- 241569-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Combahnstraße Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241569-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Planungsstand Eigener Stadtbahnkörper B56 im Abschnitt Combahnstraße und L16 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme Die Verwaltung und SWB werden um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Frage 1: Wurde mit der Kirchengemeinde Sankt Josef zielführend über die Abtretung eines Teils des Friedhofgeländes und der Umbettung einer Vielzahl von Grabstätten gesprochen und welches Ergebnis wurde erzielt? In den letzten Jahren wurden regelmäßig Gespräche zwischen Verwaltungsvertreter*innen und Mitgliedern des Kirchenvorstandes Sankt Josef und Paulus geführt. Dabei wurden von Seiten des Kirchenvorstandes folgende Bedingungen für eine Gesprächsbereitschaft und zu einem möglichen Eingriff in die Friedhofsflächen formuliert: • Einigung mit allen anderen umliegenden Grundstückseigentümern / bzw. Grunderwerb der benötigten umliegenden Grundstücke vor einer möglichen Erwerbsverhandlung mit der Kirchengemeinde. • Ein flächengleicher Ausgleich der in Anspruch genommen Friedhofsflächen (1:1 Ausgleich in Land) mit direktem Anschluss der Ausgleichsflächen an den bestehenden Friedhof Sankt Josef und Paulus. • Keine Kosten für die Kirchengemeinde durch die geplante Maßnahme (Kostenübernahme). Im letzten Gespräch am 21.08.2024 informierte die Verwaltung den Kirchenvorstand über den aktuellen Sachstand der Planung und der weit fortgeschrittenen Grunderwerbsverhandlungen. Sobald die mit Einzeleigentümer*innen noch zu finalisierenden Grunderwerbsverhandlungen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung daher in Erwerbsverhandlungen mit dem Erzbistum Köln eintreten.Seite 1 von 4 Seite 2 Bezüglich der notwendigen Umbettungen auf dem Pfarrfriedhof wurden die Hinterbliebenen der betroffenen Grabfelder Ende September durch den Kirchenvorstand schriftlich von den Planungsabsichten zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und einer insofern notwendigen Verlegung der Grabstätten informiert. Frage 2: Ist die Stadt Bonn in absehbarer Zeit im Besitz der Grundstücke Hausnummer 56-70 (incl. dem dort ansässigen Automobilhändler)? Bis wann sind die restlichen Grundstücke angekauft? Das Grundstück Hausnummer 64 wurde mit Kaufvertrag vom 25.11.2022 erworben (DS-Nr. 221942). Die Grundstücke Hausnummer 58, 60 und 62 wurden mit Kaufverträgen vom 05.05.2023 erworben (DS-Nr. 230638). Der Erwerb des Grundstücks Hausnummer 66 wurde mit dem Datum vom 28.08.2024 beschlossen (DS-Nr. 241149). Eine Beurkundung des Kaufvertrages steht noch aus. Mit der Eigentümerin der Grundstücke Hausnummern 56 und 70 werden aktuell noch Verhandlungen geführt. Mit Vertreter*innen der Kirchengemeinde besteht ein regelmäßiger Austausch. Verhandlungen wurden jedoch bisher nicht aufgenommen, da die Kirchengemeinde unter anderem die Einigung mit den übrigen Grundstückseigentümer*innen voraussetzt. Bis wann mit dem Erwerb aller Flächen (inkl. des Friedhofsgeländes) zu rechnen ist, kann somit nicht beurteilt werden. Frage 3: Wann erfolgt der Offenlage- und Satzungsbeschluss für das Plangebiet im Bebauungsplanverfahren? Die Veröffentlichung der Planunterlagen (vormals Offenlage genannt) und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6722-3 hängen maßgeblich von den jeweils vorgelagerten Verfahrensschritten und den damit verbunden Arbeits- und notwendigen Abwägungsvorgängen ab. Aktuell wird von der Verwaltung die Beschlussfassung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Beschlussvorlage (DS.-Nr. 241475) wird demnächst in die politischen Gremien eingebracht. Erst nach Beschluss und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB, kann die Beschlussfassung zur Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB vorbereitet werden. Im Anschluss an dieSeite 2 von 4 Seite 3 Veröffentlichung des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6722-3 vorbereitet werden. Die genauen Zeitpunkte der zuvor genannten Verfahrensschritte können aktuell nicht zuverlässig vorausgesagt werden. Es ist Stand heute beabsichtigt, die Veröffentlichung des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB im 1. Quartal 2026 durchzuführen. Der Satzungsbeschluss könnte dann im 3. Quartal 2026 gefasst werden. Frage 4: Wann ist mit einer Ausführungsplanung für diesen Straßenabschnitt zu rechnen? Aktuell wird die Entwurfsplanung erarbeitet, die in den nächsten Monaten zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Im Anschluss daran werden die Unterlagen für die Beantragung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens lässt sich nicht zeitlich abschätzen. Die Verwaltung strebt einen Baustart Ende 2026 an. Voraussetzung dafür ist, dass das Planfeststellungsverfahren nicht länger als ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Frage 5: Ab wann ist mit einem Baubeginn und wann ist mit einer Fertigstellung Stand heute zu rechnen? Siehe Frage 4. Frage 6: Ab wann planen die SWB Bus und Bahn mit einer Taktverdichtung die Linie 66/67 zwischen Siegburg und Bonn in den Hauptverkehrszeiten? Die Einführung von Taktverdichtungen ist abhängig von der Lieferung und Zulassung der neuen Stadtbahnfahrzeuge. Diese ist im Laufe des Jahres 2026 geplant. Zum jetzigen Stand gehen Verwaltung und SWB daher davon aus, dass Taktverdichtungen mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 eingeführt werden können. Frage 7: Welchen Einfluss hat die Fertigstellung des eigenen Gleiskörpers am Combahnfriedhof auf die geplante Taktverdichtung? Wie in der Beschlussvorlage zum neuen Stadtbahnkonzept (DS. Nr. 241684) beschrieben, sind Taktverdichtungen mit der bestehenden Infrastruktur im Stadtbahnnetz nur in eingeschränkten Zeiträumen möglich. Die FertigstellungSeite 3 von 4 Seite 4 eines eigenen Gleiskörpers wird von den SWB als eine von mehreren infrastrukturellen Anpassungen und Ausbauten genannt, die notwendig sind, um die Taktverdichtungen zeitlich auszuweiten. Da der eigene Gleiskörper nur eine von mehreren Maßnahmen ist, die notwendig sind um die Taktverdichtungen zeitlich auszuweiten, hat die Fertigstellung dieses Projektes alleine keinen Einfluss auf eine potentielle Ausweitung der Taktverdichtung. Der eigene Gleiskörper am Combahnfriedhof hat jedoch positive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität in diesem Abschnitt und trägt dadurch direkt nach Fertigstellung zu einer Verbesserung der ÖPNV-Qualität in Bonn bei. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de