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241568-02 · Mitteilungsvorlage

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel hier: Evaluation nach Auszahlung der Zuschüsse im Jahr 2025

Nummer
241568-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Alte Bonner Straße Straße· Holzlar, Beuel Hauptort
  • Weidenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Rilkestraße Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Am Wolfsbach Straße· Holzlar, Beuel
  • Holtorf Ortsteil· Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241568 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241568-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk
Beuel
hier: Evaluation nach Auszahlung der Zuschüsse
im Jahr 2025
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 ist die Neufassung der Richtlinien über die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadt-
bezirk Beuel in Kraft getreten.
Die BV Beuel hat mit Beschluss vom 25.09.2024 die Vorlage eines Berichtes
über das erste komplette Jahr der neuen Richtlinien beschlossen. Berichtet
werden soll:
• welche und wie viele Vereine haben gemäß Punkt 3 einen Zuschuss
beantragt?
• Zudem soll darüber berichtet werden, ob die Zuschuss-Budgets in den
jeweils gedeckelten Kategorien 3.1., 3.2., 3.3, 3.4 ausreichend waren
sowie welche Beantragungen nicht gewährt werden konnten.
Eine Gesamtübersicht der ausgezahlten Zuschüsse aus der Richtlinie wie auch
zu Mieten und Pachten ist in der Anlage beigefügt.
Ergebnis:
Die Deckelung bei den Zuschüssen an „Karnevalsvereine“ bei Ziffer 3.1 wurde
komplett ausgeschöpft. Dem letzten Antragsteller konnte nur noch ein Restbe-
trag ausgezahlt werden.
Die Deckung unter Ziffer 3.2 wurde ebenfalls voll ausgeschöpft. Hier konnten
aber alle antragstellende Vereine in voller Höhe bezuschusst werden.
Ebenso wurde der maximale Betrag bei den „Sonstigen Vereinen“ unter Ziffer
3.3 voll ausgeschöpft. Später eingehende Anträge von Gesangs- und instru-
mentalvereinen und Vereine des Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzes (insge-
samt drei Anträge) mussten in 2025 abgelehnt werden.Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Maximalsumme unter Ziffer 3.4 St. Martin wurde in 2024 um 1.700 € durch
die vielen Antragstellungen überschritten, in 2025 wurden weniger Anträge ge-
stellt, so dass hier der maximale Betrag nicht komplett ausgegeben wurde.
Vorschläge zur Optimierung:
Für Zuschüsse unter Ziffer 3.1.4 an Karnevalsvereine, die Veranstaltungen
durchführen, sollten die Mittel aus dem Haushaltsjahr in Anspruch genommen
werden, in dem Kalenderjahr, in dem die Veranstaltung stattfindet. Das sollte in
der Formulierung verbessert werden. Eine Bewilligung erfolgt damit unabhängig
von der Karnevalssession, aber entsprechend des Zeitpunkts der Veranstal-
tung, solange wie Mittel vorhanden sind.
Die Zuschüsse an Ortsvereine, die eine Veranstaltung der Heimat- und Brauch-
tumspflege (Ziffer 3.2.3) durchführen, sollten auch mit einer Gesamthöhe gede-
ckelt werden. Auch sollte klargestellt werden, dass nur ein Zuschuss pro Ka-
lenderjahr pro Verein und nicht pro Veranstaltung gewährt werden kann, um die
limitierten Mittel zur gerechteren Verteilung unter allen Vereinen aufzuteilen.
Ebenso sollte der Begriff „Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege“ konkre-
tisiert werden. Bislang beschränkt die Richtlinie unter Nr. 1 die Förderungsmög-
lichkeit auf Vereine, „die sich für den Erhalt und die Pflege des Brauchtums“
einsetzen. Ist damit nur das hiesige Brauchtum wie Junggesellenvereine,
Schützenvereine, Heimatpflege gemeint oder werden auch Vereine gefördert,
die sich z. B. um eine andere europäische Sprache und Kultur kümmern und
einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt des Stadtbezirks leisten?
Die anspruchsberechtigten Gesangs- und Instrumentalvereine unter Punkt 3. 3.
sollten genauer erläutert werden. Sind Chöre der Kirchengemeinden genauso
anspruchsberechtigt, wie Gesangs- und Instrumentalvereine oder Chö-
re/Orchester ohne Träger?
Lockerung des Begriffs, dass nur eigenständige Vereine des Umwelt-, Natur-
und Klimaschutzes unter Ziffer 3.3.2 berechtigt sind. Es gibt auch ehrenamtlich
getragene Fördervereine oder Vereinigungen die Anträge für solche Projekte
stellen.
Die Maximalsumme unter Ziffer 3.4 St. Martin ist zu niedrig. Hier sollte eine
Anpassung der maximalen Grenze zu Lasten eines anderen Ansatzes erfolgen
oder aber der Betrag pro teilnehmenden Kind bei einem St. Martinszug auf z. B.
0,25 € reduziert werden.
Um das Bearbeitung von Zuschussanträgen verwaltungsökonomischer zu ge-
stalten, sollte die Vergabegrenze unter Ziffer 2.3, zugunsten der Bezirksverwal-
tungsstelle Beuel erhöht bzw. aufgehoben werden. Die Bewilligung von Mitteln
ergeben sich in Höhe und Reihenfolge aus den Regelungen in den Richtlinien
und dem maximalen Haushaltsansatz. Abweichungen sind nicht möglich. Es
wird angeboten jährlich im ersten Quartal eine Mitteilungsvorlage über alle be-
willigten Zuschüsse im Vorjahr der Bezirksvertretung Beuel vorzulegen.
Die Möglichkeit einen Zuschuss zu Förderung von Fahrten in die Städtepart-
nerstadt Mirécourt (z. B. durch das Partnerschaftskomitee Beuel-Mirécourt oderSeite 2 von 7
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
andere Vereine) zu gewähren, ist nicht vorgesehen. Hier sollte evtl. ein Betrag
pro teilnehmende Person festgelegt werden. Ein Budget ist durch „Verschie-
bung“ von anderen Grenzen dafür bereitzustellen.
Die Bewilligung von jährlichen Zuschüssen Mieten, Erbbauzins oder Betriebs-
kosten an die fünf Betreiber von Veranstaltungsräumen im Stadtbezirk Beuel
sollten in die Richtlinien integriert werden.
Diese Immobilien sind unverzichtbar für die Förderung der Heimatpflege und
des Brauchtums im Stadtbezirk Beuel. Die Betreiber der Gebäude bieten über
das Jahr zahlreiche ehrenamtlich organisierte Aktivitäten, Veranstaltungen und
Ausstellungen für Besuchende an. Mieten und Pachten stellen Fixkosten für die
kulturellen Vereine dar, die unabhängig von Einnahmen und Kosten für War-
tung, Brandschutz, Kleinreparaturen und Instandhaltungs-aufwand laufend zu
zahlen sind.
Für die Betreiber würde die Fixierung dieser Zuschüsse in den Richtlinien eine
gewisse Rechtsicherheit schaffen und damit ein Fortbestehen der Vereinigun-
gen und die damit in Verbindung stehende Heimat- und Brauchtumspflege im
Stadtbezirk Beuel gewährleisten. Sie werden zudem aus dem gleichen Haus-
haltsbudget für Transferzahlungen gezahlt.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle Aus-
wirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Hinzu kommt, dass gemäß der Bewirtschaftungsverfügung der Bundesstadt
Bonn im Haushaltsjahr 2026 die Auszahlung von Zuschüssen als freiwillige
Leistung nur in Höhe der freigegebenen Mittel von 80 % = 32.744 € erfolgen
darf.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.32
Produktgruppenbe-
zeichnung
BezVSt Beuel
Produkt
1.01.32.01
Produktbezeichnung
BezVSt Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 7
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
32.744 € 110880132/
73.1000
2026
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
32.744 €
Anlage/n
1 Übersicht Zuschüsse 2025 (öffentlich)Seite 4 von 7
Übersicht Zuschüsse 2025
Kategorie Vereinsname Zuschussbetrag
Karneval
für einen Zug, Festausschuss LiKüRa-Karneval e.V. 2.000,00 €
zur Nachwuchsförderung,
für Veranstaltungen von Altes Beueler DK von 1824 e.V. für 09.02.2025 150,00 €
DKs und KGs DK St. Paulus für 23.02.2025 150,00 €
Festauss.Veedelszoch Holtorf für Zug 2025 150,00 €
Dk Jecke Wiever vom hellje Tünn für
15.02.2025 150,00 €
Dk Fidele Reisetanten für 27.02.2025 150,00 €
DK Grün-Weiß Ramersdorf für Adventsmarkt 150,00 €
Häärekomitee für 02.10.2025 - Rest - 100,00 €
Höhe: maximal 3.000 € 3.000,00 €
Heimat- und Brauchtum
für Maiveranstaltungen St Sebast. Schützenbruderschaft 1928
Pützchen 150,00 €
Junggesellenverein "Concordia" Küdinghoven 150,00 €
Junggesellenverein Mythos Ramersdorf 150,00 €
Junggesellenverein "Om Berg" 150,00 €
Höhe: maximal 1.200 € 600,00 €
feste Zuschussbeträge Denkmal- und Geschichtsverein rrh. e.V. 300,00 €
Holzlarer Mühle e. V. 300,00 €
für eine
Veranstaltung/Kirmes
Partnerschaftskomitee Beuel-Mirecourt 200,00 €
Veranstalter des Maikäferfest Oberkassel 2.000,00 €
Veranstalter Beueler Promenadenfest 2.000,00 €
Bürgerverein Vilich-Müldorf div. Veranstalt. 150,00 €
Bürgerverein Holzlar für div. Veranstaltungen 150,00 €
Bürgerverein Kohlkaul für Fußballgolf für
Kinder 150,00 €
Bürgerverein Schwarzrheindorf für Dorffest 150,00 €
Ortsvereine Ramersdorf für Ortskirmes 150,00 €
Ortsvereine Pützchen-Bechlinghoven für
Frühball 150,00 €
Schifferverein für div. Veranstaltungen 150,00 €
Höhe: 5.850,00 €Seite 5 von 7
Sonstige Vereine
Gesang- und
Instrumentalvereine
Tambourcorps Grün-Weiß 1950 BN-
Oberkassel 150,00 €
Blasorchester Kardinal-Frings-Gymnasium 150,00 €
Chöre der Ev. Kirchengemeinde Bonn Beuel 150,00 €
Musik der Ev. Kirchengemeinde Oberkassel 150,00 €
Chöre der Kath. Kirchengemeinde Holzlar 150,00 €
Pfarrgemeinde zw. Rhein und Ennert 150,00 €
Vereine des Umwelt-, Natur-
oder Klimaschutzes
Höhe: maximal 900 € 900,00 €
St. Martin
für einen St. Martins-Umzug Förderverein Kita ,, Windrad'' 125,00 €
Kita KIDS e.V. 25,00 €
städt. Kita Weidenweg e.V. 50,00 €
Bürgerverein Holtorf-Ungarten e.V. 86,50 €
Aktion Regenbogen 32,50 €
Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. 350,00 €
GGS Adelheidisschule 165,00 €
Gottfried-Kinkel-Realschule 275,00 €
Bastelzuschuss für
Ausstellung
Städtische Kindertagesstätte Grashüpfer 50,00 €
Montessori Kinderhaus Aktion Regenbogen e. V. 50,00 €
Städt. Kindertageseinrichtung "MACH MIT"
Rilkestr. 50,00 €
Schule am Rheingarten 50,00 €
Städtische Kita Mari & Monti 50,00 €
Kita "Am Wolfsbach" 50,00 €
Familienzentrum Holzlar Alte Bonner Str. 2 50,00 €
Höhe: maximal 2.000 € 1.459,00 €
Vereinsjubiläen
75 Jahre Tambourcorps Grün-Weiß 1950
Bonn-Oberkassel e.V. 250,00 €
25 Jahre Partnerschaftskomitee Mirecourt 150,00 €
Höhe: 250,00 €Seite 6 von 7
Gesamtsumme aller ausgegebenen Zuschüsse in 2025
aus der Richtlinie 12.059,00 €
Zuschuss zu den Mieten und Pachten
Bürgerverein Vilich Müdorf zum Erbbauzins Mühlenbachhalle 5.244,00 €
Tambourcorps Grün-Weiß
Oberkassel zum Erbbauzins Ausbildungsheim 2.048,00 €
Beueler Stadtsoldatencorps
Rot-Blau zur Miete Zeughaus 1.746,00 €
Heimat- und Geschichts-
verein Beuel am Rhein zur Miete für das Heimatmuseum 11.026,00 €
Denkmal- und
Geschichtsverein rrh. zur Betriebskostenpauschale 840,00 €
Höhe: 20.904,00 €
Gesamt Zuschusszahlungen im Kalenderjahr 2025 32.963,00 €Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de