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241555-07 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe" Antrag zur Vorlage 241555

Nummer
241555-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Langwartweg Straße· Dottendorf, Bonn
  • Hinter Hoben Straße· Dottendorf, Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241555 Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"

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Änderungsantrag
öffentlich
241555-07 AA
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
22.01.2025
BBB-Änderungsantrag Weiterführung des
Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf;
„Langwarthöfe"
Antrag zur Vorlage 241555
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung dar,
1. auf Basis welchen Beschlusses oder aus welchem Sachgrund sie die
auslaufende Nachzahlungsverpflichtung verlängert hat, nachdem der
Planungsausschuss die Weiterverfolgung des Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7819-14 für das Gebiet zwischen
Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der Straße Hinter Hoben im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Dottendorf wird auf der Basis des modifizierten Projektentwurfes
in seiner Sitzung am 29.10.2024 abgelehnt hat,
2.
a. wo der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9.12.2024 (Montag),
die Drucksache 241555 erneut auf die Tagesordnung der Sitzung des
Planungsausschusses vom 22.1.2025 zu nehmen, dokumentiert ist und ob es
sich dabei um einen nach den Regeln der Geschäftsordnung des Rates und
seiner Gremien gestellten Antrag handelt,
b. welche „neuen Informationen“ zur Wiederaufnahme in die Tagesordnung
geführt haben,
3. ob es zutrifft,
a. dass sich an der Schadstoffbelastung des Baugrundes und der notwendigen
Altlastenbeseitigung seit dem Verkauf des städtischen Grundstücks nichtsSeite 1 von 2
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verändert hat,
b. dass nach wie vor nichtvorhersagbar ist, ob bei der Vielzahl der erwarteten
Probleme noch ein relevanter Nachzahlungsbetrag des Käufers überhaupt
zustande kommt,
4.
a. ob für die Stadt Bonn eine rechtssichere Möglichkeit besteht, die Nutzung
des Gebäudes auf „Menschen in Ausbildung“ zu beschränken und wenn nein,
wie viele Stellplätze dann bauordnungsrechtlich für 31 Wohneinheiten
erforderlich wären,
b. ob es „den heutigen städtebaulichen, verkehrlichen und ökologischen
Zielsetzungen an ein Bauvorhaben“ entspricht, PKW-Stellplätze oberirdisch
unter (Teil-)Versiegelung weiterer möglicher Freiflächen zu errichten oder der
von der Oberbürgermeisterin tolerierte Verzicht auf die zuvor geplante
Tiefgarage vielmehr dem wirtschaftlichen Interesse des Investors dient,
c.ob die oberirdische Anordnung der Stellplätze statt in einer Tiefgarage zu
einem deutlich höheren Nachzahlungsbetrag führt und wenn ja, in welcher
Höhe.
Begründung
Die Antragsteller sind ob der sehr „unkonventionell“ erfolgten Aufnahme der
ursprünglich durch den Planungsausschuss abgelehnten Beschlussvorlage
interessiert zu erfahren, welches „Verfahren“ dem zugrunde liegt. Weiterhin
fehlt es der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin an der Angabe, welche
„neuen Informationen“ die erneute Behandlung einer in diesem Gremium
bereits abgelehnten Vorlage rechtfertigen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de