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241555 · Beschlussvorlage

Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"

Nummer
241555
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241555-02 ST Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"
  2. 241555-04 ST Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"
  3. 241555-07 AA BBB-Änderungsantrag Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe" Antrag zur Vorlage 241555

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Beschlussvorlage
öffentlich
241555
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Anhörung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
7819-14 für das Gebiet zwischen Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der
Straße Hinter Hoben im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf wird auf der Basis
des modifizierten Projektentwurfes weiterverfolgt.
Begründung
Plangebiet / vorhandenes Planungsrecht
Das knapp 5.400 m² große Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteiles
Dottendorf zwischen der Karl-Barth-Straße und dem Langwartweg. Von dieser
Gesamtfläche werden derzeit im südlichen Teil des Plangebietes rund 2.400 m²
als Gartenland genutzt. Richtung Norden schließt sich Wohnbebauung in Form
eines Doppel- und eines Einzelhauses an die Gartenanlage an.
Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form des seit Dezember
1980 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7819-63. Dieser setzt für den Bereich
der Gartenanlage eine Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung
"Parkanlage" fest. Die Hausgrundstücke Langwartweg 56 und 58 sowie Karl-
Barth-Straße 100 sind als Reines Wohngebiet in zweigeschossiger, offener
Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3, die
Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Eine überbaubare Grundstücksfläche
beschränkt die Lage einer möglichen Bebauung jedoch lediglich auf das
Grundstück Karl-Barth-Straße 100.
Planungshistorie
Nachdem die MIWO Gesellschaft mbH & Co.KG Ende Dezember 2009 die rundSeite 1 von 11
Seite 2
2.400 qm großen städtischen Gartenlandfläche im Eckbereich Karl-Barth-
Straße / Langwartweg von der Stadt Bonn erworben hatte (beschlossen mit
DS-Nr. 0812859), stellte sie mit Schreiben vom 08.07.2010 einen Antrag auf
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, um auf dem Grundstück eine Wohnanlage mit ca. 30 Ein-
und Zweiraum- Mietwohnungen nebst Tiefgarage zu errichten.
Dem Antrag der MIWO folgend fasste der Rat in seiner Sitzung am 28.06.2012
den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7819-14 sowie zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (DS.Nr.
1211206). Nachfolgend fand die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom
29.08.2012 bis einschließlich 12.09.2012 statt. Zusätzlich wurde am 30.08.2012
eine Bürgerversammlung im Ortszentrum Dottendorf durchgeführt.
Unter Berücksichtigung verschiedener, während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerter Stellungnahmen wurde die Planung
nachfolgend im Hinblick auf die Aspekte Fassadengestaltung, verkehrliche
Erschließung (Tiefgaragenein- und –ausfahrt), Anzahl der Wohneinheiten und
Begrünung des Grundstücks angepasst und ein Bebauungsplanentwurf
erarbeitet.
Den Beschluss zur öffentlichen Auslegung dieses Entwurfs fasste der
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 09.12.2015 (DS-Nr.:
1513273). Daraufhin fand die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom
04.01.2016 bis einschließlich 03.02.2016 statt. In diesem Zeitraum wurden
erneut Stellungnahmen abgegeben, deren Inhalte sich im Wesentlichen auf die
Themenbereiche Städtebau, Erschließung, Umwelt und
Beweissicherungsverfahren bezogen.
Nach diesem Verfahrensschritt ruhte das Planverfahren auf Wunsch der
Vorhabenträgerin. Im Zeitraum 2019 / 2020 entwickelte die Vorhabenträgerin
dann ein neues Nutzungskonzept. Dieses neue Konzept würdigte sowohl
verschiedene während der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Jahre 2016
vorgebrachten Stellungnahmen als auch die bestehende Altlastenproblematik.
Die grundsätzlichen Änderungen des Bauprojektes betreffen dabei die
Einschränkung der angezielten Mietergruppe ausschließlich auf Menschen in
Ausbildung sowie den Verzicht auf Realisierung der Tiefgarage. An der
speziellen Baukörpergestaltung, die die Bildung von 3 Höfen vorsieht, wird
weiterhin festgehalten.
Nach weiteren, auf Initiative der Vorhabenträgerin erfolgten Modifikationen in
der Planung lag Ende des Jahres 2023 ein neuer Entwurf vor. Mit diesem
Entwurf sollen innovative Lösungsansätze im Sinne eines beispielhaften
Wohnungs- und Städtebaus als modellhafte Siedlungsform für Menschen in
Ausbildung im innerstädtischen Kontext aufgezeigt werden. So ist eine
Wohnanlage mit 31 Ein- und Zweiraumstudentenwohnungen vorgesehen. Auf
den Bau einer Tiefgarage soll weiterhin verzichtet werden.
Bei der städtebaulichen Prüfung des vorgelegten Projektentwurfes wurde
deutlich, dass das im Grundsatz vor 15 Jahren entwickelte Projekt nicht mehr
den heutigen städtebaulichen, verkehrlichen und ökologischen Zielsetzungen
an ein Bauvorhaben entspricht. So weist das Bauvorhaben u.a. einen hohenSeite 2 von 11
Seite 3
Versiegelungsgrad bei einer nur zweigeschossigen Bauweise auf. Die Aspekte
Schwammstadt, Klima / Luft sowie Begrünung des Grundstücks und des
Gebäudes selbst werden nicht oder nur unzureichend abgedeckt.
Vor diesem Hintergrund erarbeitete die Verwaltung Optimierungsvorschläge für
die Planung, um das Vorhaben an die heutigen Anforderungen an Planungen
heranzuführen.
Diese Optimierungsvorschläge aufgreifend entwickelte die Vorhabenträgerin
das Projekt fort. Durch eine veränderte Anordnung der bauordnungsrechtlich
erforderlichen Kfz-Stellplätze an der nördlichen Grundstücksgrenze besteht hier
nun die Möglichkeit, Begrünungsmaßnahmen in Form von schmalkronigen
Bäumen und Sträuchern vorzusehen und so eine optische Abschirmung zur
vorhandenen Bestandsbebauung zu erzielen. Baum- und Strauchpflanzungen
tragen ebenso wie Fassadenbegrünungen, die bodengebunden auf dem
Vorhabengrundstück erfolgen, zur Durchgrünung sowie Beschattung des
Baukörpers bei. Weiter werden Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung
getroffen.
Die nunmehr vorliegende Planung soll als Grundlage für das weitere
Bebauungsplanverfahren dienen. Nach entsprechender Beschlussfassung
würde als nächster Schritt die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes vorbereitet werden.
Planverfahren
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist die Schaffung neuen Planungsrechtes
erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 7819-14 wird weiterhin als Verfahren der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens sind
gegeben, da bei der Aufstellung des Bebauungsplans die gemäß § 13a Abs. 1
Nr. 1 BauGB maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
BauNVO nicht erreicht wird.
Bei Bebauungsplänen, die als Maßnahme der Innenentwicklung aufgestellt
werden, ist eine förmliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB bzw. die
Erarbeitung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich. Die umweltrelevanten Gesichtspunkte werden
dennoch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ohne formale Vorgaben geprüft
und in die Planung eingestellt werden.
Anlage/n
1 Übersichtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7819-14
(öffentlich)
2 ALTER Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan Jahr 2015 (öffentlich)
3 Lageplan neue Planung (öffentlich)Seite 3 von 11
Seite 4
4 Grundriss Erdgeschoss (öffentlich)
5 Grundriss Obergeschoss (öffentlich)
6 Ansicht Schnitt 1 (öffentlich)
7 Ansicht Schnitt 2 (öffentlich)Seite 4 von 11
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Dottendorf
Maßstab 1: 2500 Datum: 14.12.2023
100 m
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesSeite 5 von 11
Ein- u. Ausfahrt
Tiefgarage 20P
Langwartweg
Karl-Barth-Straße
Ansicht Nordwest
Ansicht Nordwest mit Schnitt durch Tiefgaragenzufahrt
Lageplan
Ansicht Langwartweg
Ansicht Karl-Barth-StraßeSeite 6 von 11
MIWO GESELLSCHAFT MBH & CO. KG · VILLA FAUPEL · LOTHARSTRASSE 106 · 53115 BONN · TEL:. +49 (0) 228 91462-0 · FAX: +49 (0) 228 91462-40 · E-MAIL: INFO@MIWO.DE · URL: WWW.MIWO.EU
UNIV.-PROF. DIPL.-ING. UWE SCHRÖDER ARCHITEKT BDA · KAISERSTRASSE 25 · 53113 BONN · TEL.: +49 (0) 228 249946-0 · FAX: +49 (0) 228 249946-40 · E-MAIL: OFFICE@USARCH.DE · URL: WWW.USARCH.DE
Langwarthöfe – Stadtbezirk Bonn – Ortsteil Dottendorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14 „Langwarthöfe“
06. September 2024
961674514516518
575
574
577
576
533
498499
425 424 423 422 421 420
543
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410
409 408 407 406 405 570
572
454
3353
474
452
315
314
571
403
402
466
Aufstfl.
Müll
497
Aufstfl.
Müll
Stpl.1
Stpl. 2
Stpl. 3
Stpl. 4
Stpl. 5
Stpl. 6
Stpl. 7
Stpl. 8
Behinderten-
parkplatz
Ladesäule
E-Auto
Photovoltaik
45 m2
Ladesäule
E-Auto
Photovoltaik
53 m2
Photovoltaik
53 m2
Photo-
voltaik
9 m2
Extensives Gründach
Retentionssystem
Extensives Gründach
Retentionssystem
Extensives Gründach
Retentionssystem
Extensives Gründach
Retentionssystem
+60,30
+66,30
+66,70
+66,70
+66,70
+66,70
+66,30
+66,30
+60,30
+60,30
+60,30
+60,30
+60,30
Regenrückhaltebecken 1,0 m3
Langwartweg
Hinter Hoben
Karl-Barth-Straße
Karl-Barth-Straße
Regenrückhaltebecken 1,6 m3
Regenrückhaltebecken 2,8 m3
Regenrückhaltebecken 3,4 m3
Regenrückhaltebecken 5,7 m3
Eingang
Haus I
Nebeneingang
Hofgarten I
Nebeneingang
Hofgarten II
Nebeneingang
Hofgarten III
Eingang
Haus II
Eingang
Haus III
Eingang
Haus IV
Haus I Haus II Haus III Haus IV
Fassaden-
begrünung
Fassaden-
begrünung
Fassaden-
begrünung
Fassaden-
begrünung
Neben-
eingang
Haus IV
Fassaden-
begrünung
Fassaden-
begrünung
Fassaden-
begrünung
Hofgarten III
Hofgarten II
Hofgarten I
Lageplan
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Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de