241555 · Beschlussvorlage
Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"
Kerndaten
- Nummer
- 241555
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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- BBB-Änderungsantrag Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe" Antrag zur Vorlage 241555
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Beschlussvorlage öffentlich 241555 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe" Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Anhörung Rat 12.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7819-14 für das Gebiet zwischen Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der Straße Hinter Hoben im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf wird auf der Basis des modifizierten Projektentwurfes weiterverfolgt. Begründung Plangebiet / vorhandenes Planungsrecht Das knapp 5.400 m² große Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteiles Dottendorf zwischen der Karl-Barth-Straße und dem Langwartweg. Von dieser Gesamtfläche werden derzeit im südlichen Teil des Plangebietes rund 2.400 m² als Gartenland genutzt. Richtung Norden schließt sich Wohnbebauung in Form eines Doppel- und eines Einzelhauses an die Gartenanlage an. Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form des seit Dezember 1980 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7819-63. Dieser setzt für den Bereich der Gartenanlage eine Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung "Parkanlage" fest. Die Hausgrundstücke Langwartweg 56 und 58 sowie Karl- Barth-Straße 100 sind als Reines Wohngebiet in zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Eine überbaubare Grundstücksfläche beschränkt die Lage einer möglichen Bebauung jedoch lediglich auf das Grundstück Karl-Barth-Straße 100. Planungshistorie Nachdem die MIWO Gesellschaft mbH & Co.KG Ende Dezember 2009 die rundSeite 1 von 11 Seite 2 2.400 qm großen städtischen Gartenlandfläche im Eckbereich Karl-Barth- Straße / Langwartweg von der Stadt Bonn erworben hatte (beschlossen mit DS-Nr. 0812859), stellte sie mit Schreiben vom 08.07.2010 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um auf dem Grundstück eine Wohnanlage mit ca. 30 Ein- und Zweiraum- Mietwohnungen nebst Tiefgarage zu errichten. Dem Antrag der MIWO folgend fasste der Rat in seiner Sitzung am 28.06.2012 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7819-14 sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (DS.Nr. 1211206). Nachfolgend fand die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 29.08.2012 bis einschließlich 12.09.2012 statt. Zusätzlich wurde am 30.08.2012 eine Bürgerversammlung im Ortszentrum Dottendorf durchgeführt. Unter Berücksichtigung verschiedener, während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerter Stellungnahmen wurde die Planung nachfolgend im Hinblick auf die Aspekte Fassadengestaltung, verkehrliche Erschließung (Tiefgaragenein- und –ausfahrt), Anzahl der Wohneinheiten und Begrünung des Grundstücks angepasst und ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Den Beschluss zur öffentlichen Auslegung dieses Entwurfs fasste der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 09.12.2015 (DS-Nr.: 1513273). Daraufhin fand die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 04.01.2016 bis einschließlich 03.02.2016 statt. In diesem Zeitraum wurden erneut Stellungnahmen abgegeben, deren Inhalte sich im Wesentlichen auf die Themenbereiche Städtebau, Erschließung, Umwelt und Beweissicherungsverfahren bezogen. Nach diesem Verfahrensschritt ruhte das Planverfahren auf Wunsch der Vorhabenträgerin. Im Zeitraum 2019 / 2020 entwickelte die Vorhabenträgerin dann ein neues Nutzungskonzept. Dieses neue Konzept würdigte sowohl verschiedene während der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Jahre 2016 vorgebrachten Stellungnahmen als auch die bestehende Altlastenproblematik. Die grundsätzlichen Änderungen des Bauprojektes betreffen dabei die Einschränkung der angezielten Mietergruppe ausschließlich auf Menschen in Ausbildung sowie den Verzicht auf Realisierung der Tiefgarage. An der speziellen Baukörpergestaltung, die die Bildung von 3 Höfen vorsieht, wird weiterhin festgehalten. Nach weiteren, auf Initiative der Vorhabenträgerin erfolgten Modifikationen in der Planung lag Ende des Jahres 2023 ein neuer Entwurf vor. Mit diesem Entwurf sollen innovative Lösungsansätze im Sinne eines beispielhaften Wohnungs- und Städtebaus als modellhafte Siedlungsform für Menschen in Ausbildung im innerstädtischen Kontext aufgezeigt werden. So ist eine Wohnanlage mit 31 Ein- und Zweiraumstudentenwohnungen vorgesehen. Auf den Bau einer Tiefgarage soll weiterhin verzichtet werden. Bei der städtebaulichen Prüfung des vorgelegten Projektentwurfes wurde deutlich, dass das im Grundsatz vor 15 Jahren entwickelte Projekt nicht mehr den heutigen städtebaulichen, verkehrlichen und ökologischen Zielsetzungen an ein Bauvorhaben entspricht. So weist das Bauvorhaben u.a. einen hohenSeite 2 von 11 Seite 3 Versiegelungsgrad bei einer nur zweigeschossigen Bauweise auf. Die Aspekte Schwammstadt, Klima / Luft sowie Begrünung des Grundstücks und des Gebäudes selbst werden nicht oder nur unzureichend abgedeckt. Vor diesem Hintergrund erarbeitete die Verwaltung Optimierungsvorschläge für die Planung, um das Vorhaben an die heutigen Anforderungen an Planungen heranzuführen. Diese Optimierungsvorschläge aufgreifend entwickelte die Vorhabenträgerin das Projekt fort. Durch eine veränderte Anordnung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze an der nördlichen Grundstücksgrenze besteht hier nun die Möglichkeit, Begrünungsmaßnahmen in Form von schmalkronigen Bäumen und Sträuchern vorzusehen und so eine optische Abschirmung zur vorhandenen Bestandsbebauung zu erzielen. Baum- und Strauchpflanzungen tragen ebenso wie Fassadenbegrünungen, die bodengebunden auf dem Vorhabengrundstück erfolgen, zur Durchgrünung sowie Beschattung des Baukörpers bei. Weiter werden Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung getroffen. Die nunmehr vorliegende Planung soll als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen. Nach entsprechender Beschlussfassung würde als nächster Schritt die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorbereitet werden. Planverfahren Zur Realisierung des Bauvorhabens ist die Schaffung neuen Planungsrechtes erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7819-14 wird weiterhin als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben, da bei der Aufstellung des Bebauungsplans die gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO nicht erreicht wird. Bei Bebauungsplänen, die als Maßnahme der Innenentwicklung aufgestellt werden, ist eine förmliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB bzw. die Erarbeitung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich. Die umweltrelevanten Gesichtspunkte werden dennoch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ohne formale Vorgaben geprüft und in die Planung eingestellt werden. Anlage/n 1 Übersichtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7819-14 (öffentlich) 2 ALTER Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan Jahr 2015 (öffentlich) 3 Lageplan neue Planung (öffentlich)Seite 3 von 11 Seite 4 4 Grundriss Erdgeschoss (öffentlich) 5 Grundriss Obergeschoss (öffentlich) 6 Ansicht Schnitt 1 (öffentlich) 7 Ansicht Schnitt 2 (öffentlich)Seite 4 von 11 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Dottendorf Maßstab 1: 2500 Datum: 14.12.2023 100 m Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesSeite 5 von 11 Ein- u. Ausfahrt Tiefgarage 20P Langwartweg Karl-Barth-Straße Ansicht Nordwest Ansicht Nordwest mit Schnitt durch Tiefgaragenzufahrt Lageplan Ansicht Langwartweg Ansicht Karl-Barth-StraßeSeite 6 von 11 MIWO GESELLSCHAFT MBH & CO. KG · VILLA FAUPEL · LOTHARSTRASSE 106 · 53115 BONN · TEL:. +49 (0) 228 91462-0 · FAX: +49 (0) 228 91462-40 · E-MAIL: INFO@MIWO.DE · URL: WWW.MIWO.EU UNIV.-PROF. DIPL.-ING. UWE SCHRÖDER ARCHITEKT BDA · KAISERSTRASSE 25 · 53113 BONN · TEL.: +49 (0) 228 249946-0 · FAX: +49 (0) 228 249946-40 · E-MAIL: OFFICE@USARCH.DE · URL: WWW.USARCH.DE Langwarthöfe – Stadtbezirk Bonn – Ortsteil Dottendorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14 „Langwarthöfe“ 06. September 2024 961674514516518 575 574 577 576 533 498499 425 424 423 422 421 420 543 544 410 409 408 407 406 405 570 572 454 3353 474 452 315 314 571 403 402 466 Aufstfl. Müll 497 Aufstfl. Müll Stpl.1 Stpl. 2 Stpl. 3 Stpl. 4 Stpl. 5 Stpl. 6 Stpl. 7 Stpl. 8 Behinderten- parkplatz Ladesäule E-Auto Photovoltaik 45 m2 Ladesäule E-Auto Photovoltaik 53 m2 Photovoltaik 53 m2 Photo- voltaik 9 m2 Extensives Gründach Retentionssystem Extensives Gründach Retentionssystem Extensives Gründach Retentionssystem Extensives Gründach Retentionssystem +60,30 +66,30 +66,70 +66,70 +66,70 +66,70 +66,30 +66,30 +60,30 +60,30 +60,30 +60,30 +60,30 Regenrückhaltebecken 1,0 m3 Langwartweg Hinter Hoben Karl-Barth-Straße Karl-Barth-Straße Regenrückhaltebecken 1,6 m3 Regenrückhaltebecken 2,8 m3 Regenrückhaltebecken 3,4 m3 Regenrückhaltebecken 5,7 m3 Eingang Haus I Nebeneingang Hofgarten I Nebeneingang Hofgarten II Nebeneingang Hofgarten III Eingang Haus II Eingang Haus III Eingang Haus IV Haus I Haus II Haus III Haus IV Fassaden- begrünung Fassaden- begrünung Fassaden- begrünung Fassaden- begrünung Neben- eingang Haus IV Fassaden- begrünung Fassaden- begrünung Fassaden- begrünung Hofgarten III Hofgarten II Hofgarten I Lageplan M 1:333Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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