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241555-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"

Nummer
241555-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Langwartweg Straße· Dottendorf, Bonn
  • Hinter Hoben Straße· Dottendorf, Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241555 Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241555-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vertagte in seiner Sitzung
am 31.10.2024 die Verwaltungsvorlage über die Weiterführung des Verfahrens
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7819-14 für das
Gebiet zwischen Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der Straße Hinter Hoben
im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf auf der Basis des modifizierten
Projektentwurfes mit folgender Maßgabe (DS-Nr.: 241555):
„Die Verwaltung wird um Überprüfung gebeten, ob in dem Gebäude eine
Quartiersgarage umgesetzt werden kann und ob es bei dem Grundstück eine
Preisbindungsfrist für den Eigentümer gibt und wann diese abläuft.“
Zu den angesprochenen Aspekten wird seitens der Verwaltung wie folgt
Stellung genommen:
Quartiersgarage:
Unter Berücksichtigung der bestehenden Altlastenproblematik sowie der im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Anwohner entwickelte die
Vorhabenträgerin ein neues Plan- und Nutzungskonzept, das auf die
Herstellung einer Tiefgarage verzichtet. Die zur Beschlussfassung vorgelegte
Planung stellt des Weiteren auf studentisches Wohnen bzw. Wohnen für
Menschen in Ausbildung ab. Ziel ist ein autoarmes Wohnquartier, das lediglich
ein Minimum an oberirdisch angeordneten Kfz-Stellplätzen aufweist. Die Basis
hierfür bildet ein Mobilitätskonzept, das verschiedene Maßnahmen zur
Reduzierung des Kfz-Stellplatzbedarfs benennt.
Gegen die Umsetzung einer Quartiersgarage in Teilen des Gebäudes spricht
zum Einen die besondere Kubatur des Gebäudes, die sich durch ihre
kammartige Struktur mit Hofbildungen auszeichnet. Zum Anderen müsste bei
Herstellung von Quartiersstellplätzen auf dringend benötigten Wohnraum für
Menschen in Ausbildung verzichtet werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Vorhabenträgerin selbst führt zu den angesprochenen Aspekten Folgendes
aus (siehe Anlage 1).
Kaufvertrag:
Hierzu erfolgt eine gesonderte, nicht-öffentliche Mitteilung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de