241552-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von Bonn-Ausweisen
Kerndaten
- Nummer
- 241552-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241552-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von Bonn-Ausweisen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 10.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Großen Anfrage der Koalition nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie hat sich die Zahl der ausgegebenen und gültigen Bonn-Ausweise von Juli 2023 bis zum Juli 2024 verändert und ist aktuell eine Steigerung der Anzahl zu beobachten? Eine belastbare Zahl lässt sich für Oktober 2023, unmittelbar vor dem Start der Bonn-Ausweis-Reform nennen. Damals befanden sich 36.890 gültige Bonn- Ausweise im Umlauf, im Juli 2024 waren es 47.126, im August 2024 insgesamt 48.351. 2. Lässt sich im Vergleich beziffern, in welchem Ausmaß die Antragsbewilli- gung direkt über die Bonn-Ausweis-Stelle erfolgte, um einen Hinweis auf die Anzahl beantragender Geringverdiener*innen zu erhalten (Transferleistungs- empfänger*innen erhalten ja mittlerweile automatisch den Bonn-Ausweis)? Wie sehen hier die Zahlen aus? Die Zahl der beantragenden Geringverdiener hat zugenommen von durchschnittlich 531 im Januar bzw. Februar 2024 auf 738 im Schnitt der darauffolgenden Monate. 3. Ließ bzw. lässt sich eine Steigerung der „eigenständigen“ Beantragung des Bonn-Ausweises im Zusammenhang mit derInformationskampagne (März- Juni 2024) zum Bonn-Ausweis beobachten? Verantwortlich für diese Zunahme ist sicher sowohl die vorausgegangene Anhebung der Einkommensgrenze für Geringverdienende als auch die durchgeführte Informationskampagne, ohne dass sich jedoch sagen ließe, zu welchen Anteilen.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) 4. Hat die „automatische“ Versendung des Bonn-Ausweises an Transfergeldempfänger*innen zur Arbeitsentlastung der Mitarbeitenden geführt? In welchen Intervallen werden die Ausweise an die Berechtigten versandt? Der zu November 2023 begonnene, automatisierte Erstversand an alle Transferleistungsempfänger*innen (Bestandsfälle im SGB II, SGB XII, AsylbLG) war Ende Mai 2024 abgeschlossen. Aktuell sind nach wie vor recht umfangreiche Nacharbeiten erforderlich, weil die für den Versand übermittelten Daten oft nicht aktuell oder korrekt sind und die Adressaten deshalb keinen Bonn-Ausweis erhalten. Korrektur, erneuter Versand, teilweise auch Ausstellung von Ersatz-Ausweisen und gleichzeitige Vorbereitung von monatlich zwei Terminen zum Neudruck, bedeuten einen großen Aufwand, so dass derzeit von einer Arbeitsentlastung der Mitarbeitenden noch nicht wirklich die Rede sein kann. Da die Bemühungen um eine verbesserte Daten-Qualität im Gange sind, ist allerdings davon auszugehen, dass es in absehbarer Zeit zu einer spürbaren Entlastung kommen wird. 5. Welche Leistungen wurden 2023 und im ersten Halbjahr 2024 (soweit Zahlen schon vorhanden) in welchem finanziellen Umfang mit dem Bonn-Ausweis in Anspruch genommen bzw. entsprechend erstattet? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen. 6. Liegen der Verwaltung relativ einfach auswertbare Angaben über Alter(sgruppen), Geschlecht und ggf. Alleinerziehenden-Status der BonnAusweis-Inhaber*innen vor? Soweit dies der Fall ist, wird um Mitteilung dieser statistischen Daten gebeten. Zum Geschlecht und zum Status Alleinerziehend liegen dem Fachbereich keine aussagekräftigen Informationen vor. Aus einer Abfrage nach Jahrgängen ergibt sich eine ungefähre Verteilung auf die Altersgruppen: 0-12 Jahre 19,0% 13-17 Jahre 8,0% 18-24 Jahre 9,0% 25-64 Jahre 49,9% 65+ Jahre 14,0% Anlage/n 1 Anlage 1 Antwort zur Frage 5 (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage 1 Antwort zur Frage 5 Ausgaben Bonn -Ausweis Leistung 2023 2024 (erstes Halbjahr) SWB 1.388.886,60 € 1.021.527,70 € Orchester 240,50 € 256,40 € Theater 2.698,20 € 2.057,02 € Musikschule 32.419,85 € 20.776,15 € VHS 8.020,59 € 3.729,15 € * Schwimmbad 52.191,83 € 21.972,54 € Bonner Werkstätten 23.100,50 € 60.827,06 € 1.507.558,07 € 1.131.146,02 € *nur für das 1. Quartal 2024Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de