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241552-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von Bonn-Ausweisen

Nummer
241552-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 10.10.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241552 Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von Bonn-Ausweisen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241552-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von
Bonn-Ausweisen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
10.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Großen Anfrage der Koalition nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Wie hat sich die Zahl der ausgegebenen und gültigen Bonn-Ausweise
von Juli 2023 bis zum Juli 2024 verändert und ist aktuell eine Steigerung der
Anzahl zu beobachten?
Eine belastbare Zahl lässt sich für Oktober 2023, unmittelbar vor dem Start der
Bonn-Ausweis-Reform nennen. Damals befanden sich 36.890 gültige Bonn-
Ausweise im Umlauf, im Juli 2024 waren es 47.126, im August 2024 insgesamt
48.351.
2. Lässt sich im Vergleich beziffern, in welchem Ausmaß die Antragsbewilli-
gung direkt über die Bonn-Ausweis-Stelle erfolgte, um einen Hinweis auf die
Anzahl beantragender Geringverdiener*innen zu erhalten (Transferleistungs-
empfänger*innen erhalten ja mittlerweile automatisch den Bonn-Ausweis)? Wie
sehen hier die Zahlen aus?
Die Zahl der beantragenden Geringverdiener hat zugenommen von
durchschnittlich 531 im Januar bzw. Februar 2024 auf 738 im Schnitt der
darauffolgenden Monate.
3. Ließ bzw. lässt sich eine Steigerung der „eigenständigen“ Beantragung
des Bonn-Ausweises im Zusammenhang mit derInformationskampagne (März-
Juni 2024) zum Bonn-Ausweis beobachten?
Verantwortlich für diese Zunahme ist sicher sowohl die vorausgegangene
Anhebung der Einkommensgrenze für Geringverdienende als auch die
durchgeführte Informationskampagne, ohne dass sich jedoch sagen ließe, zu
welchen Anteilen.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
4. Hat die „automatische“ Versendung des Bonn-Ausweises an
Transfergeldempfänger*innen zur Arbeitsentlastung der Mitarbeitenden
geführt? In welchen Intervallen werden die Ausweise an die Berechtigten
versandt?
Der zu November 2023 begonnene, automatisierte Erstversand an alle
Transferleistungsempfänger*innen (Bestandsfälle im SGB II, SGB XII, AsylbLG)
war Ende Mai 2024 abgeschlossen.
Aktuell sind nach wie vor recht umfangreiche Nacharbeiten erforderlich, weil die
für den Versand übermittelten Daten oft nicht aktuell oder korrekt sind und die
Adressaten deshalb keinen Bonn-Ausweis erhalten. Korrektur, erneuter
Versand, teilweise auch Ausstellung von Ersatz-Ausweisen und gleichzeitige
Vorbereitung von monatlich zwei Terminen zum Neudruck, bedeuten einen
großen Aufwand, so dass derzeit von einer Arbeitsentlastung der
Mitarbeitenden noch nicht wirklich die Rede sein kann.
Da die Bemühungen um eine verbesserte Daten-Qualität im Gange sind, ist
allerdings davon auszugehen, dass es in absehbarer Zeit zu einer spürbaren
Entlastung kommen wird.
5. Welche Leistungen wurden 2023 und im ersten Halbjahr 2024 (soweit Zahlen
schon vorhanden) in welchem finanziellen Umfang mit dem Bonn-Ausweis in
Anspruch genommen bzw. entsprechend erstattet?
Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.
6. Liegen der Verwaltung relativ einfach auswertbare Angaben über
Alter(sgruppen), Geschlecht und ggf. Alleinerziehenden-Status der
BonnAusweis-Inhaber*innen vor? Soweit dies der Fall ist, wird um Mitteilung
dieser statistischen Daten gebeten.
Zum Geschlecht und zum Status Alleinerziehend liegen dem Fachbereich keine
aussagekräftigen Informationen vor.
Aus einer Abfrage nach Jahrgängen ergibt sich eine ungefähre Verteilung auf
die Altersgruppen:
0-12 Jahre 19,0%
13-17 Jahre 8,0%
18-24 Jahre 9,0%
25-64 Jahre 49,9%
65+ Jahre 14,0%
Anlage/n
1 Anlage 1 Antwort zur Frage 5 (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage 1 Antwort zur Frage 5
Ausgaben Bonn -Ausweis
Leistung 2023 2024 (erstes Halbjahr)
SWB 1.388.886,60 € 1.021.527,70 €
Orchester 240,50 € 256,40 €
Theater 2.698,20 € 2.057,02 €
Musikschule 32.419,85 € 20.776,15 €
VHS 8.020,59 € 3.729,15 € *
Schwimmbad 52.191,83 € 21.972,54 €
Bonner Werkstätten 23.100,50 € 60.827,06 €
1.507.558,07 € 1.131.146,02 €
*nur für das 1. Quartal 2024Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de