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241552 · Große Anfrage

Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von Bonn-Ausweisen

Nummer
241552
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
03.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 10.10.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 241552-01 ST Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von Bonn-Ausweisen

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Große Anfrage
öffentlich
241552
Fragesteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Eva Kuzu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fabio Sánchez Copano
03.09.2024
Große Anfrage der Koalition: Beantragungen von
Bonn-Ausweisen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
10.10.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie hat sich die Zahl der ausgegebenen und gültigen Bonn-Ausweise von
Juli 2023 bis zum Juli 2024 verändert und ist aktuell eine Steigerung der Anzahl
zu beobachten?
2. Lässt sich im Vergleich beziffern, in welchem Ausmaß die Antragsbewilligung
direkt über die Bonn-Ausweis-Stelle erfolgte, um einen Hinweis auf die Anzahl
beantragender Geringverdiener*innen zu erhalten
(Transferleistungsempfänger*innen erhalten ja mittlerweile automatisch den
Bonn-Ausweis)? Wie sehen hier die Zahlen aus?
3. Ließ bzw. lässt sich eine Steigerung der „eigenständigen“ Beantragung des
Bonn-Ausweises im Zusammenhang mit der Informationskampagne (März-Juni
2024) zum Bonn-Ausweis beobachten?
4. Hat die „automatische“ Versendung des Bonn-Ausweises an
Transfergeldempfänger*innen zur Arbeitsentlastung der Mitarbeitenden
geführt? In welchen Intervallen werden die Ausweise an die Berechtigten
versandt?
5. Welche Leistungen wurden 2023 und im ersten Halbjahr 2024 (soweit Zahlen
schon vorhanden) in welchem finanziellen Umfang mit dem Bonn-Ausweis in
Anspruch genommen bzw. entsprechend erstattet?
6. Liegen der Verwaltung relativ einfach auswertbare Angaben über
Alter(sgruppen), Geschlecht und ggf. Alleinerziehenden-Status der Bonn-
Ausweis-Inhaber*innen vor? Soweit dies der Fall ist, wird um Mitteilung dieser
statistischen Daten gebeten.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Mit der Erhöhung des Berechtigtenkreises des Bonn-Ausweise durch
Anhebung des zulässigen Einkommens sollten in stärkerem Umfang als bisher
Niedrigverdiener*innen von Leistungen des Bonn-Ausweises profitieren
können. Hierzu sollte auch eine „Informationskampagne“ durchgeführt werden.
Zugleich war angekündigt, Transfergeldempfänger*innen den Bonn-Ausweis
zukünftig „automatisch“ zuzusenden. Inwieweit sich hieraus stärkere
Veränderungen ergeben haben, darauf soll die Beantwortung der Anfrage
Hinweise geben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de