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241514-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage FDP und BBB zu Planungsstand und Budgetierung der Generalsanierung der Godesburg

Nummer
241514-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241514 Große Anfrage FDP und BBB zu Planungsstand und Budgetierung der Generalsanierung der Godesburg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241514-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Große Anfrage FDP und BBB zu Planungsstand
und Budgetierung der Generalsanierung der
Godesburg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
Im Vorgriff auf die anstehenden Haushaltsberatungen möge die Verwaltung
berichten:
1. Zu DS 190588-05 ST: Wurde die angekündigte Wanderkartentafel
errichtet?
Zu 1
Im Rahmen des Wegeleitsystems Kottenforst, welches im vergangenen
Jahr durch den Naturpark Rheinland realisiert wurde, wurde unterhalb der
Godesburg eine Wanderkartentafel aufgebaut.
2. Wurde das angekündigte Gutachten erstellt?
Zu 2
Es liegen zwischenzeitlich ein Gutachten zu den Umfassungsmauern und
ein qualifiziertes Gutachten zum Mauerwerk vor.
Die Gutachten beschreiben den Aufbau, die Struktur des Bauwerks und die
Problematik von den Auswirkungen von Bewuchs und Verwitterung am
Bauwerk. Unter anderem waren noch Mörtel- und Gesteinsanalysen
Bestandteil der Gutachten. Der Zustand der einzelnen Mauerbereiche
wurde soweit möglich augenscheinlich beurteilt. Genauere tiefergehende
Untersuchungen des geschädigten Mauerwerks werden Anfang 2025
(Bauwerksradar bzw. Ultraschalluntersuchung) durchgeführt.
Eine belastbare Kostenschätzung wird vorgelegt, sobald alle
Untersuchungsergebnisse und die daraus sich ergebenden
Sanierungsbedarfe bekannt sind.
3. Wenn Ja wird um Vorlage gebeten, wenn Nein wird um Begründung
gebeten. Wurde der angekündigte Kostenansatz ermittelt? Wenn Ja
wird um Vorlage gebeten, wenn Nein wird um Begründung gebeten.Seite 1 von 5
Seite 2
Zu 3.
Siehe Antwort Frage 2.
4. Unter welcher Haushaltsposition im Doppelhaushalt 2023/2024 wurde
die Sanierung des Vierungsturms erfasst und in welcher Höhe?
Zu 4.
Für die Sanierung des Gemäuers standen in 2024 5,5 Mio. EUR zur
Verfügung. (Finanzstelle/Fipos: 123000128/721000). Diese sollen in das
neue Haushaltsjahr übertragen werden.
5. Welche Beträge aus b. sind in den Planungen für den Doppelhaushalt
2025/2026 enthalten, für welche Maßnahmen?
Zu 5.
Insgesamt sind 7 Mio. EUR (3 Mio. EUR in 2026/ 3 Mio. EUR in 2027/ 1
Mio. EUR in 2028) für die Sanierung veranschlagt (Finanzstelle/Fipos:
5230001284000/ 785300).
6. Welche Planungsreife hat die Sanierung der Gastronomie mittlerweile
erreicht?
Zu 6.
Aktuell gibt es keine Planungsreife der künftigen Sanierung. Es findet
weiterhin die Grundlagenermittlung für das zukünftige gastronomische
Konzept statt.
7. Bitte ersten Zeit-Maßnamenstrahl für die Umsetzung vorlegen nebst
Kostenansatz.
Zu 7.
Für die Umsetzung der Sanierung liegt kein Maßnahmenstrahl und kein
Kostenansatz vor.
8. Wie verträgt sich eine Verlängerung des Pachtvertrags für die
Godesburg bis Ende 2026 mit der dort eingebauten ineffizienten
Heizungs-, Lüftungs- und Kühltechnik sowie nicht vorhandener
Wärmedämmung mit den Zielsetzungen des sog. Klimaplans und wird
der Pächter für die Klimaineffizienz des Gebäudes finanziell entlastet?
Zu 8.
Die für das Gebäude der Godesburg elementar notwendige
Versorgungstechnik wird weiterhin in einem funktionsfähigen Zustand
gehalten, um den laufenden Betrieb bis zur geplanten Sanierung
sicherzustellen. Eine grundlegende Modernisierung ist im Rahmen der
umfassenden Sanierung vorgesehen. Dann können auch
effizienzsteigernde Maßnahmen in der Heizungs-, Lüftungs- und
Kühltechnik getroffen werdenSeite 2 von 5
Seite 3
Hinsichtlich der Klimaziele der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen, dass eine
energetische Sanierung des Gebäudes erst mit der Gesamtsanierung
realistisch umsetzbar ist. Eine isolierte Erneuerung der Heizungs-,
Lüftungs- und Kühltechnik vor der Sanierung wäre weder wirtschaftlich
noch technisch sinnvoll.
Eine finanzielle Entlastung des Pächters aufgrund der aktuellen
Klimaineffizienz ist derzeit nicht vorgesehen.
9. Zu DS 221697-33 AA des BBB: Inwiefern ist die Generalsanierung der
Godesburg im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 erfasst und
unter welchen Haushaltspositionen?
Zu 9.
Siehe Antworten zu den Fragen 4 und 5.
10. Zu DS 1710144 und 201197 des BBB: Konnte die Planung für eine
mögliche Teilverglasung der Terrasse abgeschlossen werden und wenn
ja, was ist genau zu welchen voraussichtlichen Kosten geplant und
wenn nein, warum sind die Planungsarbeiten nicht fertiggestellt
worden?
Zu 10.
Wie mit der MV 201690 mitgeteilt, ist die Verwaltung zu dem Ergebnis
gekommen, dass eine Teilverglasung der Terrasse in das Technik- und
Lüftungskonzept eingebunden sein muss und aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten in die Planungen der Gesamtsanierung der Godesburg zu
integrieren ist. Ein Vorziehen der Maßnahme ohne Betrachtung der
Gesamtsituation ist nicht zielführend und würde erhöhte Kosten
verursachen. Die Teilverglasung wird bei der Gesamtsanierung des
Objektes umgesetzt.
11. Zu DS 231514-01 ST auf eine Große Anfrage der CDU: Es wird um
Vorstellung der angesprochenen Grobkonzeptionen gebeten. Wurde ein
Raumkonzept erstellt?
Zu 11.
Im Rahmen der Planungen wurde intensiv zur Definierung klarer
Anforderungen und Grundlagen gearbeitet. Relevante Nutzeranforderungen
wurden analysiert und zusammengestellt. Diverse Gespräche u.a. mit
Bürgerinnen und Bürgern aus Bad Godesberg, Initiativen und relevanten
Ämtern hatten zum Ziel, ein möglichst breites Spektrum an Perspektiven
und Anforderungen mit einzubeziehen. Die gesammelten Inhalte und
Ergebnisse werden derzeit intern ausgewertet und abgestimmt. Im
nächsten Schritt fließen diese Erkenntnisse in die Erstellung eines
detaillierten Raumprogrammes ein. Mit diesen vorbereitenden Arbeiten
wurde ein wesentlicher Grundstein gelegt, um die SanierungsplanungenSeite 3 von 5
Seite 4
zielgerichtet und bedarfsgerecht fortzuführen.
12. Falls Ja bitte vorstellen, falls Nein bitte Termin berichten, wann dieses in
beschlussfähiger Fassung vorliegen wird?
Zu 12.
Hierzu kann noch keine Aussage betroffen werden.
13. Wurde mittlerweile das geologische Gutachten zum Burgberg beauftragt
und wann wird dieses der Bezirksvertretung vorgelegt?
Zu 13.
Das Geologische Gutachten wurde in 2023 beauftragt und liegt der Verwaltung
vor (Stand: 24.01.2024). Ziel des Gutachtens war eine Baugrunduntersuchung
mit Überprüfung der vorhandenen Böschungssicherung (= Rückverankerter
Maschendrahtzaun).
Ergebnisse:
- “Die Böschung zum Fußweg wäre ohne eine Böschungssicherung nicht
standsicher […]“
- Berechnungen mit angenommenen Hangsicherungen (Geokunststoffen)
ergeben eine Standsicherheit im Böschungsbereich
- „Ohne Böschungssicherung ist die Standsicherheit nicht gegeben.“ Da
die aktuelle Böschungssicherung nur durch teils maroden und
durchwachsenen Maschendrahtzaun erfolgt, wird eine Sanierung der
Böschungssicherung empfohlen.
- Das geologische Gutachten kommt u.a. zu dem Schluss, dass die
Durchwurzelung der vorhandenen Gehölze zu einer zusätzlichen
Stabilisierung führt.
- Durch mögliche Rodungsmaßnahmen ginge der „Zusammenhalt durch
das Wurzelgeflecht verloren. […] Bodenerosion und eine daraus
resultierende Gefährdung der Hangstabilität [kann] dann nicht
ausgeschlossen werden.“
14. Die Aussicht von der Godesburg ist ein einzigartiges Kapital für den
Restaurantbetrieb und "eine starke Abstrahlwirkung für die Öffentlichkeit und
Tourist*innen" (Quelle: DS 231514-01 ST, Sammelantwort zu den Punkten 3
und 4 und 5b und 5c). Was unternimmt die Verwaltung, um folgende
Sichtachsen im Sinne der "Abstrahlwirkung" nachhaltig frei zu halten: Die
Aussicht in sitzender Position von Restaurant und Terrasse in Richtung
Siebengebirge (Südost-Achse) Die Aussicht in sitzender Position vom
Rittersaal Richtung Regierungsviertel (Nordost-Achse) Die Aussicht vom
Burghof auf die obere Burgstraße (Südwest-Achse)
Zu 14.
Wie unter Frage13 dargelegt trägt der Gehölzbestand maßgeblich zur
Sicherung des Burgbergs bei. In DS 1610511NV4 hat die Verwaltung die
Möglichkeiten eines stufenweisen Waldumbaus über einen Zeitraum mehrerer
Jahre beschrieben. Die Durchforstungsdurchgänge wurden bislang noch nicht
umgesetzt. Aufgrund der Örtlichkeit müssten die betroffenen Bäume in den
Sichtachsen aufwändig per Seilklettertechnik heruntergenommen werden. DiesSeite 4 von 5
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ist mit eigenem Personal der Stadtförsterei nicht möglich und kostenintensiv. In
der Haushaltsanmeldung des Doppelhaushaltes 2025/26 sind keine Mittel für
die Maßnahme vorgesehen.
15. Zu DS 1710144 und 201197: Konnte die Planung für eine mögliche
Teilverglasung der Terrasse abgeschlossen werden und wenn ja, was
ist genau zu welchen voraussichtlichen Kosten geplant und wenn nein,
warum sind die Planungsarbeiten nicht fertiggestellt worden?
Zu 15.
Siehe Antwort zu Frage 10.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de