241510-02 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Zweckentfremdung der PKW-Parkplätze auf dem Teilstück der Kennedyallee zwischen Einmündung Donatus- bis Turmstraße durch dauerparkende LKW, Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger Antrag zur Vorlage 241510
Kerndaten
- Nummer
- 241510-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Kennedyallee
- Turmstraße
- Mittelstraße
- Ludwig-Erhard-Allee
- Im Winkel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.459 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 241510-02 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt 28.10.2024, gez. Wenzel FDP-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Zweckentfremdung der PKW-Parkplätze auf dem Teilstück der Kennedyallee zwischen Einmündung Donatus- bis Turmstraße durch dauerparkende LKW, Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger Antrag zur Vorlage 241510 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Ersetzungsantrag 1. Die Kennedyallee zwischen Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee und Turmstraße wird grundsätzlich für das Abstellen von LKW, LKW- Anhängern, Zugmaschinen, Sattelaufliegern und Verkaufsfahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie für gewerblich betriebene PKW-Anhänger gesperrt und deren Eigentümer bzw. Betreiber auf das Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord sowie auf einschlägige Bürogebiete verwiesen. Einzige Ausnahme: Umzugsunternehmen mit einem Auftrag aus dem unmittelbaren Umfeld für die Dauer des Umzugs. 2. Für das Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen werden zusammenhängend 10 Parktaschen im Winkel von 90 Grad zur Kennedyallee eingerichtet und das Abstellen dieser Fahrzeuge auf diese Parktaschen beschränkt. Begründung Zu 1.: Das Wohngebiet nördlich der Kennedyallee ist als WR Reines Wohngebiet gekennzeichnet, das Wohngebiet südlich der Kennedyallee als WA Allgemeines Wohngebiet der Typen 1 - 4. Der 2006 aufgestellte Bebauungsplan 8119-16 für das südlich gelegene Wohngebiet bestimmt in Abschnitt 2.3.1. unter der Zwischenüberschrift "Wohngebiete", Zitat: "In den Allgemeinen Wohngebieten sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO), Anlagen für Verwaltungen (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO), Gartenbaubetriebe (§ 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO) und Tankstellen (§ 4 Abs. 3 Nr. 5 BauN-VO) nicht zulässig. ... Zudem könnten sich Verkehrs- und Lärmbelastungen sowie das bauliche Erscheinungsbild solcher Nutzungen nachteilig auf das Plangebiet und die Nachbarschaft auswirken." Zitat Ende. Das Abstellen von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen und Anhängern widerspricht dem Geist der zitierten Formulierungen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2.: Die Parktaschen im Winkel von 90 Grad zur Kennedyallee erschweren das Einparken von Wohnanhängern und die "Simulation" von Fahrzeugbewegungen. Sie können daher als Teil einer Vergrämungsmaßnahme betrachtet werden. Fahrzeugbewegungen sind en Block leichter von den Ordnungskräften nachzuvollziehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de