241466-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Kurfürstenbad Stopp der Abrissarbeiten, weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 241466-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241466-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV BBB-Anfrage: Kurfürstenbad Stopp der Abrissarbeiten, weiteres Vorgehen Beratungsfolge Sportausschuss 10.10.2024 Kenntnisnahme Frage 1 Ist es zutreffend, dass sich die Stadt Bonn nicht nur vom Abrissunternehmen sondern auch von dem Architekten getrennt hat? Antwort: Nein, die Stadt Bonn hat nur den Vertrag „Oberirdischer Rückbau“ gekündigt. Frage 2 Welche genauen rechtlichen Risiken mit welchem möglichen Schadenvolumen können der Stadt Bonn aus der vollzogenen Trennung vom Abbruchunternehmer erwachsen? Antwort: Sollte im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung die außerordentliche Kündigung als unwirksam bewertet werden, könnte möglicherweise ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden. Dieses Risiko wurde im Vorfeld mit ca. 20.000,00 € (Brutto) beziffert. Frage 3 Darf die Stadtverwaltung während des streitigen Verfahrens mit dem Abrissunternehmen nach den Vergaberichtlinien einen Totalunternehmer beauftragen und wenn ja, worin liegt die Begründung, dass die Stadt sich für einen TU entscheiden will und nicht für einen TÜ oder GU? Antwort: Entsprechend der Beschlusslage (DS 231408) soll im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein Totalunternehmer (TU) gefunden und beauftragt werden. Es ist angedacht, die noch nicht erbrachten Rückbauleistungen nun im Rahmen der TU-Vergabe mit zu vergeben. Der Verwaltung sind keine Gründe bekannt, dass die Kündigung der Rückbaufirma dieses TU-Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte. Da der Auftragnehmer auch Planungsleistungen erbringen soll, scheidet die Vergabe an einen Generalunternehmer (GU), der nur Bauleistungen erbringt, aus. Frage 4 Ist eine neue, dem Wettbewerb entsprechende Ausschreibung eines Büros für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlich und wenn ja, kann die Verwaltung den bisher kommunizierten Terminplan einhalten bzw. mit welcher Verzögerung des vormals geplanten Ablaufs ist zu rechnen und wirdSeite 1 von 3 Seite 2 parallel die Qualitätssicherung der TU-Leistung mit ausgeschrieben werden müssen? Antwort: Nein, derzeit werden die Vergabeunterlagen (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) zur Durchführung des unter 3. genannten Vergabeverfahren erstellt. Das EU-weite Ausschreibungsverfahren soll ca. Ende 2024 starten. Es ist beabsichtigt, die Planungs- und Bauzeit als Wertungskriterium zu berücksichtigen. Daher kann zurzeit keine belastbare Aussage zu einem Terminplan gemacht werden. Aspekte der Qualitätssicherung werden im Rahmen der Eignungsprüfung sowie der Auftragsdurchführung berücksichtigt. Frage 5 Falls Frage 4 mit ja beantwortet werden sollte: Ist dann nicht ein zeitaufwändiges VgV-Verfahren erforderlich, welches rund 9 - 12 Monate in Anspruch nimmt? Antwort: Für das unter 3. und 4. beschriebene VOB-Vergabeverfahren ist ein Zeitfenster von ca. 9 Monaten zu berücksichtigen. Frage 6 Wie ist das Rechnungsprüfungsamt in dieses Verfahren eingebunden? Antwort: Das Rechnungsprüfungsamt wurde über das Vergabemanagementsystem der Bundesstadt Bonn entsprechend den Vergaberegeln der Bundesstadt Bonn beteiligt (Az: BN-2023-7617). Frage 7 Zur TU-Vergabe, die gemäß Gesetz für Wettbewerbsbeschränkung nur "im begründeten Einzelfall", d.h. wenn es technisch oder wirtschaftlich zwingend erforderlich ist, angewandt werden darf: Wie lautet diese Begründung des Einzelfalls für das Kurfürstenbad in Gänze? Antwort: Die Zulässigkeit der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer für das Projekt Neubau des Kurfürstenbades in Bonn Bad Godesberg nach § 97 Abs. 4 GWB wurde unter Begleitung einer Anwaltskanzlei geprüft. Die Kanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass bei dem Bau des Kurfürstenbades die Anforderungen des § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB im Hinblick auf eine zusammengefasste Vergabe von Planungsleistungen und Bauleistungen erfüllt sind. Frage 8 Was geschieht, wenn eine Prüfung durch die Vergabekammer angefordert wird, kann dann weitergebaut werden oder hat eine Prüfung durch die Vergabekammer aufschiebende Wirkung? Antwort: Mit der Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer wird gleichzeitig ein Auftragserteilungsverbot gemäß § 169 GWB erlassen. Frage 9 Wurde zur TU-Vergabe bereits ein Gutachten erstellt und falls ja, mit welchem Fazit (Bitte die komplette Zusammenfassung mitteilen)? Antwort:Seite 2 von 3 Seite 3 Ja, eine umfassende vergaberechtliche Prüfung und Bewertung liegt vor. Siehe hierzu auch Antwort 6. und Antwort 7. Frage 10 Gibt es ein vollständiges geologisches Gutachten, wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt dieses und wenn nein, warum nicht? Antwort: Eine vollständige, umfassende geologische Untersuchung wurde durchgeführt. Hierbei wurde die Verwaltung durch einen ausgewiesenen geotechnischen Experten beraten. Die finalen geotechnischen Ergebnisse liegen ca. Ende Oktober 2024 vor. Die Ergebnisse fließen in die unter 4. genannten Planungsunterlagen ein. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de