241466 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Kurfürstenbad Stopp der Abrissarbeiten, weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 241466
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 23.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 241466 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann 22.08.2024 BBB-Anfrage: Kurfürstenbad Stopp der Abrissarbeiten, weiteres Vorgehen Beratungsfolge Sportausschuss 12.09.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Ist es zutreffend, dass sich die Stadt Bonn nicht nur vom Abrissunternehmen sondern auch von dem Architekten getrennt hat? 2. Welche genauen rechtlichen Risiken mit welchem möglichen Schadenvolumen können der Stadt Bonn aus der vollzogenen Trennung vom Abbruchunternehmer erwachsen? 3. Darf die Stadtverwaltung während des streitigen Verfahrens mit dem Abrissunternehmen nach den Vergaberichtlinien einen Totalunternehmer beauftragen und wenn ja, worin liegt die Begründung, dass die Stadt sich für einen TU entscheiden will und nicht für einen TÜ oder GU? 4. Ist eine neue, dem Wettbewerb entsprechende Ausschreibung eines Büros für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlich und wenn ja, kann die Verwaltung den bisher kommunizierten Terminplan einhalten bzw. mit welcher Verzögerung des vormals geplanten Ablaufs ist zu rechnen und wird parallel die Qualitätssicherung der TU-Leistung mit ausgeschrieben werden müssen? 5. Falls Frage 4 mit ja beantwortet werden sollte: Ist dann nicht ein zeitaufwändiges VgV-Verfahren erforderlich, welches rund 9 - 12 Monate in Anspruch nimmt?" 6. Wie ist das Rechnungsprüfungsamt in dieses Verfahren eingebunden? 7. Zur TU-Vergabe, die gemäß Gesetz für Wettbewerbsbeschränkung nur "im begründeten Einzelfall", d.h. wenn es technisch oder wirtschaftlich zwingend erforderlich ist, angewandt werden darf: Wie lautet diese Begründung des Einzelfalls für das Kurfürstenbad in Gänze? 8. Was geschieht, wenn eine Prüfung durch die Vergabekammer angefordert wird, kann dann weitergebaut werden oder hat eine Prüfung durch die Vergabekammer aufschiebende Wirkung ? 9. Wurde zur TU-Vergabe bereits ein Gutachten erstellt und falls ja, mit welchem Fazit (Bitte die komplette Zusammenfassung mitteilen)?Seite 1 von 2 Seite 2 10. Gibt es ein vollständiges geologisches Gutachten, wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt dieses und wenn nein, warum nicht? Begründung Ergibt sich aus der Fragestellung und erfolgt bei Bedarf mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de