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241466 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Kurfürstenbad Stopp der Abrissarbeiten, weiteres Vorgehen

Nummer
241466
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
23.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 10.10.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 241466-01 BBB-Anfrage: Kurfürstenbad Stopp der Abrissarbeiten, weiteres Vorgehen
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Große Anfrage
öffentlich
241466
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
22.08.2024
BBB-Anfrage: Kurfürstenbad Stopp der
Abrissarbeiten, weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Sportausschuss 12.09.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist es zutreffend, dass sich die Stadt Bonn nicht nur vom Abrissunternehmen
sondern auch von dem Architekten getrennt hat?
2. Welche genauen rechtlichen Risiken mit welchem möglichen
Schadenvolumen können der Stadt Bonn aus der vollzogenen Trennung vom
Abbruchunternehmer erwachsen?
3. Darf die Stadtverwaltung während des streitigen Verfahrens mit dem
Abrissunternehmen nach den Vergaberichtlinien einen Totalunternehmer
beauftragen und wenn ja, worin liegt die Begründung, dass die Stadt sich für
einen TU entscheiden will und nicht für einen TÜ oder GU?
4. Ist eine neue, dem Wettbewerb entsprechende Ausschreibung eines Büros
für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlich und
wenn ja, kann die Verwaltung den bisher kommunizierten Terminplan einhalten
bzw. mit welcher Verzögerung des vormals geplanten Ablaufs ist zu rechnen
und wird parallel die Qualitätssicherung der TU-Leistung mit ausgeschrieben
werden müssen?
5. Falls Frage 4 mit ja beantwortet werden sollte: Ist dann nicht ein
zeitaufwändiges VgV-Verfahren erforderlich, welches rund 9 - 12 Monate in
Anspruch nimmt?"
6. Wie ist das Rechnungsprüfungsamt in dieses Verfahren eingebunden?
7. Zur TU-Vergabe, die gemäß Gesetz für Wettbewerbsbeschränkung nur "im
begründeten Einzelfall", d.h. wenn es technisch oder wirtschaftlich zwingend
erforderlich ist, angewandt werden darf: Wie lautet diese Begründung des
Einzelfalls für das Kurfürstenbad in Gänze?
8. Was geschieht, wenn eine Prüfung durch die Vergabekammer angefordert
wird, kann dann weitergebaut werden oder hat eine Prüfung durch die
Vergabekammer aufschiebende Wirkung ?
9. Wurde zur TU-Vergabe bereits ein Gutachten erstellt und falls ja, mit
welchem Fazit (Bitte die komplette Zusammenfassung mitteilen)?Seite 1 von 2
Seite 2
10. Gibt es ein vollständiges geologisches Gutachten, wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt dieses und wenn nein, warum nicht?
Begründung
Ergibt sich aus der Fragestellung und erfolgt bei Bedarf mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de