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241447-03 AA · Änderungsantrag

Grüne-Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich Antrag zur Vorlage 241447

Nummer
241447-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Flodelingsweg Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Sebastianstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Röckumstraße Straße· Endenich, Bonn
  • Carl-Troll-Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241447 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich

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Änderungsantrag
öffentlich
241447-03 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Dr. Ursula Bach
07.05.2026 gez. Bonnie
Grüne-Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung
einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in
Endenich
Antrag zur Vorlage 241447
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung einer durchgehenden
streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der
Sebastianstraße zwischen Röckumstraße und Carl-Troll-Straße erneut zu
prüfen und umzusetzen.
Begründung
Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme selbst fest, dass im Bereich der
Sebastianstraße besondere verkehrliche Gefahrenlagen bestehen. Auf
Grundlage dieser Situation hält die Verwaltung bereits eine streckenbezogene
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen
Röckumstraße und Flodelingsweg rechtlich für möglich und beabsichtigt deren
Umsetzung.
Dadurch verändert sich jedoch zugleich die Bewertung des verbleibenden
Abschnitts bis zur Carl-Troll-Straße. Die bislang angeführte Begründung, ein
Lückenschluss sei wegen einer Gesamtlänge von ca. 650 Metern nicht möglich,
greift nach Einrichtung des zusätzlichen Tempo-30-Abschnitts nicht mehr in
gleicher Weise. Der verbleibende Abschnitt zwischen Flodelingsweg und Carl-
Troll-Straße unterschreitet nach überschlägiger Betrachtung die bislang von der
Verwaltung angeführte Länge von 500 Metern deutlich.
Darüber hinaus spricht aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der
Verständlichkeit und Einheitlichkeit der Verkehrsführung vieles gegen einen
kurzen verbleibenden Tempo-50-Abschnitt zwischen mehreren Tempo-30-Seite 1 von 2
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Bereichen.
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung daher, den verbleibenden Abschnitt
unter Berücksichtigung der neuen Gesamtsituation, der aktuellen Spielräume
der StVO-Novelle sowie der Zielsetzung eines sicheren und
zusammenhängenden Schul-, Fuß- und Radverkehrs erneut zu bewerten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de