241447-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 241447-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Sebastianstraße Hauptort
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241447-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung bittet um Vertagung, bis die Ergebnisse von Lärmwertberechnungen vorliegen und eine final abgestimmte Stellungnahme abgegeben werden kann. Ein Auftrag für Lärmberechnungen nach RLS wird im Mai 2025 verwaltungsintern abgestimmt und im Juni 2025 beauftragt. Mit Ergebnissen ist nicht vor Juli / August 2025 zu rechnen. Nur auf Grundlage der Ergebnisse kann überprüft werden, ob Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann / muss. Information / Zwischenstandsmitteilung: Weiterhin wurde die Polizei zu Tempo 30 aus Sicherheitsgründen angehört. Sie teilte mit, dass es in den letzten drei Jahren zu sechs Unfällen gekommen ist. Dabei bezieht sich in keinem Fall die Ursache auf die Geschwindigkeit. Sie geht davon aus, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den Unfällen auch bei einer Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gekommen wäre. Ferner führt sie aus, dass eine der Kindertagesstätten 'Mini Mäuse' sich auf Höhe Hausnummer 43c befindet. Diese liege daher außerhalb des benannten 30 km/h Bereichs. Weiter sind vor der Einrichtung Bremsschwellen aufmontiert, so dass dort bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Reduzierung der Geschwindigkeit stattfindet. Die Senioreneinrichtung befindet sich auf Höhe der Hausnummer 186. Der Bereich und insbesondere der Ausgang liegen zu einem Platz gelegen und haben ausreichend Distanz zur Straße. Ähnlich sei es bei der zweiten Kindertagespflege 'Nimmerland'. Diese hat ebenfalls einen Ausgang zu dem großen Platz heraus. Daher sei eine Gefahr, dass Kinder oder Senioren aus der Tür direkt auf die Fahrbahn laufen, nicht vorhanden. In Bezug auf die Vorfahrtsberechtigung teilt die Polizei mit, dass die Sebastianstraße an den genannten Einmündungen vorfahrtsberechtigt ist. Daher müsste kein Fahrzeug wegen der Einmündungen auf der Sebastianstraße an- oder abfahren. Verkehrsbedingtes bremsen könne durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht vermieden werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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