241427-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung des Klimaschutzbeirates zur Kommunalen Wärmeplanung (Oktober 2024)
Kerndaten
- Nummer
- 241427-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.852 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241427-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Empfehlung des Klimaschutzbeirates zur Kommunalen Wärmeplanung (Oktober 2024) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 05.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Klimaschutzbeirat der Stadt Bonn hat per Umlaufverfahren am 09. Oktober 2024 eine Empfehlung zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet, die dem Ausschuss hier zur Kenntnis als externes Dokument angehängt ist. Ebenso angehängt ist die Dokumentation des Umlaufverfahrens. Weitere Information zum Klimaschutzbeirat sind auf www.bonn.de/klimaschutzbeirat abrufbar. Anlage/n 1 20241009_KSB_Empfehlung_Waermeplanung_final (öffentlich) 2 20241009_KSB_Dokumentation_Umlaufverfahren_Waermeplanung (öffentlich)Seite 1 von 4 Seite 1 von 2 Empfehlungen des Klimaschutzbeirates Bonn zur kommunalen Wärmeplanung (verabschiedet per Umlaufverfahren am 09.10.2024, die Abstimmung erfolgte ziffernweise) Allgemeines1 Die Stadt Bonn hat sich parteiübergreifend zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Dies stellt vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakrise – der Sommer 2024 wurde kürzlich vom europäischen Erdbeobachtungsdienst Copernicus zum heißesten Sommer seit Beginn der modernen Wetteraufzeichnungen erklärt2 – ein ebenso ambitioniertes wie notwendiges Ziel dar. Die Maßnahmen im dafür ausgearbeiteten Klimaplan 2035 umfassen unter anderem den erheblichen Ausbau der netzgebundenen Wärmeversorgung (Nah- und Fernwärme). Um möglichst viele gesellschaftliche Akteure zu inkludieren, wurden vom Klimaschutzbeirat folgende Empfehlungen erarbeitet: 1 Die Stadtwerke als Marktakteur a. Die Stadtwerke und potentielle weitere Versorger müssen angemessene und faire Preise für die über die Wärmenetze gelieferte Wärme zur Akzeptanz bei den KundInnen anbieten. Der KSB empfiehlt daher eine Preisgestaltung, die den Anschluss an ein Fernwärmenetz im Marktumfeld für KundInnen wirtschaftlich attraktiv erscheinen lässt.3 b. Ein Anschluss- und Benutzungszwang (AuBZ) ist keine sinnvolle Alternative. Es gilt stattdessen, ein konkurrenzfähiges Produkt zur Verfügung zu stellen, das durch seine Vorteile die KundInnen überzeugt. Wenn die kommunale Satzung einen AuBZ vorsehen sollte, empfiehlt der KSB entsprechende Ausnahmeregelungen für Immobilien vorzusehen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (65% Erneuerbare Energien z.B. durch Nutzung von Wärmepumpe).4 c. Eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung ist für die Akzeptanz wesentlich. Anhand einfach zu lesender Preisgleitklauseln sollten mögliche Anpassungen von Grund- und Arbeitspreis leicht nachzuvollziehen sein.5 d. Der KSB fordert die Möglichkeit, die Anschlussleistung nach tatsächlicher Heizlast des Gebäudes (z.B. nach Sanierungen) anzupassen.6 2 Wasserstoff als Energieträger a. Eine Einspeisung von Wasserstoff (unabhängig von seiner Herstellungsform) in das vorhandene Erdgasnetz (Verteilnetz für die dezentrale Raumwärme- 1 Beschlossen bei zwei Gegenstimmen (Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Johnen (Dehoga) 2 https://climate.copernicus.eu/copernicus-summer-2024-hottest-record-globally-and-europe 3 Beschlossen bei einer Gegenstimme (Burck Germanwatch)) 4 Beschlossen bei drei Gegenstimmen (Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Johnen (Dehoga), Reichenbach (fridays for future)) 5 Einstimmig beschlossen 6 Einstimmig beschlossenSeite 2 von 4 Seite 2 von 2 versorgung einzelner Haushalte) lehnt der KSB derzeit aus Kosten-, Effizienz- und Umweltgründen ab. 7 b. Die Nutzung von grünem, CO2-neutral produziertem Wasserstoff erscheint ausschließlich für Großabnehmer sinnvoll (z.B. Heizkraftwerke, energieintensive Verbraucher).8 3 Umgang mit Stakeholdern a. Die Wärmeplanung und deren Fortschreibung sollten unter Einbindung aller Stakeholder stattfinden. Die etablierte Arbeitsteilung zwischen Versorgern und Handwerk wird weiter gewährleistet und eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Handwerk und Dienstleistern wird angestrebt.9 b. Unabdingbar ist eine umfassende Kommunikationsstrategie mit einer optimierten Baustellenkoordination.10 c. Der KSB wünscht sich eine bürokratiearme Vergabepraxis zur Stärkung der lokalen/regionalen Wirtschaft und des Handwerks und Senkung der Risiken und Abhängigkeiten, die mit Monopolstrukturen einhergehen.11 d. Bei Ausschreibungen sollte die Stadt Bonn vorrangig und explizit die Nutzung von Recycling-Baustoffen (Straßenbau) ermöglichen und fordern.12 7 Einstimmig beschlossen 8 Einstimmig beschlossen 9 Einstimmig beschlossen 10 Einstimmig beschlossen 11 Einstimmig beschlossen 12 Beschlossen bei zwei Gegenstimmen (Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Johnen (Dehoga))Seite 3 von 4 Seite 1 von 1 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zur kommunalen Wärmeplanung – Dokumentation des Umlaufverfahrens In der Sitzung vom 19. September 2024 hatte der Klimaschutzbeirat den von einer AG des Beirates erstellten Entwurf für ein Empfehlungspapier zur kommunalen Wärmeplanung bereits diskutiert und einige Änderungen vorgenommen. Ein Beschluss erfolgte nicht, da der Beirat in dieser Sitzung nicht beschlussfähig war. Die Abstimmung zum Empfehlungspapier erfolgte auf dem Wege des Umlaufverfahrens im Abstimmungszeitraum 25.09.2024 bis 09.10.2024. Das Papier wurde ziffernweise abgestimmt. An der Abstimmung beteiligten sich 12 der 18 Beiratsmitglieder. Wo gewünscht, sind Gegenstimmen im Empfehlungspapier namentlich kenntlich gemacht. Das Empfehlungspapier wurde in allen Ziffern mehrheitlich angenommen. Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen: Ein Mitglied wünschte zur Abstimmung eine kurze Begründung zu Protokoll zu geben: Frau Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg): Ziffer „Allgemeines“: Ablehnung; Begründung: „Die IHK Bonn/Rhein-Sieg begrüßt grundsätzlich das Ziel der Stadt Bonn, klimaneutral werden zu wollen. Allerdings müssen bei der Transformation einer ganzen Stadt die finanziellen Ressourcen der Kommune und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Blick behalten werden. Das Ziel der Stadt Bonn bis 2035 klimaneutral zu werden sehen wir deshalb kritisch.“ Ziffer 1b: Ablehnung; Begründung: „Aus der Sicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg ist es derzeit nicht absehbar, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang zukünftig eine sinnvolle Alternative sein kann, um ein wirtschaftlich attraktives Angebot zu bieten. Die IHK stimmt gegen eine pauschale Ablehnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs.“ Das verabschiedete Empfehlungspapier wird zusammen mit der Verfahrensdokumentation in den nächstmöglichen Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda eingebracht. 15.10.2024 / i.A. Marion Wilde (OB-23)Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de