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241416-02 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum Antrag Gedenktafeln Hanau 2024

Nummer
241416-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.01.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Brassertufer Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 86,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241416 SPD-Liste im Integrationsrat - Antrag Gedenktafeln Hanau 2024

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Beschlussvorlage
öffentlich
241416-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
N-Vorlage zum Antrag Gedenktafeln Hanau 2024
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung, die Gedenktafeln für
Hanau an einem zentralen, sichtbaren, zugänglichen und repräsentativen Ort in
Bonn aufzustellen.
Der Beschluss über die geplante Aufstellung mit Blick auf die Ortsauswahl im
Quartier Westside/Vogelsang wird aufgehoben.
Anstelle eines Gedenkortes kann dort eine ergänzende Informationstafel am
Vili-Viorel-Paun-Platz angebracht werden. Das Verfahren für den Gedenkort
soll im weiteren Verlauf unter angemessenem Einbezug der Opferfamilien und
des Integrationsrats stattfinden.
Begründung
Der o.a. Beschlussvorlag geht zurück auf eine Anregung, die der Integrationsrat
der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 08.10.2024 an die Bezirksvertre-
tung Bonn ausgesprochen hat (vgl. 241416).
- - -
Der ursprüngliche Antrag (241416) der SPD-Liste lautete:
Der Integrationsrat bittet die Bezirksvertretung Bonn, die Gedenktafeln für Ha-
nau an einem zentralen, sichtbaren, zugänglichen und repräsentativen Ort in
Bonn aufzustellen und den Beschluss über die geplante Aufstellung mit Blick
auf die Ortsauswahl im Quartier Westside/ Vogelsang aufzuheben.
Das Verfahren für den Gedenkort soll im weiteren Verlauf unter angemesse-
nem Einbezug der Opferfamilien und des Integrationsrats stattfinden.
Und war wie folgt begründet:
Am 19. Februar 2020 ermordete ein rechtsextremer Rassist neun junge Men-
schen mit Migrationsgeschichte in Hanau. Dieser rechtsterroristische Anschlag,
die Opfer und deren Familien dürfen nie in Vergessenheit geraten und bedeu-
ten eine immerwährende Mahnung, Rassismus immer und überall entschieden
entgegenzutreten. Das Gedenken und Erinnern an Hanau ist gerade in Anbe-Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
tracht des aktuellen Erstarkens rechtsextremer Kräfte von großer gesellschaftli-
cher Bedeutung.
Daher ist es wichtig und notwendig, Erinnerungsorte dafür zu schaffen. Diese
Orte sind ein sichtbares Symbol für eine offene und vielfältige
(Stadt-)Gesellschaft und ermöglichen den Menschen, die den Gedenkort se-
hen, eine intensive Auseinandersetzung mit dem Geschehenen und der The-
matik. Um dies zu gewährleisten, sind diese Orte für gewöhnlich in einer zen-
tralen Lage, damit sie vielen Menschen zugänglich sind. Ein repräsentativer Ort
unterstreicht darüber hinaus die gesellschaftliche Relevanz des Geschehenen,
des Gedenkens und der Thematik. Die Gedenktafeln zu Hanau in Bonn sollten
daher an einem Ort stehen, der die Kriterien der Sichtbarkeit, Zugänglichkeit
und Repräsentation erfüllt und wenn möglich auch einen inhaltlichen Bezug zur
Thematik herstellt. Das Brassertufer könnte beispielsweise für Bonn ein solcher
angemessener Ort sein. Am Rhein sind täglich viele Bonnerinnen und Bonner,
aber auch viele Besucherinnen und Besucher unserer Stadt unterwegs und
kämen so in Kontakt mit den Gedenktafeln. Die Erreichbarkeit, z.B. für Schul-
gruppen, wäre durch die Nähe zur U-Bahn und zum Hauptbahnhof gegeben.
Das Rheinufer mit dem Alten Zoll ist darüber hinaus, auch historisch betrachtet,
für Bonn ein bedeutender Ort.
Im weiteren Verfahren soll die Verwaltung daher Vorschläge entlang der ge-
nannten Kriterien erarbeiten, die Opferfamilien in diesem Prozess angemessen
involvieren und den Integrationsrat als gewähltem Gremium der Menschen mit
Migrationsgeschichte einbeziehen, um auf diese Weise einen für alle Seiten
angemessenen Erinnerungsort in Bonn zu finden.
Das Gedenken an die rassistisch motivierte Gewalttat vom 19. Februar 2020
muss in unserer internationalen und von Vielfalt geprägten Stadt im wahrsten
Sinne einen zentralen Platz einnehmen.
- - -
Der gleichbegründete Änderungsantrag (241416-01 AA) der SPD-Liste lautete:
Der Integrationsrat bittet die Bezirksvertretung Bonn, die Gedenktafeln für Ha-
nau an einem zentralen, sichtbaren, zugänglichen und repräsentativen Ort in
Bonn aufzustellen und den Beschluss über die geplante Aufstellung mit Blick
auf die Ortsauswahl im Quartier Westside/Vogelsang aufzuheben.
Anstelle eines Gedenkortes kann dort eine ergänzende Informationstafel am
Vili-Viorel-Paun-Platz angebracht werden.
Das Verfahren für den Gedenkort soll im weiteren Verlauf unter angemesse-
nem Einbezug der Opferfamilien und des Integrationsrats stattfinden.
- - -
Der Integrationsrat hat den Änderungsantrag 241416-01 AA, der den ursprüng-
lichen Antrag 241416 ersetzt, einstimmig angenommen.
In der Sitzung stellte Herr Jelic (SPD-Liste) zudem einen mündlichen Antrag
gem. §27 (8) S. 3 GO NRW, dass der geändert beschlossene Antrag zur Be-
schlussfassung in die Bezirksvertretung Bonn eingebracht wird. Der Antrag aufSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einbringung wurde ebenfalls einstimmig angenommen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de