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241408-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zum BBB-Dringlichkeitsantrag: Methadon-Praxis an der Poppelsdorfer Allee

Nummer
241408-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241408 BBB-Dringlichkeitsantrag: Methadon-Praxis an der Poppelsdorfer Allee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241408-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ergänzende Stellungnahme zum BBB-
Dringlichkeitsantrag: Methadon-Praxis an der
Poppelsdorfer Allee
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Der Kommunalen Ordnungsdienst hat – aufgrund der zwischenzeitlich vorlie-
genden Beschwerden und Erkenntnisse – am 28.8.2024 einen sog. „Dauerein-
satz“ für die fragliche Örtlichkeit in der Poppelsdorfer Allee eröffnet und bear-
beitet diesen durch die Mitarbeitenden der Gemeinsamen Anlaufstelle Bonn
Innenstadt (Wache GABI) in der Weise, dass im Rahmen der personellen Mög-
lichkeiten sowohl Vormittags als auch Nachmittags je eine Streife zur Überprü-
fung des Umfeldes der Örtlichkeit entsandt wird.
Bis dato wurden dabei wenige Ordnungsstörungen festgestellt, lediglich einmal
wurde wegen potentiell beabsichtigen BTM-Handels eine Gefährderansprache
bei einer Person durchgeführt. In einem weiteren Fall wurde eine Anzeige
durch die Polizei wegen BTM-Handels gefertigt und der Person ein Platzver-
weis erteilt.
Wenn die Einsatzkräfte vor Ort sind, werden verschiedentlich Ordnungsstörun-
gen im Bereich festgestellt, die nicht immer der Praxis bzw. den Patient*innen
zuzuordnen sind. Beispielsweise werden bei den Kontrollen häufiger nicht an-
geleinte Hunde im Bereich der Wiesenflächen festgestellt. Die Szeneangehöri-
gen verhalten sich in Gegenwart der Einsatzkräfte angemessen und ordnungs-
gemäß.
Zum Zeitpunkt der abgegebenen Stellungnahme lagen dem Kommunalen Ord-
nungsdienst noch keine Beschwerden vor bzw. konnten etwaige Beschwerden
nicht der Praxis zugeordnet werden. Dieser Zustand hat sich, wie oben be-
schrieben, zwischenzeitlich verändert.
Für die Bearbeitung durch die Mitarbeitenden der GABI muss darauf hingewie-
sen werden, dass die personellen Ressourcen überschaubar sind und die Ver-
waltung im aktuell in den politischen Beratungen befindlichen „Konzept Sicher-
heit, Ordnung und Sauberkeit“ konkrete Vorschläge zum Thema „Präsenzstrei-
fen“ vorgelegt hat, Hinzukommt, dass die Entfernung der Örtlichkeit zur GABI
durchaus erheblich ist und die Streifen entsprechenden Zeitaufwand zur Be-
schwerdebearbeitung haben.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de