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241383-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Radverkehrsanlagen: Maßnahmen an der Annaberger Straße und im Ortskern Friesdorf

Nummer
241383-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Annaberger Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Frankengraben Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • In der Kumme Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Klufterplatz Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241383 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Radverkehrsanlagen: Maßnahmen an der Annaberger Straße und im Ortskern Friesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241383-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag:
Verkehrsberuhigung und Radverkehrsanlagen:
Maßnahmen an der Annaberger Straße und im
Ortskern Friesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung hat den Bürgerantrag DS-Nr. 241383 in ihrer Sitzung
am 30.10.2024 hinsichtlich seiner Ziffer 1 angenommen, Ziffer 2 jedoch mit
der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung vor einer Beschlussfassung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg eine Stellungnahme vorlegt. Hierzu
berichtet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die vom Antragsteller benannten Routen (hier die “Friesiroute”) stellen
lediglich ein Kommunikationsmittel dar, mit denen mögliche
Radverkehrsverbindungen besser beworben werden sollen. In der
Vergangenheit ist an die Verwaltung häufiger die Kritik herangetragen
worden, man könne “das große Ganze” nicht nachvollziehen und nicht auf
Anhieb verstehen, welcher Fahrbeziehung einzelne Fahrradstraßen dienen
sollen. Dementsprechend hat sich die Verwaltung entschieden, künftig
mehr routenbasiert zu kommunizieren.
Das bedeutet aber mitnichten, dass alle Abschnitte einer solchen Route
sich in der Überplanung befinden bzw. als Fahrradstraße geplant sind. Eine
Radverkehrsachse kann im Verlauf aus verschiedenen Führungsformen
bestehen, darunter sind – wie in der Annaberger Straße – auch Abschnitte
in Tempo 30-Zonen möglich.
In diesem konkreten Fall des Abschnitts der Annaberger Straße zwischen
Frankengraben und In der Kumme gibt es derzeit im Stadtplanungsamt
keine Planungen bezüglich einer zukünftigen speziellen
Radverkehrsführung. Entsprechend ist dort derzeit auch kein Eingriff in den
ruhenden Verkehr, die Vorfahrtsregelung, den Busverkehr oder die
Fahrbahnbreiten zwecks Radverkehrsförderung geplant. Mit dem Ziel der
Beschleunigung der Buslinie 612 wird jedoch gemäß Beschluss der
Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 27.11.2024 (DS-Nr. 231159) im
genannten Abschnitt der Annaberger Straße ein Parkstand vor der
Bushaltestelle „Klufterplatz“ in Fahrtrichtung Dottendorf so markiert, dass esSeite 1 von 3
Seite 2
nicht zu Problemen mit den ausfahrenden Bussen kommt.
Zu 2.:
Grundsätzlich ist die Einrichtung von verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichen nach § 45 Abs. 1 StVO in zentralen städtischen
Bereichen mit hohem Fußverkehrsaufkommen und überwiegender
Aufenthaltsfunktion zulässig. Die Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung
beträgt hierbei 20 km/h.
Nach einer ersten Einschätzung wäre die Einrichtung eines solchen
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Annaberger Straße
grundsätzlich aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht zulässig. Für eine
abschließende Bewertung müsste eine etwaige Maßnahme jedoch
zunächst tiefer unter verkehrsplanerischen Gesichtspunkten beurteilt
werden, da eine solche Ausweisung Verlagerungseffekte nach sich ziehen
könnte. Auch die künftige Ordnung des ruhenden Verkehrs müsste bei der
Prüfung mit einbezogen werden.
Ebenso wären die Auswirkungen auf den Buslinienverkehr zu prüfen. Auf
der Annaberger Straße verkehren die Buslinien 612 und 614. Die
Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auf Abschnitten
mit Busverkehr führt dazu, dass dieser verlangsamt wird. Durch die
Reduzierung der Geschwindigkeit erhöht sich die Fahrzeit auf dem
entsprechenden Abschnitt und für die Linie insgesamt. Als Konsequenz
daraus verringern sich die Wendezeiten bzw. Pausenzeiten am Linienende.
Seitens des Betriebsrates der SWBV sind bestimmte Wendezeiten bzw.
Pausenzeiten für die Fahrer festgelegt, die nicht unterschritten werden
dürfen. Laut Aussage der SWBV befinden sich aktuell eine Vielzahl an
Buslinien kurz vor der Unterschreitung dieser Zeiten. Daher können schon
geringfügige Verlängerungen der Fahrzeit dazu führen, dass die
notwendigen Wendezeiten unterschritten werden. In einem solchen Fall
müsste ein zusätzlicher Bus auf der Linie eingesetzt werden, um die
Vorgaben erneut zu erfüllen. Hierzu müsste ein zusätzlicher Bus
angeschafft und neues Fahrpersonal ausgebildet werden, was mit enormen
zusätzlichen Kosten verbunden ist. Gleichzeitig ist auch darauf
hinzuweisen, dass möglichst kurze Fahrzeiten zu einem attraktiven ÖPNV
beitragen. Verlangsamungen für den Busverkehr führen also auch immer zu
einem Attraktivitätsverlust des ÖPNV.
Bei der Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sind daher
neben den Belangen der Verkehrsberuhigung auch die Auswirkungen auf
den ÖPNV zu berücksichtigen und in die finale Abwägungsentscheidung
mit aufzunehmen.
Des Weiteren wäre vor einer entsprechenden Anordnung die Polizei
anzuhören.
Beschlussvorschlag: Aufgrund der voraussichtlichen Auswirkungen für
den ÖPNV auf der Annaberger Straße empfiehlt die Verwaltung Ziffer 2 des
Antrags abzulehnen und die Antragstellenden über die hierfür
maßgeblichen Gründe zu informieren. Damit ist das Verfahren nach §24
GO NRW abgeschlossen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de