241383-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Radverkehrsanlagen: Maßnahmen an der Annaberger Straße und im Ortskern Friesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 241383-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Annaberger Straße Hauptort
- Frankengraben
- In der Kumme
- Klufterplatz
- Friesdorf
- Dottendorf
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241383-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Radverkehrsanlagen: Maßnahmen an der Annaberger Straße und im Ortskern Friesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung hat den Bürgerantrag DS-Nr. 241383 in ihrer Sitzung am 30.10.2024 hinsichtlich seiner Ziffer 1 angenommen, Ziffer 2 jedoch mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung vor einer Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine Stellungnahme vorlegt. Hierzu berichtet die Verwaltung wie folgt: Zu 1.: Die vom Antragsteller benannten Routen (hier die “Friesiroute”) stellen lediglich ein Kommunikationsmittel dar, mit denen mögliche Radverkehrsverbindungen besser beworben werden sollen. In der Vergangenheit ist an die Verwaltung häufiger die Kritik herangetragen worden, man könne “das große Ganze” nicht nachvollziehen und nicht auf Anhieb verstehen, welcher Fahrbeziehung einzelne Fahrradstraßen dienen sollen. Dementsprechend hat sich die Verwaltung entschieden, künftig mehr routenbasiert zu kommunizieren. Das bedeutet aber mitnichten, dass alle Abschnitte einer solchen Route sich in der Überplanung befinden bzw. als Fahrradstraße geplant sind. Eine Radverkehrsachse kann im Verlauf aus verschiedenen Führungsformen bestehen, darunter sind – wie in der Annaberger Straße – auch Abschnitte in Tempo 30-Zonen möglich. In diesem konkreten Fall des Abschnitts der Annaberger Straße zwischen Frankengraben und In der Kumme gibt es derzeit im Stadtplanungsamt keine Planungen bezüglich einer zukünftigen speziellen Radverkehrsführung. Entsprechend ist dort derzeit auch kein Eingriff in den ruhenden Verkehr, die Vorfahrtsregelung, den Busverkehr oder die Fahrbahnbreiten zwecks Radverkehrsförderung geplant. Mit dem Ziel der Beschleunigung der Buslinie 612 wird jedoch gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 27.11.2024 (DS-Nr. 231159) im genannten Abschnitt der Annaberger Straße ein Parkstand vor der Bushaltestelle „Klufterplatz“ in Fahrtrichtung Dottendorf so markiert, dass esSeite 1 von 3 Seite 2 nicht zu Problemen mit den ausfahrenden Bussen kommt. Zu 2.: Grundsätzlich ist die Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen nach § 45 Abs. 1 StVO in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußverkehrsaufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion zulässig. Die Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt hierbei 20 km/h. Nach einer ersten Einschätzung wäre die Einrichtung eines solchen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Annaberger Straße grundsätzlich aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht zulässig. Für eine abschließende Bewertung müsste eine etwaige Maßnahme jedoch zunächst tiefer unter verkehrsplanerischen Gesichtspunkten beurteilt werden, da eine solche Ausweisung Verlagerungseffekte nach sich ziehen könnte. Auch die künftige Ordnung des ruhenden Verkehrs müsste bei der Prüfung mit einbezogen werden. Ebenso wären die Auswirkungen auf den Buslinienverkehr zu prüfen. Auf der Annaberger Straße verkehren die Buslinien 612 und 614. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auf Abschnitten mit Busverkehr führt dazu, dass dieser verlangsamt wird. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit erhöht sich die Fahrzeit auf dem entsprechenden Abschnitt und für die Linie insgesamt. Als Konsequenz daraus verringern sich die Wendezeiten bzw. Pausenzeiten am Linienende. Seitens des Betriebsrates der SWBV sind bestimmte Wendezeiten bzw. Pausenzeiten für die Fahrer festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen. Laut Aussage der SWBV befinden sich aktuell eine Vielzahl an Buslinien kurz vor der Unterschreitung dieser Zeiten. Daher können schon geringfügige Verlängerungen der Fahrzeit dazu führen, dass die notwendigen Wendezeiten unterschritten werden. In einem solchen Fall müsste ein zusätzlicher Bus auf der Linie eingesetzt werden, um die Vorgaben erneut zu erfüllen. Hierzu müsste ein zusätzlicher Bus angeschafft und neues Fahrpersonal ausgebildet werden, was mit enormen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Gleichzeitig ist auch darauf hinzuweisen, dass möglichst kurze Fahrzeiten zu einem attraktiven ÖPNV beitragen. Verlangsamungen für den Busverkehr führen also auch immer zu einem Attraktivitätsverlust des ÖPNV. Bei der Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sind daher neben den Belangen der Verkehrsberuhigung auch die Auswirkungen auf den ÖPNV zu berücksichtigen und in die finale Abwägungsentscheidung mit aufzunehmen. Des Weiteren wäre vor einer entsprechenden Anordnung die Polizei anzuhören. Beschlussvorschlag: Aufgrund der voraussichtlichen Auswirkungen für den ÖPNV auf der Annaberger Straße empfiehlt die Verwaltung Ziffer 2 des Antrags abzulehnen und die Antragstellenden über die hierfür maßgeblichen Gründe zu informieren. Damit ist das Verfahren nach §24 GO NRW abgeschlossen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de