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241378-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel gegen ein Stoppschild und grünen Pfeil für Radfahrende im Bereich Kreuzung Stockenstraße/Adenauerallee

Nummer
241378-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241378-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel
gegen ein Stoppschild und grünen Pfeil für
Radfahrende im Bereich Kreuzung
Stockenstraße/Adenauerallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Einsatz eines grünen Pfeils für den Radverkehr ist durch Inkrafttreten einer
Reihe von Änderungen der StVO seit dem 28. April 2020 möglich.
Grundsätzlich dürfen Grünpfeile nur an Lichtsignalanlagen angebracht werden.
Die Montage an einem Stoppschild scheidet daher aus.
Auch an der bestehenden Lichtsignalanlage für Rechtsabbieger könnte der
Grünpfeil für den Radverkehr nicht montiert werden. Nach der
Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung zu § 37 Ziffer XII Nr. 1 in
Verbindung mit Ziffer XI Nr. 1 c darf ein Grünpfeil für Radfahrer nicht verwendet
werden, wenn Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die
Fahrtrichtung vorschreiben.
Somit ist die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr für den Bereich
nicht zulässig.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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