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241378 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel gegen ein Stoppschild und grünen Pfeil für Radfahrende im Bereich Kreuzung Stockenstraße/Adenauerallee

Nummer
241378
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.08.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.09.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241378-01 ST Bürgerantrag: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel gegen ein Stoppschild und grünen Pfeil für Radfahrende im Bereich Kreuzung Stockenstraße/Adenauerallee

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241378
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.08.2024
Bürgerantrag: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel
gegen ein Stoppschild und grünen Pfeil für
Radfahrende im Bereich Kreuzung
Stockenstraße/Adenauerallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich beantrage, die an der Kreuzung Stockenstr./Adenauerallee installierte
Rechtsabbieger-Ampel gegen ein Stoppschild zzgl. grünem Pfeil für Radfah-
rende auszutauschen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Kreuzung Stockenstr./Adenauerallee: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel gegen ein Stoppschild und grünen
Pfeil für Radfahrende
Ihr Antrag
Ich beantrage, die an der Kreuzung Stockenstr./Adenauerallee installierte Rechtsabbieger-Ampel gegen ein
Stoppschild zzgl. grünem Pfeil für Radfahrende auszutauschen.
Begründung des Antrags
Seit Änderung der Streckenführung in nördlichen Teil der Stockenstr. wird die Kreuzung am südlichen Ende der
Stockenstr. ausschließlich von Fahrzeugen, die die Uni-Tiefgarage verlassen, und von Radfahrenden genutzt. Die
Anbringung eines grünen Abbiegepfeiles für Radfahrende ist aufgrund der vorhandenen Abbiegerampel
rechtlich nicht zulässig.
Viele Radfahrende überfahren die recht lang rot anzeigende Ampel, vermutlich, weil eine Gefahr beim Abbiegen
auf den Fahrradstreifen nicht erkennbar ist.
Aufgrund der erkennbar geringen Gefahr für die Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle, dürfte ein Stoppschild zzgl.
grünem Abbiegepfeil ausreichend sein.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de