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241328-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Sanierung des Frankenbads

Nummer
241328-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241328 Koalitionsantrag: Sanierung des Frankenbads

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241328-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Koalitionsantrag: Sanierung des Frankenbads
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung teilt das Anliegen der Antragstellenden, möglichst zeitnah über
den Weg zur Sanierung des Frankenbades zu entscheiden. Vor diesem
Hintergrund wird nachfolgend wie folgt zum Antrag Stellung genommen und ein
modifiziertes Verfahren vorgeschlagen:
Mit ihrer Mitteilung unter DS-Nr. 231979 „Sachstand der Projekte aus dem
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ sowie in der
Stellungnahme DS-Nr.: 232024-02 ST zum Bürgerantrag „Sanierungsbeginn
Frankenbad bis 2025 sicherstellen“ hat die Verwaltung letztmalig über den
Sachstand des Projektes Frankenbad informiert. Darin wurde u.a. für den
Zeitraum der Schließung im Sommer Bestandsuntersuchungen angekündigt.
Diese konnten in der Zwischenzeit erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen
werden. Im Rahmen der Bestandsuntersuchung wurde wie folgt vorgegangen:
- Durchführung der Bauwerksprüfung nach VDI 6200
- Durchführung der Baustoffuntersuchung/Betonuntersuchung einschl.
Laborauswertungen aufgeteilt in zwei Teilen (Teil 1 Anfang des Jahres und Teil
2 in der Schließungszeit im Juni/ Juli)
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Bauteiluntersuchungen folgende
weitere Untersuchungen und Dokumentationen durchgeführt:
- Schadstoffgutachten
- Bauteildokumentation
- TGA-Beurteilung des Bestandes
- Grundleitungsbefahrung
- 3d-Aufnahme des GebäudesSeite 1 von 3
Seite 2
In Summe lässt sich feststellen, dass durch die Bestandsuntersuchungen keine
grundlegenden Hindernisse identifiziert worden sind, die aus baufachlicher
Sicht einer Sanierung des Frankenbades im Wege stehen würden. Das
Frankenbad ist auf Grundlage der Erkenntnisse der Bestandsuntersuchung von
der Bausubstanz her sanierungsfähig.
Auf dieser Basis hat die Verwaltung als nächsten Projektschritt die
Ausschreibung der Machbarkeitsstudie vollständig vorbereitet. Gegenstand der
Machbarkeitsstudie soll im Sinne des Antrags die Prüfung der Umsetzbarkeit
der verschiedenen Anforderungen sein (Umsetzung Denkmalschutz,
Umsetzung der Beschlüsse zur Klimaneutralität, Umsetzung der Anforderungen
an ein Schwimmbad). Die Prüfung soll mögliche Konflikte erkennen, bewerten
und Sanierungslösungen einschließlich monetärer Bewertung aufzeigen.
Hierfür ist die Erarbeitung von zwei bis drei Varianten, wie das Frankenbad
saniert werden könnte, vorgesehen.
Auf Basis einer ersten Marktsondierung geht die Verwaltung von einer
Bearbeitungszeit der Machbarkeitsstudie von ca. vier Monaten aus. Die
Ergebnisse könnten daher im Mai kommenden Jahres vorliegen. Die
Verwaltung strebt an, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie eine
Beschlussvorlage für den letzten Gremienlauf vor der Sommerpause 2025
vorzulegen, damit über die Sanierungsvarianten entschieden werden kann.
Aufgrund der Überschreitung der entsprechenden Schwellenwerte, die bei der
Sanierung des Frankenbades zu erwarten sind, müssen die
Planungsleistungen EU-weit ausgeschrieben werden (VgV-Verfahren). Die
Verwaltung wird auch diese Ausschreibung parallel so weit wie möglich
vorbereiten, damit nach entsprechendem politischen Beschluss über eine
Sanierungsvariante die Ausschreibung so zügig wie möglich veröffentlicht
werden kann.
Zu Antrag a): Im Sinne des Antrags empfiehlt die Verwaltung auf Basis der nun
vorliegenden Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen die Machbarkeitsstudie
als Variantenkonzept kurzfristig auszuschreiben. Die Ausschreibungsphase von
Machbarkeitsstudie inkl. Planungsleistungen der Phasen 1 und 2 (VgV EU-weit)
müsste mit ca. 10-12 Monaten angesetzt werden. Erst danach würde mit der
Machbarkeitsstudie begonnen werden. Somit lägen die Ergebnisse der Studie
und damit verbunden ein erster Kostenrahmen frühestens Anfang 2026 vor.
Daran anschließen würde sich eine ca. sechsmonatige Ausschreibungsphase,
so dass mit der eigentlichen Planung frühestens ab Sommer 2026 begonnen
werden könnte. Die getrennte Vergabe von Planungsleistungen verlangsamt
den Planungsprozess durch den erneut durchzuführenden Vergabeprozess,
der i.d.R. mit 10-12 Monaten angesetzt werden kann. Darüber hinaus birgt eine
getrennte/gestufte Vergabe von Planungsleistungen erhebliche (Kosten-Seite 2 von 3
Seite 3
)Risiken in der Haftungsübernahme bereits erbrachter Planungsleistungen
unterschiedlicher (Fach-)Planer.
Zu Antrag b): Die Projektleitung zur Sanierung des Frankenbades konnte in der
Zwischenzeit erfolgreich besetzt werden und steht mit ausreichenden
Kapazitäten zur Durchführung des Projekts zur Verfügung. Parallel dazu wird
die Verwaltung sicherstellen, dass für die folgenden Projektschritte eine externe
Projektsteuerung und ggf. Rechtsberatung das Projekt sowie die anstehenden
Vergabeverfahren intensiv begleitet, damit es nicht aus personellen Gründen zu
Verzögerungen bei der Sanierung des Frankenbades kommen wird.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de