241328-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Sanierung des Frankenbads
Kerndaten
- Nummer
- 241328-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241328-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Koalitionsantrag: Sanierung des Frankenbads Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung teilt das Anliegen der Antragstellenden, möglichst zeitnah über den Weg zur Sanierung des Frankenbades zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend wie folgt zum Antrag Stellung genommen und ein modifiziertes Verfahren vorgeschlagen: Mit ihrer Mitteilung unter DS-Nr. 231979 „Sachstand der Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ sowie in der Stellungnahme DS-Nr.: 232024-02 ST zum Bürgerantrag „Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen“ hat die Verwaltung letztmalig über den Sachstand des Projektes Frankenbad informiert. Darin wurde u.a. für den Zeitraum der Schließung im Sommer Bestandsuntersuchungen angekündigt. Diese konnten in der Zwischenzeit erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden. Im Rahmen der Bestandsuntersuchung wurde wie folgt vorgegangen: - Durchführung der Bauwerksprüfung nach VDI 6200 - Durchführung der Baustoffuntersuchung/Betonuntersuchung einschl. Laborauswertungen aufgeteilt in zwei Teilen (Teil 1 Anfang des Jahres und Teil 2 in der Schließungszeit im Juni/ Juli) Darüber hinaus wurden im Rahmen der Bauteiluntersuchungen folgende weitere Untersuchungen und Dokumentationen durchgeführt: - Schadstoffgutachten - Bauteildokumentation - TGA-Beurteilung des Bestandes - Grundleitungsbefahrung - 3d-Aufnahme des GebäudesSeite 1 von 3 Seite 2 In Summe lässt sich feststellen, dass durch die Bestandsuntersuchungen keine grundlegenden Hindernisse identifiziert worden sind, die aus baufachlicher Sicht einer Sanierung des Frankenbades im Wege stehen würden. Das Frankenbad ist auf Grundlage der Erkenntnisse der Bestandsuntersuchung von der Bausubstanz her sanierungsfähig. Auf dieser Basis hat die Verwaltung als nächsten Projektschritt die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie vollständig vorbereitet. Gegenstand der Machbarkeitsstudie soll im Sinne des Antrags die Prüfung der Umsetzbarkeit der verschiedenen Anforderungen sein (Umsetzung Denkmalschutz, Umsetzung der Beschlüsse zur Klimaneutralität, Umsetzung der Anforderungen an ein Schwimmbad). Die Prüfung soll mögliche Konflikte erkennen, bewerten und Sanierungslösungen einschließlich monetärer Bewertung aufzeigen. Hierfür ist die Erarbeitung von zwei bis drei Varianten, wie das Frankenbad saniert werden könnte, vorgesehen. Auf Basis einer ersten Marktsondierung geht die Verwaltung von einer Bearbeitungszeit der Machbarkeitsstudie von ca. vier Monaten aus. Die Ergebnisse könnten daher im Mai kommenden Jahres vorliegen. Die Verwaltung strebt an, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie eine Beschlussvorlage für den letzten Gremienlauf vor der Sommerpause 2025 vorzulegen, damit über die Sanierungsvarianten entschieden werden kann. Aufgrund der Überschreitung der entsprechenden Schwellenwerte, die bei der Sanierung des Frankenbades zu erwarten sind, müssen die Planungsleistungen EU-weit ausgeschrieben werden (VgV-Verfahren). Die Verwaltung wird auch diese Ausschreibung parallel so weit wie möglich vorbereiten, damit nach entsprechendem politischen Beschluss über eine Sanierungsvariante die Ausschreibung so zügig wie möglich veröffentlicht werden kann. Zu Antrag a): Im Sinne des Antrags empfiehlt die Verwaltung auf Basis der nun vorliegenden Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen die Machbarkeitsstudie als Variantenkonzept kurzfristig auszuschreiben. Die Ausschreibungsphase von Machbarkeitsstudie inkl. Planungsleistungen der Phasen 1 und 2 (VgV EU-weit) müsste mit ca. 10-12 Monaten angesetzt werden. Erst danach würde mit der Machbarkeitsstudie begonnen werden. Somit lägen die Ergebnisse der Studie und damit verbunden ein erster Kostenrahmen frühestens Anfang 2026 vor. Daran anschließen würde sich eine ca. sechsmonatige Ausschreibungsphase, so dass mit der eigentlichen Planung frühestens ab Sommer 2026 begonnen werden könnte. Die getrennte Vergabe von Planungsleistungen verlangsamt den Planungsprozess durch den erneut durchzuführenden Vergabeprozess, der i.d.R. mit 10-12 Monaten angesetzt werden kann. Darüber hinaus birgt eine getrennte/gestufte Vergabe von Planungsleistungen erhebliche (Kosten-Seite 2 von 3 Seite 3 )Risiken in der Haftungsübernahme bereits erbrachter Planungsleistungen unterschiedlicher (Fach-)Planer. Zu Antrag b): Die Projektleitung zur Sanierung des Frankenbades konnte in der Zwischenzeit erfolgreich besetzt werden und steht mit ausreichenden Kapazitäten zur Durchführung des Projekts zur Verfügung. Parallel dazu wird die Verwaltung sicherstellen, dass für die folgenden Projektschritte eine externe Projektsteuerung und ggf. Rechtsberatung das Projekt sowie die anstehenden Vergabeverfahren intensiv begleitet, damit es nicht aus personellen Gründen zu Verzögerungen bei der Sanierung des Frankenbades kommen wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de