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241289-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn

Nummer
241289-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Meßdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241289 Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241289-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die DS 241289 wurde in der Bezirksvertretung Bonn am 17.09.2024 mit der
Maßgabe vertagt, bis zur nächsten Sitzung Fragen in einer ergänzenden
Stellungnahme zu beantworten.
1. Wie groß sind die Flurstücke des von der Verwaltung angeführten
interessierten Privateigentümers auf dem Meßdorfer Feld? Sind
sie zusammenhängend?
Der Verwaltung liegt bisher kein offizieller Antrag auf Errichtung einer
Freiflächensolaranlage im Bereich des Meßdorfer Feldes vor. Informelle
Anfragen beziehen sich auf nicht zusammenhängende Grundstücke sehr
unterschiedlicher Größe. Weitere Angaben zu den betreffenden Grundstücken
können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden.
2. Wie steht die Verwaltung zu einer aktiven Freihaltung von Freiflächen,
die „aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes, klimatischer
Funktionen und der Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV
freigehalten werden sollten“ anstelle von „einzelfallbezogener Prüfung
und Entscheidung“?
Im Zusammenhang mit dem Bonner Freiraumplan wurde ein Fachbeitrag zur
Freiflächenphotovoltaik erarbeitet. Kapitel 1.2 benennt die Haltung der
Verwaltung zu diesem Thema, welche als wesentliche Punkte die „Innen- vor
Außenentwicklung“ und den „Schutz sensibler Landschaftsräume“ aufführt.
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete sollten demnach grundsätzlich von
Freiflächensolaranlagen freigehalten werden. Zudem sollten Gebiete mit hoher
klimatischer Wertigkeit freigehalten oder Anlagen dort so geplant werden, dass
die Klimafunktionen dort möglichst nicht eingeschränkt werden. Bereits hier ist
jedoch kaum mehr eine pauschale Einschätzung möglich, sodass eine
einzelfallbezogene Prüfung mit Blick auf die Örtlichkeit sowie die geplante
Anlage (Größe, Art etc.) sinnvoll ist.
3. Wie bewertet die Verwaltung die klimatischen Auswirkungen von
Photovoltaikanlagen, speziell auf dem Meßdorfer Feld, das nachweislichSeite 1 von 2
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ein Kaltluftentstehungsgebiet ist und insgesamt eine große
stadtklimatische Bedeutung
Das Meßdorfer Feld ist mit Blick auf das Stadtklima sowohl aufgrund seiner
Funktion als kaltluftproduzierende Fläche, als auch wegen seiner Rolle als
Frischluftschneise relevant. Freiflächensolaranlagen bergen grundsätzlich das
Risiko diese Klimafunktionen durch Versiegelungen z.B. für die Gründung von
technischen Anlagen, die Aufheizung der Solaranlagen selbst oder die
Beeinträchtigung der Durchlüftung (Erhöhung der Rauigkeit) einzuschränken.
Konkrete Untersuchungen zur Beeinträchtigung von stadtklimarelevanten
Parametern durch den Bau von Freiflächensolaranlagen sind der Verwaltung
bisher nicht bekannt. Aufgrund der hohen stadtklimatischen Bedeutung des
Meßdorfer Feldes rät die Verwaltung dazu, Freiflächensolaranlagen an weniger
klimasensiblen Flächen zu testen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de