241289-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241289-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Meßdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241289-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die DS 241289 wurde in der Bezirksvertretung Bonn am 17.09.2024 mit der Maßgabe vertagt, bis zur nächsten Sitzung Fragen in einer ergänzenden Stellungnahme zu beantworten. 1. Wie groß sind die Flurstücke des von der Verwaltung angeführten interessierten Privateigentümers auf dem Meßdorfer Feld? Sind sie zusammenhängend? Der Verwaltung liegt bisher kein offizieller Antrag auf Errichtung einer Freiflächensolaranlage im Bereich des Meßdorfer Feldes vor. Informelle Anfragen beziehen sich auf nicht zusammenhängende Grundstücke sehr unterschiedlicher Größe. Weitere Angaben zu den betreffenden Grundstücken können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden. 2. Wie steht die Verwaltung zu einer aktiven Freihaltung von Freiflächen, die „aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes, klimatischer Funktionen und der Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV freigehalten werden sollten“ anstelle von „einzelfallbezogener Prüfung und Entscheidung“? Im Zusammenhang mit dem Bonner Freiraumplan wurde ein Fachbeitrag zur Freiflächenphotovoltaik erarbeitet. Kapitel 1.2 benennt die Haltung der Verwaltung zu diesem Thema, welche als wesentliche Punkte die „Innen- vor Außenentwicklung“ und den „Schutz sensibler Landschaftsräume“ aufführt. FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete sollten demnach grundsätzlich von Freiflächensolaranlagen freigehalten werden. Zudem sollten Gebiete mit hoher klimatischer Wertigkeit freigehalten oder Anlagen dort so geplant werden, dass die Klimafunktionen dort möglichst nicht eingeschränkt werden. Bereits hier ist jedoch kaum mehr eine pauschale Einschätzung möglich, sodass eine einzelfallbezogene Prüfung mit Blick auf die Örtlichkeit sowie die geplante Anlage (Größe, Art etc.) sinnvoll ist. 3. Wie bewertet die Verwaltung die klimatischen Auswirkungen von Photovoltaikanlagen, speziell auf dem Meßdorfer Feld, das nachweislichSeite 1 von 2 Seite 2 ein Kaltluftentstehungsgebiet ist und insgesamt eine große stadtklimatische Bedeutung Das Meßdorfer Feld ist mit Blick auf das Stadtklima sowohl aufgrund seiner Funktion als kaltluftproduzierende Fläche, als auch wegen seiner Rolle als Frischluftschneise relevant. Freiflächensolaranlagen bergen grundsätzlich das Risiko diese Klimafunktionen durch Versiegelungen z.B. für die Gründung von technischen Anlagen, die Aufheizung der Solaranlagen selbst oder die Beeinträchtigung der Durchlüftung (Erhöhung der Rauigkeit) einzuschränken. Konkrete Untersuchungen zur Beeinträchtigung von stadtklimarelevanten Parametern durch den Bau von Freiflächensolaranlagen sind der Verwaltung bisher nicht bekannt. Aufgrund der hohen stadtklimatischen Bedeutung des Meßdorfer Feldes rät die Verwaltung dazu, Freiflächensolaranlagen an weniger klimasensiblen Flächen zu testen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de