241272-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform sowie damit verbundene Einrichtung mehrerer Stellen im Kassen- und Steueramt
Kerndaten
- Nummer
- 241272-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241272-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform sowie damit verbundene Einrichtung mehrerer Stellen im Kassen- und Steueramt Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Mit dieser Stellungnahme sollen in Ergänzung zu den Ausführungen in der Beschlussvorlage zu DS 241272 die dort beschriebenen, zusätzlichen Personalbedarfe nochmals näher ausdifferenziert und vertieft begründet werden. Insgesamt wird dem Rat die Schaffung von sechs zusätzlichen Stellen vorgeschlagen, die aus zwei unterschiedlichen Gründen erforderlich sind: 1. die gebotene strukturelle Neuausrichtung des Sachgebiets Grundbesitzabgaben und Korrespondenz in der Abteilung Steuern sowie 2. die personelle Verstärkung des Sachgebiets zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Während es sich bei den Stellen zur strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets um einen zusätzlichen, dauerhaften Personalbedarf handelt, ist die personelle Verstärkung des Sachgebiets zur Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich nur temporär notwendig. Nähere Hintergründe zur strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets: Zentrales Element der strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets ist die Aufteilung dieses in insgesamt drei Sachgruppen. Die organisatorische Aufteilung unterhalb der Ebene der Sachgebietsleitung soll konkret derart vollzogen werden, dass für die Korrespondenzstelle eine eigene Sachgruppe gebildet sowie der personell größere Bereich der Grundbesitzabgaben in zwei Sachgruppen aufgeteilt wird.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit dem dauerhaften Einziehen dieser durchgängigen Sachgruppenstruktur, wie sie auch in anderen Sachgebieten dieser Größe üblich ist, geht notwendigerweise die unbefristete Schaffung von drei der insgesamt in der Vorlage beschriebenen sechs Stellen (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“ (A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)) einher. Wie bereits in der Vorlage beschrieben, ist die Untergliederung des Sachgebiets in mehrere Sachgruppen sowohl aufgrund der personellen Größe als auch aufgrund von Themen mit deutlich erhöhter Komplexität sowie vor allem wegen der herausgehobenen Bedeutung des Tätigkeitsfelds für die gesamtstädtische Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der Verwaltung dringend geboten. Die derzeit nicht vorhandene Sachgruppenstruktur und damit einhergehende übergroße Führungsspanne führt insbesondere in Kombination mit der langjährigen Rückstands- und Belastungssituation im Sachgebiet zu Herausforderungen, die sich explizit nicht nur auf das Thema Grundsteuerreform beschränken, sondern auch die anderen Tätigkeitsbereiche des Sachgebiets betreffen (Gebühren aus dem Grundbesitz sowie Korrespondenztätigkeit auch für den Gewerbe- und Aufwandssteuerbereich). Exemplarisch für diese organisatorisch und finanziell nachteilige sowie bei unveränderten Rahmenbedingungen absehbar anhaltende Situation, die auch von einer belastenden Arbeitssituation für die Mitarbeitenden geprägt ist, wird an dieser Stelle auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus April 2024 über die Prüfung des Erhebungsprozesses von Straßenreinigungsgebühren nach Änderung des Straßenverzeichnisses zum 1. Januar 2020 (vgl. DS 241146) verwiesen. Viele der dort getroffenen Prüfungsfeststellungen, z. B. die gebotene Qualitätssteigerung der Aufgabenwahrnehmung mittels neuer konzeptioneller Ansätze, die unzureichenden Zeitressourcen zur Wahrnehmung originärer Führungsaufgaben oder die Nachholung unterbliebener Gebührenveranlagungen, sind hierbei aus Sicht der Verwaltung auch auf die beschriebene, aus o. g. Gründen strukturell unzureichende Organisationsstruktur im Sachgebiet sowie übermäßig hohe Arbeitsbelastung auch auf Ebene der Sachgebietsleitung zurückzuführen. Insoweit könnte bei Beibehaltung der jetzigen Situation nicht sichergestellt werden, dass die Ausräumung dieser Prüfungsfeststellungen, die auch der Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinweis auf Mängel in der personellen Ausstattung im Sachgebiet explizit einfordert, in angemessener Frist sowie der gebotenen Art und Weise erfolgt.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Schaffung der zusätzlichen Stellen zur Implementierung der Sachgruppenstruktur wird daher für unabweisbar erachtet, damit das Sachgebiet – anders als in der Vergangenheit der Fall – grundsätzlich in die Lage versetzt wird, sich für die Zukunft besser aufzustellen und künftigen Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Nähere Hintergründe zur personellen Verstärkung des Sachgebiets zur Umsetzung der Grundsteuerreform: Anders als bei den Stellen zur strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets handelt es sich bei den drei zusätzlichen Stellen im Bereich der Korrespondenzstelle zur Umsetzung der Grundsteuerreform nach jetzigem Stand um einen temporären Bedarf, weshalb diese mit entsprechenden „kw“- Vermerken versehen werden sollen. Bezüglich der näheren Hintergründe für den temporär zu erwartenden, zusätzlichen Personalbedarf wird im Wesentlichen auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage verwiesen. In Ergänzung hierzu ist anzumerken, dass ungeachtet des Umstands, dass über manche Rechtsbehelfsverfahren vorrangig die Finanzverwaltung materiell zu entscheiden hat, die zu erwartende Korrespondenz in der Sache in erster Linie mit der Korrespondenzstelle geführt werden wird, da der Versand des mit der konkreten Zahlungsverpflichtung verbundenen Veranlagungsbescheids von Seiten der Bundesstadt Bonn und nicht durch die Finanzverwaltung erfolgt. Bei dieser Korrespondenz handelt es sich explizit nicht nur um Widersprüche, sondern auch um allgemeinen Schriftverkehr und Beratungsgespräche (z. B. auch in Bezug auf Billigkeitsmaßnahmen, Hebesatzhöhe oder zum Thema Aufkommensneutralität), die mit den Steuerpflichtigen zu führen sein werden. Da es sich bei der Grundsteuerreform um die größte Steuerreform der Nachkriegsgeschichte handelt wird, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass diese Korrespondenz im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich ansteigen wird und entsprechend bearbeitet werden muss. Aufgrund der Individualität der Einzelfälle werden hierbei auch im beachtlichen Umfang Fälle dabei sein, die individuell bearbeitet werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird die temporäre Schaffung der drei zusätzlichen Stellen in der Korrespondenz ebenfalls für unabweisbar erachtet, auch wenn der ansteigenden Korrespondenz mit weiteren Komplementärmaßnahmen und Informationsmöglichkeiten, die in der Vorlage beschrieben werden, begegnet werden wird.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de