241264-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs
Kerndaten
- Nummer
- 241264-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Godesberg-Zentrum Hauptort
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241264-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich sind verkehrliche Maßnahmen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist. Eine entsprechende Beurteilung der beantragten Punkte muss aufgrund der Größe des erwähnten Gebiets, neben der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, hier vor allem unter planerischen Gesichtspunkten erfolgen: Das erwähnte Gebiet umfasst eine Fläche von mehr als 2 Quadratkilometern mit unterschiedlichen Straßenverhältnissen und Voraussetzungen bezüglich des Abstellens von Pkw im öffentlichen Raum. Aus diesem Grund lässt sich eine generelle Aussage zu den angebotenen Parkmöglichkeiten nur nach einer umfassenden Analyse der örtlichen Gegebenheiten treffen. Es ist vorgesehen, Teile des genannten Gebiets im Parkraumkonzept Bad Godesberg-Zentrum zu betrachten, inklusive der Parksituation u.a. für Anwohnende, Pflegedienste oder Handwerk (vgl. Gesamtstädtische Parkraumstrategie, DS 212060). Zu 1. In Einbahnstraßen wird bei der Veränderung auf versetztes Parken verzichtet: Allgemein führen Einbahnstraßenregelungen häufig zu einem höheren Geschwindigkeitsniveau, da mit keinem Gegenverkehr gerechnet werden muss. Aus diesem Grund kann es verkehrsplanerisch sinnvoll sein, Parkstände versetzt zu markieren, da mit dieser Maßnahme eine gewisse Verkehrsberuhigung bewirkt werden kann. Grundsätzlich werden alternierende Parkstände so geplant, dass die Schleppkurven des Schwerlastverkehrs beachtet werden und nur bei grober Missachtung der vorgesehenen Verkehrsregeln Einschränkungen entstehen. Durch die Anordnung der Parkstände auf der Fahrbahn auf Höhe von Baumbeeten können teilweise auch mehr Parkmöglichkeiten im öffentliche Straßenraum geschaffen werden. Dieses relativ günstige Mittel zur Verkehrsberuhigung sollte daher nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Zu 2. In denjenigen Straßen, in denen Baumscheiben existieren, wird das Parken zwischen den Baumscheiben zugelassen:Seite 1 von 2 Seite 2 Verschiedene Ratsentscheidungen, u.a. die gesamtstädtische Parkraumstrategie (DS 212060) und der Radentscheid, sowie mehrere Gerichtsentscheidungen und die Vorgaben der StVO geben vor, dass Gehwege sicher und ohne übermäßige Einschränkungen benutzbar sein müssen. Diese Vorgabe geht mit notwendigen Mindestbreiten von mindestens 1,5 m, teilweise sogar 1,8 m, nutzbarer Gehwegbreite einher. Kfz dürfen nur in Ausnahmefällen und wenn sie den Fußverkehr nicht behindern, ganz oder gekippt auf dem Gehweg parken. An vielen der vorhandenen Baumstandorte im genannten Gebiet kann diese Vorgabe nicht ohne erheblichen Aufwand eingehalten werden. Zwischen den Baumscheiben können die breiteren Gehwege jedoch als Ausweich- und Warteflächen genutzt werden, um eine sichere und unbehinderte Gehwegnutzung umsetzen zu können. Aus diesem Grund ist es nur dort möglich, Parkmöglichkeiten auf dem Gehweg auszuweisen, wo die Vorgaben der notwendigen Mindestbreiten eingehalten sind. Zu 3. Die Reduzierung von Parkplätzen wird auf ein minimal nötiges Maß beschränkt: Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung bestrebt, die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger*innen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, den Parkraum insbesondere in Gebieten mit augenscheinlich hohem Parkdruck, nicht unnötig zu einzuschränken. Dies geschieht immer mit Blick auf die Vorgaben der StVO, diversen Gerichtsentscheidungen zum Thema, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und in einer Abwägung zwischen den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der unterschiedlichen Verkehrsarten. Dazu gehört auch die herrschende Beschlusslage des Rates zur Förderung des Umweltverbundes. Um mögliche Stellplatzverluste zumindest teilweise ausgleichen zu können, arbeitet die Stadtverwaltung derzeit an verschiedenen Projekten zur Herstellung alternativer Parkmöglichkeiten (z.B. Parken im Quartier DS 222019). Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de