← Vorlagen

241264 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs

Nummer
241264
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
17.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.12.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.10.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241264-02 ST Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs
  2. 241264-01 ST Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.572 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241264
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
25.07.2024
Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in
Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und
Plittersdorfs
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf eine Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villen-
viertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs gerichtet.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertel, Rüngsdorfs und Plittersdorfs.
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der politischen Gremien in Bad Godesberg!
Ich stelle diesen Antrag - auch im Namen der Interessengemeinschaft und aller 700 Mitunterzeichner auf dem
Unterschriftenlisten - zum Thema Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertel, Rüngsdorfs und
Plittersdorfs.
Dabei geht es vornehmlich um den Bereich zwischen Kapellenweg im Süden und Wurzer Straße im Norden.
Bei der beabsichtigten Neuordnung bzw. Veränderung der Parksituation im genannten Bereich sind folgende
Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
1. In Einbahnstraßen wird bei der Veränderung auf versetztes Parken verzichtet.
2. In denjenigen Straßen, in denen Baumscheiben existieren, wird das Parken zwischen den Baumscheiben
zugelassen.
3. Die Reduzierung von Parkplätzen wird auf ein minimal nötiges Maß beschränkt.
Die Unterschriftenlisten reiche ich im Original dem Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksausschuss Bad Godeberg
ein.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Aufgeschreckt durch unangekündigte Verkehrskontrollen und Verwarnungen (55,00 €!!) für auf dem Bürgersteig
ganz oder gekippt parkende Fahrzeuge in der Rüngsdorferstraße im Bereich zwischen Friedrichallee und
Sedanstraße vor wenigen Monaten, ist betroffenen Bürgern in einem Ortstermin durch die Verwaltung mitgeteilt
worden, dass im gesamten Bereich des Villenviertels und darüber hinaus die Parkpraxis überarbeitet werde.
Überall dort wo die Bürgersteigbreite nicht 1,50 m ausweise, soll zukünftig das Parken untersagt werden.
Der Bereich Plittersdorf/Rüngsdorf/Villenviertel (Wurzerstr. - Bundesbahn - Kapellenweg - Rhein) stellt ein
gewachsenes Viertel mit historischen Strukturen dar. Aufgrund der Bauweise sind nur wenige Grundstücke mit
eigenen Stellplätzen versehen. Viele dort lebende Bürger sind auf ein Auto angewiesen oder unterhalten ein
Fahrzeug zur Gestaltung ihrer individuellen Lebensqualität. Für die Anwohner und deren Besucher muss die
Erreichbarkeit mit dem Pkw durch verfügbaren Parkraum gewährleistet sein.
Darüber hinaus gibt es in dem umschriebenen Bereich etlichen Einzelhandel, Gewerbe- und
Gastronomiebetriebe, Hotels, Arztpraxen, sonstige Freiberufler, soziale Einrichtungen und Kirchen, die auf eine
Erreichbarkeit durch Kunden/Patienten/Gäste/Besucher mit dem Fahrzeug ebenfalls angewiesen sind und deren
Existenz durch Reduzierung von Parkplätzen gefährdet wird.
Zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Parkraumangebotes soll auf Gehwegen dort, wo sich Baumscheiben
auf dem Bürgersteig befinden, zwischen den Baumscheiben je nach Örtlichkeit das Parken auf dem Bürgersteig -
ganz oder gekippt - beibehalten bleiben. Die Baumscheiben geben die Breite des Bürgersteiges für Fußgänger,
Kinderwagen Rollatoren pp. vor. Insoweit findet eine Einschränkung der Nutzung von Bürgersteigen dann, wenn
zwischen den Baumscheiben Fahrzeuge geparkt werden, nur in Unerheblichem Maße statt.
Darüber hinaus soll in Einbahnstraßen kein versetztes Parken eingerichtet werden, weil das Durchfahren bei
versetztem Parken für LKWs, Müllfahrzeuge, gegebenenfalls auch Rettungsfahrzeuge erheblich beeinträchtigt
wird vor allem dann, wenn - was nachvollziehbarerweise nicht vollständig zu verhindern ist - ein einzelnes
Fahrzeug innerhalb des Versatzes verbotswidrig abgestellt wird.
Die heutige Situation ist durch etliche Parkgebotsschilder gekennzeichnet, aufgrund derer teilweise ganz auf
dem Bürgersteig, teilweise auch gekippt geparkt werden darf. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte im
Interesse der Menschen, die in dem bezeichneten Bereich leben und arbeiten, beibehalten werden.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de