241264 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs
Kerndaten
- Nummer
- 241264
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241264 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 25.07.2024 Bürgerantrag: Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf eine Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villen- viertels, Rüngsdorfs und Plittersdorfs gerichtet. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertel, Rüngsdorfs und Plittersdorfs. Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der politischen Gremien in Bad Godesberg! Ich stelle diesen Antrag - auch im Namen der Interessengemeinschaft und aller 700 Mitunterzeichner auf dem Unterschriftenlisten - zum Thema Gestaltung der Parkmöglichkeiten in Straßen des Villenviertel, Rüngsdorfs und Plittersdorfs. Dabei geht es vornehmlich um den Bereich zwischen Kapellenweg im Süden und Wurzer Straße im Norden. Bei der beabsichtigten Neuordnung bzw. Veränderung der Parksituation im genannten Bereich sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: 1. In Einbahnstraßen wird bei der Veränderung auf versetztes Parken verzichtet. 2. In denjenigen Straßen, in denen Baumscheiben existieren, wird das Parken zwischen den Baumscheiben zugelassen. 3. Die Reduzierung von Parkplätzen wird auf ein minimal nötiges Maß beschränkt. Die Unterschriftenlisten reiche ich im Original dem Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksausschuss Bad Godeberg ein. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Aufgeschreckt durch unangekündigte Verkehrskontrollen und Verwarnungen (55,00 €!!) für auf dem Bürgersteig ganz oder gekippt parkende Fahrzeuge in der Rüngsdorferstraße im Bereich zwischen Friedrichallee und Sedanstraße vor wenigen Monaten, ist betroffenen Bürgern in einem Ortstermin durch die Verwaltung mitgeteilt worden, dass im gesamten Bereich des Villenviertels und darüber hinaus die Parkpraxis überarbeitet werde. Überall dort wo die Bürgersteigbreite nicht 1,50 m ausweise, soll zukünftig das Parken untersagt werden. Der Bereich Plittersdorf/Rüngsdorf/Villenviertel (Wurzerstr. - Bundesbahn - Kapellenweg - Rhein) stellt ein gewachsenes Viertel mit historischen Strukturen dar. Aufgrund der Bauweise sind nur wenige Grundstücke mit eigenen Stellplätzen versehen. Viele dort lebende Bürger sind auf ein Auto angewiesen oder unterhalten ein Fahrzeug zur Gestaltung ihrer individuellen Lebensqualität. Für die Anwohner und deren Besucher muss die Erreichbarkeit mit dem Pkw durch verfügbaren Parkraum gewährleistet sein. Darüber hinaus gibt es in dem umschriebenen Bereich etlichen Einzelhandel, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe, Hotels, Arztpraxen, sonstige Freiberufler, soziale Einrichtungen und Kirchen, die auf eine Erreichbarkeit durch Kunden/Patienten/Gäste/Besucher mit dem Fahrzeug ebenfalls angewiesen sind und deren Existenz durch Reduzierung von Parkplätzen gefährdet wird. Zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Parkraumangebotes soll auf Gehwegen dort, wo sich Baumscheiben auf dem Bürgersteig befinden, zwischen den Baumscheiben je nach Örtlichkeit das Parken auf dem Bürgersteig - ganz oder gekippt - beibehalten bleiben. Die Baumscheiben geben die Breite des Bürgersteiges für Fußgänger, Kinderwagen Rollatoren pp. vor. Insoweit findet eine Einschränkung der Nutzung von Bürgersteigen dann, wenn zwischen den Baumscheiben Fahrzeuge geparkt werden, nur in Unerheblichem Maße statt. Darüber hinaus soll in Einbahnstraßen kein versetztes Parken eingerichtet werden, weil das Durchfahren bei versetztem Parken für LKWs, Müllfahrzeuge, gegebenenfalls auch Rettungsfahrzeuge erheblich beeinträchtigt wird vor allem dann, wenn - was nachvollziehbarerweise nicht vollständig zu verhindern ist - ein einzelnes Fahrzeug innerhalb des Versatzes verbotswidrig abgestellt wird. Die heutige Situation ist durch etliche Parkgebotsschilder gekennzeichnet, aufgrund derer teilweise ganz auf dem Bürgersteig, teilweise auch gekippt geparkt werden darf. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte im Interesse der Menschen, die in dem bezeichneten Bereich leben und arbeiten, beibehalten werden. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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